Wir haben bei den Lebenshaltungskosten in Deutschland einen Unterschied in Höhe von 25 %. Das wissen Sie selbst.
Ich sage Ihnen, lieber Herr Kind, eine Sache müssen wir feststellen. Im Wach- und Schließgewerbe gibt es einen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro. Vielleicht ist es besser, man hat einen Job für 7,50 Euro und der Staat hilft im Zweifel mit und stockt den Lohn auf, als wenn wir einen Lohn von 8,50 Euro haben und die Jobs sind weg.
Das ist die generelle Frage, über die wir diskutieren: Soll man von Arbeit leben können oder nicht? Wir müssen über die Arbeitsbedingungen sprechen und darüber, wer den Lohn für die Arbeit zahlt. Oder wollen Sie ein Kombimodell? Ich habe Herrn Heidan angesprochen. Möchte er als Unternehmer seine Steuern dafür einsetzen, dass in den Bereichen, die Sie favorisieren, in denen keine auskömmlichen Löhne gezahlt werden.
Sie wollen das so. Wenn Sie das wollen, dann ist das eine andere Debatte. Die hat eine gesellschaftliche Dimension. Diese Debatte kann man führen. Darum geht es aber nicht.
Es geht um eine Absicherung nach unten, deshalb auch der flächendeckende Mindestlohn. Ein kleines Beispiel, was geregelt wurde: Es gibt seit Jahr und Tag ein Bundesurlaubsgesetz, eine Absicherung nach unten. Das hat niemand bestritten. Das gibt es in München wie in Rostock wie im Erzgebirge wie in Dresden.
Es wird in Tarifverhandlungen immer wieder behauptet, dass auch Urlaubsregelungen Arbeitsplätze vernichten würden, wenn sie zu weit ausarten. Es wurde eine Untergrenze gefunden, die nicht unterschritten werden darf. Mehr soll der Mindestlohn auch nicht regeln. Es soll eine Untergrenze geben, damit ordnungspolitisch geregelt ist, dass kein Wildwuchs entsteht und dass es kein Lohndumping ohne Grenzen gibt. Das ist der Grund, mehr nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brangs, Sie haben mich direkt angesprochen. Ich sage Ihnen, was im Friseurhandwerk passiert, wenn der Lohn von 3,82 auf 8,50 Euro steigt.
für den Sie jetzt 15 Euro bezahlen, wird auf 30 Euro oder 35 Euro steigen, und bei den Frauen wird der Preis von 50 Euro auf 80 Euro oder 100 Euro klettern.
Der Effekt ist, das sage ich Ihnen auch, dass weniger zum Friseur gehen werden. Es wird mehr Schwarzarbeit stattfinden
und für die Unternehmen, für die Friseurgeschäfte, wird sich die Einkommenssituation verschlechtern.
Noch einmal: Ich bin nicht dafür und plädiere auch nicht dafür, sittenwidrige Löhne einzuführen. Darin sind wir uns in der CDU-Fraktion ziemlich sicher. Alexander Krauß hat als Arbeitnehmervertreter eine gewichtige Stimme in unseren Reihen.
Einen flächendeckenden Mindestlohn einzufordern, bei den regionalen und branchenbezogenen Unterschieden, ist nicht sach- und fachgerecht. Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit.
Wir haben auch zwischen Ost und West unterschiedliche Mindestlöhne. Ich darf daran erinnern, dass wir auch in meiner Branche, der Baubranche, West-Mindestlöhne und Ost-Mindestlöhne haben, die sich deutlich unterscheiden. Wir haben auch im Gebäudereiniger- und im Maler- und Lackiererhandwerk unterschiedliche Mindestlöhne,
Ich betone noch einmal, uns muss es in diesem Hohen Haus darum gehen, uns über eine Reform der Grundsicherung zu unterhalten und die Diskussion jetzt vielleicht zu einem positiven Abschluss zu bringen.
Natürlich müssen wir in der Weiterbildung und in der Wiedereingliederung etwas für Geringqualifizierte tun. Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, das sollten Sie sich zu eigen machen. Es sind noch erhebliche Dinge zu klären, die wir für unsere politische Agenda vorbereitet haben, bis dahin, dass wir hier überlegen, wie wir mit einer negativen Einkommensteuer umgehen. Auch diese Vorschläge sind in den letzten Jahren gemacht worden. Die dürfen von dem Geschrei nach einem flächendeckenden Mindestlohn aber nicht übertüncht werden. Das ist nicht die richtige Antwort, die wir für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen. Wir wollen es sach- und fachgerecht machen.
Die Redezeiten der Fraktionen sind damit zu Ende. Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Herr Minister Morlok, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn auf einige Zahlen eingehen, die in der Debatte bereits angesprochen wurden, und sie in einigen Punkten korrigieren, insbesondere, weil es einen Vergleich zwischen Brandenburg und dem Freistaat Sachsen gegeben hat. Der Kollege Herbst hat bereits darauf hingewiesen, dass die Arbeitslosenquote im Freistaat Sachsen unter jener in Brandenburg liegt. Ich möchte dem hinzufügen: Das war im Jahr 2009, zu Beginn der Legislaturperiode des Sächsischen Landtages, noch umgekehrt. Damals war die Arbeitslosenquote in Sachsen höher. Wir haben uns also als Freistaat Sachsen positiv entwickelt.
Wenn man sich die Statistik der erwerbsfähigen Leistungsbezieher anschaut, die SGB-II-Leistungen erhalten, so waren es laut den vorliegenden Zahlen vom Februar in Brandenburg 11,9 % und in Sachsen ebenfalls 11,9 %. Wenn die Politik in Brandenburg so viel besser sein soll, wie Sie es gerade beschrieben haben, warum sind dann die Zahlen nicht besser? Wenn Sie sich die Entwicklung des Vorjahresdurchschnitts in diesem Bereich anschauen, so ist die Zahl der Leistungsempfänger in Sachsen im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt um 1,0 und in Brandenburg um 0,7 % gesunken.
In Sachsen waren wir also besser als in Brandenburg. Das spricht ganz offensichtlich für die Politik in Sachsen und gegen die Politik von Rot-Rot in Brandenburg, sehr geehrte Damen und Herren.
Hinzu kommt, dass wir seit einigen Jahren im Freistaat Sachsen die höchsten Steigerungen der Istvergütungen unter allen Bundesländern haben. Das heißt, auch hier entwickeln wir uns positiv.
Ich möchte nochmals auf die Position des Freistaates Sachsen eingehen, die ich im Bundesrat in der Debatte zum Mindestlohn vertreten habe; dies ist bereits angesprochen worden.