Protocol of the Session on January 31, 2013

Das OVG hat ausgeführt, dass die Behörde gefordert ist, Vorsorge zu treffen. Bisher ist es jedoch so, dass keine Vorgaben für die Behörden bestehen, wie sie im Genehmigungsverfahren mit der Problematik umgehen sollen. Die Genehmigungsbehörden stehen damit angesichts der bestehenden Ängste und auch Befürchten oft in schwierigen Diskussionen mit der Nachbarschaft. Ziel des Antrags ist es, den Genehmigungsbehörden Hilfestellung zu geben. Wenn die Staatsregierung die Kriterien gutheißt, frage ich mich, warum die Bewilligungsbehörden dies nicht zur Kenntnis nehmen.

Meine Damen und Herren, Antibiotikaresistenzen sind gleich das nächste Problem der industriellen Tierhaltung. Der Zusammenhang der Antibiotikaresistenzen mit der Massentierhaltung wird immer deutlicher. 100 % aller Mastkälber, 90 % der Hühner und 50 % der Schweine erhalten regelmäßig Antibiotika, ansonsten würde das Vieh die tierquälerischen Haltungsbedingungen bis zur Schlachtung kaum durchhalten.

Meine Damen und Herren, in der Tierhaltung werden in Deutschland pro Jahr rund 1 700 Tonnen Antibiotika eingesetzt. Damit sind wir europäischer Spitzenreiter. Das sind 700 Tonnen mehr, als in Frankreich und rund 1 100 Tonnen mehr als in den Niederlanden verabreicht werden. Fleisch wird in Deutschland im Vergleich zu Nachbarländern mit dem höchsten Antibiotikaeinsatz pro Kilo in offensichtlich besonders krankmachenden Ställen erzeugt. Das System der industriellen Tierhaltung funktioniert nur noch mit diesem Treibstoff. Der Missbrauch von Arzneimitteln in der Tiermast hat dazu geführt, dass Bakterienstämme bereits Resistenzen gegen die eingesetzten Antibiotika entwickelt haben, die dadurch unwirksam geworden sind. Geraten solche Bakterien als Bioaerosole in die Luft, befallen den Menschen und erzeugen bei ihm eine Krankheit, kann diese kaum noch wirksam mit Antibiotika behandelt werden. Bedenkt man dann noch, dass die Ställe oft in weniger als 1 Kilometer Entfernung zu menschlichen Ansiedlungen, Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen oder Kindergärten errichtet werden, dann kann einem angst und bange werden.

Antibiotikaresistente Keime können unsere Medizin zurück ins Mittelalter befördern. Denn wenn die Bakterienkiller wirkungslos werden, könnten heute harmlose Krankheiten, Operationen und Geburten wieder tödlich verlaufen. Gegenwärtig fordert die Ausbreitung der

Antibiotikaresistenzen bei Menschen in Deutschland jährlich bereits 40 000 Todesopfer – Tendenz steigend.

Meine Damen und Herren, wir wollen gesellschaftlich akzeptierte Haltungsbedingungen für Nutztiere. Wir wollen das Tierwohl belegbar gewährleisten. Das ist Gegenstand dieses Antrags. Wir wollen die im Umfeld der Anlage lebenden Menschen ebenso schützen wie die Umwelt. Machen Sie mit! Denn gemeinsam erreichen wir das Ziel schneller.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDUFraktion spricht der Abg. Schmidt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion die GRÜNEN reiht sich in die leider inzwischen meist sehr unsachlich geführte Debatte zur Tierzucht in Deutschland ein. Die GRÜNEN suchen krampfhaft nach einem neuen Thema, weil das Image einer Friedenspartei oder des Kampfes gegen die Kernkraft verlorengegangen ist.

(Lachen bei den GRÜNEN – Zurufe von der NPD)

Außerdem ist man bei dem oft aggressiv geführten Kampf gegen Infrastrukturmaßnahmen und Unternehmensansiedlung oft auf die Nase gefallen, weil es die Mehrheit der Bevölkerung eben anders wollte, wie zum Beispiel bei der Waldschlösschenbrücke oder bei Stuttgart 21.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das hat uns stark gemacht!)

Nun geht es mit fliegenden Fahnen gegen die Tierhaltung, und zwar mit ziemlich unausgereiften Konzepten, was ich noch erläutern werde. Doch das ist egal. Hauptsache, es werden Ängste geschürt, wie Niedersachsen zeigt. Das gebe ich durchaus zu. Da mag das Konzept kurzfristig politisch erfolgreich sein. Redlich ist ein solches Agieren nicht, und das wird sich langfristig auch rächen. Da bin ich mir ganz sicher. Hoffentlich wird dann in Deutschland überhaupt noch Tierproduktion stattfinden.

Das heißt natürlich nicht, dass die bereits bei uns geltenden hohen Umweltstandards auch immer wieder hinterfragt und – wenn nötig – auch angepasst werden müssen. Das gilt auch bei der Bewertung der Belastung durch Aerosole. Wie der Antwort der Staatsregierung zu entnehmen ist, werden auch hier bereits hohe Standards durch den Gesetzgeber geregelt und in Sachsen umgesetzt. Ob ein deutlich darüber hinausgehender sächsischer Alleingang Sinn macht, möchte ich bezweifeln. Ihnen geht es in Wirklichkeit auch nicht um Tier-, Umwelt- oder – im Beispiel des vorliegenden Antrags – Emissionsschutz. Vielmehr wollen Sie die Standards in Sachsen in einem Maße erhöhen, dass hier die Tierhaltung deutlich erschwert, wodurch sie letztendlich abwandern wird. Dabei ist es Ihnen völlig gleich, unter welchen Haltungs- und Umweltbedingungen woanders die Tiere aufgezogen werden. Das ist wieder typisch für die grüne St. Florians

partei und hat nichts mit der gestern diskutierten Nachhaltigkeit zu tun.

Mir ist jedoch deutlich lieber, dass die Tierhaltung unter unseren strengen Kontrollen mit möglichst europäisch einheitlichen Standards auch in Sachsen weiter möglich ist, als dass unsere Teller mit Produkten aus dem Nirgendwo gefüllt werden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wie widersprüchlich grüne Agrarpolitik ist, zeigt folgendes Beispiel: Wir haben in Sachsen einen Selbstversorgungsgrad an Schweinefleisch von etwa 40 %, an Rindfleisch von 67 %, an Schaf- und Ziegenfleisch von 35 %, an Geflügel von 63 % und an Eiern von 81 %. Lediglich bei der Milch liegen wir mit 106 % leicht über dem hiesigen Bedarf. Nun wird aber gerade von den GRÜNEN gefordert, regionale Kreisläufe bei der Produktion von Nahrungsmitteln aufzubauen, was ich durchaus befürworte. Natürlich ist es gut zu wissen, woher das Schnitzel, das Ei oder die Milch kommt. Auch bin ich mir sicher, dass der sächsische Verbraucher bevorzugt sächsische Produkte auf seinem Tisch haben möchte, und dies möglichst aus den heimatlichen Regionen. Wenn wir dies aber erreichen wollen, würde das bedeuten, dass beispielsweise die Rindfleischproduktion um ca. 50 % und die Schweinefleischproduktion um sage und schreibe 150 % ausgebaut werden müsste.

Ich höre Sie schon wieder sagen, dass der Fleischverbrauch einfach reduziert werden könnte. Nun ist meine Fraktion zwar nicht der Meinung, dass wir unseren mündigen Bürgern vorschreiben sollten, was sie zu essen haben. Aber gehen wir einmal davon aus, der Fleischverbrauch würde sich in Sachsen um ein Drittel verringern. Auch dann müssten wir die Schweinefleischproduktion um 75 % erhöhen, was 175 000 zusätzliche Mastplätze bedeutet. Sollten die Sachsen sich das Fleischessen nicht vermiesen lassen, wären das sogar 350 000 neue Mastplätze. Dies würde natürlich auch die Bioaerosolemissionen um 75 bis 150 % erhöhen.

Gleichzeitig wollen Sie aber, wie Kollege Weichert jetzt wieder mehrmals gesagt hat, keine großen Anlagen mehr, sondern die Tierhaltung in altbäuerlicher Art in kleinen Gruppen auf den Bauernhöfen in den Dörfern. Diese Bauernhöfe liegen nicht im Außenbereich, sie liegen direkt bei der Wohnbebauung. Es klingt ja auch sehr idyllisch, wenn man das so in Bilderbüchern sieht und vergisst, was das an Arbeitszeit, harter körperlicher Arbeit bedeutet.

Auf der einen Seite fordern auch die GRÜNEN immer höhere Arbeitsstandards, Mindestlöhne sowie flexible und reduzierte Arbeitszeit. Der Bauer kann aber wie eh und je an 365 Tagen im Jahr ohne Urlaub und ohne Sonn- und Feiertage vom frühen Morgen bis spät in den Abend arbeiten. Das ist für mich schizophren.

(Beifall bei der CDU)

Aber zurück zum Beispiel der angestrebten Selbstversorgung. Wenn Sie die zusätzlich notwendigen Plätze in möglichst sehr kleinen Ställen mit beispielsweise hundert Masttierplätzen in der Schweineproduktion schaffen würden, wären selbst bei einem um 30 % zurückgehenden Schweinefleischverbrauch 1 750 neue Ställe notwendig, und bei einer Schließung der großen Anlagen noch viele Tausende weitere Ställe mehr. Bitte sagen Sie bereits jetzt den Kommunen, was unter einer grünen Regierung auf sie zukommen würde. Denn eine hohe regionale Selbstversorgung in sehr kleinen Gruppengrößen hätte genau das zur Folge. Oder geben Sie einfach zu, dass Sie in Wirklichkeit die Tierhaltung durch einseitige hohe und natürlich auch teure Standards aus Sachsen verbannen wollen. Etwas dazwischen gibt es nicht.

Noch einmal möchte ich klarstellen, dass auch meine Fraktion für hohe Umweltstandards eintritt. Im diskutierten Fall sehen wir dies als bereits gegeben an und treten darüber hinaus bei der Erhöhung von Standards für einheitliche europäische Regelungen ein.

Ihren Antrag lehnen wir natürlich ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Kagelmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag hat natürlich seine Berechtigung. Um das Thema Bioaerosole wird seit Langem gestritten. Es wurde dazu nicht unbedingt ausreichend, aber doch geforscht. Die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen veranlassen inzwischen auch die Agrarministerkonferenz, sich der Thematik anzunehmen. Dafür verantwortlich zeichnen sicherlich auch entsprechende Initiativen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Insofern ist es nur recht und billig, die Position Sachsens zur Verbesserung des Immissionsschutzes in Tierhaltungsanlagen abzuklopfen und eigene Anregungen in die Debatte einfließen zu lassen. Ganz normaler parlamentarischer Alltag also, kein Grund zur Schelte.

Nun ist es mit der Wissenschaft ja eine schwierige Sache. Sie bewertet ihre Untersuchungsergebnisse in der Regel nicht nach ethischen Gesichtspunkten. Häufig genug gibt sie nicht einmal Handlungsempfehlungen. Das überlässt sie der Politik. Wenn die dann die Zeichen der Zeit verschläft und die in Teilen der Republik unter Druck geratene Exekutive, also die Genehmigungsbehörden, im Regen stehen lässt, müssen letztlich Juristen darüber entscheiden, ob der Einbau bestimmter Filter in Tierhaltungsanlagen trotz nicht auszuschließender negativer Wirkungen auf die Gesundheit von Menschen verhältnismäßig ist und angeordnet werden kann oder eben nicht. Solche Gerichtsurteile gab und gibt es mehrfach. Die Gerichte tun sich wirklich schwer damit, zwischen der

inzwischen allgemein anerkannten Besorgnis von Einwendern über luftgetragene Schadstoffe und der Berechtigung einer konkreten Maßnahme zur Minimierung dieser hypothetischen Belastung zu lavieren. Es fehlen schlicht entsprechende rechtliche Normen.

Verantwortliche, vor allem vorsorgende Politik muss anders aussehen. Deshalb bin ich persönlich immer etwas angesäuert, wenn in Entgegnungen auf den Antrag hauptsächlich darauf abgestellt wird, dass die wissenschaftliche Datengrundlage fehlt, eine Dosis-Wirkung-Beziehung nicht hergestellt werden kann und weiterer Forschungsbedarf besteht, noch dazu, wo Sachsen selbst zur wissenschaftlichen Bereicherung des Themas aktiv nichts beisteuern kann und auf Studien von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verweisen muss.

Aber selbst bei fehlender wissenschaftlicher Tiefe steht schon heute fest, dass Stäube aus Tieranlagen verschiedene Erkrankungen besonders der Atmungsorgane hervorrufen können, und zwar zuerst bei Tierwirten, aber eben auch bei Anwohnern. Es ist ebenso unzweifelhaft, dass diese Gefahren deutlich reduziert werden können, und zwar über Abstandsregelungen und Abluftreinigung. Nur rechtssicher anordnen lässt sich Letzteres durch die Immissionsschutzbehörden bei der gegenwärtigen Rechts- und Erkenntnislage offensichtlich nicht. Diesen Widerspruch muss Politik auflösen helfen.

DIE LINKE hatte vor einiger Zeit in Auswertung ihrer Großen Anfrage zur Nutztierhaltung vorgeschlagen, die sächsische Investitionsförderung für Tierhaltungsanlagen stärker an konkrete ökologische, soziale und tierschutzfachliche Kriterien zu knüpfen, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

Damit kommen wir zu einem Thema, das im Antrag der GRÜNEN vollkommen fehlt, nämlich die Frage der Tiergerechtheit der Haltungsverfahren in den Ställen. Der vorliegende Antrag betrachtet nur die Emissionen aus den Ställen.

Ich möchte noch einmal feststellen, dass der Freistaat hier keinerlei Steuerungswirkungen hin zu tiergerechteren Haltungsverfahren entfalten möchte. Dabei ließen sich in diesem Zusammenhang auch die Fragen der Abluftreinigung problemlos integrieren. Durch solche positiven wirtschaftlichen Anreize über die Investitionsförderung wird im bestehenden rechtlichen Rahmen bewusst ein gewünschtes Verfahren gefördert und auf Sanktionen verzichtet. Wichtiger ist vielleicht, dass damit möglichen juristischen Auseinandersetzungen so lange aus dem Weg gegangen wird, wie belastbare Schwellenwerte für Bioaerosole fehlen. Es eröffnet sich zumindest die Chance, dass wir aus dem Dilemma der gesetzlichen Mindestanforderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der TA Luft, in Landesverordnungen herauskommen und einen permanenten, kontinuierlichen Verbesserungsprozess

initiieren, wie ihn Prof. Blaha in der erwähnten Anhörung anschaulich beschrieb, goldene Zügel sozusagen. Diesen Ansatz halte ich immer noch für richtig.

Dennoch, meine Damen und Herren, NRW und Niedersachsen preschen vor. Das ist angesichts der dortigen Viehdichte verständlich und richtig. Sachsen dagegen hält nach der Stellungnahme der Staatsregierung erst einmal alles für hinreichend geregelt. Das ist uns zu wenig und künftig offensichtlich auch unzureichend. Sonst gäbe es die Gerichtsurteile nicht.

Deswegen wird DIE LINKE dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, auch wenn wir nicht im Detail mit allen Vorschlägen mitgehen können. Einzelne Regelungen erscheinen uns auch ausgesprochen schwierig. Wir stimmen dem Antrag aber zu, weil wir seine Grundintention teilen und weil wir wollen, dass mehr Bewegung in die Diskussion auf Bundesebene kommt und sich das in der Verwaltungspraxis niederschlägt.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Für die SPDFraktion Frau Dr. Deicke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Problem der Entstehung von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Emissionen in der Tierhaltung ist nicht neu. Die möglichen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen sind aber der Grund, dass die Skepsis gegenüber der Nutztierhaltung im Umkreis solcher Anlagen wächst, wobei es insbesondere Vorbehalte gegenüber größeren Tierbeständen gibt. Die Debatten darum werden sehr emotional geführt. Fast jede geplante größere Anlage wird durch eine Bürgerinitiative begleitet. Das zeigt: Wir brauchen klare Kriterien für industrielle Tierhaltungsanlagen.

(Beifall bei der SPD)

Art und Umfang der Emissionen, die von solchen Anlagen ausgehen, sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die sich auch gegenseitig beeinflussen können. Für die Emissionen aus Tierhaltungsanlagen sind neben der Zahl der Tiere auch das Haltungsverfahren, die Lüftungstechnik, das Management, die Fütterungstechnik, die tierische Leistung sowie der Umgang mit den Wirtschaftsdüngern maßgebend. Daher ist für eine Emissionsminderung, die auch das Wohl der Tiere berücksichtigen muss, nicht eine Maßnahme, sondern ein Bündel von Maßnahmen erforderlich.

Eine wesentliche Forderung des vorliegenden Antrages besteht in der Einführung eines Erlasses, der die Filterpflicht für Tierhaltungsanlagen regelt. Das ist bisher noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Abluftfilter können ein wirksames Mittel sein, um vor allem Geruch, Staub, Ammoniak sowie Keime zu reduzieren. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag für den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Einige Bundesländer – genannt sind schon Nordrhein-Westfalen bzw. Niedersachsen – sind bereits dabei, diese über einen entsprechenden Filtererlass zum

Stand der Technik und damit zur gesetzlichen Pflicht zu erklären.

Eigentlich kann ein Erlass auf Bundesländerebene aber nur eine hilfsweise Lösung darstellen, weil der TA-LuftAusschuss des Bundesministeriums für Umwelt, der dafür zuständig ist, den Stand der Technik festzulegen, dies bisher aber nicht getan hat, obwohl es bereits überfällig erscheint – zumindest für Schweinehaltungsanlagen, für die es technisch ausgereifte Lösungen gibt.

Der Adressat der Forderungen wäre besser die Bundesebene. Das meinen übrigens auch die GRÜNENKolleginnen und -Kollegen aus Sachsen-Anhalt, die vor Kurzem einen Antrag mit der Forderung der Einführung von Keim- und Geruchsfiltern nach dem Stand der Technik eingebracht haben. Wir unterstützen ausdrücklich das mit dem Antrag verbundene Ziel, den Genehmigungsbehörden Kriterien an die Hand zu geben, in welchen Fällen eine Abluftreinigungsanlage zwingend vorzusehen ist. Voraussetzung muss es sein, dass diese eignungsgeprüft ist. Das bringt nicht nur mehr Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren, gleichzeitig kann es zur Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Tierhaltungsanlagen beitragen.

Was die Ausgestaltung des Erlasses anbelangt, glauben wir, dass Ihr Antrag etwas zu kurz gesprungen ist. Schaut man nach Nordrhein-Westfalen, wo der Entwurf eines solchen Erlasses diskutiert wird, so enthält dieser neben dem Einsatz von Abluftreinigungsanlagen sowie dem Umgang mit der Bioaerosolproblematik als weiteren wichtigen Punkt auch die Abdeckung von Güllebehältern. Insgesamt, finden wir, wird Ihr Antrag dieser Komplexität des Problems nicht gerecht.

Eine Studie des LfULG zum Thema Bioaerosole im Umfeld von Tierhaltungsanlagen kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Entstehung von Bioaerosolen an der Quelle zu verhindern ist. Auch ist hier noch weitere Forschung erforderlich. Wir brauchen eine umfassende, bewertbare Datenerhebung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse gilt es dann in der Genehmigungspraxis umzusetzen. Emissionen an der Quelle zu verhindern bietet auch Schutz für die im Stall beschäftigten Personen, um die es schließlich auch gehen muss, wenn wir von Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Tierhaltungsanlagen sprechen.