Antwort zu Frage 1: Durch das Landeskriminalamt wurden im Zeitraum 2010 bis 2012 für vier als gefährdet eingestufte Personen regelmäßig Maßnahmen des unmittelbaren Personenschutzes durchgeführt. Für drei weitere als gefährdet eingestufte Personen erfolgten Personenschutzmaßnahmen nur in Einzelfällen.
Weiterhin wurden Maßnahmen des Personenschutzes durch das Landeskriminalamt im Rahmen des Zeugenschutzes, bei Besuchen ausländischer Gäste im Freistaat
Sachsen und für als gefährdet eingestufte Personen des Bundes und der Länder (soweit nicht das BKA bzw. die Länder zuständig sind) bei Aufenthalt im Freistaat Sachsen durchgeführt.
Antwort zu Frage 2: Das Landeskriminalamt ist derzeit und absehbar personell in der Lage, Maßnahmen des Personenschutzes für eingestufte gefährdete Personen durchzuführen. Eine Änderung der Anzahl der für Personenschutz zuständigen Polizeibediensteten ist derzeit nicht vorgesehen.
1. Wurde den beiden von Neonazis am 17.10.2012 nach dem Bericht von „MDR exakt“ am 14. November mit Gefahr für Leib und Leben bedrohten Personen Personenschutz für die Folgezeit angeboten?
2. Falls nein: aus welchen Gründen und auf Grundlage welcher konkreten Gefahren und Maßnahmenabwägung nicht?
Antwort zu Frage 2: In der Nacht vom 17. zum 18. Oktober 2012 wurden durch die Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien alle notwendigen polizeilichen
gung veranlasst. Aus Sicht der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien war davon auszugehen, dass die ergriffenen Maßnahmen hinreichend waren, um die unmittelbare Gefährdung auszuschließen. Maßnahmen des unmittelbaren Personenschutzes wurden daher nicht veranlasst.
Die Einsprüche richten sich gegen die in der 67. Plenarsitzung erteilten Ordnungsrufe. Über die Einsprüche entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung der Einsprüche, also heute, ohne Beratung.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über den Einspruch des Abg. Schimmer in der Drucksache 5/10858 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen?. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einspruch des Abg. Schimmer mit großer Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir stimmen über den Einspruch des Abg. Apfel in der Drucksache 5/10859 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit wurde der Einspruch des Abg. Apfel ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt, und wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, bevor wir die Sitzung beenden, einige Worte. Wir stehen am Ende von vier sehr arbeitsreichen Tagen. Sie haben uns wirklich gefordert wie keine Landtagssitzung dieses Jahres. Aber ich denke, unsere Anstrengungen haben sich gelohnt. Wir verfügen über einen beschlossenen Haushalt, der für die nächsten zwei Jahre Grundlage staatlichen Handelns ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich liegt noch viel, viel Arbeit vor uns, wenn wir das nächste Jahr
Kommission und den Bericht, den sie bald liefern wird. Ich erinnere auch an die Fortsetzung der Verhandlungen über die Festschreibung eines Neuverschuldungsverbotes in der Landesverfassung, und ich weise auf die vielen 1. Lesungen hin, die heute stattgefunden haben, und auf Ihre Postfächer, in denen Sie wiederum einige neue Gesetzentwürfe vorfinden werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mein Dank an alle, die in den letzten zwölf Monaten zur erfolgreichen Arbeit hier im Sächsischen Landtag beigetragen haben.
Ich beende die heutige Sitzung und das Sitzungsjahr 2012. Das Präsidium hat die 69. Sitzung für Mittwoch, den 30. Januar 2013, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die sicherlich wieder umfangreiche Tagesordnung dazu gehen Ihnen rechtzeitig zu. Ich hoffe aber, dass wir uns bereits am 7. Januar 2013 alle hier in diesem Haus zum Neujahrsempfang wiedersehen.