Protocol of the Session on December 14, 2012

Für nicht Bibelfeste: Auch die Puhdys haben einen gleichnamigen Song verfasst.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Zu Ostern werden wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, in altbewährter Weise in diesem Hohen Hause vermutlich wieder über die Spritpreise debattieren. Wir kennen das: Vor Weihnachten die Spritpreise runter, vor Ostern Spritpreise hoch.

(Uta Windisch, CDU: Alles hat eben seine Zeit!)

Richtig, Kollegin Windisch. – Und bei diesem Antrag: Buß- und Bettag am 21. November, Antragseingang am 29. November – huch, da war der Buß- und Bettag doch, wir müssen reagieren. Ein Schelm, der sich ironisch dabei was denkt.

Ich zitiere noch einmal aus der Stellungnahme des Staatsministers Geisler von damals: „Schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hat sich aber erwiesen, dass die soziale Absicherung im Pflegefall nur als Sozialversicherung politisch realisierbar war. Der Freistaat Sachsen hat diese Lösung daher mitgetragen und sieht angesichts unveränderter Mehrheitsverhältnisse keine Chance für eine Gesetzesinitiative für eine steuerfinanzierte Absicherung des Pflegerisikos.“

Daran, liebe Genossinnen und Genossen der SPD, hat sich bis zu Ihrer Regierungsübernahme im Bund 1998 und seit den Bundestags- und Landtagswahlen 2009 nichts geändert. Wir werden gespannt auf den Buß- und Bettag 2013 schauen. Da hätte dieser Antrag aufgrund geänderter Farbenlehre in Bund und Land für den Fall, dass eine SPD-geführte Bundesregierung in Bund und Land nicht handelt, seine Berechtigung und

(Zuruf der Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE, und Thomas Jurk, SPD)

für den Fall, dass eine SPD-geführte Bundesregierung handelt, seinen sinnvollen Platz.

Sollten Sie also den Antrag im Herbst 2013 nicht aufrufen, liebe Genossinnen und Genossen der SPD, werden wir uns ersatzweise dazu bereiterklären.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Denn das Ziel eint uns: Beibehaltung des Feiertags für alle Menschen in Sachsen, weil wir ein feierfreudiges Völkchen sind, und dennoch im Zweifel paritätische Verteilung der Lasten, wenn Sie denn schon über SVBeiträge laufen sollen.

In diesem Sinne, weil es keine ersichtliche politische Mehrheit dafür gibt, weder im Land noch im Bund, werden wir uns heute zu diesem Antrag, zu diesem weihnachtlichen Ausstellungsstück im Schaufenster der bunt geschmückten Politik-Flaniermeile, enthalten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Alexander Krauß, CDU, und Johannes Lichdi, GRÜNE)

Frau Abg. Schütz, bitte, für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Spritpreisdiskussion findet also hier noch statt, aber Herrn Stange ist schon angeboten worden, vielleicht doch von dem einen oder anderen dann in der Zeit mitgenommen zu werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dass die Arbeitnehmer einen höheren Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung abzuführen haben als die Bürger in anderen Bundesländern, ist die Konsequenz aus dem extra Feiertag. Es ist richtig, die Arbeitnehmer müssen den Buß- und Bettag teuer bezahlen.

Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sächsischer Arbeitnehmer im Vergleich zu Arbeitnehmern in anderen Bundesländern, wie es die SPD in ihrem Antrag vermeintlich unterstellt, gibt es allerdings nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor einigen Jahren – um genau zu sein: 2003 – festgestellt. Die hohe Beitragsbelastung würde durch die fehlende Arbeitsleistung am Buß- und Bettag teilweise kompensiert. – So das Gericht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wird aber eben nur teilweise kompensiert; denn das Ungerechte ist: Die Arbeitnehmer zahlen drauf. Die höhere Beitragsbelastung der Pflegeversicherung wird eben nicht vollständig durch die fehlende Arbeitsleistung kompensiert. Die Arbeitnehmer zahlen am Ende mehr in die Pflegeversicherung ein, als sie an diesem einen Tag, wenn sie den Buß- und Bettag arbeiten würden, verdienen. Da ist es nur logisch, dass sich die sächsischen Arbeitnehmer fragen, warum sie diesen einen Feiertag so unverhältnismäßig teuer bezahlen müssen.

Ihre Lösung, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, dass die Arbeitgeber mehr in die Pflicht genommen werden sollen, ist Ihre Art und Weise. Anders gesagt: Sie wollen die Arbeitgeber für einen Tag in die Pflegeversicherung zahlen lassen, an denen die Arbeitnehmer überhaupt nicht arbeiten.

(Zuruf des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Ihr typischer Ansatz ist – und der ist bei Ihnen von der SPD nicht neu –, Probleme durch Umverteilung zu lösen.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Och!)

Sich hier als überaus arbeitnehmerfreundlich zu präsentieren und sozusagen Robin Hood zu spielen ist allerdings geheuchelt. Ich darf Sie aus Ihren eigenen Parteipapieren zitieren, SPD-Papier „Deutschland 2020“: „Steuererhöhungen in Höhe von 20 Milliarden Euro zulasten von Wachstum und Arbeitsplätzen und ohne Verständnis für den Mittelstand“. Oder SPD-Rentenpapier: „Für das Jahr 2030 werden durch Aussetzung der Rente mit 67 Teilrente, Solidarrente usw. Kosten in Höhe von 90 Milliarden Euro erwartet. Das wird zu einer massiven Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen.“

(Beifall bei der FDP und des Staatsministers Dr. Jürgen Martens)

Das ist ganz aktuell: Der Abbau der kalten Progression wurde von Ihnen, der SPD, im Bundesrat blockiert. Damit werden Entlastungen in Höhe von 6,1 Milliarden Euro verhindert, die vor allem Arbeitnehmer mit kleineren und mittleren Einkommen zugutegekommen wären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das nenne ich einfach nur unehrlich. Den Arbeitnehmern wollen Sie mit diesem Antrag suggerieren, sie bei der Pflegeversicherung aufgrund eines Feiertages entlasten zu wollen. Ganz anders, als Sie es vorhin dargestellt haben, gönnen Sie auf der anderen Seite den Arbeitnehmern keinen Euro, keinen einzigen Cent vom Netto ihrer Lohnerhöhungen in dieser Art und Weise. Das ist nicht nur unehrlich, das ist sogar unanständig.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind dafür, dass man über die Mehrbelastung der sächsischen Arbeitnehmer aufgrund des Feiertages diskutiert. Wir sind auch dafür, darüber zu sprechen, ob der Buß- und Bettag noch zur Lebenswirklichkeit im Freistaat Sachsen passt. Sich aber des Problems so zu entledigen, indem man die Kosten der Pflegeversicherung umverteilt und aus dem von Ihnen sogenannten Pflegebußgeld für sächsische Arbeitnehmer ohne Not in Ihrem Antrag ein Pflegebußgeld für sächsische Arbeitgeber macht, ist einfach falsch. Schon aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Frau Herrmann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was uns und die SPD eint, ist, dass wir für eine paritätische Bezahlung der Sozialversicherung sind. Insofern ist es richtig: Da Sachsen den Buß- und Bettag beibehalten hat, ist diese Parität verschoben worden.

Das war 1994 eine politische Entscheidung. Im Bundestag saßen damals nicht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sondern Bündnis 90. Die Position von Bündnis 90 war: Die Lasten sind gerecht zu verteilen, und die Ausgestaltung der Pflegeversicherung über die Art, die damals vorgeschlagen war, verteilt eben die Lasten genau nicht gerecht.

Wir hatten eine Bürgerpflegeversicherung vorgeschlagen, die Beamte und Selbstständige einbezieht, bzw. eine Steuerfinanzierung, die von dem Kollegen der LINKEN soeben vorgetragen wurde. Der SPD-Vertreter im Bundestag Rudolf Dreßler hat damals gesagt: Die ökonomische Kompensation haben wir vom Grundsatz her akzeptiert. Das ist uns nicht leichtgefallen. Es gilt nunmehr die Aufforderung an die Bundesländer, ihr Versprechen, den Ausgleich bis zum Jahresende durch Abschaffung eines Feiertages zu erbringen, einzulösen.

Es handelt sich also dabei um einen Kompromiss gemeinsam mit den anderen Bundesländern. Wir haben jetzt drei Möglichkeiten. Entweder wir sehen eine andere Finanzierung, zum Beispiel eine Steuerfinanzierung, vor. Dafür braucht es entsprechende Mehrheiten an den entsprechen

den Stellen. Diesen Vorschlag haben Sie aber nicht gemacht. Oder aber im Einvernehmen mit den anderen Bundesländern führen die anderen Bundesländer den damals abgeschafften Buß-und Bettag wieder ein. Das ist nur gerecht. Dann müssen Sie mit den Ländern, in denen Sie regieren, diese Vorschläge im Bundesrat einbringen.

(Martin Dulig, SPD: Nein, das ist Länderrecht!)

Da habe ich also nichts von den anderen Bundesländern gehört.

(Martin Dulig, SPD, steht am Mikrofon.)

Es ist ein Kompromiss, der gemeinsam gefunden wurde, und diesen kann Sachsen nicht einseitig aufkündigen.

(Stefan Brangs, SPD: So ein Schmarrn!)

Lassen Sie mich bitte ausreden! Der Kollege, der mich fragen kann, steht ja schon bereit. – Oder aber Sachsen schafft den Buß- und Bettag ab.

Diese drei Möglichkeiten haben wir. Sie haben sich für eine vierte Möglichkeit entschieden, die einfach nicht geht, weil sie in diesem Kompromiss nicht vorgesehen war.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gestatten Sie jetzt die Zwischenfrage, Frau Herrmann?

Bitte, Herr Dulig.

Ist Ihnen bekannt, dass die Feiertagsregelung nicht einer Bundesratsinitiative obliegt, sondern reines Länderrecht ist?