Protocol of the Session on September 27, 2012

Im Einzelnen wollen wir beispielsweise, dass die Petenten über die Stellungnahmen der Staatsregierung informiert werden und die Möglichkeit zur Erwiderung erhalten. Ebenso muss die Beteiligung der Landtagsfraktionen bei Petitionen zu Gesetzgebungsverfahren deutlich verbessert werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die betreffenden Petitionen den Landtagsfraktionen förmlich in der Beschlussempfehlung zur Kenntnis gegeben werden.

Zudem bedarf es einer Möglichkeit für Petenten, sich über den aktuellen Stand der Bearbeitung ihrer Petition im Internet zu informieren. Damit würden wir den Petitionsdienst von Nachfragen entlasten und zudem die Transparenz unserer Arbeit erhöhen.

Ich möchte hier nicht alle unsere Vorschläge erwähnen. Jetzt kommt es darauf an, dass wir die nächsten notwendigen Schritte tun, um endlich ein modernes Petitionsgesetz verabschieden zu können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

Frau Jonas, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass Sie alle den Bericht des Petitionsausschusses erhalten haben. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass Sie ihn entsprechend sorgfältig gelesen haben. Schauen wir noch einmal gemeinsam auf einige Zahlen.

Die 789 Petitionen, die im Jahr 2011 eingereicht wurden, wurden von den Mitgliedern des Ausschusses meist sehr kollegial, stets sachorientiert bearbeitet. Man könnte zusammenfassend sagen, dass die Zahl der Petitionen in diesem Jahr niedriger ist als noch im Vorjahr. Ja, das

stimmt. Allerdings haben sich im vergangenen Jahr insgesamt mehr Personen beteiligt, nämlich 21 000 Bürger. 21 000 Bürger haben dieses von unserer Verfassung für jedermann garantierte Grundrecht genutzt, um sich zu beschweren, ungerechtfertigte Handlungen der Verwaltung anzuzeigen und um entsprechende Hilfe zu bitten.

Die höchste Beteiligung erfuhr eine Sammelpetition mit der Forderung zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit 4 119 Unterschriften. Vielleicht

erinnern Sie sich noch an die medienwirksame Übergabe dieser Massenpetition.

Doch es sind nicht nur die großen Themen, die Teil der täglichen Arbeit im Petitionsausschuss sind. Die größte Anzahl der eingereichten Petitionen stammt von Einzelpersonen, von ganz jungen Menschen – elf Jahre alt war der jüngste – bis hin zu Personen, die schon im höheren oder hohen Alter sind. Ihre Schreiben an uns enthalten Probleme und Sorgen, die genauso vielfältig und vielschichtig sind wie das ganz normale Leben draußen im Alltag. Die aufgezeigten Probleme sind vielschichtig und unterschiedlich.

Zum Beispiel hat sich ein Petent an uns gewandt, der Opfer der ehemaligen Staatssicherheit ist. Dem Petenten wurde die Zahlung der besonderen Zuwendung für Haftopfer verwehrt, weil ihm nur wenige – nämlich sechs – Stunden an der notwendigen Zeit der Inhaftierung fehlten, um Geld aus dem entsprechenden Entschädigungsfonds zu erhalten. Obwohl die Entscheidung gesetzeskonform war und nicht zu beanstanden ist, war es, real gesehen, ungerecht. Der Minister der Justiz und für Europa hat daraufhin für den Petenten und weitere Betroffene eine Härtefallregelung geschaffen.

(Beifall bei der FDP)

Dieser Petition konnte aufgrund des Tätigwerdens abgeholfen werden.

Auch andere Bürger beteiligten sich mit sehr vielschichtigen Fragen. Frau Kollegin Lauterbach wies auf eine Petition hin, die ihr besonders in Erinnerung geblieben ist. Ich möchte das Gleiche tun: Eine Petition hat vielleicht an der einen oder anderen Stelle Schmunzeln hervorgerufen, denn der Petent forderte die Zahlungen aus Anleihen der Sächsischen Landespfandbriefanstalt aus dem Jahre 1926. Leider konnten wir dieser Petition nicht abhelfen.

Mittlerweile nutzen sehr viele Bürgerinitiativen das Petitionsrecht, um auf ihre Probleme aufmerksam zu machen. So wandten sich viele Vertreter einer Bürgerinitiative an uns, die sich dafür einsetzen, dass die Sanierung der Marktbrücke in ihrer Stadt denkmalschutzgerecht erfolgt und sie nicht, wie geplant, durch Hochwasserschutzmaßnahmen abgerissen wird. Neben einem VorOrt-Termin des Petitionsausschusses und vielen weiteren Gesprächen mit dem Stadtrat zahlten sich Beharrlichkeit, Sachkenntnis und konstruktive Mitarbeit aller Beteiligten aus. Von unserem Ausschuss wurde die Petition zur Berücksichtigung überwiesen. Unter maßgeblicher

Beteiligung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit

und Verkehr wurde letztendlich die Lösung gefunden, dass die Brücke nicht abgerissen werden muss und trotzdem neue Hochwasserschutzmaßnahmen nochmals überdacht werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Solange es solche engagierten und politisch interessierten Menschen gibt, die Ungerechtigkeiten wahrnehmen, sich beschweren, sich Gehör verschaffen, mache ich mir keine Gedanken um die Zukunft unseres Freistaates.

Ich danke den Mitarbeitern auch im Namen unserer Fraktion, dem zuständigen Referat für die ständige Unterstützung und Begleitung der Petitionen, und Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Herr Jennerjahn, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in diesem Jahr möchte ich meine Rede mit dem Dank an den Petitionsdienst beginnen. Bei allen anderen Vorrednerinnen und Vorrednern ist deutlich geworden: Auch im Jahr 2011 hätten wir die Arbeit im Ausschuss in dieser Form nicht bewältigen können, wenn es nicht diese hervorragend funktionierende Struktur im Hintergrund gäbe. Dafür mein herzlicher Dank!

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Wie in jedem Jahr debattieren wir auch in diesem Jahr mit dem Petitionsbericht wieder über ein wichtiges Dokument parlamentarischer Arbeit. Ich muss zugeben, wie jedes Jahr stellt mich diese Rede vor eine gewisse Herausforderung. Der Petitionsbericht ist aus meiner Sicht unumstritten. Als sechster Redner hat man nur noch begrenzt Chancen, irgendwelche neuen Dinge in den Ring zu werfen. Ich gebe allerdings auch zu, dass das ein Luxusproblem ist, welches ich gern häufiger hätte.

Kurz zum Bericht. In der vorangegangenen Rede von Frau Jonas ist deutlich geworden, dass die Zahl der eingegangenen Schreiben gegenüber dem Berichtsjahr 2010 etwas zurückgegangen ist. Gleichwohl kann man sagen, dass das Interesse am Petitionsausschuss und am Petitionswesen im Ergebnis ungebrochen hoch ist. Die thematische Vielfalt, die durch Petitionen abgedeckt wird, macht den Petitionsausschuss sicher zum farbenfrohesten Ausschuss im Sächsischen Landtag.

Nach wie vor können wir feststellen: Auch im Jahr 2011 wurden wieder alle Petitionsarten – Einzelpetitionen, Mehrfachpetitionen, Sammelpetitionen und Massenpetitionen – genutzt. Es ist schon angeklungen: Am stärksten mobilisiert im vergangenen Jahr hat die Sammelpetition zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften der Initiative „Zwei gleich zwei“. Im Jahresbericht ist diese Petition mit beeindruckenden 4 119 Unterstütze

rinnen und Unterstützern aufgelistet. Zählen wir noch jene 550 Unterstützer einer Massenpetition hinzu, kommen wir auf knapp 4 700 Unterstützer dieser Petition.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE, und Beifall bei der FDP)

Noch zwei weitere Beispiele: Auch der Sachsenring und der Verwaltungsumbau der Staatsregierung konnten jeweils mehrere Tausend Menschen zu Eingaben an den Petitionsausschuss mobilisieren. Das zeigt aus meiner Sicht, dass das Petitionsrecht als niedrigschwelliges Instrument der Bürgerbeteiligung unverzichtbar ist und wir uns Gedanken über eine mögliche Fortentwicklung des Petitionswesens machen müssen; denn offensichtlich wollen sich die Bürgerinnen und Bürger beteiligen.

Damit sind wir bei dem Punkt, den ich noch einmal etwas ausführen möchte. Wenn wir uns die Reden von vor fast genau einem Jahr zum Petitionsbericht 2010 anschauen, stellen wir fest: Es wurde mehrfach gelobt, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Petitionswesens eingerichtet wurde. Es ist wichtig, dass das auch gelobt wurde, und aus meiner Sicht war der Auftakt dieser Arbeitsgruppe recht verheißungsvoll. Wir sind bis zum Frühjahr dieses Jahres immerhin so weit gekommen, dass alle demokratischen Fraktionen ihre Wünsche geäußert haben und dass es auch eine strukturierte Zusammenfassung von möglichen Änderungsbedarfen gibt.

Leider ruht seitdem unverständlicherweise die Arbeit der Gruppe. Ich muss das anbringen: Aufgrund der Einrichtung dieser Gruppe hatten die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN extra einen Gesetzentwurf zur Einführung öffentlicher Petitionen per Internet beim Sächsischen Landtag, der in 1. Lesung am 30.09.2010 bereits eingebracht war, zurückgestellt, um den Diskussionen dieser Gruppe und einer gemeinsamen Ergebnissuche nicht im Weg zu stehen. Ich kann mich an der Stelle des Eindruckes nicht ganz verwehren, dass möglicherweise eine gewisse Unlust seitens der Koalition, auf Änderungswünsche der Opposition einzugehen, mit ursächlich für diese stillschweigende Beerdigung der Arbeitsgruppe sein könnte.

Jedenfalls ergibt sich dieser Schluss für mich aus der ablehnenden Reaktion der Koalition auf den genannten Gesetzentwurf der LINKEN. Ich habe daher auch Verständnis dafür, dass die Fraktion DIE LINKE die Beschlussfassung zu ihrem Gesetzentwurf jetzt noch einmal forciert. Immerhin sind bereits zwei Jahre vergangen, ohne dass wir zu einem Fortschritt gelangt wären.

Ich hoffe aber trotzdem – um das Ganze zum Schluss wieder versöhnlich zu gestalten –, dass, wenn der Pulverdampf der Plenardebatte über den Gesetzentwurf wieder verflogen ist, es doch noch einmal möglich ist, uns gemeinsam an einen Tisch zu finden und die aus meiner Sicht sehr gute Idee der interfraktionellen Arbeitsgruppe wiederbeleben zu können.

(Zuruf des Abg. Andreas Storr, NPD)

Eines ist mir dabei allerdings wichtig: An alle möglichen Änderungen sollte dabei von der Frage aus herangegangen werden: Stärken die Änderungen, die wir dort vornehmen, die Rechte der Petenten?

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN, der FDP und der NPD)

Für die NPDFraktion Frau Abg. Schüßler, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als letzte Rednerin in der Runde möchte ich zunächst die günstige Tageszeit hervorheben, zu der wir in diesem Jahr unseren Bericht vorstellen können. Ob es nun damit zusammenhängt, dass unser Ausschussvorsitzender in der Koalition ist oder nicht, unterstreicht es doch den Stellenwert, den der Ausschuss hat oder haben sollte.

Hier – das wurde oft genug betont – können sich die Bürger direkt an ihre Landesregierung, an ihre Politiker wenden, die sich hoffentlich nicht nur zu Wahlzeiten als Volksvertreter sehen.

Leider muss man manche Hoffnung enttäuschen, weil der Ausschuss eben nur die Rechtmäßigkeit der Arbeit von Ämtern und Behörden überprüfen und auf Fehler hinweisen kann. Petitionsbeschlüsse können eben nicht bestandskräftige Entscheidungen der Verwaltung oder gerichtliche Entscheidungen ändern oder aufheben.

Abgeholfen werden konnte immerhin in 59 Fällen bei einem Gesamtaufkommen von 789 Petitionen bzw. 1 037 eingereichten Schreiben insgesamt. Dem Großteil der Petitionen, also 641, konnte nicht abgeholfen werden. Hier ging alles nach Recht und geltendem Gesetz, auch wenn die Bürger mit ihrer Situation nicht zufrieden gewesen sein dürften. Das betraf beispielsweise Beschwerden rund um die Rundfunkgebühren oder die Eingruppierung von Lehrern. Ein Beispiel dazu findet sich auf Seite 50 des Berichtes. Hier war, wie es auf Seite 27 heißt, entweder das kritisierte Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden oder dem Begehr des Petenten konnte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht entsprochen werden.

Den Spitzenwert des Jahres 2000 haben wir nicht wieder erreicht. Damals waren es knapp 1 600 Schreiben, von denen reichlich 1 300 als Petitionen behandelt wurden. Nicht geändert hat sich die Tendenz, dass die Dresdner

Bürger am petitionsfreudigsten sind. Hier wurden die meisten Petitionen, nämlich 125 – das entspricht etwa 15,9 % –, eingereicht. Die wenigsten Probleme scheinen die Vogtländer zu haben. Nur 28 Petitionen – das sind etwa 3,5 % – sind von dort gekommen. Das regionale Aufkommen kann man übrigens noch detaillierter auf Seite 94 nachlesen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht weiter auf einzelne Seiten des Jahresberichtes eingehen. Er ist, wie schon gesagt wurde, insgesamt informativ, übersichtlich gegliedert und in sich schlüssig aufgebaut. Aber vielleicht darf ich Ihnen die Seite 26 empfehlen. Hier finden Sie die verschiedenen Beschlussempfehlungen samt Erklärungen, kurz gesagt die Möglichkeiten, die der Ausschuss hat. Sie kennen diese Beschlussformeln ja alle von unseren Sammeldrucksachen.

Petitionen – so steht es auch dieses Jahr wieder im Vorwort auf Seite 11 – liefern Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie ein Bild von den Anliegen und Nöten der Menschen geben, Lücken in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinungen der Wählerinnen und Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln. Petitionen helfen gleichzeitig dem Parlament bei der Kontrolle der Arbeit von Regierung und Verwaltung.

Meine Damen und Herren! Ich finde, besser kann man die Arbeit und die Aufgabe des Petitionsausschusses nicht beschreiben, eine Aufgabe, die sich im Grunde nicht nur den Mitgliedern des Ausschusses, sondern allen Abgeordneten hier im Hohen Haus stellt.

Abschließend möchte ich mich, wie meine Vorredner, bei den Mitarbeitern des Referates bedanken, die die Abgeordneten kompetent und geduldig unterstützen und ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen.