Protocol of the Session on September 27, 2012

nimmt der Antrag zunächst einmal auf und folgert logisch, dass damit auch der Rückbau in Sachsen zu prüfen und erforderlichenfalls einzustellen sei. Versichern wir uns deshalb einfach des Zahlenmaterials, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wenn es einen Bedarf von 342 000 neuen Sozialwohnungen gäbe und zudem der Rückbau von bis zu 150 000 vermeintlich nicht mehr benötigten Wohnungen gestoppt werden sollte, ergäbe sich eine Gesamtwohnungsbedarfssumme von knapp 490 000 Wohnungen für den Freistaat Sachsen als errechneter Bedarf. Wenn dem tatsächlich so wäre und eine Belegungsgröße von zwei bis drei Personen real ist – künftig durch zunehmende Singlehaushalte zur Belastbarkeit der Rechnung also 1,5 bis 2,5 –, dann spiegelte diese Zahl von 490 000 benötigten Wohnungen tatsächlich einen realen Bedarf von etwa 980 000 bis 1 Million Menschen, die so in neuen bezahlbaren Wohnraum gelangen sollen. Noch einmal innehalten: Damit hätten wir in Sachsen entweder eine gigantische Zahl von Wohnungslosen oder nachkriegsähnliche Zustände bei der Belegung des bewohnbaren vorhandenen Wohnraums im Freistaat.

Zugleich hieße das aber auch, wenn ein Verschwinden von 6 200 Sozialwohnungen aus dem Markt tatsächlich Realität wäre, dass seit Regierungsübernahme der CDU/FDP-Koalition in Sachsen gut 20 000 Wohnungen und seit Beginn der CDU/SPD-Regierung im Jahr 2004 rund 50 000 Sozialwohnungen aus dem Markt verschwunden wären – und das, obwohl die gigantische Wohnungslosigkeit schon damals hätte augenfällig sein müssen.

Die halbseidene Methodik der Pestel-Studie fällt dem aufmerksamen Rezipienten durchaus ins Auge, wenn man weiß, wie Sozialwohnungen entstehen und vermeintlich verschwinden. Sie verschwinden ja nicht, sondern verlieren einfach ihre Bindungsfrist. Die Ergebnisse und in die Nachwendezeit überführten Bestände aus dem DDRWohnungsbauprogramm würde man damit nicht berücksichtigen.

Wir haben uns kürzlich gemeinsam anlässlich der – das werden Sie mir verzeihen, Herr Minister – mehr oder weniger tiefgründigen Fachregierungserklärung des

Staatsministers Ulbig am 10. Mai 2012 mit den Schieflagen im Wohnungsmarkt der sächsischen Kommunen befasst. Wir haben über mancherorts nicht unerhebliche Leerstandsquoten in kommunalen Gesellschaften und Genossenschaften gesprochen, über die Kostenauswüchse aufgrund des Auseinanderdriftens des Wohnens an der Peripherie und in den Innenstädten, über die differenzierten Folgen des demografischen Wandels. Dabei habe ich in meiner Erwiderung auf die tatsächliche soziale Dimension der künftigen Entwicklung des Wohnens in Sachsen hingewiesen. Ich will Ihnen das kurz in Erinnerung rufen.

Das strategische Dreieck aus allgemeiner Einkommensentwicklung erstens, staatlichen Anforderungen an energetische Sanierung, Barrierefreiheit und allgemeine Standards zweitens und Energiekosten drittens zeichnet

deutlich vor, welche Entwicklung mit politischem Willen und finanziell abgesichert zu begleiten ist.

Altersarmut durch gebrochene Erwerbsbiografien, Niedriglohnstrategie in Sachsen, Demografiefaktor bei der Rente und Verbrennen privater Zusatzversorgung an den liberalisierten Finanzmärkten, Kürzungen in Wohngeld und durch Pauschalierung der Kosten der Unterkunft für finanziell Schwache bestimmen die Einkommensseite der Mieterinnen und Mieter in breiter Masse im Sachsen der Zukunft und somit – um im Bild zu bleiben – ihre Leistungsfähigkeit.

Andererseits erhöht der Staat die Anforderungen an energetische Sanierungen und Barrierefreiheit, sodass mit 80 % des Aufwandes auch die letzten 20 % Einsparung herausgeholt werden sollen. In der Konsequenz sind Staat und auch Gesellschaft oft nicht bereit, die entsprechenden Kosten bzw. den angemessenen Finanzierungsanteil an diesen Investitionen zu übernehmen. Das wiederum schmälert die Leistungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen bei der Erfüllung der gesellschaftlichen und staatlichen Erwartungen bei der Bereitstellung benötigten bezahlbaren Wohnraums und bei den Anforderungen an Sanierung und Barrierefreiheit.

Auch unter zehn Jahren SPD-Regierung im Bund – das kann ich Ihnen nicht ersparen – ist es zu keiner abschließenden Altschuldenregelung für die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen gekommen.

Die auch von Ihnen angesprochene Problematik der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist seit 2005 nicht in erforderlicher Weise geregelt, was nicht nur zum Irrweg der Pauschalierung führte, die wir – Herr Otto hat es angesprochen – in Sachsen jetzt mit dem SGB-II-Ausführungsgesetz präsentiert bekommen. Im Übrigen bin ich nicht der Auffassung, dass die Pauschalierung wirklich zu regional angemessen unterschiedlichen Kosten der Unterkunft führen wird, sondern zu KdU nach Haushaltslage in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten.

Das wird das Ergebnis sein, das wiederum auch die Leistungsfähigkeit – um wieder zum Bild zurückzukommen – der Mieterinnen und Mieter drücken wird und – wo war ich stehengeblieben? – zum Irrweg der Pauschalierung führte, und dafür sorgt und zunehmend sorgen wird, dass finanziell Schwache und auf Transferzahlungen Angewiesene heute und künftig in einem sogenannten einfachen Standard Unterkunft finden werden, der nicht wirklich zumutbar ist und diese Menschen von energetisch saniertem Wohnraum ausschließt sowie für einen erheblichen Anstieg der Wohnnebenkosten sorgen wird. Logisch, in nicht saniertem Wohnraum verpulvert man eben mehr, was widersinnigerweise auch mehr amtlichen Druck auf die Bedürftigen zu wirtschaftlicher Wohnweise folgen lässt. Hier also liegt die soziale Dimension des Wohnens heute und in der Zukunft in Sachsen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bemühen wir also bei der Bewertung des Antrages den in Sachsen vorhandenen belastbaren Sachverstand. Der Wohnungsbaumonitor der SAB weist sehr differenziert Leerstand

quoten und Ergebnisse des Rückbaues ebenso aus wie die Entwicklungen für Dresden und Leipzig als Wachstumsstädte, die anders zu bewerten sind als die anderer sächsischer Kommunen.

Auch die Fragen der sozioökonomischen Rahmenbedingungen, also Einkommensentwicklungen zum Beispiel, werden beleuchtet. Im Wohnungsbaumonitor wird weiterhin von einem erforderlichen Rückbau ausgegangen. Auch die organisierte Wohnungswirtschaft wird – neben Neubau – auch weiter Wohnraum zurückbauen und zurückbauen müssen, was wiederum kein Widerspruch sein muss; und bislang kann ich mich an keine Forderung der knapp 450 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister nach Einstellung des Rückbaues und einem zusätzlichen Neubau von Sozialwohnungen in Größenordnungen erinnern.

Statt eines kommunalen Investitionsprogrammes für sozialen Wohnungsbau brauchen wir eher die Verstetigung der Zuweisung der Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz in den Wohnraumförderfonds nebst sächsischer Komplementärfinanzierung, Herr Staatsminister – um auch das gesagt zu haben –, und die damit einhergehende Überarbeitung der entsprechenden Förderrichtlinien, wie es Kollegin Köpping hier fragenderweise dargestellt hat – darin sind wir d'accord –, um gegebenenfalls als Freistaat auf Bedarfe an sozialem Wohnraum reagieren in Dresden und Leipzig, aber auch in Schrumpfungsregionen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren! In Sachsen brauchen wir zur ständigen Bewertung der Entwicklung der Wohnungsmärkte auch in den verantwortlichen Staatsministerien belastbare Datengrundlagen und selbstverständlich auch eine entsprechende Bewertung der bereits bestehenden integrierten Stadtentwicklungskonzepte im Lichte des sozialen Wohnungsbaus.

Wir begrüßen also durchaus die Grundrichtung des Antrages, auch wenn wir in der Konsequenz vielleicht an der einen oder anderen Stelle wesentlich stärker nachschärfen müssen, zum Beispiel – an Sie von der SPD gerichtet –: raus aus der Rente mit 67, keine Absenkung des Rentenniveaus auf 43 %, keine Pauschalierung der KdU – das ist nicht nur an Sie gerichtet –, stattdessen KdU in voller Höhe, belastbare und zumutbare Regelungen der Angemessenheitsgrenzen. Wir sind mit dem gemeinsamen Vergabegesetz und Fragen der Tariftreue dabei gemeinsam auf einem guten Weg.

In diesem Zusammenhang und abschließend sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir uns zu diesem Antrag aufgrund seiner wörtlichen Grundrichtung enthalten werden.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Hauschild spricht als nächster Redner für die FDPFraktion. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Anfang war ich mir noch nicht ganz sicher: Ist das jetzt wieder nur ein Antrag vom Dresdner Stadtrat im falschen Haus, oder ist das Gutmenschentum? Aber da Herr Stange jetzt auch noch zum Vergaberecht gekommen ist, was damit gar nicht viel zu tun hat, wird es wohl mehr das Gutmenschentum sein.

Was die sächsische Regierungskoalition mit ihrer Wohnungsbaupolitik erreichen will, sind private und kommunale Vermieter, die auf eigenen Beinen stehen können, und ein gesunder Markt, in dem Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen und nicht staatliche Eingriffe. Ein neues Investitionsprogramm für sozialen Wohnungsbau aufzulegen ist natürlich genau das Gegenteil davon. Es gab Zeiten, in denen man dafür eine Rechtfertigung finden konnte; aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, das war in Ihrer Blütezeit vor fast 100 Jahren, als es echte Wohnungsnot gab und Familien auf der Straße lebten oder sich mehrere Familien eine Wohnung teilen mussten. So wie diese Zeit vorbei ist, ist auch dieses Problem – Gott sei Dank – in Sachsen kein Problem mehr. Kein Sachse muss heute wegen fehlender Wohnung auf der Straße leben.

Wenn auch dieses Problem beseitigt ist, haben wir nun aber ein anderes Problem, mit dem wir umgehen müssen, und zwar mit dem auch von Ihnen angesprochenen demografischen Wandel. In der Begründung schreiben Sie selbst, dass Rückbau allein keine Lösung dafür sei. In diesem einen Punkt Ihres Antrages gebe ich Ihnen gern recht, auch wenn schon der nächste Halbsatz von erstaunlichem Unverständnis des Wohnungsmarktes geprägt ist. Bestandteil einer jeden Lösung bleibt er aber trotzdem.

Doch, meine lieben Kollegen, was die Damen und Herren von der SPD in ihrem Antrag fordern, sind keine Maßnahmen gegen den demografischen Wandel, es sind auch keine Maßnahmen zur Stärkung des sächsischen Wohnungsmarktes. Es ist schlichtweg Staatswirtschaft mit katastrophalen Folgen für den Wohnungsmarkt.

In einer Studie, die bei einem Überhang von 400 000 Wohnungen in Sachsen 342 000 fehlende Sozialwohnungen prognostiziert, die nicht nach Bedarf berechnet werden, sondern nach Anzahl der Haushalte mit geringem Einkommen auf die Zahl der benötigten Sozialwohnungen schließt, wollen Sie neue Förderungen rechtfertigen und natürliche Marktentwicklungen blockieren. Dabei unterschlagen Sie wahrscheinlich sehr bewusst, dass auch der Pestel-Bericht 90 % des Überhanges als nicht mehr marktfähig einstuft. Genau deshalb brauchen wir das Rückbauprogramm, damit unsere kommunalen und privaten Wohnungsunternehmen nicht eine Last von – ich nenne sie mal so brutal – Bruchbuden mit sich herumschleppen, die immer noch Verwaltungs-, Anschlusskosten und hohe Steuerbeträge fordern und damit den Mietpreis bewohnter Räume stärker nach oben drücken. Für sanierungsfähigen Wohnraum werden auch heute schon jährlich 40 000 Instandhaltungsmaßnahmen gefördert,

also, auch dort wird schon etwas getan.

Gerade durch den hohen Überhang, der immer noch besteht, haben wir in Sachsen ein angemessenes Mietpreisniveau, das kein Eingreifen rechtfertigen kann. Durchschnittlich 4,50 Euro pro Quadratmeter bezahlt der Sachse für sein Heim, auch wenn es regional natürlich erhebliche Schwankungen nach oben und unten geben kann. In den alten Bundesländern liegt der Durchschnittswert bei 7 Euro pro Quadratmeter, was bedeutet, dass dort die Bürger 25 % ihres Einkommens für Wohnraum ausgeben, während es hier gerade einmal 14 % sind – sicherlich alles Durchschnittswerte.

Sie machen also wieder einmal aus einer Mücke einen Elefanten und wollen auch gleich, dass der Staat elefantengroße Geldsäcke aus dem Steueraufkommen der Bürger für Maßnahmen verbrennt, die weder den Betroffenen helfen noch zukunftsfähig sind. Um unsere Bürger vor gutgemeinten, jedoch katastrophal wirkenden Zwangsbeglückungen zu schützen, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Frau Kallenbach spricht für die Fraktion der GRÜNEN.

Danke. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist gut und nötig, in diesem Hause das Thema Stadtentwicklung und Wohnungsbau zu debattieren. Umso mehr bedaure ich, dass der vorliegende Antrag mit etwas heißer Nadel gestrickt wurde und undifferenzierte Forderungen erhebt.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Es ist weder ratsam, das Rückbauprogramm „Stadtumbau Ost“ in ganz Sachsen einzustellen, noch ist es sinnvoll, den ganzen Freistaat mit einem kommunalen Investitionsprogramm für Sozialwohnungen zu überziehen. Zu unterschiedlich ist die Situation in Werdau, Leipzig, Oschatz oder Dresden.

Schauen wir uns das Rückbauprogramm an. Bisher wurden 100 000 Wohnungen vom Markt genommen. Zunächst war das hilfreich. Die Wohnungswirtschaft hat vor allem den Leerstand in den Plattenbaugebieten ausgeglichen. Aber im gleichen Zeitraum wurde, steuerlich gefördert, massiv abgerissen, und es entstanden 50 000 neue Wohnungen, oft auf der grünen Wiese und, wie gesagt, öffentlich gefördert.

Zudem war es oft lukrativ, gut erhaltene Baudenkmale abzureißen und Gründerzeitquartiere zu entwerten. Das geschah oft zum Nachteil privater Besitzer der Nachbarhäuser.

Die Staatsregierung hätte das steuern können – als Beispiel nenne ich Chemnitz – und die absurde Situation der gleichzeitigen Förderung von Abriss und Neubau verhindern können. Das ist leider nicht geschehen.

Wir wollen, dass private Vermieter endlich stärker an den Stadtumbauprozessen bis hin zur Umsetzung der inte

grierten Stadtentwicklungskonzepte teilhaben können. Wir sind für eine Einschränkung des Rückbauprogramms, nicht aber für seine Abschaffung. Nachdem wir GRÜNEN jahrelang gefordert haben, endlich den Schwerpunkt auf die Aufwertung zu legen, hat Sachsen im vorliegenden Doppelhaushalt nachgebessert: 44 Millionen Euro für Aufwertung und nur noch knapp 6 Millionen Euro für den Rückbau. Das ist eine späte, aber lobenswerte Einsicht.

Fehlende Sozialwohnungen sind bundesweit ein Problem, vor allen Dingen in den Ballungsräumen. In Sachsen sieht das regional sehr unterschiedlich aus. In vielen kleinen und mittleren Städten herrscht ein hoher Leerstand. Es wäre absurd, Landesgelder für den kommunalen Sozialwohnungsbau pauschaliert bereitzustellen. Zu groß ist die Gefahr, dass Abriss und Neubau wieder gleichzeitig gefördert werden.

Selbst in Dresden, wo man sich mit dem Verkauf der WOBA jedes Gestaltungsspielraums beraubt hat, wurde über Jahre hinweg abgerissen. Mein Kollege Karl-Heinz Gerstenberg hat sich zum Beispiel mit dem Mieteraktiv in Seidnitz gegen den Abriss des Reichenauer Weges 18 bis 26 eingesetzt. Die Blöcke waren voll vermietet und die notwendige Versorgungsstruktur vorhanden. Jetzt fehlen der Landeshauptstadt Sozialwohnungen. Es ist ein Irrsinn.

Wir GRÜNEN sehen Bedarf für ein sächsisches Zuschussprogramm zur energetischen Sanierung sowie zur Barrierefreiheit. Fast überall gibt es leere Wohnungen, aber leider nicht immer in ausreichend saniertem und akzeptablem Zustand. Hier besteht großer Handlungsspielraum. In diesem Zusammenhang ist die Rechtssicherheit bei der Beurteilung der Angemessenheit der Wohnung zur Übernahme von Mietkosten sehr hilfreich.

Wir unterstützen zudem die Forderung, das Programm „Soziale Stadt“ fortzusetzen und beim Bund gegen die unverhältnismäßige Kürzung initiativ zu werden. Die Auswirkungen sind bereits drastisch spürbar. Im

Jahr 2009 bekamen in Sachsen noch 22 Kommunen aus diesem Programm Fördermittel bewilligt. Im Jahr 2012 sind es noch zwölf. Das ist eine dramatische Entwicklung, obwohl der integrative Ansatz des Programms dazu beigetragen hat, dass sich benachteiligte Stadtgebiete stabilisiert haben und private Investitionen generiert wurden.

Auch hierzu kann der Freistaat agieren, indem zum Beispiel eingesparte Eigenmittel des Landes für ein Sonderprogramm „Programmsteuerung Quartiermanagement“ eingestellt werden. Das wäre vorausschauende Politik.

Die hier nur kurz angesprochenen Probleme sind komplex. Der Antrag wird diesem Anspruch nicht gerecht, und das hat, liebe Frau Köpping, auch Ihre Rede leider nicht wettmachen können. Meine Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir beschließen die erste Runde der allgemeinen Aussprache mit dem Redner der NPD. Herr Delle, Sie haben das Wort.