Das wiederum, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ist eine Bestätigung dafür, dass wir mit unserer Wissenschaftspolitik auf einem guten Weg sind.
Nur in den Fällen, in denen die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten wird, sollen nach dem Gesetzentwurf, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Gebühren erhoben werden. Bei der Ausgestaltung der Regelung wurde darauf geachtet, dass den Studierenden genügend Zeit – immerhin zwei ganze Jahre – verbleibt, um ihr Studium gebührenfrei zu einem Abschluss zu bringen. Des Weiteren werden Zeiten, in denen ein Student, eine Studentin aus wichtigem Grund, wie eine längere Krankheit oder auch die Inanspruchnahme von Mutterschutz, auf ihren Antrag hin beurlaubt wurde, auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet. Gleiches gilt für die Zeiten der Mitwirkung in Organen der Hochschule, etwa der Studentenschaft oder der Studienkommission.
Die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen – um zum nächsten Punkt zu kommen, zum Hochschulstudium – wurden deutlich erweitert. Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für ein
Studium an einer Fachhochschule – künftig Hochschule für angewandte Wissenschaft – oder Universität, das heißt für alle Fächer ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung. Auch über eine Aufstiegsfortbildung mit mehr als 400 Unterrichtsstunden wird ein Hochschulzugang möglich. Hierunter fallen zum Beispiel Fachwirte und Techniker – Leitbild, wenn Sie so wollen, die Durchlässigkeit im Bildungssystem.
Die Abschlüsse der Berufsakademien werden insofern aufgewertet, als nicht, wie bislang, nur die Bachelor-, sondern auch die Diplomabschlüsse der Berufsakademien den Zugang zu einem Masterstudiengang an den sächsischen Hochschulen ermöglichen. Damit schaffen wir Gerechtigkeit und wir verbessern die Anschlussmöglichkeiten für Abschlüsse der Berufsakademien.
Die Mitwirkung der Studierenden in den Studienkommissionen wird honoriert, indem eine Nichtanrechnung auf die Regelstudienzeit erfolgt. Damit wird verhindert, dass sich das notwendige und wichtige ehrenamtliche Engagement nachteilig für unsere Studierenden auswirkt.
Stichwort Mobilität: Sie wird gefördert, die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen wird verbessert, indem sie zum Regelfall erklärt wird. Eine Ablehnung der Anrechnung durch die Hochschule ist künftig nur zulässig, wenn wesentliche Unterschiede zwischen den in den Studienabschnitten erworbenen oder mit den Prüfungen nachgewiesenen Kompetenzen bestehen. Durch die Umkehr der Beweislast ist nunmehr die Hochschule hierfür beweispflichtig. Sie muss die Nichtanrechnung schriftlich begründen.
Hiervon erhoffen wir uns, dass es den Studierenden deutlich erleichtert wird, ihren Studienort zu wechseln –
sowohl innerhalb von Sachsen wie von außen nach Sachsen kommend –, denn ein Wechsel des Studienortes ist eine wichtige Erfahrung. Wir müssen die jungen Menschen nicht nur zu einer Erweiterung ihres Gesichtskreises, ihres Erfahrungshorizontes ermuntern, sondern wir wollen sie vor allen Dingen auch aktiv dabei unterstützen.
Die internationale Attraktivität der sächsischen Universitäten wollen wir dadurch verbessern, indem wir es ihnen ermöglichen, auch Promotionsstudiengänge einzurichten, in denen der Grad des Doctor of Philosophy – kurz: PhD – verliehen werden kann. PhD ist der häufigste Doktorgrad in englischsprachigen Ländern. Die Möglichkeit zum Erwerb dieses Hochschulgrades stellt im Besonderen für Absolventinnen und Absolventen von medizinischen Studiengängen einen Wettbewerbsvorteil auf dem internationalen Arbeitsmarkt dar.
Die Möglichkeiten der gemeinsamen Berufung durch eine Hochschule und eine Forschungseinrichtung werden erweitert, indem das sogenannte Thüringer Modell aufgenommen wird. Danach können Angestellte von Forschungseinrichtungen, die die Einstellungsvoraussetzungen als Professor erfüllen, in die mitgliedschaftsrechtliche Stellung eines Hochschullehrers an einer bestimmten Hochschule berufen werden. Eine solche Berufung setzt ein gemeinsames Berufungsverfahren voraus; es erfolgt aber anders als bei den bisher gemeinsam erfolgten Berufungen keine Anstellung bei der Hochschule. Das heißt, dergestalt Berufene haben das Recht, für die Dauer ihrer Mitgliedschaft an der Forschungseinrichtung die Bezeichnung „Professor“ zu führen. Letztlich unterstützen wir damit die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen – eine wichtige Säule unserer Hochschulpolitik.
Mit dem Inkrafttreten des jetzigen Hochschulgesetzes wurde das Organ des Hochschulrates eingeführt. Die Hochschulräte, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, haben sich bewährt. Für die sächsischen Hochschulräte konnten engagierte und qualifizierte Mitglieder gewonnen werden, die sich ehrenamtlich – und ich will hinzufügen: auch unter beachtlichem zeitlichem Aufwand – um ihre jeweilige Hochschule kümmern. An dieser Stelle möchte ich allen Hochschulratsmitgliedern ausdrücklich für das bisher Geleistete danken.
Allerdings hat sich gezeigt, dass die Arbeit in den Hochschulräten erleichtert werden kann. Deshalb sind einige Änderungen für den Hochschulrat im Gesetz vorgesehen. So sollen Entscheidungen im Umlaufverfahren ermöglicht werden, um die Handlungsfähigkeit zwischen den Sitzungen zu erleichtern. Die Hochschulen sollen ermächtigt werden, für ihre Hochschulräte Regelungen für eine angemessene Fahrtkostenvergütung zu schaffen. Die Ernennungszuständigkeit für die Mitglieder des Hochschulrates von der Staatsregierung wird auf das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst übertragen. Damit
soll das Gewinnungsverfahren verbessert werden; zudem wird hierdurch der Verwaltungsaufwand verringert.
Das Internationale Hochschulinstitut Zittau wird in die TU Dresden eingegliedert. Damit wird nicht nur eine Festlegung aus dem Hochschulentwicklungsplan umgesetzt, sondern dadurch profitiert auch die Region von dem Status der TU Dresden als Exzellenzuniversität.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, Sie haben sich alle ausführlich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt, sodass ich mich auf diese Auswahl an Änderungen beschränken kann.
Erwähnen möchte ich noch, dass die Stellungnahmen der angehörten Einrichtungen zum Gesetzentwurf überwiegend positiv waren. Diese grundsätzliche positive Resonanz hat auch die am 8. Mai 2012 erfolgte Anhörung im Landtag bestätigt. Die in der Anhörung überwiegend vorgebrachte Kritik betraf die Novelle nicht als Ganzes, sondern bezog sich auf die Detailfragen. Was die seitdem im parlamentarischen Verfahren vorgenommene, die verfasste Studentenschaft betreffende Änderung angeht, so liegt dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sehr an einer konsensualen Lösung möglicher Folgeprobleme, und wir haben die Bereitschaft signalisiert, diesen Prozess aktiv zu unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes und dem Hochschulentwicklungsplan bis 2020 sehe ich unsere Hochschulen für die Zukunft gut gerüstet. Kernstück des Hochschulentwicklungsplanes ist der Aufbau von Wissenschaftsregionen.
In den Regionen sollen Wissenschaftsforen vor allem die gemeinsame Arbeit an Themen, auch die Kommunikation zwischen den Vertretern der staatlichen und der privaten Hochschulen, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, aber auch der Wirtschaft, der Kultureinrichtungen und den Vertretern meines Hauses verbessern.
Ich bin davon überzeugt, dass wir es sowohl mit dem Hochschulentwicklungsplan als auch mit dem heutigen Gesetz den sächsischen Hochschulen ermöglichen, weiter zu den besten zu gehören. Ich bitte Sie, uns mit Ihrer Zustimmung hierbei zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 5/10101, ab. Es liegen Änderungsanträge vor, über die wir jetzt im Einzelnen abstimmen. Diese Änderungsanträge werden in der
Ich beginne nun mit dem Antrag in der Drucksache 5/10247, Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und GRÜNE. Ich bitte um Einbringung; Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem gemeinsamen Änderungsantrag um die Verfasste Studierendenschaft. Wir knüpfen also genau an dem Punkt an, an dem die Debatte geendet hat.
Herr Kollege Mackenroth, ich hatte eigentlich gehofft, dass Sie zumindest der Eifer zum Nachdenken bringt, mit dem die Nazis im Parlament Ihren Antrag in diesem Punkt unterstützen, diejenigen, die sich zum Ziel gestellt haben, demokratische Strukturen zu zerstören.
Sie haben über 500 Jahre Hochschulen in Sachsen herbeigerufen. Ich verweise Sie auf die Tradition der Studierendenvertretungen. Auch diese haben eine uralte Tradition.
Burschenschaften –, die eine geeinte Studentenvertretung schaffen wollten. Und das, was wir hier in Sachsen haben, ist ein Ergebnis der friedlichen Revolution von 1989/1990.
Diejenigen, die an den Hochschulen aktiv waren, wollten den FDJ-Strukturen ein Ende machen. Sie wollten aber auch nicht das westdeutsche Modell des AStA und der oft sehr politisch eingefärbten Studentenparlamente übernehmen.
Entstanden sind die Studentenräte hier in den ostdeutschen Ländern und in Sachsen. Die haben sich bewährt. Die wurden bisher auch von allen Hochschulministerinnen und -ministern akzeptiert. Es ist nicht immer einfach, mit ihnen zu arbeiten – sie haben eine eigene Meinung –, aber es ist hochproduktiv.
Ich habe wenig Sorge darum, dass die Studentenräte keinen weiteren Zuspruch haben würden. Dafür machen sie einfach eine zu gute Arbeit.
Es geht um die Frage, wie die Entscheidungen der Studentenräte zum Beispiel in den Verwaltungsräten der Studentenwerke legitimiert sind. Es geht auch nicht
primär um das Geld. Sie haben bei einer Podiumsdiskussion hier in Dresden in der vergangenen Woche gesagt: Es könnte eventuell auch staatliche Gelder als Ersatzleistung geben. Es geht um die Frage, wie die Errungenschaften – wie das erwähnte Semesterticket – bestehen sollen, wenn sich Studierendenvertretungen nicht mehr gegenüber den Verkehrsbetrieben mit verlässlichen Zahlen von Studierenden, die sie vertreten und die dann dieses Semesterticket nutzen, ausweisen können.
In der Praxis ist es doch so: Es braucht nur wenige Egoisten, die austreten, und dann bricht die Solidargemeinschaft zusammen.
Sie haben in Ihrer Rede völlig vergessen, wie groß die Zahl der Gegner dieser Änderungen ist. Die Rektorenkonferenz, die Studentenpfarrer, die Studentenwerke haben sich dagegen ausgesprochen. Die einzige Forderung kam vom RCDS Sachsen. Da sage ich Ihnen: Hören Sie doch bitte auf den Bundesvorsitzenden des RCDS, Herrn Frédéric Joureau, der sehr klug gesagt hat: „Statt das System abzuschaffen, müssen wir als Unionsanhänger versuchen, Hochschulwahlen zu gewinnen und durch bessere Arbeit in den studentischen Gremien zu überzeugen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Menschen können irren. Auch wir Politiker sind Menschen. Aber die Stärke des Menschen besteht doch darin, seine Irrtümer zu beheben. Nutzen Sie diese Stärke, anstatt auf dem Irrweg weiterzugehen. Nutzen Sie Ihren Kopf zum Umdenken in dieser Frage, anstatt damit durch die Wand zu gehen.