Protocol of the Session on September 26, 2012

Wir unterstützen und befördern die Transparenz in der Kommunikation mit den Eltern. Bei Informationsveranstaltungen an Grundschulen, Tagen der offenen Tür an Gymnasien und entsprechenden Publikationen wird die Fremdsprachenfolge der konkreten Einzelschule transparent dargestellt. Die Eltern werden zwei Mal schriftlich darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Fremdsprache besteht. Unser Ziel ist es, die Abstimmungen zwischen Sächsischer Bildungsagentur, Schulleitung, Eltern und Schülern zur Fremdsprachenwahl nach Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen. Hier möchte ich den von Herrn Schreiber erwähnten Vorschlag aufgreifen, den wir bei uns im Haus schon diskutieren. Wir sind in der Pflicht, den Eltern und Kindern bereits beim Übertritt an das Gymnasium, bei der Wahl des Gymnasiums mehr Sicherheit und Transparenz bezüglich der Wahl der zweiten Fremdsprache zu geben, um gegebenenfalls noch die Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, ein anderes Gymnasium mit dem Angebot der Wunschfremdsprache und freien Plätzen zu unterbreiten.

Es können selbstverständlich für die Eltern keine verbindlichen Zusagen erfolgen, die im Widerspruch zur Rechtslage stehen. Aber: Es kann den Eltern und den Kindern eine verbindliche Richtung für das Erlernen der zweiten Fremdsprache gegeben werden, und diesen Weg werden wir jetzt beschreiten.

Meine Damen und Herren, die sächsische Bildungspolitik steht vor der großen Herausforderung, den Unterricht in allen Schularten und -fächern abzusichern. Mein Grundsatz lautet: Der Unterricht hat Vorrang. Auf diese Maxime wurde das gerade angelaufene Schuljahr vorbereitet, und sie wird weiterhin die wichtigste Linie meines Handelns sein. Es ist die derzeit wichtigste Aufgabe – auch das habe ich heute schon erwähnt –, für ausreichend Lehrkräfte zu sorgen. Der Weg dorthin ist lang. Entbehrungen sind unvermeidbar, aber wir sind bereits ein gutes Stück vorangekommen und werden kurz-, mittel- und langfristig Maßnahmen zur Lehrerversorgung sichern und damit auch das Angebot der zweiten Fremdsprache sichern.

Das gilt auch, wie ich heute Morgen in der aktuellen Debatte erläutert habe, für die Sprachenwahl an unseren Gymnasien, zumal die Wünsche und Bedürfnisse von Region zu Region sehr verschieden sind. Natürlich wäre ein Rechtsanspruch auf Erteilung der gewünschten Fremdsprache schön. Aber es gibt einen ganz einfachen Grund dafür, dass wir ihn nicht umsetzen können: Wir können ihn aufgrund der finanziellen und personellen

Lage schlichtweg auf lange Zeit nicht einhalten. Verbindlichkeit und Verlässlichkeit sind wir den Eltern und Schülern schuldig.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Das Schlusswort hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frau Abg. Giegengack. – Sie haben das Wort.

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fand, im Gegensatz zu der Debatte zu dem vorher behandelten Antrag war das eine sehr konstruktive Debatte. Wir sind durchaus offen für die Vorschläge, die hier gekommen sind. Ich halte es zum Beispiel für eine sehr gute Idee, beim Übertritt ins Gymnasium eine verbindliche Anmeldung für eine bestimmte Fremdsprache festzuschreiben. Ich kann durchaus auch mit dem Vorschlag mitgehen, die zweite Fremdsprache erst ab der 7. Klasse einzuführen.

Ich halte es für sehr wesentlich, das Angebot der Gymnasien an das tatsächlich wirksame Angebot anzupassen. Es ist doch immer noch so, dass die Gymnasien mehr anbieten, als sie tatsächlich langfristig absichern können. Wenn ich das alles habe, kann ich auch einen Rechtsanspruch auf eine zweite Fremdsprache gewähren. Das kann nicht das Problem sein.

Was im Grundsatz von der Koalition umschifft worden ist, ist die finanzielle und personelle Lage, die Ressourcenfrage. Ich habe das ganz klar angesprochen. Jetzt ist nur Herr Karabinski da und Herr Bläsner leider nicht. 4,3 Millionen Euro für 55 Lehrer sollen für die Einführung dieses Projektes Oberschule bereitgestellt werden. Wir reden hier – die Ministerin hat es gerade wieder gesagt – über fehlende Ressourcen, fehlende Finanzen. Die FDP sagt ganz klar: Die CDU wird mit uns diesen Weg gehen, und wir werden dieses Geld und diese Lehrer bereitstellen. – Da frage ich mich, warum wir dieses Geld und diese Lehrer nicht bereitstellen können, um ein jetzt bereits vorhandenes Angebot tatsächlich auch abzusichern.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Giegengack.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Mir liegt als Drucksache 5/10190 ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Ich

denke, dieser Änderungsantrag muss nicht noch einmal eingebracht werden. Ich lasse darüber abstimmen.

Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich das anzuzeigen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –

(Annekathrin Giegengack, GRÜNE, tritt ans Mikrofon.)

Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Sie möchten noch einmal im Rahmen Ihrer Redezeit sprechen, oder? Wir sind in der Abstimmungsrunde. Was wollten Sie, Frau Giegengack?

Ich wollte nur sagen, dass das eben richtig großer Unsinn war. Bei dem Änderungsantrag geht es nur darum, dass die Paragrafen der Schulordnung geändert wurden. Dass die Koalition es jetzt ablehnt, die Paragrafen zu verändern, die seit 1. August in Kraft sind, ist doch wirklich Unsinn.

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Gut, Frau Giegengack. Wir waren dennoch in der Abstimmung. Ich dachte, Sie wollten mich auf einen Mangel hinweisen. Ich denke aber, alle haben gehört, was Sie sagen wollten.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 5/7002. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, zeige das bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist nicht beschlossen. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe: Es scheint mit gewisser Regelmäßigkeit mich zu treffen, Sie nach 21 Uhr oder um 21 Uhr darauf hinzuweisen, dass nach § 79 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Sitzungen nicht über 21 Uhr ausgedehnt werden sollen.

Meine Damen und Herren, den Tagesordnungspunkt 11 haben wir gerade beendet. Es ist deutlich erkennbar, dass wir den Plan für heute bis 21 Uhr nicht haben abarbeiten können. Das war, glaube ich, auch vorher absehbar. Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir die Sitzung 21 Uhr nicht beenden, sondern die Tagesordnung abarbeiten.

Möchten Sie dem etwa widersprechen? – Meine Damen und Herren, das kann ich nicht feststellen. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Gesinnungsschnüffelei und Kriminalisierung der Opposition beenden –

Inlandsgeheimdienste auflösen

Drucksache 5/10181, Antrag der Fraktion der NPD

Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: zunächst die NPD-Fraktion. Alles Weitere sage ich dann.

Wir beginnen mit der Aussprache. Herr Abg. Apfel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich die Debatte mit einem Zitat beginnen, nämlich mit der Definition dessen, was Verfassungsschutz eigentlich ist. Claus Leggewie und Horst Meier, beide sicherlich keine Sympathisanten der NPD, schreiben in ihrem neuen Buch mit dem Titel „Nach dem Verfassungsschutz“ auf Seite 58: „Verfassungsschutz, das ist die Überwachung politisch abweichenden Verhaltens mit den Mitteln eines Geheimdienstes.“

Wer genau zu den Verfassungsfeinden zählt, ist je nach politischer Ausrichtung der jeweiligen Regierung und bestimmten Moden etwas unterschiedlich. Schon diese Tatsache zeigt, dass es sich beim Verfassungsschutz um nichts anderes handelt als um ein Herrschaftsinstrument zur Niederhaltung missliebiger Opposition. So wird in vielen unionsregierten Ländern DIE LINKE in ihrer Gesamtheit überwacht, in SPD-Ländern die sogenannte Neue Rechte unter die Lupe genommen. Objektive Maßstäbe gibt es nicht, auch wenn das von den Vertretern der streitbaren Demokratie gern behauptet wird.

Aber, meine Damen und Herren, was heißt überhaupt „streitbar“? Es wird ja nicht etwa politisch mit den Parteien und Gruppierungen gestritten, die ihr Recht auf Ausübung einer grundsätzlichen Opposition wahrnehmen. Nein, eine politische Auseinandersetzung findet nicht statt, sondern sie werden von vornherein mit einer hoheitlichen Verrufs-Erklärung ausgegrenzt.

Angesichts dieser Praktiken kann ich durchaus verstehen, wenn manche Kritiker einer nationalen Opposition ihre Probleme mit dem Begriff „Demokratie“ haben, denn Sie, meine Damen und Herren von den Blockparteien, nehmen ihre eigenen Spielregeln nicht ernst, ja Sie treten sie tagtäglich im Kampf gegen Rechts mit Füßen.

(Beifall bei der NPD)

Besonders dreiste Vertreter der streitbaren Demokratie wie Günther Beckstein geben das manchmal sogar ganz offenherzig zu. Der frühere bayerische Innenminister und Ministerpräsident plauderte am 15. November 2011

gegenüber dem „Münchner Merkur“ aus dem Nähkästchen. Zitat: „Wir sind bei Rechtsextremisten härter vorgegangen als bei Linksextremisten, weil die Zustimmung in der Bevölkerung hier wesentlich größer ist. Manchmal gingen wir sogar weiter, als der Rechtsstaat eigentlich erlaubt.“

Damit komme ich wieder direkt zum Inlandsgeheimdienst mit dem irreführenden Namen „Verfassungsschutz“ zurück. Auf diese Bezeichnung sollen übrigens zwei amerikanische Geheimdienstoffiziere gekommen sein.

Die Chronik der Skandale des Verfassungsschutzes ist lang. Ich habe bereits kurz nach der Enttarnung des sogenannten Zwickauer Terrortrios an dieser Stelle im Landtag in einer Debatte zur Erklärung des Innenministers einige Beispiele genannt. Weitere sind inzwischen in vielen Medien zu finden. Ich will sie nicht alle wiederholen, sondern nur auf jene Fälle eingehen, die mit dem sogenannten NSU unmittelbar zusammenhängen.

Als großen Skandal empfinde ich nach wie vor, dass in Thüringen neben einer Unperson wie Thomas Dienel, von der sich die NPD beizeiten getrennt hat, auch der Mitbegründer des Thüringer Heimatschutzes, Tino Brandt, über viele Jahre V-Mann war. Damit wurde selbst nach dem rechtlichen Selbstverständnis des Verfassungsschutzes gegen elementare Regeln verstoßen. Das ist schon lange bekannt, aber es hat nicht dazu geführt, dass seit dem Auffliegen von Brandt wirklich Konsequenzen gezogen wurden. Ich erinnere daran, dass V-Mann Brandt selbst dem skandalumwitterten Amtschef Helmut Roewer zu heiß wurde und man ihm deshalb nach allem, was wir wissen, zwischenzeitlich abgeschaltet hat.

Das hinderte freilich Roewers Nachfolger Thomas Sippel nicht daran, V-Mann Brandt kurze Zeit später wieder als Spitzel zu führen. Herr Sippel konnte bis 2012 sein Unwesen an der Spitze des Thüringer Verfassungsschutzes treiben, bis er endlich von Frau Lieberknecht aus dem Verkehr gezogen wurde – jener Dame, die nun nach dem Motto „Haltet den Dieb!“ ständig nach einem NPDVerbot plärrt.

In den letzten Wochen tauchten nun Erkenntnisse über weitere V-Leute auf. Einige sind der Öffentlichkeit bekannt, bei anderen steht die Enttarnung kurz bevor. Dabei dürfte es noch einige Überraschungen geben.

Man hat bereits in der Vergangenheit verwundert vernommen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Beate Zschäpe anwerben wollte. Nicht viel anders ist es bei Uwe Mundlos, bei dem spekuliert wurde und wird, ob er auf der Gehaltsliste des Militärischen Abschirmdienstes gestanden hat.

Das alles, meine Damen und Herren, ist natürlich Spekulation. Aber Fakt ist nun einmal tatsächlich, dass der engste Vertraute und zeitweilige Sprengstofflieferant des sogenannten NSU-Terrortrios in den Jahren von 2000 bis 2011 Polizeispitzel des Berliner Landeskriminalamtes gewesen ist.

Bekannt ist darüber hinaus, dass Thomas Richter als mutmaßlicher V-Mann des Bundesamtes tätig gewesen ist. Sie alle wurden jahrelang als Quellen geführt, ohne dass es brauchbare Hinweise vom Terrortrio gegeben haben soll.

Meine Damen und Herren! Es wird deutlich, dass die Machthaber dieser Antifa-Republik ganz offenkundig jenen rechten Terror, den sogenannten rechten Terror, überhaupt erst geschaffen, gelenkt und finanziert haben, um die nationale Opposition in diesem Lande zu verleumden und zu kriminalisieren.