Protocol of the Session on September 26, 2012

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Das ist mir in dem Fall so bekannt, aber es sind immer objektive Gründe

(Oh! von den LINKEN)

und nicht, wie Sie es hier darstellen, subjektiv und der Nase nach, sondern es ist tatsächlich abgeprüft, auf welchen Grundlagen Entscheidungen an den Stellen in den Landkreisen, in den kommunalen Selbstverwaltungen getroffen wurden.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP und der CDU)

Gerade diesem Punkt, der besagt, jetzt eine Bestandsgarantie seitens des Landtages für diese Mittelschule abzugeben, können wir so nicht zustimmen. Deshalb werden wir den Antrag so, wie er aktuell von der Linksfraktion gestellt ist, ablehnen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Giegengack.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Landtag werden immer wieder einzelne Schulstandorte zum Thema der Auseinandersetzung gemacht. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Kampf um den Erhalt der Klassen in der Mittelschule Kreischa und an den diesjährigen Kampf der Mittelschule Hartha. Die Frontlinien sind anscheinend überall die gleichen, und sie sind vor allem verhärtet: ein Schulstandort, der ums Leben kämpft, auf der einen Seite und die Kultusbürokratie, die die betreffende Einrichtung für überflüssig hält, auf der anderen Seite.

Im Fall von Seifhennersdorf ist nach unserer Auffassung die Lage in einem zentralen Punkt etwas anders. Die Mittelschule Seifhennersdorf kämpft seit Jahren für ihren Erhalt, und es gibt seit längerer Zeit nicht genügend Anmeldungen entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes. Das wurde alles schon ausgeführt.

Wir möchten gern ganz konkret auf den Antrag Bezug nehmen, weil viele Dinge hier schon angesprochen worden sind. Der Antrag fordert, die Ausnahmetatbestände gemäß § 4a Abs. 4 des Schulgesetzes auszunutzen und damit zu ermöglichen, dass eine 5. Klasse an der Mittelschule gebildet werden kann. In der Begründung bezieht man sich auf die im Gesetz genannten Ausnahmetatbestände – sie sind Ihnen bekannt –, auf das Mittelschulmoratorium sowie auf das Wort der Ministerin.

Der Antrag fordert vom Kultusministerium die förmliche Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses nach § 24 Abs. 2. Dies könnte festgestellt werden, jedoch muss man

in diesem Falle das Gesetz weiter lesen beziehungsweise auch zurückblättern, denn in § 23a des Schulgesetzes heißt es nämlich: „Beschlüsse des Schulträgers und Entscheidungen des Staatsministeriums für Kultus nach § 24“ – und dieser betrifft Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen – „erfolgen auf der Grundlage eines genehmigten Schulnetzplanes.“

Frau Stange, ich stimme Ihnen zu: Ein Schulgesetz kann man ändern.

(Eva-Maria Stange, SPD: Einen Schulnetzplan auch!)

Im Moment liegt aber kein Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vor. Da ist es schwierig, die Staatsregierung aufzufordern, sich in dem Fall über eine eigene Gesetzesvorgabe hinwegzusetzen.

(Zurufe von den LINKEN)

Ich würde gern ausreden. – Wir sind auch für die Erhaltung der Mittelschule in Seifhennersdorf, aber wir glauben, dass der Weg ein anderer sein muss, nämlich ein rechtlich gangbarer Weg. Wir werden nachher einen Änderungsantrag einbringen, der vorsieht, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, so lange den Mitwirkungsentzug für die Mittelschule Seifhennersdorf auszusetzen, bis der Kreistag die Schulnetzplanung überarbeitet hat. Dann wirkt auch § 4a mit seinen Ausnahmetatbeständen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass dadurch eine rechtliche Sicherheit für die Mittelschule in Seifhennersdorf geschaffen wird.

In diesem Sinne bitten wir um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die NPD-Fraktion spricht Herr Löffler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte sagen, der Kultusministerin ist ein typischer Anfängerfehler passiert. Sie hätte sich niemals öffentlich darauf festlegen lassen dürfen, die Neueinrichtung zweier Eingangsklassenstufen an der Mittelschule in Seifhennersdorf zuzusagen. Nun sieht sie sich gezwungen, ihr vor wenigen Monaten gegebenes Versprechen zurückzunehmen und somit zu brechen.

Ein Profi in der etablierten Politik wäre anders vorgegangen. Er hätte sich vor Ort die Situation schildern lassen und sich dann erfreut gezeigt, dass mit 41 Kindern die Einrichtung der Klassen möglich sei. Dann hätte er seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass es bei dieser Zahl bleiben möge, und sich mit einem Lächeln verabschiedet. Dem wäre im August das tiefe und ganz ehrlich gemeinte Bedauern gefolgt, dass die Anzahl nun doch ganz knapp verfehlt worden sei, die Einrichtung der Klassen sei nun leider doch nicht möglich – das Ganze verbunden mit dem Hinweis, dass die gesetzliche Lage eine andere Entscheidung nicht erlauben würde. In pastoralem Ton

wäre ein Appell gefolgt, sich dem ungnädigen Schicksal zu ergeben und das Beste aus der Situation zu machen.

Nach diesem Schema wird immer wieder gehandelt, und es sollte deshalb niemanden verwundern, dass sich Politikverdrossenheit und Wahlenthaltung breit machen. Unklare Aussagen ersetzen konkrete Pläne, abwartende Haltung und risikofreie Moderation kennzeichnen das Handeln. Anstelle rascher Problemlösungen werden langanhaltende und quälende Prozesse ausgelöst, die oft in Fehlentwicklungen enden.

Im Fall der Mittelschule in Seifhennersdorf besteht jetzt noch die Möglichkeit, unkonventionell zu handeln und die Einrichtung der Klassen zu ermöglichen. Das ist bei gutem Willen auch umsetzbar.

(Beifall bei der NPD)

Was die Schülerzahlen betrifft: Wer will denn ausschließen, dass Abgänge vom Gymnasium oder Zuzüge die Zahl nicht wieder über 40 bringen? Und was wäre denn so schlimm daran, zwei Klassen mit je 19 Schülern zuzulassen? Wurde überprüft, ob sich unter den Schülern dieses Jahrgangs möglicherweise ein Fall befindet, in dem besonderer Förderbedarf attestiert wurde oder werden könnte? Und nicht zuletzt: Zeigt der Einsatz der Eltern dieser Schüler nicht, dass es ihnen ernst ist mit ihrer Forderung?

Handeln Sie, Frau Kurth, und handeln Sie richtig, so wie es Ihre spontane Reaktion im Frühjahr gezeigt hat. Deshalb werden wir als NPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. – Mir liegt noch eine Wortmeldung für die zweite Runde vor. Frau Falken für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es fällt mir nicht leicht, zu diesem Thema hier zu sprechen.

Herr Bienst, Sie haben von Planungsräumen, von Plänen und von Zahlen gesprochen. Ich möchte Sie inständig bitten, bei jeglichen weiteren Überlegungen zu diesem Thema zu bedenken, dass es um Schülerinnen und Schüler geht,

(Beifall bei den LINKEN)

dass es darum geht, Schülerinnen und Schülern auch in Seifhennersdorf bestmögliche Entwicklungschancen zu bieten.

Das ist ein Satz, den wir sehr oft von der Staatsregierung oder auch von der CDU/FDP-Koalition hören, ein Satz, dem Sie jetzt an diesem ganz konkreten Beispiel endlich einmal wirklich Leben einhauchen könnten mit einer ganz

klaren Entscheidung für die Schülerinnen und Schüler in Seifhennersdorf, denn darum geht es.

Der Schulnetzplan, auf den wir uns alle mehr oder weniger berufen und der möglicherweise zum Teil auch der Knackpunkt ist, stammt zum Teil aus dem Jahr 2005. Nachdem 2010 im Landtag die Gebietsreform beschlossen worden ist und die Kreise zusammengelegt wurden, gibt es zwar einen neuen Beschluss, aber der hat den alten überhaupt nicht verändert. Es ist, glaube ich, dringend notwendig, einen Schulnetzplan von 2005 – ich bin kein Kreisrat und weiß nicht, in welchen Kreisen so alte Schulnetzpläne noch existieren – zu korrigieren. Jetzt hat man die Chance, das zwingend Notwendige an einem ganz konkreten Beispiel auch zu tun.

(Beifall bei den LINKEN)

Nehmen wir Kreischa. Im vergangenen Jahr haben sich das Kultusministerium und Herr Wöller vehement geweigert, die Nichteröffnung der 5. Klassen durchzusetzen. Der Landrat hat gesagt, man werde es in den Schulnetzplan nehmen – das war noch gar nicht beschlossen –, und die Schülerinnen und Schüler durften in Kreischa unterrichtet werden.

Geben Sie sich einen Ruck! Zu Ihrer Aussage, Herr Bienst, die Grundschüler in Seifhennersdorf reichten nicht aus, um die erforderliche Anzahl der Schüler für die 5. Klassen wirklich zu stellen, möchte ich ganz klar sagen und vielleicht auch ein bisschen Nachhilfe geben: Das Schulgesetz garantiert freie Schulwahl ab Klasse 5. Das heißt, die Eltern der Grundschüler in der 4. Klasse können frei wählen, in welche Schule ihre Kinder gehen.

In Seifhennersdorf haben sich damals 42, jetzt 38 Eltern dafür entschieden, ihre Kinder in Seifhennersdorf in die Schule zu schicken. Sie haben ein Moratorium auf den Weg gebracht. Wir haben in der Opposition damals vehement gesagt: Macht eine Gesetzesänderung, macht nicht nur ein Moratorium, denn das beinhaltet keinen Rechtsanspruch. – Das haben Sie nicht gemacht, das wollten Sie nicht.

Aber wie soll denn ein Schüler oder sollen Eltern verstehen, dass die eine Schule eine 5. Klasse mit 21 Schülern aufmachen darf und dass eine andere mit 38 Schülern das nicht tun darf. Das ist doch überhaupt nicht nachzuvollziehen.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Frau Ministerin Kurth, es tut mir leid, aber ich kann Ihnen nicht ersparen, das zu sagen: Aussagen und Zusagen, die Sie treffen, müssen verbindlich sein.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Dass das Ministerium und manchmal auch seine Minister diesem Hohen Hause nicht immer die Wahrheit sagen, das wissen wir hinlänglich.

(Staatsminister Dr. Jürgen Martens: Na, na!)

Das wissen wir, das ist auch nachgewiesen. Das müssen wir jetzt nicht unbedingt diskutieren. Wir reden über Herrn Wöller später noch einmal.