Herr Präsident, ich lege Wert auf die Feststellung, dass der Antrag zur angeblichen illegalen Nutzung des Flughafens Leipzig von der Fraktion DIE LINKE gestellt wurde und die FDP-Fraktion nicht mit Antragsteller ist.
der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Illegale Nutzung des Flughafens Leipzig für Bundeswehreinsätze in Afghanistan beenden“.
Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 30 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 12 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, NPD 5 Minuten und die Staatsregierung 20 Minuten, wenn gewünscht.
Bevor wir in die Debatte eintreten, möchte ich auf die neue Regelung in § 55 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung hinweisen, wonach Redebeiträge nur in freier Rede gehalten werden dürfen. Das Verlesen angefertigter Manuskripte ist unzulässig.
Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion DIE LINKE das Wort. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mich wundert, dass Sie wundern würde, wenn die FDP gegen Militäreinsätze wäre, die vom Flughafen Leipzig ausgehen. Ich würde einer liberalen Partei ohne Weiteres zutrauen, dass sie damit Probleme hat.
Sachsen ist wieder einmal ins Gerede gekommen. Es geht dabei nicht um irgendetwas. Mitten in die Auseinandersetzung um die Vertuschungsaktion auf der Bundesebene bezüglich des Einsatzes vom 4. September in Kundus, offensichtlich von einem Oberst befohlen, der in Leipzig stationiert ist und der nach dem, was heute „Bild“ meldet, unter Umständen auch im Kontext mit der KSK gehandelt hat, wobei etwa 140 Todesopfer zu beklagen sind, mehrheitlich Zivilisten, platzt der MDR mit seiner Information im Mittagsmagazin „Dabei ab zwei“ vom 27. November 2009, dass seit Langem der Flughafen Leipzig nicht nur von den US-Truppen als Flugkreuz genutzt wird – darüber haben wir hier schon einmal gesprochen –, sondern auch intensiv von der Bundeswehr, und zwar exakt im Zusammenhang mit Afghanistan: 650 Bundeswehrflüge zwischen 2005 und Sommer 2009!
Die Einsätze der Bundeswehr in Afghanistan werden über ein ziviles Terminal des Flughafens abgewickelt. Die Bundeswehr nutzt für den Umschlag von Ausrüstungen eine eigens hierfür angemietete Halle. Ein bereits stillgelegtes Eisenbahngleis wird für die Militärtransporte reaktiviert. Für das Abladen größerer Militärfahrzeuge,
die in Afghanistan zum Einsatz kommen, und ebenso für Waffen und Munition wird eigens eine mobile Rampe stationiert, und auf einer Teilfläche des Flughafens in Leipzig werden Militärflugzeuge im Kontext mit dem Einsatz stationiert.
Das heißt im Klartext, Herr Wirtschaftsminister: Sachsen ist mittendrin in diesem Kriegseinsatz – und das deshalb, weil wir zu 5 % Anteilseigner der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH sind und zu 76,64 % Anteilseigner der Mitteldeutschen Airport-Holding, die die Betreibergesellschaft ist. Dass dann der Landtag, der über seinen Haushalt ja auch entsprechende Zuweisungen zum Flughafen festlegt, nicht mit einem Wort darüber informiert wird, sondern dass gewissermaßen stillschweigend die Umwidmung des Flugplatzes von einem zivilen Flugplatz zu einem erheblich militärisch genutzten Flugplatz vollzogen wird, ist ein Skandal.
Prof. Elmar Giemulla, immerhin einer der Berater der Bundesregierung und des Bundesverteidigungsministeriums im Luftfahrtrecht, hat dazu festgestellt, dass das ein eklatanter Verstoß gegen bestehendes Recht ist, dass die jetzige Nutzung des Flughafens in diesem Umfang – nicht für einzelne Militärflüge, sondern dauerhaft und intensiv im Kontext mit diesem Afghanistaneinsatz – definitiv nicht von der vom Wirtschaftsministerium erteilten Betriebserlaubnis gedeckt ist. Wörtlich Prof. Giemulla: „Die Flüge, die Verladeanlage und die Logistikhalle, all das ist in keiner Weise durch die Betriebserlaubnis eines Flughafens abgedeckt.“
Dazu wollen wir heute, Herr Staatsminister Morlok, eine klare Ansage gegenüber dem Landtag. Wir wollen klipp und klar wissen: Was weiß die Staatsregierung davon, was hat die Staatsregierung genehmigt, was ist der Staatsregierung bekannt, was billigt die Staatsregierung, was tut die Staatsregierung, um die notwendige Trennung von zivilen und militärischen Nutzungen zu gewährleisten und wie erklärt die Staatsregierung diese damit erfolgte Verwicklung des Freistaates Sachsen in den Afghanistankrieg, auch in der Reichweite der Präambel unserer Verfassung? Denn darin steht: „… von dem Willen geleitet, der Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung zu dienen, hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.“
Das ist diese sogenannte Friedensstaatlichkeitspflicht in der Verbindung, dass von sächsischem Boden kein Krieg ausgeht. Wir meinen, dass das, was in Leipzig geschieht, das Gegenteil von Ihrer verfassungsmäßigen Pflicht ist.
und konnte diesen Wahlkreis schon fünfmal gewinnen, und die Linken haben in diesem Wahlkreis immer mehr verloren.
Wir kommen gleich zu dem Thema. – Mein Vorredner hat darauf abgehoben, dass auf diesem Flughafen etwas illegal, heimlich passiert. Das ist nicht der Fall.
Auch das Hohe Haus, der Sächsische Landtag, hat sich in der letzten Legislaturperiode bereits mit der militärlogistischen Nutzung des Flughafens beschäftigt, und zwar aufgrund einer Großen Anfrage der NPD,
die 80 Fragen dazu gestellt hat. Die Staatsregierung hat diese im Jahr 2006 umfassend beantwortet. Es ist also nichts vorhanden, was illegal ist.
Am 27. April dieses Jahres hat dazu eine Anhörung in diesem Haus stattgefunden. Dort sagte der Völkerrechtler der Universität Leipzig, Prof. Dr. Markus Kotzur – ich zitiere: „Jedenfalls der 2+4-Vertrag und die ansonsten über Artikel 25 geltenden Regeln des allgemeinen Völkerrechts ebenso wie die Charta der Vereinten Nationen verbieten den vom Leipziger Flughafen ausgehenden Flugverkehr nicht.“ – So der Völkerrechtler Prof. Dr. Markus Kotzur.
Nun ist dieses ganze Geschehen um den Flughafen schon mehrmals vor den entsprechenden Gerichten und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelandet. Auch der Planfeststellungsbeschluss vom November 2004, in dem das Luftfrachtverkehrsdrehkreuz mit der Errichtung der Südlandebahn festgestellt wurde, ist vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet und die Klage vor jenem Gericht ist dort bezüglich der Flüge auf militärische Anforderung oder der Sonderfrachtverkehre für NATO und EU abgewiesen worden.
Infolge dieses Gerichtsurteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig kam es zu einem Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Leipzig, die dann letztlich das Verbot von Passagierflugzeugen in der Nachtzeit festlegte – sehr gegen den Willen der meisten Leipziger.
Dieser Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss beinhaltet wiederum nicht expressis verbis die Flüge auf militärische Anforderung für unseren Flughafen.
Nein. Kollege Bartl kann dann hier vorn weiter sprechen. – Die entsprechende Klage der Beschwerdeführer gegen diesen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss beim Bundesverwaltungsgericht wurde wiederum abgewiesen und dann zogen die Kläger vor das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat nun Folgendes entschieden.
Ich zitiere aus der Pressemitteilung 127/2009 vom 4. November dieses Jahres: „Die Dritte Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Annahme des Bundesverwaltungsgerichts, die Flüge auf militärische Anforderung seien von der Betriebsgenehmigung 1990/2000 gedeckt, verletzt insbesondere nicht die verfassungsrechtliche Dimension des Rechts auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Denn es kann nicht festgestellt werden, dass dadurch der Rechtsschutz der Beschwerdeführer verkürzt worden ist. Nachdem über die Notwendigkeit einer fortgesetzten Nachtflugmöglichkeit für Flüge auf militärische Anforderung im Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss entschieden wurde,“
„war es verfassungsrechtlich nicht geboten, die grundsätzliche Zulässigkeit der genannten Flüge einer erneuten Abwägung und Entscheidung zu unterwerfen, denn für sie gelten die für den Flughafen Leipzig/Halle allgemein geltenden Regeln.“
So weit das Zitat der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. – Ich kann nicht sehen, dass das Bundesverfassungsgericht eine andere Regelung festgesetzt haben würde als das Bundesverwaltungsgericht.
Demnach sind all die Vorgänge, die am Flughafen Leipzig/Halle passieren, von dem höchsten deutschen Gericht gedeckt. Ich sehe daher keine rechtliche Notwendigkeit, etwas anderes in diesem Hohen Haus zu beschließen.