Protocol of the Session on December 10, 2009

Ich denke aber, hier haben alle Industrieländer mit erheblichem Geld gegengesteuert, so auch die Bundesrepublik

Deutschland. Es ist nicht fair, heute einfach alles von dieser Bundesregierung zu fordern, denn diese erheblichen Geldmittel, die dafür verwendet worden sind, meine Damen und Herren, müssen eines Tages zurückgezahlt werden.

Die schwierige Finanzsituation unserer Kommunen möchte ich an dieser Stelle gar nicht beschreiben. Sie sind der CDU-Fraktion insofern sehr bewusst, da unsere 58 direkt gewählten Mandatare in den letzten Wochen sehr viel mit den Landräten, den Bürgermeistern und den Stadt- und Gemeinderäten diesbezüglich gesprochen haben.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich aber bei aller Problematik der Einnahmesituation auch ein Thema nicht vergessen. Das sind die Ausgaben. Investitionen, meine Damen und Herren, sind relativ schnell durchfinanziert. Was ich in meinem Wahlkreis zum Teil erlebt habe, ist, dass die Folgekosten noch zu wenig berücksichtigt werden. Wir müssen uns ganz klar dafür entscheiden, was notwendig und was wünschenswert ist. Auch wir haben uns in meinem Oederan Wünschenswertes geleistet, aber es muss finanziell dann auch untersetzt werden können.

Hinsichtlich der sozialen Lasten höre ich immer nur, dass die Einnahmen nicht reichen. Meine Damen und Herren! Es gibt ganz intelligente Lösungen, wie man ohne Abbau der Leistung erheblich Geld einsparen kann. Leider reicht mir jetzt die Zeit nicht, um Ihnen ein Beispiel aus meiner Stadt vorzustellen. Der kommunale Sozialverband hat es mit Hochachtung zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass es tatsächlich auch so geht. Übrigens bemüht sich gerade der kommunale Sozialverband seit Jahren, durch intelligente Vorschläge Kosten zu minimieren, ohne Leistung abzubauen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Die Finanzsituation unserer Kommunen ist ernst, das wissen wir, und die CDU-Fraktion wird ihre Kommunen auch diesmal nicht ins finanzielle Chaos abstürzen lassen. Lassen Sie mich aber bei der Gelegenheit auch an uns selbst appellieren und an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Wir sollten bei Gesetzen mehr als bisher darauf achten, welche Folgekosten sie in den Kommunen erzeugen. Ich habe das 18 Jahre bisweilen leidvoll erleben müssen.

Meine Damen und Herren! Dem populistischen Vorschlag der NPD-Fraktion, einseitig die Lasten abzuschieben, kann die CDU-Fraktion selbstverständlich nicht zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Eine Wortmeldung der Linksfraktion? – Das ist nicht der Fall. Die SPD hat keine Redezeit mehr. Bei den GRÜNEN kann ich auch keinen Redebedarf feststellen. Dann steigen

wir in die zweite Runde ein. Bitte, Herr Dr. Müller, NPDFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Andreas Storr hat für die NPD-Fraktion das grundsätzliche Problem einer sich zunehmend öffnenden Schere zwischen kommunalen Ausgabenlasten einerseits und sinkenden Einnahmen andererseits umrissen. Ich möchte hierzu noch einen zusätzlichen Aspekt in Ihr Bewusstsein rücken.

Die infolge der Verwaltungsreform seitens des Landes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragenen weisungsgebundenen Pflichtaufgaben samt übergebenem Personal legen diesen zusätzliche umfangreiche Pflichten auf, die sich vor allem in finanziellen Mehrbelastungen auswirken, für deren Ausgleich, vor allem, wenn man an die Langzeitbelastung denkt, der Freistaat nur unzureichend Sorge getragen hat.

Wer aber glaubt, dass sich hierdurch etwa die politischen Gestaltungsspielräume für die Kreise vergrößert hätten, der irrt. Tatsächlich erleben wir eine zunehmende Kontrollflut seitens der Landesdirektionen. Als Beispiele seien hier nur die Intervention der Landesdirektion Dresden zu den Straßenausbaubeiträgen in Dresden oder selbst zur Besetzung des Dresdener Jugendhilfeausschusses genannt. Eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung war mit dieser Reform nun gerade nicht verbunden. Aber die Aufgaben für die Kreise und Kommunen Sachsens nehmen weiter zu. Der politische und auch der finanzielle Ausgleich fehlen hierfür.

Es dürfte nicht nur mir bekannt sein, dass mindestens neun der zehn Landkreise schon im Jahr 2010 Probleme mit der Haushaltsplanaufstellung haben; von 2011 und den folgenden Jahren völlig zu schweigen. Wenn Herr Innenminister Ulbig nicht zum „Ein-Punkt-Innenminister“ verkommen will, da er bis vor Kurzem noch relativ nah an der kommunalen Basis war, könnte er seinem Kollegen Unland sicherlich zu den Fragen der Finanzierung gerade auf der Landkreisebene noch einige Tipps geben.

Daher ist unsere Forderung in Punkt 2 des Antrages nach einer Kostendeckung von Mehrbelastungen durch den Freistaat Sachsen, dem Verursacherprinzip folgend, mehr als berechtigt und sogar verfassungsrechtlich geboten.

Wenn nun aber auch noch die Bundesregierung die Folgen der wirtschaftspolitischen Fehlleistungen der vergangenen Jahrzehnte und ihres Versagens in der Finanz- und Wirtschaftskrise – Herr Krasselt hat es eigentlich gesagt: Wir haben wieder nur auf Druck reagiert – zur Stabilisierung der eigenen Position bereits auf Länder und Kommunen abwälzt, so genügt es nicht, nur den Freistaat in die Pflicht zu nehmen. Vielmehr ist hier die Solidarität und Entschlossenheit aller kommunal- und landespolitisch Verantwortlichen in Sachsen gefragt, um gegenüber dem Bund mit einer Stimme zu sprechen.

Wie wir jetzt wissen, würde die geplante Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft den sächsischen Kommunen eine Mehrbelastung von rund

21 Millionen Euro im Jahr bringen und die zu erwartende Steigerung der KdU wird darüber hinaus unabsehbare Ausgabenerhöhungen in den sächsischen Kommunalhaushalten zur Folge haben: 6,8 Millionen Euro je Prozentpunkt.

Daher darf auch die geplante Absenkung des Bundesanteils von 25,4 auf 23,0 % nicht Realität werden. Dabei wissen wir alle, dass allein schon die aktuell geltende Bemessungsgrundlage für den Bundesanteil an den KdU einseitig verzerrend zu den Lasten der Kommunen wirkt, weil sie sich an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und leider nicht – wie von meiner Fraktion bereits gefordert – an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert.

Weiterhin sind den Kommunen mit der anstehenden Umorganisation der sogenannten Jobcenter und der Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Betreuung Aufgaben auferlegt, die sie so unmöglich ohne entsprechende Unterstützung vonseiten des Bundes schultern können.

Ich fordere Sie daher auf: Stimmen Sie diesem Antrag zu. Helfen Sie mit, die Zukunftsfähigkeit der Kreise, der Städte und Gemeinden unseres Heimatlandes zu stärken.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen in der zweiten Runde? – CDUFraktion? – Kann ich nicht erkennen. Linksfraktion? – Auch nicht. Damit kommen wir zur Staatsregierung; Herr Staatsminister Ulbig.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte keine lange Rede zu diesem Antrag halten, sondern nur einige Dinge aus der Sicht der Staatsregierung richtigstellen, die nicht so klar und deutlich bzw. sogar falsch angesprochen worden sind. Einerseits möchte ich ausdrücklich widersprechen, dass die sächsischen Städte und Gemeinden – die Kommunen, wie es im Antrag der NPD steht – Reparaturbetriebe sind. Das kann man nicht verstehen, wenn man sieht, dass seit 1990 in hoher Eigenverantwortung und mit einer großen Innovation auf der kommunalen Ebene sehr viel geleistet worden ist und die Menschen dort eigenverantwortlich tätig sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Storr, wenn Sie ansprechen, dass der Herr Woitscheck gesagt hat, dass die Ausgaben auf der kommunalen Ebene deutlich nach unten gegangen seien, dann ist das sehr in Ordnung und es ist eine große Leistung, die auf der kommunalen Ebene vollbracht worden ist. Wir können froh sein, dass die Kommunen bisher so verantwortlich mit ihren Ausgaben umgegangen sind, und werden weiter auf allen Ebenen Anstrengungen unternehmen, damit wir den vor uns liegenden Prozess entsprechend bewältigen können.

Ich möchte aber zu dem Thema Kosten der Unterkunft sprechen, Herr Dr. Müller, weil das aus meiner Sicht sehr populistisch klingt; aber im Kern besteht folgendes Problem: Die Bundesregierung vollzieht mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundeszuschusses etwas, worauf sich Bund und Länder in einem Kompromiss im Jahr 2006 geeinigt haben. Natürlich bin ich bei den Landkreisen gewesen und wir haben darüber gesprochen, wie das Verhalten aus der Perspektive des Freistaates Sachsen aussehen könnte.

Ich möchte Ihnen klar und deutlich sagen, dass wir am Ende gemeinsam mit den Landräten zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es besser ist, diesen bestehenden Kompromiss nicht mehr anzupacken. Auf der einen Seite haben wir weniger bei den Kosten der Unterkunft, auf der anderen Seite stellen aber für uns im Freistaat Sachsen die Hartz-IV-Sonderbedarfsergänzungszuweisungen eine Größenordnung dar, die mittlerweile erheblich ist. Wenn dieser Kompromiss noch einmal angepackt werden würde, wäre die finanzielle Ausstattung in diesem Bereich für die Landkreise und Kommunen zusätzlich erschwert.

Den zweiten Komplex möchte ich auch nicht so stehen lassen, was den Mehrbelastungsausgleich betrifft, bezogen auf die Aufgabenübertragung als Ergebnis der Verwaltungs- und Funktionalreform. Diese Diskussion haben wir auch mit den Landräten geführt. Es ist sehr genau zu trennen, nämlich der Teil, der bei dieser Reform übertragen worden ist, und der Teil der Aufgaben, die schon immer bei den Landkreisen gewesen sind. In der Diskussion ist deutlich geworden, dass die Landräte gesagt haben: Der Mehrbelastungsausgleich, der Ergebnis einer Verhandlung gewesen ist, ist für die übertragenen Aufgaben ausreichend. Sie haben uns angesprochen und gesagt: Herr Innenminister, geben Sie uns die Zeit, die zur Verfügung steht, damit wir den Nachweis erbringen können, dass wir mit dem vorhandenen Mehrbelastungsausgleich, der in den nächsten Jahren abschmilzt, ausreichend zurechtkommen.

Das sind die zwei Punkte, die aus meiner Sicht noch einmal deutlich gemacht werden sollen, weil es unredlich ist, wenn in dieser Runde mit den Stimmen der Landräte gesprochen wird und ich gerade erst aus einer solchen

Runde komme und mit ihnen gesprochen habe und dies zwei ganz konkrete Aussagen aus dem Munde der Landräte gewesen sind.

Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen in der allgemeinen Aussprache? – Das kann ich nicht erkennen. Damit erteile ich der NPDFraktion das Schlusswort; Herr Storr, bitte.

Vielen Dank an den Herrn Innenminister, dass er uns noch einmal über einiges in Kenntnis gesetzt hat.

Aber zu dem Vorwurf, der hier genannt worden ist, dass wir Mittel sozusagen zulasten des Bundes und zugunsten der Kommunen verschieben wollen: Das ist so nicht ganz richtig. Das Kernproblem scheint uns zu sein – das haben wir in diesem Antrag anzusprechen versucht –, dass es eine gewisse Diskrepanz zwischen den Aufgaben, die die Kommunen haben, und den Finanzmitteln, die ihnen zugewiesen werden, gibt.

Natürlich ist es leider auch eine Machtfrage, denn es ist nun einmal so, dass die größten Steueranteile beim Bund und bei den Ländern liegen und die Kommunen kaum Möglichkeiten haben, ihr Interesse in diesem Machtgefüge durchzusetzen. Insofern muss die Einsicht, dass es dort zu Veränderungen kommen muss, von den Ländern bzw. vom Bund kommen, und genau diese Erkenntnis sollte unser Antrag thematisieren.

Ich bitte Sie um Zustimmung. – Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/566 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 5/566 mehrheitlich nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 13

Fragestunde

Drucksache 5/638

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 5/638 vor. Die Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass die laufende Nr. 10, das ist die erste Frage des Abg. Heinz, schriftlich beantwortet wird; genauso wie eine weitere Frage des Abg. Heinz, laufende Nr. 11. Herr Kosel möchte eine

seiner Fragen schriftlich beantworten lassen, und zwar die laufende Nr. 7.

Wir beginnen mit der zweiten Frage – laufende Nr. 5 – von Frau Roth. Frau Roth, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen.