Protocol of the Session on June 11, 2012

Ich glaube, wenn ich nach Panschwitz-Kuckau fahre, gibt es nicht viel andere Aussagen, Herr Ministerpräsident.

Es gab aber auch eine Kollegin, die das Schreiben sogar mithatte, die gesagt hat: „Wir haben die Eltern aufgefordert, das Englischbuch zu kaufen, weil es an unserer Schule für die zukünftigen 3. Klassen nur einen Klassensatz Englischbücher gibt. Wir haben aber drei Parallelklassen in der 3. Klasse.“ Das heißt, der Anfangsunterricht Englisch wird so durchgeführt, dass nach der Unterrichtsstunde der Klassensatz Bücher wieder eingesammelt wird, damit er in der nächsten Stunde der nächsten Klasse zur Verfügung steht. Das widerspricht sogar dem jetzigen Schulgesetz, das für uns sowieso nicht weit genug geht. Hier besteht extremer Handlungsbedarf.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Ich wollte Ihnen diese Beispiele nicht vorenthalten und Ihnen deutlich zeigen, wie hoch die Verunsicherungen an den Schulen zurzeit sind.

Ein weiterer Punkt, den wir fast alle gemeinsam tragen – ich glaube, sogar die Kollegen der CDU und der FDP –, ist: Wer übernimmt die Kosten für die zusätzlichen Lernmittel – jene, die schon durch die Ministerin benannt worden sind, aber auch jene, die wir in unserem Gesetzentwurf sehen? Wir wollen, dass damit die Kommunen nicht zusätzlich belastet werden, sondern dass der Freistaat Sachsen diese Mittel übernimmt. Wir sehen uns dabei ganz klar im Recht, denn nach Artikel 85 der Sächsischen Verfassung ist klar geregelt, dass die Mehrbelastung von Kommunen durch den Freistaat Sachsen auszugleichen sind. Die Lernmittel und die Lernmittelfreiheit sind Mehrbelastungen, auch die Lernmittel, die – wie gesagt – von der Ministerin benannt worden sind und nicht mehr bezahlt werden müssen.

Dass die Schulleiter den Brief von der Ministerin erhalten haben, ist den Abgeordneten zu danken, die im Schulausschuss vor einer reichlichen Woche zusammengesessen und sehr ausdrücklich gefordert haben, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter noch vor Schuljahresende ein Schreiben bekommen, damit sie wissen, woran sie eigentlich sind. Die Oppositionsfraktionen haben sich dort sehr starkgemacht; denn in dieser Ausschusssitzung ist durch den Staatssekretär klar dargestellt worden, dass sie noch nicht wissen, wie sie damit umgehen wollen: Ob sie abwarten, dass noch ein paar Eltern klagen, oder ob das Ministerium eine Rechtsverordnung ausführt oder ob es doch vielleicht ein Schulgesetz geben sollte. Das war für uns sehr verwunderlich, denn wenn dieses Urteil erst am

22. Juli rechtskräftig wird und damit die Ferien beginnen, wäre es überhaupt nicht mehr möglich gewesen, bis zum Ende des Schuljahres irgendetwas zu regeln.

Dass aber das Schreiben der Frau Staatsministerin Kurth an die Schulen nicht einmal das erfüllt, was das Gericht benannt hat, löst bei uns allen totales Entsetzen aus und ist überhaupt nicht nachzuvollziehen. Das ist, denke ich, für uns alle hier das absolute Minimum, was für die Lernmittelfreiheit im Moment bis zum Beginn des Schuljahres gewährleistet werden kann, es sei denn – ich biete es Ihnen noch einmal an – Sie stimmen heute unserem Gesetzentwurf zu. Damit haben Sie eine umfassende Lernmittelfreiheit.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Thomas Kind, DIE LINKE)

Tafelwerk, Atlanten, weitere Literatur müssen nach wie vor gekauft werden. Der Taschenrechner muss nach wie vor gekauft werden. Das alles sind Materialen und Mittel, die zur Erfüllung des Lehrplanes notwendig sind. Wie ich gehört habe, gab es Aussagen des Kultusministeriums, dass sich die Schüler die Taschenrechner in der Schule ausleihen können. Wie das wirklich funktionieren soll, würde mich sehr interessieren. Mathematik und Rechnen macht man nicht nur im Mathematikunterricht, sondern auch in anderen Fächern, und ein Hin- und Herleihen ist nicht relevant und sinnvoll.

Ich fordere Sie auf und bitte Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, wohl wissend, dass wir einen umfangreichen Begriff der Lernmittelfreiheit in unserem Gesetz fixiert haben. Unser Gesetzentwurf enthält auch den kostenfreien Schülertransport. Der Anteil der Eltern für den Schülertransport entfällt. Der Schülertransport ist kostenfrei, denn aufgrund unserer Sächsischen Verfassung besteht kostenlose Unterrichtsteilnahme. Das heißt auch, dass man nicht den Bus bezahlen muss, mit dem man zur Schule fährt.

Einige kleine, positive Beispiele haben wir in der letzten Legislaturperiode errungen. In unserem Gesetzentwurf möchten wir auch, dass die Veranstaltungen, die die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichtes besuchen, kostenfrei für sie sind und dass kein Geld von den Eltern dafür erhoben wird.

Ich fordere Sie heute auf: Geben Sie sich einen Ruck! Geben Sie eine Sicherheit für die Eltern, die Schüler, die Schulträger und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Falken. – Nun die CDU-Fraktion; Herr Abg. Colditz. Herr Colditz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines ist sicher klar: Die aktuelle Diskussion um die Situation zur Umsetzung der Lernmittelfreiheit in Sachsen ist nicht optimal. Frau Falken, ich denke, es ist

legitim, wenn Sie in diesem Zusammenhang eine parlamentarische Initiative ergreifen und einen Gesetzentwurf vorlegen, um dieses Problem zu lösen.

(Beifall der Abg. Andrea Roth, DIE LINKE)

Aber ich muss schon sagen: Es hilft uns bei dieser Diskussion und zur Begründung Ihres Gesetzentwurfes herzlich wenig, wenn Sie die Situation, die ohnehin zurzeit nicht überschaubar ist, noch weiter dadurch dramatisieren, indem Sie Einzelfälle und Einzelaussagen zum Nonplusultra erklären und Probleme verallgemeinern, die lösbar sind. Dieses Problem ist lösbar – sicherlich in anderer Weise als mit Ihrem Gesetzentwurf.

(Zuruf der Abg. Andrea Roth, DIE LINKE)

Es ist problemlos lösbar, nicht nur allein von Landesseite aus, sondern durch Wahrnehmung der Verantwortung, die auf den verschiedenen Ebenen besteht. Wir haben eine klare Rechtslage, was die kommunale Ebene anbelangt. Wir haben einen Brief der Ministerin an die Schulleiter, wie mit der Lernmittelfreiheit aufgrund des getroffenen Urteils umzugehen ist. Auch das ist eine klare Ansage. Ich gehe davon aus, dass unsere Schulleiter ihre Hosen nicht mit der Beißzange anziehen und wissen, wie man mit einem Übergangsprozess umgeht. Das sind alles Dinge, die man sachlich und vernünftig diskutieren kann und die man meines Erachtens nicht zur Begründung eines Gesetzentwurfes benötigt, um irgendwie zu rechtfertigen, warum man solch einen Gesetzentwurf vorlegt.

(Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Brunhild Kurth)

Damit komme ich zu meinen eigentlichen Ausführungen. Meine Damen und Herren! Die Frage des Umfanges in der Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit obliegt den Ländern. Auch bei uns in Sachsen ist das Anliegen – Frau Falken hat es bereits angesprochen – sowohl durch die Verfassung als auch durch das Schulgesetz grundsätzlich geregelt. Nun muss man sich eingestehen, dass durch den Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung Rechtsunsicherheit entstanden und deutlich geworden ist, dass es zwischen Verfassung und Schulgesetz eine eher ungünstige Interpretationslage gibt.

Deshalb will ich an dieser Stelle für unsere Fraktion deutlich hervorheben – an anderer Stelle habe ich das schon gesagt –: Es ist notwendig, Rechtssicherheit wiederherzustellen. Es kann nicht sein, dass Eltern ihr Recht per Gesetz einklagen müssen, und es darf auch nicht eintreten – damit gehe ich kurz auf Ihre Beispiele ein, Frau Falken –, dass an den Schulen ein Chaos entsteht und niemand weiß, wie man damit umgehen muss. Das alles kann nicht gewollt sein.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Inhaltlich wird es bei der Umsetzung der Rechtssicherheit vor allem darum gehen, dass wir uns das getroffene OVG-Urteil noch einmal vornehmen und uns daran orientieren. Das ist fast ein Vorteil bei allen Problemen, die jetzt entstanden sind: dass

wir durch das OVG-Urteil eine klare Rechtsgrundlage haben und wissen, was geltendes Recht ist. Deshalb möchte ich aus dem Urteil zitieren, weil in der öffentlichen Diskussion, auch durch den Gesetzentwurf, Interpretationen vorgenommen werden, die nicht zutreffend sind.

Dort heißt es: „Schulbücher sind Druckwerke für die Hand des Schülers, die dazu dienen, den Lehrplan eines Faches schulartbezogen in Zielen und Inhalten zu erfüllen. Schulbücher müssen in der Regel gebunden sein. Den Schulbüchern gleichgestellt sind folgende Druckwerke: Atlanten, Arbeitshefte für die Hand des Schülers, die Schulbücher begleiten, ergänzen und ersetzen, Ganzschriften und für den Schulgebrauch aufbereitete Textsammlungen, Wörterbücher, fremdsprachliche Grammatiken und Nachschlagewerke sowie Aufgaben-, Gesetzes-, Formularsammlungen und Tafelwerke.“

Das ist die klare Aussage des Gerichtsurteils und an dieser sollten wir uns, wenn wir Rechtssicherheit herstellen wollen, ohne Wenn und Aber orientieren.

Dahingestellt bleiben kann meines Erachtens die Frage, auf welcher Grundlage das erfolgt. An dieser Stelle will ich anmerken, dass in zwölf von insgesamt 16 Bundesländern – es ist nicht nur in Sachsen beabsichtigt, sondern anderswo ist es bereits Regel – die Frage der Lernmittelfreiheit auf dem Verordnungsweg geregelt wird. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass der Landtag daran nicht beteiligt wird. Selbstverständlich – und das wissen alle, die im Schulausschuss sitzen – können und werden wir uns damit auseinandersetzen. Davon gehe ich aus. Das wird auch Ihre Initiative sein – das war sie schon immer –, solche Themen in den Schulausschuss zu bringen. Das ist richtig und gut so und das werden wir in dieser Angelegenheit auch tun.

Wir werden daran beteiligt sein. Aber der Vorteil einer solchen Regelung ist natürlich auch der, dass wir mit einer Rechtsverordnung wesentlich flexibler umgehen können als mit einer Gesetzeslage. Es ist dann schon auf dem Verordnungswege leichter, auch zusätzliche Lernmittel, die wir vielleicht noch gar nicht im Blick haben, mit aufzunehmen, weil wir feststellen, dass sie für die Unterrichtsgestaltung nötig sind. Das sollte man nicht unberücksichtigt lassen.

Unberücksichtigt und unberührt bleibt aus unserer Sicht auch die Frage nach der Kostenerstattung. Diese ist, wie gesagt, eindeutig geklärt und liegt beim Schulträger. Das ist im Schulgesetz so geregelt. Auch das ist nicht unbedingt der Anlass für die jetzt zutage getretenen Kontroversen.

Weil die Kommunen, meine Damen und Herren, aber vordergründig in der Verantwortung stehen, war und ist es richtig und wird es auch in Zukunft, wenn die Rechtsverordnung entstanden ist, richtig bleiben, mit der kommunalen Ebene die Verständigung herbeizuführen und auf dieser Grundlage letztlich eine Verständigung zu finden, die die Kommunen in die Lage versetzt, diese Aufgabe zu erfüllen. Auch aus diesem Grund lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

Meine Damen und Herren! Seitens des Kultusministeriums ist inzwischen sichergestellt, dass, wie schon im Ausschuss verlautbart wurde, die Schulen von der Rechtslage informiert worden sind. Das ist passiert, und auch die Frage der Kostenerhebung ist damit vorgegeben. Es ist eine Abstimmung mit dem SSG erfolgt. Das heißt, sowohl Schulträger als auch die Schulleiter vor Ort sind über das Problem informiert. Insofern dürfte es nicht zu chaotischen oder missverständlichen Handhabungen an den Schulen kommen.

Gleichwohl will ich an dieser Stelle auch sagen, dass wir zeitnahen Handlungsbedarf haben. Ich gehe schon davon aus, dass zu Beginn des Schuljahres möglichst das Verfahren soweit gediehen ist, dass wir dann eine ordentliche Rechtsgrundlage haben, von mir aus auch im Sinne einer Rechtsverordnung. Das muss natürlich gewährleistet sein, und ich gehe davon aus, dass dies durchaus zu leisten ist, ohne die Verwaltung dazu zwingen zu können oder zu wollen. Das ist ein gemeinsames Anliegen, das auch vom Ministerium so gesehen wird.

Meine Damen und Herren! Was die inhaltliche Seite anbelangt, werden wir uns auch weiterhin nicht – das werde ich am Schluss begründen – von einer unbeschränkten Lernmittelfreiheit leiten lassen. In anderen Bundesländern ist die Lernmittelfreiheit ebenfalls nicht unbeschränkt. So wird flächendeckend mittelbar oder unmittelbar ein Elternbeitrag für solche Lernmittel vorgesehen, die beispielsweise geringwertig oder auch außerhalb des Unterrichts gebräuchlich sind, bei denen es sich um Gebrauchs- und Übungsmaterialien handelt, die ausgeliehen werden können oder die nicht vom Haushaltsbudget des jeweiligen Schulträgers abgedeckt werden. Von dieser differenzierten Sicht werden wir uns auch weiter leiten lassen.

Ich will aber an dieser Stelle noch einen weiteren Aspekt, der vielleicht in der gegenwärtigen Diskussion nur eine untergeordnete Rolle spielt, mit benennen, der auch zu einer deutlichen Kostenminimierung führt. Da sehe ich besonders die Verwaltung in der Verantwortung. Das ist die Frage der Vorgabe von ganz konkreten Lernmitteln und der Standards, die an diesen Lernmitteln formuliert werden. Hier kann man durchaus durch noch engere Orientierung am wirklichen Lehrplaninhalt und auch durch Berücksichtigung der anfallenden Kosten, egal, für wen sie anfallen, einfach einmal abwägen, welche Lernmittel wirklich unabdingbar notwendig sind, welche eingesetzt werden müssen und sollen, um den Lehrplaninhalt zu erfüllen. Ich will einmal unkommentiert feststellen, ob dort wirklich der Taschenrechner mit Grafikfunktionen an allen Schulen notwendig ist. Das sollte hinterfragt werden.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Fazit: Wir werden Rechtssicherheit in der Frage der Lernmittelfreiheit herstellen und dabei sowohl die Verantwortung, aber auch die Leistungsfähigkeit aller unmittelbar und auch mittelbar Betroffenen an der Finanzierung der schulischen und außerschulischen

Veranstaltungen, die daran beteiligt sind, berücksichtigen. Was allerdings die Finanzierung der Lernmittel betrifft, muss Klarheit herrschen. Das hatte ich eingangs schon gesagt. Das Urteil zeigt, dass die bisherige Rechtslage eine Interpretation zulässt, die – auch das will ich einmal unterstreichen – nicht zu rechtfertigen ist, was insbesondere die Rolle der Eltern dabei anbelangt.

Wir werden uns als Fraktion am Grundsatzurteil und an der Begründung orientieren und dies auch mit zur Grundlage der Mitberatung machen. Wir brauchen zum Thema Lernmittelfreiheit mehr Verlässlichkeit und Transparenz für die Eltern, aber auch vergleichbare landesweite Vorgaben, die auch unterschiedliche Handhabungen in unterschiedlichen Gemeinden in Zukunft nicht mehr so zulassen, wie das bisher der Fall war.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zum Abschluss eine grundsätzliche Bemerkung zum Thema Lernmittelfreiheit. Die Diskussion um die Lernmittelfreiheit geht – ich habe das einmal im Internet recherchiert – über Jahrzehnte weit zurück in die Vergangenheit. Der ursprüngliche Ansatz war die Intention, Bildungschancen für Kinder aus sozial schwachen Familien zu verbessern und den Zugang zur Bildung auch für sozial schwache Schüler zu ermöglichen. Man kann sicherlich davon ausgehen, dass genau diese Intention auch die heutige Diskussion noch prägt.

Aber ich denke, angesichts der jetzt eingetretenen Diskussionslage wird auch der Bogen teilweise weit überspannt. Sowohl was gesellschaftliche als auch soziale Bedürfnisse anbelangt, bewegen wir uns nicht mehr auf den grundsätzlichen Intentionen, die eigentlich einmal der Lernmittelfreiheit zugrunde gelegt wurden. Deshalb an dieser Stelle, ungeachtet der geltenden Rechtslage, die es sicherlich zu konkretisieren gilt, noch einmal die deutliche Feststellung, dass Eltern in der Mitverantwortung für die Lernmittel stehen. Das wird von den Eltern sehr wohl so gesehen. Es muss ganz einfach möglich sein, auch wenn es nicht sehr populär ist, dort Eltern mit zu beteiligen, diese Beteiligung politisch zu rechtfertigen und einzufordern.

Ich möchte aus einem Beitrag zitieren, den ich im Internet gefunden habe und der das, was ich eben gesagt habe, noch einmal sehr plastisch untersetzt. Der Artikel war überschrieben „Lernmittelfreiheit – wie viel darf Bildung Eltern kosten?“ Darin ein Vergleich: Deutschlandweit lagen die staatlichen und privaten Ausgaben für Schulbücher und Unterrichtssoftware im Jahr 2005 bei etwa 460 Millionen Euro. Das waren aber weniger als 40 Euro pro Schüler. Dafür mussten die Eltern geschätzt 240 Millionen Euro aufbringen, was von manchem Politiker als Überforderung angeklagt wird.

Ein Vergleich mit den Ausgaben von Familien zum Beispiel für Software mit Spielkonsolen spricht da eine andere Sprache. Im Jahr 2004 stieg der Umsatz nur mit dieser Spielsoftware, die vorrangig von Kindern und Jugendlichen genutzt und von Familien gekauft wird, auf knapp 640 Millionen Euro, rund 14 % mehr als im Vor

jahr. Die Rede ist hier also nicht nur von Kosten für die Software. Die Ausgaben für die Spielgeräte – mehr als 20 Geräte sind in jedem Haushalt vorhanden – werden noch zusätzlich von den Familien geleistet. Bei der Diskussion um die Lernmittelfreiheit geht es auch darum, welche Ausgabenpriorität Bildung in unserer Gesellschaft hat.

Meine Damen und Herren! Wir haben an dieser Stelle jetzt schon mehrfach in jüngerer Vergangenheit über die Ausgabenpriorität für die Bildung in unserem Land gesprochen. Ich denke, es ist fair und richtig, diese Verantwortung aber nicht nur auf der staatlichen Ebene zu diskutieren, sondern viel breiter in der Gesellschaft anzusetzen. Auch das sollten wir in der Diskussion um die Lernmittelfreiheit nicht ganz aus dem Blick verlieren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nun die SPD-Fraktion; Frau Abg. Dr. Stange, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Lieber Kollege Colditz, bei vielen Zustimmungen im Einzelnen muss ich Ihnen doch leider beim Letzten widersprechen. Bei der Lernmittelfreiheit ging es nicht darum, nur die sozial Schwachen zu stärken, sondern es geht zurück auf Diskussionen in den Siebzigerjahren mit dem Slogan „Bildung für alle“.