Protocol of the Session on June 11, 2012

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die kann ich nicht sehen.

Ich lasse über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/9647, abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, der zeige das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist dem Entschließungsantrag dennoch nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Es gibt noch einen weiteren Entschließungsantrag. Dieser kommt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/9648. Frau Jähnigen, Sie bringen diesen jetzt ein und haben dazu das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Karabinski, ich habe nicht von Beteiligten der Anhörung gehört, dass sie nach dieser Anhörung überzeugter gewesen wären. Die Einzigen, bei denen ich Zustimmung gehört habe, kamen vom DRK. Das wird seine Gründe haben.

Das Problem ist doch, dass Ihrem Vorgehen die Analyse fehlt. Genau das schlagen wir Ihnen mit unserem guten Entschließungsantrag vor. Sie haben einerseits die Folgen der bisherigen Ausschreibungen nicht analysiert und wahrgenommen – Realität! – und andererseits haben Sie sich nicht klargemacht, wie unklar Ihre Vergaberegelungen zwischen den zu Recht zu stellenden öffentlichen Ansprüchen einerseits und dem Wunsch nach einem freien Wettbewerb andererseits sind. Daran wird dieses Gesetz scheitern. Deshalb ist die Mehrheit der Leute, die sich damit beschäftigen, nach allem, was unsere Fraktion gehört hat, nicht überzeugt.

Wir schlagen Ihnen deshalb vor, die Einsatz- und Versorgungssituation der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes zu analysieren, und zwar landesweit und mit besonderem Blick auf die Unterschiede in dünner besiedeltem und dichter besiedeltem Raum. Wir schlagen Ihnen weiterhin vor, die Kostenentwicklung überhaupt erst einmal zu analysieren, und zwar unter Einbeziehung medizinischen Wissens.

Selbst da, wo wir uns einig sind, lieber Kollege Hartmann, nämlich bei dem Wunsch, die integrierten Leitstellen voranzubringen, fehlt es doch in der Praxis an der Umsetzung.

Wir wollen natürlich, dass die Ansprüche dort fortgeschrieben werden. Das Stichwort heißt hier „medizinische Indikatoren für Disponenten“. Desgleichen glauben wir, dass wir ganz dringend Vergaberegelungen für Fachkräftestandards und Tariflöhne brauchen.

Auch das, was in der neuen Rettungsdienstplanverordnung entworfen wurde, wird nicht ausreichen, um die bestehenden Probleme aufzuheben. Es wird sie verschärfen. Wir brauchen mehr Einbeziehung der kommunalen Gremien in die Kostenfragen. Hier geht es auch darum, dass die Anforderungen der Kassen transparent werden. Es ist wichtig, dass die Kassen im Benehmen bei der

Planung mitreden können. Aber auch deren Kostenvorstellungen und deren Grundlagen müssen transparent werden, und zwar nicht nur verwaltungsintern, sondern auch öffentlich.

Zuletzt gesagt, aber nicht zuletzt: Wir meinen, dass bei der Organisation der ehrenamtlichen Helfer für Katastrophenfälle die Bürgerschaften und nicht nur die Rettungsorganisationen einbezogen werden müssen.

Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag bitte zu. Er zeigt auf, wie man schnelle Hilfe für den Rettungsdienst leisten kann, und das ist dringend nötig.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Jähnigen. – Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Herr Abg. Hartmann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesen hier vorliegenden Entschließungsantrag nicht mittragen. Ich will das kurz begründen.

Erstens – das haben wir, glaube ich, im Vorfeld der Diskussion zum Gesetzentwurf ausgeführt – sehen wir kein Lohndumping auf uns zukommen, sondern wir müssen verantwortungsvoll darüber reden. Das ist vor allem eine Aufgabe der kommunalen Familie, wie zwischen den Trägern, den Kassen und den Leistungserbringern diese Umsetzung tatsächlich erfolgt. Ich verweise noch einmal auf das Ergebnis der Anhörung. Die Pauschalkostenerstattungsbeträge, die durch die Kassen gezahlt werden, liegen bei 2 500 Euro Bruttolohn für

einen Rettungsassistenten im Monat. Da ist die Diskussion auf einer anderen Ebene zu führen.

Zu den geforderten Analysen: Frau Jähnigen, ich respektiere Ihr Bemühen. Jedoch halte ich diese Analysen für nicht wirklich zielführend und erforderlich. Das ist ein wenig nach dem Motto: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann bild’ ich einen Arbeitskreis.“ Ich glaube, dass die notwendigen Analysen an der Basis vorliegen, dass sie in den Landkreisen, in Rettungszweckverbänden und kreisfreien Städten mit den entsprechenden Hilfsorganisationen verhandelt werden. Die Leitstellen sind, denke ich, auf einem vernünftigen Weg in der Diskussion; die Arbeitsebenen sind vernetzt. Wir halten den Entschließungsantrag also aus heutiger Sicht für nicht erforderlich und zielführend und lehnen ihn deshalb ab.

Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Hartmann. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, ich lasse über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/9648 abstimmen. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Entschließungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren, Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen

Anspruchs auf Lernmittelfreiheit in Sachsen

(Sächsisches Lernmittelfreiheitsgesetz – SächsLFreihG)

Drucksache 5/7234, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/9533, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Zunächst die Fraktion DIE LINKE, dann CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.

Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Falken. Frau Falken, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben hier und heute die Möglichkeit, dem Gesetzentwurf der LINKEN zur Lernmittelfreiheit zuzustimmen. Dieser Gesetzent

wurf gibt den Schulträgern, den Schulen, den Eltern und den Schülern die Möglichkeit, mit der nötigen Rechtssicherheit ins neue Schuljahr zu gehen.

Wir legen Ihnen heute zum zweiten Mal einen Gesetzentwurf zur Lernmittelfreiheit in diesem Hohen Hause vor. Wir haben es bereits 2009 und 2011 in der 1. Lesung getan und legen ihn jetzt zur Abstimmung vor. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 17.04.2012 bestätigt unser Herangehen bezüglich der Lernmittelfreiheit umfassend. Die Sächsische Verfassung sieht in Artikel 10 Abs. Satz 1 ganz klar kostenlose Unterrichtsteilnahme und kostenlose Bereitstellung von Lernmitteln in staatli

chen Schulen vor. Diese Verfassungsregelungen gibt es nur in der Verfassung von Baden-Württemberg und Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat bisher in seinem Schulgesetz eine minimierte Lösung gefunden: Im § 38 des Schulgesetzes im Freistaat Sachsen ist es nur auf die Schulbücher reduziert.

Das Urteil von Bautzen gibt klar Auskunft darüber, dass der Freistaat Sachsen in den letzten 20 Jahren eine Praxis durchlebt hat, die die Eltern bezüglich der Bezahlung von Lehrmitteln abgezockt hat. Wir sehen Handlungsbedarf in Form von klaren gesetzlichen Regelungen, die in diesem Hohen Hause zu treffen sind.

Eine Verordnung wird dem Anspruch dieser Lösung nicht gerecht. Bei einer Verordnung ist der Landtag außen vor. Eine Verordnung, so wie sie offensichtlich Frau Staatsministerin Kurth vorhat, regelt auch keine Finanzen. Das regelt klar das Gesetz. Wir brauchen aber eine Sicherheit für Schüler, Eltern, Lehrer, Schulträger – vor allem für die Schulträger – bezüglich der Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte.

Ich habe gestern Abend eine Gesprächsrunde mit Lehrerinnen und Lehrern in der Stadt Leipzig über alle Schularten geführt. Die Unsicherheit in den Schulen ist extrem hoch. Ich möchte Ihnen einige Beispiele aus dem Gespräch von gestern Abend benennen, um Ihnen bewusst zu machen, wie es konkret vor Ort, in Schulen und bei den Eltern, aussieht. Eine Lehrerin berichtete gestern Abend, dass am Montag dieser Woche die Schulleiterin alle Lehrer aufgefordert hat, die Kopierkosten einzusammeln, weil das erst für das neue Schuljahr gelten würde und demzufolge die Kopierkosten noch einmal ganz schnell eingesammelt werden müssten.

(Zurufe von den LINKEN – Patrick Schreiber, CDU: Wurde das der Schulaufsicht gemeldet?)

Also, wenn die Schulaufsicht nicht weiß, was los ist, dann sollte einmal überprüft werden, inwieweit die Schulaufsicht überhaupt arbeitsfähig ist.

Eine andere Lehrerin erläuterte, dass die Eltern selbstverständlich die vorgedruckten Hefte, die Arbeitsmaterialien in der nächsten Woche bezahlen müssen – sie sind also bestellt. Mit dem Beleg, den die Eltern in der Schule bekommen, können sie möglicherweise zu Beginn des Schuljahres zum Schulverwaltungsamt fahren und sich dort das Geld erstatten lassen.

Ein Beispiel jedoch war für mich so gruselig, dass mir die Stimme wegblieb. Eine Kollegin erzählte, dass es eine Anweisung der Schulleiterin gibt, dass in die vorgedruckten Hefte der Schüler, die nun nach Aussagen der Ministerin aufgrund des Briefes zum neuen Schuljahr kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen, nicht hineingeschrieben werden darf, weil die genauso wie die Bücher behandelt werden sollen, und in die Bücher darf man auch nicht hineinschreiben.

(Heiterkeit bei der SPD)

Sie seien nur ausgeliehen. Deshalb werden sie am Ende des Jahres wieder eingesammelt, damit sie im nächsten Jahr die nächste Klasse verwenden kann.

(Zuruf von der SPD: Schulleiterin oder Schulleiter?)

Die Schulleiterin hat das angewiesen.

(Zuruf des Abg. Stanislaw Tillich, CDU)

Ich glaube, wenn ich nach Panschwitz-Kuckau fahre, gibt es nicht viel andere Aussagen, Herr Ministerpräsident.