Protocol of the Session on June 13, 2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 57. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dr. Martens, Herr Jennerjahn, Herr Jurk, Herr Panter, Frau Nicolaus und Frau Klinger.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 2 bis 10 folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 143 Minuten, DIE LINKE bis zu 100 Minuten, SPD bis zu 62 Minuten, FDP bis zu 60 Minuten, GRÜNE bis zu 53 Minuten, NPD bis zu 53 Minuten, Staatsregierung 100 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Jetzt sehe ich am Mikrofon 2 Herrn Kollegen Brangs. Zur Tagesordnung?

Ja. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Tagesordnungspunkt 2 sprechen, der heute angedacht ist; ich verkürze jetzt den Titel auf „Betreuungs-, Wohn- und Heimgesetz“. Wir haben die Situation, dass wir am 21. Mai hier im Landtag dazu – –

(Zurufe von der CDU: Zu leise!)

Das Mikro soll zu leise sein; dann rede ich etwas lauter.

(Stefan Brangs, SPD, setzt seine Ausführungen mit deutlich erhöhter Lautstärke fort. – Daraufhin Heiterkeit und Beifall)

Am 21. Mai hat es hier bei uns im Landtag eine Anhörung zu dem Thema gegeben. Parallel dazu hat der Bund eine Anhörung zum Pflegeneuausrichtungsgesetz durchgeführt. In dieser Anhörung ist herausgekommen, dass es wohl gerade zu der Frage der Wohnbetreuungsformen gesetzliche Regelungen auf Bundesebene geben soll.

Darüber hinaus gab es Kritik von Verbänden, dass der letztendliche Entwurf von Koalition und Staatsregierung ihnen nicht mehr rechtzeitig zugegangen sei. Deshalb konnten sie darauf nicht mehr reagieren.

Wir haben auch den „Pflege-Bahr“. Dazu kann man stehen, wie man will; aber daraus könnten sich eventuell Auswirkungen auf die Landesgesetzgebung ergeben.

Aus diesen Gründen sind wir der Auffassung, dass man zum jetzigen Zeitpunkt unseren Gesetzentwurf nicht beraten kann, und fordern die Koalition und die Staatsregierung auf, auch ihren Gesetzentwurf von der heutigen Beratung abzusetzen, damit man gemeinsam die Änderungen, die noch zu erwarten sind, beraten und die Gesetzentwürfe in einem geordneten Verfahren erneut auf die Tagesordnung setzen kann. Nach § 79 Abs. 5 der Geschäftsordnung wollen wir die Gesetzentwürfe also

von der heutigen Tagesordnung absetzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Sie wollen beide Gesetzentwürfe absetzen, also den Tagesordnungspunkt 2 mit seinem gesamten Inhalt? Das ist Ihr Begehr?

Jetzt sehe ich am Mikrofon 5 Kollegen Piwarz. Er spricht für die Koalitionsfraktionen.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Es steht natürlich den LINKEN und der SPD frei, ihren Gesetzentwurf von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. Wir sehen jedoch keinen Grund, die Endberatung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung heute nicht durchführen.

Vielleicht noch einmal ganz kurz zur Erläuterung: Das Heimrecht ist nach der Föderalismusreform in die Hoheit der Länder übergegangen. Entsprechend haben wir die Regelungskompetenz, die wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf ausüben. Zum anderen betrifft das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz – also der Gesetzentwurf, den die Staatsregierung eingebracht hat – die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterbringung einer zu pflegenden Person in einer stationären Einrichtung. Dagegen betrifft das Pflegeneuausrichtungsgesetz Änderungen in den Leistungen für Pflegebedürftige. Es sind also zwei komplett unterschiedliche Rechtsmaterien, die von den Gesetzen betroffen sind, weswegen wir keinen Grund sehen, der Beratung heute nicht den Fortgang zu geben. Wir werden den Gesetzentwurf so auf der Tagesordnung belassen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Starke Handygeräusche)

Es gibt immer einige Störungen. Es sind sehr viele Signale im Raum.

(Heiterkeit)

Um es deutlich zu sagen: Unsere Handys und ähnliche Geräte, auch wenn sie nicht in Betrieb sind, stören hier den Empfang.

Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Wir als Fraktion DIE LINKE sind der Auffassung: Der Sächsische Landtag tut sich keinen Gefallen, wenn er den Gesetzentwürfen heute zustimmt. Es handelt sich eben nicht – insofern widerspreche ich Herrn Piwarz ausdrücklich – um zwei unterschiedliche Rechtsmaterien. Wir sollten sehr wohl hören, was insbesondere Wohlfahrtsver

bände und andere Leistungsanbieter uns im Vorfeld mitgeteilt haben. Sie haben große Sorge, dass eine Reihe von Wohnformen außerhalb des klassischen Heimes benachteiligt wird, wenn das Gesetz heute so verabschiedet wird. Der Bund will genau das heilen. Wir wollen doch bitte, Herr Piwarz, nicht wieder den Klageweg gehen müssen, sondern wir können uns im Interesse der Betroffenen hier einigen. Es hat vier Jahre gedauert – wir haben immer kritisiert, dass Sie viel zu lange gebraucht haben –, sodass es auf zwei oder drei Monate nun auch nicht mehr ankommt.

(Beifall bei den LINKEN)

Bitte, Frau Kollegin.

Danke, Herr Präsident! – Wir unterstützen den Vorschlag, der von Herrn Brangs vorgetragen worden ist. Es ist in der Tat so, dass durch die Regelung, die der Bund in diesem Jahr noch vornehmen wird – es geht um das Pflegeneuausrichtungsgesetz –, eine Materie betroffen ist, die wir heute auch mit dem Heimgesetz regeln wollen. Andere Bundesländer, die in der Vergangenheit als Vorbild für den von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf gedient haben, sind gerade dabei – oder haben es vor –, ihre Gesetze zu novellieren, um den Regelungen, die auf Bundesebene getroffen werden, in den eigenen Gesetzen überhaupt Spielraum zu geben. Aus diesem Grund halten auch wir es für geboten, über beide Gesetzentwürfe heute nicht endgültig zu beraten, sondern die Gesetzgebung des Bundes abzuwarten.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und des Abg. Martin Dulig, SPD)

Vielen Dank, Frau Herrmann. – Ich denke, wir können jetzt über den am weitesten gehenden Antrag, gestellt von Herrn Kollegen Brangs, abstimmen. Wer für die Absetzung des gesamten

bisherigen Tagesordnungspunktes 2 stimmt, also für die Absetzung beider Gesetzentwürfe, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine.

(Stefan Brangs, SPD, begibt sich zum Saalmikrofon.)

Damit ist der Antrag, Herr Kollege Brangs, auf Absetzung beider Gesetzentwürfe abgelehnt. Aber ich gebe Ihnen erneut am Mikrofon 2 das Wort.

Herr Präsident, nachdem unsere Argumente anscheinend nicht so überzeugend waren, beantragen wir jetzt konsequenterweise nach § 79 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Absetzung unseres Gesetzentwurfs von der Tagesordnung und werden ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen.

(Beifall des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brangs.

Wer für die Absetzung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD zum Sächsischen Wohn- und Betreuungsgesetz, Drucksache 5/9188, stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist dieser Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD, Drucksache 5/9188, von der Tagesordnung abgesetzt worden. Unter Tagesordnungspunkt 2 verbleibt nur noch der Entwurf der Staatsregierung.

Gibt es jetzt von Ihrer Seite, verehrte Kolleginnen und Kollegen, weitere Anträge zur Tagesordnung? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Tagesordnung mit der angenommenen Änderung bestätigt und wir können in die Tagesordnung eintreten.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 1

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Mehr Schein als Sein:

Imagekampagne statt Korrektur der Schadensbilanz?

Antrag der Fraktion der SPD

2. Aktuelle Debatte: Kahlschlag der Staatsregierung an den

Berufsfachschulen stoppen – Zukunftschancen junger Menschen erhalten!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Verteilung der Gesamtredezeit hat das Präsidium wie folgt festgelegt: CDU 30 Minuten, DIE LINKE