Protocol of the Session on May 10, 2012

Deshalb lohnt es sich, hier einmal einen genaueren Blick darauf zu werfen. Im Jahr 2006 wurden 2 399 Kinder tagsüber in der Obhut einer Tagesmutter oder eines -vaters betreut. Im Jahr 2011 waren es bereits 5 997 Kinder. Die Zahl der Tagespflegepersonen hat sich in

diesem Zeitraum fast verdoppelt: von 263 auf 1 388 im Jahr 2011.

Als im Jahr 2008 vom Bundestag das Kinderförderungsgesetz beschlossen wurde, haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen auf das gemeinsame Ziel geeinigt, bis zum Jahr 2013 bundesweit für circa 35 % der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder einer Tagespflege bereitzustellen. Wir in Sachsen liegen bei einer Betreuungsquote von 44,1 %. Doch die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen ist in Sachsen regional sehr unterschiedlich.

Ab 1. August 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres geben. Um diesem gerecht werden zu können, brauchen wir noch viele neue Betreuungsplätze. Die Kindertagespflege soll laut Kinderförderungsgesetz dabei einen Anteil von 30 % einnehmen. Mit dieser Zielstellung verbunden ist die Absicht, die Arbeit der Tagesmütter und -väter wirtschaftlich abzusichern und mittelfristig zu einem anerkannten Berufsbild weiterzuentwickeln.

Aus diesem Grund und in wirtschaftlicher Hinsicht hat der Bund geregelt, dass Tagespflegepersonen, die im Wesentlichen als Selbstständige arbeiten, seit dem Jahr 2009 steuerlich auch so behandelt werden. Ab einem bestimmten Einkommen tritt somit eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung und in der Rentenversicherung ein. Damit sind sie besser abgesichert.

Tagesmütter und -väter im öffentlichen Auftrag – im Bedarfsplan aufgenommen – erhalten laufende Geldleistungen, die eine Erstattung angemessener Sachkosten, einen Anerkennungsbeitrag für die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes, eine Erstattung der Aufwendungen für die Unfallversicherung und die hälftige Erstattung des Betrages zur Alterssicherung sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung beinhalten.

Im Hinblick auf die Arbeit gilt für Krippen- und Tagespflegestellen gleichermaßen, dass sie als familienergän

zende Orte – ich zitiere – „das körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder in diesem Bereich fördern und die Familien in ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgabe unterstützen“. In dieser besonders verletzlichen Altersgruppe kommt es darauf an, dass die Betreuungsangebote den Entwicklungsbedürfnissen so kleiner Kinder entsprechen und fachlichen Mindestanforderungen genügen.

Die Kindertagespflege ist also ein anspruchsvoller und verantwortungsvoller Beruf. An Tagesmütter und -väter werden deshalb hohe Anforderungen gestellt. Das Jugendamt prüft, ob sie persönlich, gesundheitlich und fachlich geeignet sind. Für ihre Tätigkeit bedarf es einer Erlaubnis, ohne die es keine Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand gibt.

Auch die Tagespflege hat einen eigenständigen und ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Es wird deshalb verlangt, dass jede Tagesbetreuungsstelle eine eigene pädagogische Konzeption auf der Grundlage des Sächsischen Bildungsplans erarbeitet, die zur Beurteilung der fachlichen Eignung herangezogen wird und auch den Eltern zugänglich sein soll.

Weil sich die Kindertagespflegestellen jedoch meistens in privaten Räumlichkeiten der Tagespflegepersonen befinden, prüft das Jugendamt auch, ob diese Räumlichkeiten und deren Ausstattung den Anforderungen genügen, ausreichend Platz zum Spielen ist, die Kinder Rückzugsmöglichkeiten zum Schlafen haben und natürlich die hygienischen Anforderungen erfüllt werden können. Letzteres ist eine besondere Hürde, denn die Kindertagespflegeeinrichtungen werden nach dem Lebensmittelhygienerecht als Lebensmittelunternehmen betrachtet und unterliegen strengen Regeln und Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise.

Doch damit ist es nicht getan. Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Qualitätssicherung und -entwicklung. Hier geht es vor allem um die Qualität der Tagespflegepersonen an sich. Idealerweise verfügt eine Tagespflegeperson über einen einschlägigen Berufsabschluss, zum Beispiel als Erzieherin oder Sozialpädagogin. Die Mindestvoraussetzung für die Anerkennung der fachlichen Eignung ist jedoch die Teilnahme an einer 160 Stunden umfassenden Grundausbildung. Zusätzlich sind jährlich mindestens 20 Stunden praxisorientierte Weiterbildung zu absolvieren.

Darüber hinaus ist natürlich erwünscht, dass die Tagespflegepersonen auch die Fortbildung zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes wahrnehmen.

Am meisten hilft den Tagespflegepersonen wohl die Fachberatung, die vor Ort wertvolle Unterstützung gewährt. Tagesmüttern und Tagesvätern stehen auch die Fortbildungsangebote des Landesjugendamtes bzw.

anerkannter Bildungsträger in diesem Bereich offen. Doch da kneifen sich oft Theorie und Praxis.

Wir kommen an den Punkt, da ich die Probleme aufzeigen will, mit denen Tagesmütter und -väter zu kämpfen haben

und für die wir Lösungen schaffen müssen. Tagespflegepersonen arbeiten normalerweise allein. Unsere Gesetze besagen, dass es wohl möglich ist, dass sich zwei zusammentun, quasi in Nachbarschaft. Sie brauchen jedoch jeweils für sich abgeschlossene Räumlichkeiten. Die Intention dieser Regelung, nämlich den familiären und häuslichen Charakter der Betreuungsform zu wahren, gerät hier in Konflikt mit den Risiken und Hemmnissen der Arbeit als Einzelperson. Wer vertritt die Tagespflegeperson im Krankheitsfall oder bei Urlaub? Laut SGB VIII muss es eine Vertretungsregelung geben. Doch Netzwerke von mehreren Tagespflegepersonen mit entsprechenden Vertretungsregelungen sind nicht überall vorhanden. Wenn nur eine oder zwei Tagespflegestellen in der Region existieren, wird es schwierig.

Die angestrebte Kooperation mit Kindertageseinrichtungen in der Umgebung will nicht recht ins Laufen kommen. Es mag positive Beispiele geben, aber in der Regel sind die Kitas eher etwas zugeknöpft und haben meistens keine Möglichkeiten, unvorhergesehen zusätzlich Kinder aufzunehmen. Unabhängig davon wäre das den Kleinen auch nicht ohne Weiteres zuzumuten.

Zweitens. Was passiert, wenn plötzlich durch Unfall oder akute Erkrankung ein Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus muss oder wenn die Tagespflegeperson selbst nicht mehr in der Lage ist, die Kinder zu betreuen? Wer holt Hilfe und wer kümmert sich dann um die anderen Kinder?

Drittens. Tagespflegepersonen sollen sich weiterbilden, um ihre Arbeit qualitativ stetig zu verbessern. Neben speziellen Bildungsangeboten für Tagespflege stehen ihnen, wie schon gesagt, grundsätzlich auch die Angebote für Kitas offen. Jedoch gehen diese meistens von 9:00 bis 16:00 Uhr und in dieser Zeit kann eine Tagespflegeperson diese in der Regel nicht wahrnehmen; denn sie ist mit ihren Kindern beschäftigt. Für sie bleibt dann nur das Wochenende zur Weiterbildung.

Die Kooperation mit den Kitas funktioniert noch nicht zufriedenstellend. Nicht nur bei der Vertretung, sondern auch beim Übergang der Kinder aus der Tagespflege in die Kita holpert es noch. Hier bedarf es einer fairen Zusammenarbeit und Abstimmung, um die Plätze in der Kita zum entsprechenden Zeitpunkt vorzuhalten oder um die Tagesmütter und -väter zu Fortbildungsveranstaltungen einzuladen.

Wenn ich in die Kommunen schaue, dann klappt es mit der Weiterleitung der Informationen an die Einrichtungen, also die Kindergärten, immer recht gut, nur manchmal werden die Tagespflegestellen glatt vergessen. Das geht den Kommunen nicht anders als uns in der Politik. Auch wir übersehen gern die Kleinen, obwohl sie Großes leisten.

Zum Glück gibt es Verbände, Vereine und Institutionen, die sich besonders um die Tagespflegenden kümmern, ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihre Interessen vertreten. Eine solche Anlaufstelle ist die Informations- und Koordinierungsstelle für Kindertagespflege, deren

Fortführung und Weiterentwicklung wir für sehr wichtig halten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kindertagespflege leistet einen wichtigen Beitrag, nicht nur für die Betreuung der Kleinsten. Mit ihrer Individualität und Flexibilität ist sie eine wichtige Unterstützung im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich denke, die Kindertagespflege muss in Sachsen weiter wachsen, und wir müssen gemeinsam etwas dafür tun.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die FDPFraktion spricht jetzt Frau Abg. Schütz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte zur Mittagszeit anwesende Abgeordnete! Immer mehr Eltern entscheiden sich bewusst bei der Betreuung ihrer Kinder unter drei Jahren für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die individuelle, flexible und familiennahe Betreuung überzeugt die Eltern. Immerhin fast 6 000 Kinder wurden in Sachsen 2011 in öffentlich geförderter Tagespflege betreut. Das waren über 350 Kinder und damit 6 % mehr als noch ein Jahr zuvor. Wie für jedes Kind in einer Kindertageseinrichtung zahlt das Land in der Tagespflege einen Landeszuschuss in Höhe von 1 875 Euro. Die Kindertagespflege in Sachsen ist damit ein fester Bestandteil der Unterstützung der Familien.

Geförderte Kindertagespflege in Sachsen ist keine ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, die jede Mutter anbieten kann. Nein, Kindertagespflege in Sachsen ist ein anspruchsvolles und komplexes Angebot von Betreuung, das mit professionellen und hochmotivierten Tagesmüttern und Tagesvätern durchgeführt wird.

Tagespflegepersonen in Sachsen beaufsichtigen nicht etwa nur die Kinder, nein, sie fördern familienergänzend und umfassend die ihnen anvertrauten Kinder. Das zeichnet die gute Kindertagespflege in Sachsen aus. Unsere Tagesmütter oder Tagesväter können entweder einen fachpädagogischen Berufsabschluss nachweisen oder haben einen Qualifizierungskurs für die Tagespflege abgeschlossen.

Kleinere Kinder zu betreuen und in ihrer Entwicklung zu fördern ist eine umfassende Herausforderung und gleichzeitig eine schöne und erfüllende Aufgabe. Tagesmütter und Tagesväter sind in der Zeit, in der die Eltern berufstätig sind, die wichtigste Bezugsperson für die Jüngsten. Sie übernehmen eine große Verantwortung. Daher bin ich stolz, dass wir in Sachsen viele solcher engagierten und auch qualifizierten Tagesmütter und -väter haben, bisher 1 400 Tagesmütter und etwa 70 Tagesväter – immerhin, sage ich da.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater findet vorwiegend im privaten Raum der jeweiligen Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten

Räumen statt. Das erfordert ein hohes Maß an Selbstständigkeit und auch alleinige Tätigkeit der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters. Daher halte ich es für wichtig, dass eine tragfähige Vernetzung zwischen den einzelnen Angeboten vorhanden ist, dass es verlässliche Betreuungsstrukturen gibt, die die Verantwortungsträger vor Ort unterstützen müssen. Damit meine ich in erster Linie natürlich die Tagespflegepersonen selbst, aber auch die Landkreise, kreisfreien Städte, die freien Träger und die Kommunen. Wenn man dann in erster Linie an Kooperationen zwischen den Tagespflegepersonen und den Trägern von Kindertageseinrichtungen denkt, so gibt es aber auch – und das fordern wir – die Zusammenarbeit der Tagespflege auf Augenhöhe mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Frau Firmenich hat angesprochen, dass die Tagespflege hier leicht ins Hintertreffen gerät.

In Sachsen gibt es die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege IKS. Hier läuft die Bandbreite der Angebote der Kindertagespflege für Sachsen zusammen. Die Arbeit der IKS schätzen wir außerordentlich. Sie ist ein Knotenpunkt für Information und Vermittlung der Kindertagespflege auf allen Ebenen in Sachsen. Dazu zählt beispielsweise die Durchführung von Fachveranstaltungen, die Durchführung von Fortbildungen für Tagespflegepersonen. Sie unterstützt die verschiedenen Gremien und Projekte beispielsweise auch in Zusammenarbeit mit unserem Kultusministerium. Sie dient ebenso als landesweite Anlauf- und Beratungsstelle für die öffentlichen Akteure der Tagespflege.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die IKS fördern wir als Land, im vergangenen Jahr beispielsweise mit über 63 000 Euro. Unser Antrag macht noch einmal deutlich, dass wir auch im kommenden Doppelhaushalt an unserer Förderung festhalten wollen.

Wir wollen die Kindertagespflege in Sachsen stärken. Wir wollen, dass Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot zu unseren Kindertageseinrichtungen darstellt. Deswegen soll genau dieser Knotenpunkt, die IKS, beibehalten und weiter unterstützt werden. Ich darf Sie deshalb alle bitten, unseren Antrag zu unterstützen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Klepsch, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kindertagespflege im Freistaat Sachsen“ heißt der Antrag der schwarz-gelben Koalition. Es ist semantisch betrachtet geradezu ungewöhnlich, dass keine verheißungsvolle oder kämpferische Zielstellung in den Titel hineinformuliert ist. Ich bin überrascht.

Ebenfalls möchte ich sagen: Es ist – wie es in der Begründung des Antrags heißt – richtig, dass sich die Kindertagespflege zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Kindertagesbetreuung in Sachsen entwickelt hat. Es ist

auch richtig – wie in der Begründung gefordert –, den Tagespflegepersonen eine stärkere fachliche Unterstützung und Qualifikation zu bieten. Hierbei fordern CDU und FDP die Kommunen auf, die Kindertagespflege stärker in die vorhandene Betreuung zu integrieren. Im Antrag wird ein ausführlicher Bericht zur quantitativen und qualitativen Situation in Sachsen verlangt. Insoweit ist der Antrag auch aus der Sicht der LINKEN vernünftig und zustimmungsfähig; denn es ist richtig, dass sich der Landtag auch mit dieser Form frühkindlicher Bildung und Betreuung befasst.

Ebenso sinnvoll ist die Fortführung der IKS – wie von Frau Schütz gerade erwähnt. Mir scheint es aber offenbar ein Signal der Bildungs- und Sozialpolitiker in der Koalition an die Staatsregierung bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes zu sein.

An dieser Stelle möchte ich aber ganz bewusst betonen: Die IKS allein, die gerade beim Paritätischen Wohlfahrtsverband angesiedelt ist, löst nicht die Qualitätsprobleme, die Unterschiede und die Herausforderungen, die wir in der Kindertagespflege haben. Dort sind die Probleme noch auf einer ganz anderen Ebene angesiedelt. – So viel erst einmal zum Positiven.

Leider macht der Antrag der Koalition nicht einen konkreten Vorschlag. Das muss ich Ihnen deutlich sagen: Sie machen nicht einen konkreten Vorschlag, wie wir die Qualitätssicherung in der Kindertagespflege sichern können. Das ist der Knackpunkt: Warum sprechen Sie heute überhaupt über Kindertagespflege? Wir als LINKE vermissen konkrete Vorschläge, wie der Freistaat ab August 2013 – dann gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr – den Ausbau der Kindertagesbetreuung und diesen Rechtsanspruch absichern, oder wie der Freistaat die Kommunen dabei unterstützen will.

Wir wissen, der Anteil des Bundes für den Ausbau im Krippenbereich wird nicht an die Kommunen weitergereicht, sondern er verschwindet in der Kita-Pauschale.

Man muss es deutlich sagen: Das gesetzlich verbriefte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Betreuung ihres Kindes ist bereits heute in Sachsen eben nicht überall gewährleistet. Das haben wir gestern bereits diskutiert. Frau Schütz und Frau Firmenich, Sie legen es als Begeisterung der Eltern für die Kindertagespflege aus, dass Eltern sich dafür entscheiden und dass wir inzwischen 6 000 Kinder in diesen Betreuungsverhältnissen haben. Ich sage ganz deutlich: Ein Großteil der Eltern – in Dresden sind es 80 % – hätte lieber einen Krippenplatz, aber sie mussten die Kindertagespflege nehmen, weil es an Plätzen mangelt.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD und den GRÜNEN)

Dazu sage ich ganz persönlich: Das war schon so, als ich für mein Kind 2003 einen Krippenplatz gesucht habe. Wir waren in der Tagespflege.

(Zuruf der Abg. Kristin Schütz, FDP)