Protocol of the Session on May 9, 2012

Das ist eigentlich Ihre Ideologie. Dem können wir natürlich nicht zustimmen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Herr Müller, wollen Sie noch im Rahmen der Diskussion sprechen? – Ich frage deshalb, weil Frau Schüßler sagte, dass Sie den Antrag einbringen wollen.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Das auch noch!)

Das auch noch, na dann, bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben doch extra ein bisschen Redezeit aufgespart.

(Stefan Brangs, SPD: Aber an der falschen Stelle!)

Die vorherige Debatte und auch die im Wesentlichen ausgebliebenen Reaktionen auf den Antrag der NPDFraktion sind enttäuschend, aber zugleich auch erhellend. Auf einige Punkte möchte ich dennoch eingehen. Von den Gegnern des Betreuungsgeldes, besonders aus dem eher liberal-konservativen Lager, wird ja behauptet, dies verhindere die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Was erreichen Sie damit, meine Damen und Herren, insbesondere von FDP- und CDU-Fraktion? Sie erreichen mit dieser Diskussion zum einen, dass die LINKEN ihren Gender-Quatsch und ihre Gleichmacherei von allen denkbaren Formen des Zusammenlebens weiter penetrant perpetuieren können. Die Familie im Sinne des Grundgesetzes ist immer noch das Zusammenleben von Mann, Frau und Kindern. Dazu stehen wir als Nationaldemokraten. Das wollen zumindest die Konservativen in der CDU auch.

Zum anderen werden im gleichen Atemzug wirtschaftliche Interessen zur Richtschnur familienpolitischen Handelns, falls das überhaupt noch den Namen Familienpolitik verdient. Besonders deutlich wird diese Argumentation der großen Interessenkoalition aus Wirtschaft, Politik und Medien anhand des Arguments der behaupteten Verfas

sungswidrigkeit des Betreuungsgeldes. Damit soll suggeriert werden, die Befürworter des Betreuungsgeldes verlangten eine Art Gebühr für die Nichtinanspruchnahme der Kinderbetreuungsinfrastruktur. So wird sogar der schräge Vergleich angestrengt, wonach es auch keine Erstattung für den Nichtbesuch von Theatern und Opernhäusern gäbe. Auch ist gerade aus FDP-Kreisen und dem Bundesjustizministerium die abwegige Auffassung zu vernehmen, dass durch die Zahlung von 100 Euro bis 150 Euro Betreuungsgeld Eltern dazu gezwungen seien, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Daher sei die Wahlfreiheit nicht gegeben. Das ist doch eine komplette Verdrehung der Tatsachen, dem sich ein Teil der Bürgerlichen und ein Großteil der Neoliberalen und Linken gleichermaßen hingeben.

Das Kindeswohl steht dabei ganz hintenan und bevölkerungspolitische Ansätze sind ohnehin tabu. Der beziehungsunfähige, bildungslose und manipulierbare Massenmensch kann nur außerhalb der Familie gedeihen. Also wird mit dem Hinweis auf frühkindliche Bildung eine möglichst frühzeitige Krippenbetreuung von Kleinstkindesbeinen an einseitig und mit Macht befördert. 100 Euro oder 150 Euro Betreuungsgeld sind für sich genommen nicht mehr als ein vorsichtiger Kontrapunkt, um den Gedanken meiner Kollegin Gitta Schüßler aufzugreifen, aber es könnte ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Wenn es zusammen mit dem Landeserziehungsgeld gezahlt wird, vielleicht sogar ein wenig mehr als das.

Was Sie hingegen wollen, sind allzeit einsetzbare Lohnsklaven auf dem Arbeitsmarkt. Daher wollen Sie Frauen nicht etwa wirklich Gleichberechtigung zuteil werden lassen, vielmehr schaffen Sie unspezifische finanzielle Zwangslagen, von denen übrigens auch das DIW spricht, um möglichst beide Elternteile und möglichst frühzeitig auch die Mütter wieder in die Erwerbsarbeit zu zwingen. Von Wahlfreiheit kann keine Rede sein. Deshalb fordert die NPD immer wieder die Zahlung eines sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehaltes von netto etwa 1 000 Euro, um jene Vergleichbarkeit herzustellen, die derzeit gerade nicht gegeben ist.

Meine Damen und Herren! Es ist abwegig, Eltern, die familiäre Kinderbetreuung einer institutionellen Gruppenbetreuung vorziehen, finanziell zu benachteiligen. Eltern, die bereit sind, ihre Kinder eigenverantwortlich zu erziehen, sollten finanziell unterstützt werden. Familiäre Betreuung ist unter dem Strich in der Regel nicht nur besser, sondern auf lange Sicht sogar günstiger, zumindest dann, wenn Sie den unmittelbaren Vergleich mit einer qualitativ guten Krippenerziehung anstellen. Die erfordert hervorragend ausgebildete Erzieherinnen, die auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen können. Schließlich reden wir hier von Kleinstkindern bis zum dritten Lebensjahr.

Ihre heißgeliebte EU-Kommission empfiehlt deshalb einen Betreuungsschlüssel von drei bis vier Kindern. Können Sie das mittelfristig gewährleisten? Wohl kaum. In den meisten Bundesländern muss sich derzeit ein

Betreuer um sechs bis sieben Kinder in diesem Alter kümmern. Haben Sie Vertrauen in die Erziehungskompetenz einer übergroßen Mehrheit der Eltern? Dann lassen Sie den sozialen und emotionalen Schutzraum der Familie wenigstens in den ersten drei Lebensjahren bestehen und stellen Sie eine qualitativ hochwertige Krippenbetreuung, eine qualitativ mindestens ebenso gute Tagespflege und die direkte Förderung der eigenen Betreuung und Erziehungsleistung einander gleichberechtigt gegenüber. Sie werden sehen, die Notwendigkeit des Staates, korrigierend einzugreifen, wird sich in Grenzen halten.

Wir leben aber leider in einem Parteiensystem, in dem die Liberalen nicht mehr wirklich freiheitlich, die linken Parteien nicht mehr wirklich sozial und die sogenannten Konservativen auch nicht mehr konservativ denken. Was will man da noch erwarten? Dennoch gebe ich nach dem Beitrag von Herrn Krauß zu dem anderen Antrag die Hoffnung nicht ganz auf und bitte Sie nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag. Den Änderungsantrag bringe ich dann noch ein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung. – Das ist auch nicht der Fall. Dann können Sie das Schlusswort halten, Herr Dr. Müller.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Das Schlusswort brauchen wir nicht!)

Dann kommen wir zur Abstimmung, ich bitte Sie um Einbringung des Antrags.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich mir das Interview mit dem Herrn Ministerpräsidenten, das Sie unter anderem in der Onlineausgabe der Tageszeitung „Die Welt“ vom 16. April nachlesen können, anhörte, dachte ich schon bei mir: Was mag wohl dahinterstecken? Wo ist der Pferdefuß? – Herr Tillich sagte unter anderem, befragt zum Betreuungsgeld – ich zitiere –: „Der Freistaat Sachsen hat ein Landeserziehungsgeld seit Anfang der Neunzigerjahre und hat damit positive Erfahrungen gemacht. Von daher ist über die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes mit Sicherheit zu reden. Aber dass das Thema ein Tabuthema ist, das glaube ich nicht.“

Genau darauf, meine Damen und Herren, wird es ankommen: auf die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes und auf die Frage, in welchem Verhältnis es hier in Sachsen zum Landeserziehungsgeld steht.

Sie haben aus der recht umfangreichen schriftlichen Begründung dieses Änderungsantrags bereits entnehmen können, was uns dazu bewogen hat, diese Ergänzung zu beantragen. So zahlt der Freistaat Sachsen in Anerkennung der eigenen Erziehungs- und Betreuungsleistungen der Eltern ein Landeserziehungsgeld in Höhe von

200 Euro für jeweils fünf Monate für das erste Kind, 250 Euro für die Dauer von sechs Monaten für das zweite Kind oder 300 Euro für die Dauer von sieben Monaten für das dritte Kind, wenn die Leistung bereits ab dem zweiten Lebensjahr in Anspruch genommen wird. Bei Bezug beginnend ab dem dritten Lebensjahr kann Landeserziehungsgeld von längerer Dauer in Anspruch genommen werden – zwischen zwölf und neun Monaten.

Wir haben hier also eine zeitlich deutlich limitierte Leistung, die sich nur teilweise mit dem sogenannten Betreuungsgeld des Bundes überschneiden wird, so dieses denn kommt.

Ich zitiere zur Motivation bzw. zu dem gesetzgeberischen Zweck des Landeserziehungsgeldes noch einmal Frau Staatsministerin Clauß – Zitat –: „Mit dem Landeserziehungsgeld erkennt der Freistaat Sachsen die Erziehungsleistung jener Eltern an, die ihr Kind auch nach dem ersten Lebensjahr selbst zu Hause betreuen und erziehen möchten und keinen Platz in einer Tagesstätte in Anspruch nehmen.“

Meine Damen und Herren, noch will ich daran glauben, dass es der Sächsischen Staatsregierung mit ihrem Eintreten für das Bundesbetreuungsgeld um eine wirkliche Stärkung der Familien über das bisherige Maß hinaus geht, also um ein echtes Plus für die Familien. Wenn allerdings das Wirklichkeit würde, was seitens verschiedener Medienberichte fast schon beschlossene Sache zu sein scheint, also eine Verringerung oder gar ein Wegfall des Landeserziehungsgeldes, dann wird leider die gesam

te Diskussion um das Betreuungsgeld, bei dem sich endlich auch einmal meine ehemaligen Parteifreunde von der CDU wieder ihrer familienpolitischen Verantwortung besonnen zu haben scheinen, abermals ein Sturm im Wasserglas sein.

Der Landtag soll diesbezüglich eine klare Aussage treffen, damit auch die Staatsregierung zu einer Haltung verpflichtet wird, die das einzuführende Betreuungsgeld nicht als Ersatz oder in Konkurrenz zum sächsischen Landeserziehungsgeld sieht, sondern als dessen Ergänzung. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der NPD abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zum Ursprungsantrag. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/9008

Wird jetzt das Wort zu diesem Punkt gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es

sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das scheint auch nicht der Fall zu sein.

Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/9009

Ich frage den Berichterstatter, ob er mündliche Ergänzungen machen möchte. – Das ist nicht der Fall. Es liegt auch kein Verlangen auf Aussprache vor.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Es wird noch ergänzt!)

Gehen Sie einmal ans Mikrofon. Ich kann das so nicht verstehen.

Frau Präsidentin, ich wollte es nicht wieder verpassen. Ich möchte noch eine weitere Petition bei abweichendem Stimmverhalten bekannt geben.