Mir liegt die Erklärung des bisherigen Mitglieds Herrn Storr vor, dass er auf seine Mitgliedschaft verzichtet. In Drucksache 5/8702 schlägt die NPD-Fraktion vor, Herrn Löffler als Mitglied zu wählen. Dieser ist seit vier Wochen stellvertretendes Mitglied dieses Ausschusses und erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes. Die Wahl findet nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen.
Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun das Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses, Drucksache 5/8702, durch Handzeichen wählen. Wer dafür ist, den vorgeschlagenen Kandidaten als Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Genannte gewählt. Meine Damen und Herren, wir können diesen Tagesordnungspunkt abschließen.
Die FDP-Fraktion schlägt vor, dass das bisherige Mitglied Kollege Biesok und das bisherige stellvertretende Mitglied Kollege Bläsner ihre Funktionen tauschen. Die erforderliche Erklärung von Herrn Kollegen Biesok zum Verzicht auf die Mitgliedschaft liegt mir vor. Von der NPD-Fraktion liegt die Erklärung des bisherigen Mitgliedes Herrn Schimmer vor, dass er auf seine Mitgliedschaft verzichtet. Mit Drucksache 5/8703 schlägt die NPDFraktion vor, Herrn Gansel als Mitglied zu wählen. Dieser ist bisher stellvertretendes Mitglied dieses Ausschusses, erfüllt also die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes.
Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Meine Damen und Herren! Wir können durch Handzeichen wählen. Dafür sind drei Abstimmungen erforderlich. Wer dafür ist, Herrn Bläsner als Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist Herr Kollege Bläsner mit großer Mehrheit bei einigen Stimmenthaltungen gewählt.
Wer dafür ist, Herrn Gansel als Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Herr Gansel gewählt. Ich frage ihn, ob er die Wahl annimmt.
Meine Damen und Herren! Wer dafür ist, Herrn Biesok als stellvertretendes Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das kann ich nicht feststellen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Kollege Biesok bei einigen Stimmenthaltungen mit großer Mehrheit als stellvertretendes Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses gewählt. Ich frage Herrn Kollegen Biesok, ob er die Wahl annimmt.
Meine Damen und Herren! Wir können den Tagesordnungspunkt 3 verlassen und kommen zu einer weiteren Wahl im
Der Landtag hat gestern beschlossen, dass die Stärke dieses Ausschusses ebenfalls 19 Mitglieder betragen soll. Meine Damen und Herren, die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach den Mitgliederzahlen der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d‘Hondt zur Anwendung kommt.
Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtages sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses und deren Stellvertreter vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Bei den zu besetzenden 19 Sitzen bedeutet dies, dass auf Vorschlag der CDU neun Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE vier Mitglieder, auf Vorschlag der SPD-Fraktion zwei Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion FDP zwei Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE ein Mitglied und auf Vorschlag der NPD-Fraktion ebenfalls ein Mitglied zu wählen sind.