Protocol of the Session on April 3, 2012

Meine Damen und Herren, zur Aussprache wird Ihnen das Wort erteilt in folgender Reihenfolge: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion der CDU Herr Abg. Hippold; bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt gewissermaßen von einem Hobby zum nächsten überleiten, und zwar vom Lesen zum Angeln. In der vergangenen Legislatur wurde im Jahr 2007 – es war die Zeit der großen Koalition – eine umfangreiche Neufassung des Landesfischereigesetzes beschlossen.

(Unruhe)

Der damalige Redner unserer Fraktion – –

Herr Hippold, Sie entschuldigen bitte; ich kann Sie hier kaum verstehen. – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie sehr herzlich, hier mitzuarbeiten, indem Sie dem Redner die entsprechende Aufmerksamkeit schenken. Zwischenrufe können Sie selbstverständlich erteilen, aber Ihre Unterhaltung untereinander bitte ich Sie doch draußen zu führen. – Herr Hippold, ich bitte um Vergebung, aber ich denke, es war auch in Ihrem Interesse. Bitte.

(Beifall des Abg. Dr. Matthias Rößler, CDU)

Vielen Dank. – Der damalige Redner unserer Fraktion, Frank Kupfer, der heute, wie wir alle wissen, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft ist, sagte – ich zitiere wörtlich –: „Das Fischereigesetz aus dem Jahre 1993 wurde einer gründlichen Prüfung unter

zogen und in der Folge in seinen Paragrafen gestrafft und in seiner Handhabung vereinfacht. Deutlich wird dies unter anderem an der Zahl der Paragrafen: Von ehemals 52 sind noch 36 übrig geblieben. Die Verbesserungen im neuen Gesetz sind dabei alles andere als abstrakter Natur. Die Erleichterungen sind für jeden Angler unmittelbar nachvollziehbar.“

Die Angler waren und sind uns dankbar für dieses Gesetz. Mittlerweile hat sich das Gesetz aus dem Jahr 2007 sehr gut bewährt. In der nun vorliegenden neuen Fassung des Fischereigesetzes ist an Modernität, Flexibilität und Verständlichkeit nichts verloren gegangen. Das Gegenteil ist der Fall.

Tatsächlich wurden an der einen oder anderen Stelle weitere Verbesserungen vorgenommen. Nach dem Motto: „Es gibt nichts, was nicht weiter optimiert werden kann“, hat das Gesetz vor allem im Bereich der Jugendarbeit – das ist ganz besonders wichtig – Fortentwicklungen erfahren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir zu einer weiteren Verbreitung des Angelns beitragen und die Anglervereine bzw. -verbände weiter stärken.

Letzte Woche hat der Anglerverband Südsachsen – er umfasst den Bereich der Landesdirektion Chemnitz – seine erste Mitgliederversammlung in diesem Jahr durchgeführt. Ich bin dort Präsident und habe auch die geplanten Änderungen des Gesetzes angesprochen; sie sind auf breite Zustimmung gestoßen.

Heute liegt ein Gesetzentwurf vor, der die Nachwuchsgewinnung vereinfacht. Auch wir Angler müssen uns den Herausforderungen der Demografie stellen, auch wenn die Mitgliederbilanz derzeit noch positiv ist. Die Konkurrenz zu anderen Vereinen, Sportgruppen und sonstigen Vereinigungen ist auch bei uns angekommen. Ziel des

neuen Gesetzes ist es, die Anstrengungen der Angler, den Kindern und Jugendlichen zu helfen, einem schönen und nützlichen Hobby nachzugehen, zu unterstützen.

Die Staatsregierung hat in vielen Runden mit dem Landesverband Sächsischer Angler und den drei Regionalverbänden diskutiert und deren Hinweise aufgegriffen. So sieht der Entwurf die Vereinfachung des Schnupperangelns für Kinder und Jugendliche sowie des beaufsichtigten Angelns in bzw. an bewirtschafteten Anlagen vor – in beiden Fällen übrigens ohne Fischereischein. Damit kann der Verein viel einfacher und unbürokratischer an die Kinder und Jugendlichen herantreten und ihnen die Möglichkeit geben, auch einmal die Angel in die Hand zu nehmen. Gleiches gilt für Kinder und Erwachsene in bzw. an bewirtschafteten Anlagen.

Des Weiteren beinhaltet die Neufassung des Gesetzes einige Klarstellungen. So findet zukünftig das Gesetz keine Anwendung auf Anlagen zur Fischzucht und Fischhaltung. Zudem wird die Definition der Kleinteiche präzisiert.

Darüber hinaus enthält der Änderungsantrag der Koalition eine weitreichende Neuregelung, die verschiedene Landesanglerverbände nicht unbedingt positiv aufgenommen haben. Es ist jedoch gelungen, in enger Abstimmung mit den Betroffenen die Abschaffung der Fischereiabgabe zu erreichen. Durch diese Entlastung wird den Fischereiausübungsberechtigten, die die Erlaubnisscheine ausstellen – also den Landesanglerverbänden –, die Möglichkeit gegeben, autonom über Höhe und Verwendung der bisher eingezahlten Gelder – natürlich im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben – zu entscheiden.

Ausgezahlt werden sollen 66 % der mit der Fischereiabgabe angesammelten Gelder; die verbleibenden 33 % werden in der gewohnten Form ausgereicht. Das Verhältnis ergibt sich aus den in den Verbänden bzw. Vereinen organisierten Anglern. Dadurch kommt es zu einer deutlichen Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen auf diesem Gebiet, und es wird Planungssicherheit für die Angler geschaffen. Für die Zukunft müssen Anglerverbände selbstständig über die Erhebung und die Verwendung dieser Mittel für die Erbringung ihrer satzungsgemäßen Leistungen entscheiden.

Warum nun wurde diese Änderung, die Fischereiabgabe betreffend, vorgeschlagen? Das Problem war bisher, dass die Fördervorschriften mit den Projekten nicht oder nur zum Teil vereinbar waren. Projekte im Bereich der Fischerei sind bekanntermaßen sehr langfristig orientiert und brauchen deshalb andere Rahmenbedingungen.

Durch die jetzt geplante Abführung der Mittel an den Landesverband wird auch eine deutliche Verwaltungsvereinfachung für den Freistaat Sachsen erreicht. Der Fischereischein wird zukünftig nur noch einmal ausgestellt, nämlich dann, wenn der Angler die Fischereischeinschulung erfolgreich abgelegt hat. Er gilt dann grundsätzlich lebenslang. Ausnahmen bilden weiterhin die Gastfischereischeine für ausländische Angler, die – wie bisher – ein Jahr lang gültig bleiben.

Darüber hinaus soll die Kontrollpflicht für die Betreiber von Fischaufstiegsanlagen verschärft werden. Die Neufassung des § 28 Abs. 2, in dem klargestellt wird, dass Fischwege stets funktionstüchtig zu halten sind, soll mit der Änderung noch gestärkt werden. Das ursprünglich vorgesehene Kontrollintervall erschien zu lang und daher nicht im Sinne der Durchgängigkeit der Fließgewässer. Der Vorschlag der Staatsregierung wird noch insoweit geändert, als das vorgesehene Kontrollintervall von einem Monat auf zwei Wochen reduziert wird. Auch zu diesem Punkt habe ich letzte Woche breite Zustimmung von der Anglerschaft erhalten.

Schließlich beinhaltet die Gesetzesänderung eine entsprechende Verordnungsermächtigung, die die Umsetzung der EU-Aalverordnung in Sachsen ermöglicht. Eine weitere Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung der

Vorgaben der Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur wurde aufgenommen.

Ich möchte mich an dieser Stelle, auch im Namen der Angler, beim Staatsminister und den Mitarbeitern seines Ministeriums für die intensive und faire Diskussion mit dem Landesverband Sächsischer Angler und den Regionalverbänden zu der geplanten Änderung bedanken. Unser Fazit zu diesem Gesetz hat sich gegenüber dem Gesetz aus dem Jahr 2007 nicht geändert. Damals haben Sie, Herr Kupfer, es so formuliert: Das Fischereigesetz „ist ein wertvoller Beitrag für die Weiterentwicklung und Verbesserung des Fischereistandortes Sachsen.“ Dem ist aus unserer Sicht nicht viel hinzuzufügen. Stimmen Sie deswegen der Beschlussempfehlung und damit dem neuen Fischereigesetz zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Staatsministers Frank Kupfer)

Rednerin für die Fraktion DIE LINKE ist Frau Kagelmann.

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist relativ unspektakulär. Er reagiert einmal auf EUrechtliche Veränderungen und dann auf Anpassungsbedarf, der von den Fischereiverbänden angezeigt wurde. Da hat es offensichtlich eine sehr fruchtbare Vorfeldarbeit gegeben, und auch nach der Anhörung sind noch Anregungen eingearbeitet worden. Das ist insoweit in Ordnung.

Wir als LINKE haben an der einen oder anderen Stelle eine etwas differenziertere Auffassung zur konkreten rechtlichen Ausgestaltung. Dennoch haben wir nicht allzu viel Herzblut in die Debatte im Ausschuss investiert; zumindest die Grundmotivation der vorgesehenen Änderungen, beispielsweise in Bezug auf die Erleichterung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Angelvereinen oder Kontrollen von Fischaufstiegen, teilen wir.

Um beim letztgenannten Punkt zu bleiben: Speziell zu den Kontrollintervallen an Fischaufstiegen durch Wasserkraftanlagenbetreiber hatten wir dann doch einen eigenen Änderungsantrag eingebracht. Wir wollten die vorgesehenen Fristen für Kontrollen von ursprünglich vier Wochen auf mindestens 14 Tage senken, und zwar unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse an der jeweiligen Anlage, natürlich auch gekoppelt an die Pflicht zur Beseitigung etwaiger Wanderhindernisse. Wir wollten außerdem eine Dokumentationspflicht über die Kontrollen einführen und diese Pflichten mit einer Sanktionsmöglichkeit belegen. Zu diesem Punkt gab es in der Anhörung konkrete Hinweise. Drei unterschiedliche Änderungsanträge wurden dazu eingebracht: von der Koalition, von den GRÜNEN und von uns.

Herausgekommen ist letztlich ein Kompromiss in Sachen Fristenregelungen. Das ist besser als nichts. Aber eine Fristenregelung in ein Gesetz zu schreiben, ohne sie zu verbinden mit einer Regelung, wie die Einhaltung der Fristen nachgewiesen werden muss – das nämlich bedeutet Dokumentation – und was passiert, wenn diese Pflicht verletzt wird, ist mindestens handwerklich lückenhaft. Daraus können Probleme im Falle von juristischen Auseinandersetzungen erwachsen.

Deshalb sage ich noch einmal sehr deutlich: Uns ging es mit der Dokumentationspflicht und der entsprechenden Sanktionsmöglichkeit nicht um eine zusätzliche Knebelung der Wasserkraftanlagenbetreiber, sondern um die Herstellung von Rechtssicherheit für beide Seiten, nämlich den Betreiber und die Kontrollbehörden. Durch eine solche Dokumentation wird vieles im Konfliktfall vereinfacht, und es ist den Wasserkraftanlagenbetreibern nur zu raten, ihre Kontrollen zu dokumentieren.

Und noch einmal zur Freistellung von der Fischereischeinpflicht an bewirtschafteten Anlagen, also an wenigen Teichen mit nicht herrenlosen Fischen im Freistaat: Auch das erscheint sinnvoll und soll quantitativ kaum ins Gewicht fallen, wenn man der Anhörung glaubt. Aber so unbedeutend kann es nun doch wieder nicht sein, wenn daraus nennenswerte zusätzliche finanzielle Einnahmeneffekte für die gebeutelten Binnenfischer erwartet werden. Unter diesem Aspekt gewichte ich die Bedenken des bayerischen Sachverständigen wieder stärker, der Probleme darin sieht, das tierschutzrechtlich doch etwas anspruchsvollere Angeln von einem Qualifikationsnachweis freizustellen und der in der praktischen Umsetzung der ständigen Unterweisung des ungeübten Petrijüngers durch den Anlagenbetreiber eine Überforderung erkennt. Die Unterweisung durch eine Begleitperson des Angelaspiranten ist dagegen sicherlich praxistauglicher und kann auch einfacher kontrolliert werden.

Überhaupt, meine Damen und Herren, sollte bei allen Erleichterungen für das Angeln nicht die Sinnhaftigkeit eines Fischereischeines allgemein unterminiert werden, denn hier geht es um den Umgang mit lebenden Wesen. Tierschutzbelange aber sind völlig unabhängig von der Klassifikation oder Form der Bewirtschaftung von Ge

wässern zu sehen. Deshalb halte ich auch die Formulierung aus der Begründung zum Gesetzentwurf, wonach beim Angeln an bewirtschafteten Anlagen Fischhege- und Gewässerkunde nicht relevant wären, mindestens für unglücklich, denn es verengt das Angeln auf einen rein konsumtiven Zweck und hat eben nichts mehr mit dem Naturerlebnis Angeln zu tun. Ich glaube nicht, dass das die Angler wirklich wollen. Immerhin sind zwei Anglerverbände heute anerkannte und – wie wir gehört haben – inzwischen akzeptierte Naturschutzverbände.

Trotz aller Bedenken und offengebliebener Fragen wollte sich DIE LINKE nicht gegen die Gesetzesverabschiedung stellen. Wir werden uns in der Abstimmung enthalten.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Als nächste Rednerin Frau Dr. Deicke für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl das Sächsische Fischereigesetz im Jahr 2007 umfassend novelliert und wesentlich entschlackt wurde, ist eine erneute Änderung des Fischereigesetzes notwendig geworden, um EU-Recht umzusetzen, welches bei der letzten Änderung noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Gleichzeitig wurde diese Gelegenheit genutzt, um die Fischereischeinpflicht bei Jugendlichen aufzuheben,

sofern sie unter Aufsicht angeln. Das ist ein Aspekt, der zu befürworten ist. Das erleichtert die Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen und vermittelt ihnen über das Angeln ein Verständnis für Natur und Tierschutz. Das wollen wir natürlich fördern. In anderen Bundesländern hat es sich in der Praxis bereits erwiesen, dass damit ein Zulauf zu den Anglerverbänden verbunden war.

Im Fischereigesetz wurde auch ein Passus aufgenommen, der eine bislang noch nicht ganz eindeutige Regelung zur Pflicht des Betreibers von Wasserkraftanlagen bei der Fischdurchgängigkeit klarstellen sollte. Das ist zu begrüßen, weil hiermit ein Konfliktfeld zwischen Natur- bzw. Tierschutz und Klimaschutz entschärft wird.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Diese positiven Effekte können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Entwurf der Staatsregierung in sich nicht ganz rund war. So zeigt die öffentliche Anhörung im Umweltausschuss zwei Kritikpunkte. Da geht es zum einen um die eben erwähnte Sicherung der Fischdurchgängigkeit. Meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Leider hat sich eine restriktivere Formulierung, wie sie von mehreren Sachverständigen vorgeschlagen wurde, nicht durchgesetzt, auch wenn der Änderungsantrag der Koalition mit einer 14-tägigen Kontrolle eine Verbesserung im Vergleich zum Entwurf der Staatsregierung darstellt.

Ein wesentlicher strittiger Punkt war die Abschaffung der Fischereiabgabe. Hiergegen gab es zunächst erhebliche

Bedenken des Landesverbandes. In Abwägung der Vor- und Nachteile konnten diese jedoch weitestgehend ausgeräumt werden. Da diese Neuregelung auch vonseiten des Landesverbandes akzeptiert wurde, können wir als SPDFraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Fischereiwirtschaft ist Wirtschaft. Die Fischerei hat in Sachsen eine Bedeutung, die man auf den ersten Blick nicht sehen kann. Sachsens Fischwirtschaft verfügt über 84 000 Hektar Teiche, unter anderem für Forellen und Karpfen. Insgesamt werden bei uns über 4 000 Tonnen Fisch produziert.

(Stefan Brangs, SPD: Sehr gut!)