Protocol of the Session on December 14, 2011

Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, habe ich mich bei der letzten Agrarministerkonferenz dafür ausgesprochen, bei Eingriffen in die Natur anstelle von Kompensationsmaßnahmen, die meistens auf landwirtschaftlichen Nutzflächen stattfinden, einen finanziellen Ausgleich zu akzeptieren. Damit könnten beispielsweise Industriebrachen entsiegelt oder Naturschutzprojekte finanziert und umgesetzt werden. Flächen zu sparen und der Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor anderweitiger Nutzung stehen deswegen ganz oben auf meiner politischen Agenda. Deswegen kann ich den von der Kommission vorgeschlagenen Vorrangflächen überhaupt nichts abgewinnen, meine Damen und Herren.

Der stellvertretende Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft, Herr Dr. Mögele, hat mir zwar kürzlich in einem Gespräch in Brüssel versprochen, dass es noch Interpretationsspielraum gibt, was die Frage dieser ökologischen Vorrangflächen betrifft, aber wir haben noch keine Fakten auf dem Tisch. Solange das nicht der Fall ist, werden Spekulationen weiterhin Raum greifen. Ich

hoffe, dass wir bald konkrete Vorschläge der Europäischen Union in diesem Punkt erhalten, sodass wir entsprechend reagieren können.

Ein nächstes Thema, meine Damen und Herren, mit dem ich äußerste Probleme habe, ist die sogenannte Kappung.

(Beifall des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Dass gerade von dieser Seite Beifall kommt... – Sie wissen, meine Damen und Herren, dass die Kappung ein Mittel der Europäischen Union ist, mit der man einzelne Betriebe und Leute treffen will. Wenn man einmal offen analysiert: Herrn Cioloş gefällt nicht, dass die Queen in England Beihilfen bekommt, und ihm gefällt es vielleicht auch nicht, dass Fielmann in Deutschland Beihilfen bekommt. Aber deswegen, meine Damen und Herren, die gewachsenen Agrarstrukturen hier in Sachsen und in Ostdeutschland zu strafen ist der absolut falsche Weg.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Ich sehe das überhaupt nicht ein, weil es ein Systembruch ist. Es ist ein Systembruch, den ich absolut nicht akzeptieren kann. Schließlich muss auf jedem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche die gleiche Leistung für Umwelt, Naturschutz und Klima erbracht werden. Hierfür sorgen rechtliche Vorgaben, zum Beispiel das Pflanzenschutzgesetz oder die Düngeverordnung sowie die an die Ausreichung der Direktzahlung gebundenen Auflagen, die sogenannten Cross Compliances.

Ich verstehe auch das Anliegen, die Zahlungen gegenüber der Öffentlichkeit transparent und erklärbar zu machen. Ich bin aber nicht damit einverstanden, dass sächsische Landwirtschaftsbetriebe für ihr Unternehmertum bestraft werden. Hier hoffe ich, dass es eine bessere Lösung geben wird, als es die bisherigen Ansätze der Kommission erwarten lassen. Ich bin Frau Bundesministerin Aigner in dieser Frage dankbar, dass sie unsere Position gegenüber der Europäischen Union in den Verhandlungen vertritt. Das ist deshalb so bemerkenswert, weil es nicht einfach ist, in Deutschland unter den 16 Agrarministern diese einheitliche Meinung hinzubekommen.

Es ist in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, für mich eine sehr schwache Hilfskrücke, wenn die Kommission anbietet, die Kappungsmittel zu kompensieren, indem Lohnkosten gegengerechnet werden. Was soll das denn, bitte schön? – Unter dem Strich bleibt nichts übrig. Die Gelder werden trotzdem ausgegeben. Wir haben aber jede Menge mehr Bürokratie.

(Beifall bei der CDU)

Die Frage der Bürokratie, meine Damen und Herren, ist die nächste Frage, die mich sehr in Rage bringt. Es ist unbestritten, dass der Einsatz öffentlicher Gelder nachvollziehbar und kontrollierbar sein muss. Dennoch müssen die Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung in einem verträglichen Rahmen gehalten werden und ein gesundes Verhältnis von Aufwand und Ergebnis widerspiegeln.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Legislativvorschläge zur GAP lassen solche Ansätze gänzlich vermissen. Ganz im Gegenteil. Wir haben noch immer eine Vielzahl an Vorschriften, und es kommen neue, zusätzliche Aufwendungen auf alle Beteiligten zu. Wenn man Schätzungen der Bundesministerin Glauben schenken kann, erhöht sich allein im Bereich der Direktzahlungen der bürokratische Aufwand um 15 %.

(Zuruf: Um Gottes willen!)

Sie können das gern ins Lächerliche ziehen. Aber diese Zusatzaufgabe muss von der Verwaltung selbst und auch von den Betrieben erledigt werden. Es ist nicht Aufgabe der Agrarbetriebe im Freistaat Sachsen, nur für die Europäische Union da zu sein und bürokratische Anforderungen zu erfüllen, sondern sie sollen Lebensmittel produzieren, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

In diesem Zusammenhang – Bürokratieabbau – fassen wir uns auch an die eigene Nase. Wir haben im Freistaat Sachsen die Integrierte Ländliche Entwicklung. Ich habe mir in den letzten 15 Monaten die Zeit genommen und alle 35 ILE- und LEADER-Regionen im Freistaat Sachsen besucht. Ich habe dort die Erfahrungen aus der Praxis mitgenommen. Diese Erfahrungen sind in eine Kabinettsvorlage zur Vereinfachung der Richtlinie ILER eingeflossen. Wir haben gestern im Kabinett dieser Vereinfachung zugestimmt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir das gemacht haben.

Neben den Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren aufgrund ILE-spezifischer Nebenbestimmungen selbst heißt das zum Beispiel, dass private Antragsteller künftig kein Vergaberecht mehr anwenden müssen, denn das verlangt die Europäische Union nicht. Das heißt ganz konkret: Wenn man als privater Antragsteller einen Auftrag auslöst, muss man nicht mehr drei Angebote beibringen, sondern es reicht ein Angebot. Das Gute für uns ist, dass damit das Anlastungsrisiko für den Freistaat Sachsen sinkt; denn wenn die Europäische Union kontrolliert, kontrollieren sie nicht nach ihren, sondern nach unseren Maßstäben. Sie kontrollieren in diesem speziellen Fall, ob diese drei Angebote wirklich Angebote sind. Wenn von diesen eines nicht anerkannt wird, haben wir nur zwei und damit eine Vertragsverletzung. Die Vereinfachung bringt also allen etwas. Sie bringt den Antragstellern etwas, sie ist anwenderfreundlich und sie bringt der integrierten ländlichen Entwicklung insgesamt etwas. Die integrierte ländliche Entwicklung in Sachsen ist eine Erfolgsgeschichte und ich möchte, dass sie das bleibt.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Wir werden dieses Beispiel, meine Damen und Herren, auch zur Vorbereitung der neuen Förderperiode nutzen, um unsere Förderverfahren so bürgerfreundlich wie

möglich und nur so verwaltungsaufwendig wie unbedingt nötig zu gestalten.

Meine Damen und Herren! Zur europäischen Agrarpolitik gehört auch die Ausgleichszulage. Die Ausgleichszulage ist – wie es der Name schon sagt – eine Zulage für naturbedingte Nachteile in bestimmten Gebieten des Freistaates Sachsen. Diese Ausgleichszulage ermöglicht es, dass man auch in diesen benachteiligten Gebieten flächendeckende Landbewirtschaftung betreiben kann. Uns ist im Freistaat Sachsen daran gelegen, dass das so bleibt und dass weiterhin eine Ausgleichszulage gezahlt wird. Was wir nicht akzeptieren können und wollen, ist, dass die Europäische Union wieder neue Indikatoren für diese benachteiligten Gebiete bestimmt.

Wir hatten in Deutschland bisher ein tolles Verfahren dazu. Wir haben uns an der landwirtschaftlichen Vergleichszahl orientiert und Regionen, die unter einem bestimmten Wert liegen, als benachteiligte Gebiete eingestuft. Die Europäische Union will wieder andere Indikatoren ins Feld führen. Das bedeutet zusätzliche Bürokratie und betrifft für den Freistaat Sachsen in der Summe auch ein Drittel der Landesfläche. Wir bekommen eine Verschiebung, die wieder für viel Ärger sorgt und vor allen Dingen für zusätzliche Bürokratie. Deswegen lehnen wir diese neuen Indikatoren auf das Schärfste ab.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zustimmung aus Sachsen, meine Damen und Herren, gibt es, zum Beispiel beim Sicherheitsnetz in der Landwirtschaft. Ich werbe seit mehreren Jahren dafür, dass unser tägliches Brot und die Landwirtschaftsbetriebe, die dieses produzieren, vor außergewöhnlichen Störungen des Marktes geschützt werden.

Für solche extremen Krisensituationen sollte es weiterhin eine Möglichkeit geben, marktbeeinflussende Maßnahmen, zum Beispiel Intervention, Lagerhaltung und gegebenenfalls Hilfsprogramme wie bei EHEC, vorübergehend zuzulassen. Allerdings möchte ich damit die Landwirte auch nicht völlig aus der Verantwortung lassen. Selbstverständlich erwarte ich auch vom Berufsstand eigene Vorsorge und Beiträge.

Meine Damen und Herren, kommen wir von der ersten Säule jetzt zur zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Alle europäischen Mitgliedsstaaten konnten im Rahmen der zweiten Säule Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum erarbeiten. Auch wir im Freistaat Sachsen haben das getan. Es gibt das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Freistaates Sachsen 2007 bis 2013, EPLR.

Dieses Programm hat vier Schwerpunkte. Einer davon ist die Integrierte Ländliche Entwicklung. Diesen Schwerpunkt habe ich Ihnen in meiner Regierungserklärung im letzten Jahr genauer vorgestellt. Die Inanspruchnahme der Mittel des gesamten EPLR ist gut vorangekommen, sodass ich zwei Jahre vor Ende der Förderperiode feststellen kann, dass wir in Sachsen erneut die Mittel der Euro

päischen Union vollständig in unseren ländlichen Regionen investiert haben werden.

Daraus folgt leider für alle Akteure im ländlichen Raum, dass die Mittel mit dem Auslaufen der Förderperiode auch immer knapper werden. Andererseits ist es natürlich unser Ziel, zum Abschluss dieser Förderperiode eine Punktlandung zu erzielen und möglichst jeden Euro wirkungsvoll in Sachsens ländlicher Entwicklung zu platzieren. Nichts wäre peinlicher, meine Damen und Herren, als wenn wir am Ende der Förderperiode Gelder an die Europäische Union zurückgeben müssten.

Für diese Punktlandung wird es im Laufe der Jahre 2012 und 2013 dazu kommen, dass wir nochmals umverteilen und in einzelnen Bereichen trotz fortbestehender Nachfrage bestimmte Förderangebote einschränken müssen.

Zwei Bereiche ragen heraus. Das ist zum einen die Integrierte Ländliche Entwicklung und zum anderen die landwirtschaftliche Investitionsförderung. Die 35 ILE- und LEADER-Gebiete sind bei der Umsetzung ihrer integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte weit

vorangekommen. Die Regionen haben ihr Budget sehr gut mit Vorhaben untersetzt. Teilweise wurden auch schon Vorgriffe auf die Finanzbudgets der Folgejahre getätigt.

Sie erinnern sich, meine Damen und Herren, wir haben im Ergebnis der Halbzeitbewertung das aktuelle Programm um einen für die Kommunen, ja für die Zukunft des gesamten Freistaates wichtigen Fördertatbestand erweitert. Wir haben den Regionen die Möglichkeit eröffnet, neben Kindertagesstätten auch Schulen und Turnhallen neu zu bauen und zu sanieren. Dafür haben wir 134 Millionen Euro im EPLR zugunsten der ILE umgeschichtet. Zusätzlich kommen noch einmal 8 Millionen Euro aus den Steuermehreinnahmen dieses Jahres hinzu, und wir haben zur Aussteuerung des ELER außerdem in den Landkreisen bereits einen Vorgriff auf Mittel ermöglicht, die normalerweise erst am Ende der Förderperiode aufgrund nicht umgesetzter oder billiger werdender Maßnahmen verfügbar sind.

Das Programm wurde weit über unsere Erwartungen hinaus hervorragend angenommen. Innerhalb von wenigen Monaten konnten über 28 Millionen Euro in 47 Kindertagesstätten und 47 Schulen investiert werden – ein wichtiges Plus für junge Familien, die auf dem Land leben, und für junge Familien, die auf das Land ziehen wollen. Deshalb, meine Damen und Herren, wird die Staatsregierung im nächsten Jahr versuchen, weitere Mittel aus den Steuermehreinnahmen für die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Der zweite Bereich mit besonders hohem Bedarf ist die landwirtschaftliche Investitionsförderung. Die sächsische Landwirtschaft hat die Milchkrise und auch die erste Konjunkturkrise in hervorragender Weise gemeistert. Mittlerweile hat das Investitionsgeschehen in der sächsischen Landwirtschaft einen so erfreulich hohen Stand erreicht, dass die Fördermittel knapp werden.

Ich habe mich vor einem Jahr vor die Bauern hingestellt und gesagt: Investiert, investiert, investiert, macht eure Betriebe fit für den Wettbewerb ab 2014! Und, meine Damen und Herren, die Landwirtschaftsbetriebe haben das getan. Sie haben investiert, sie haben ihre Betriebe damit für den Wettbewerb fit gemacht. Das Ergebnis ist nun, dass die Mittel knapper werden. Ich habe deshalb folgende Maßnahmen ergriffen:

Erstens. Ich werde mit frei werdenden Mitteln die Richtlinie „Land- und Ernährungswirtschaft“ stärken und mich in der Umsetzung für eine finanztechnische Aussteuerung einsetzen, die – das ist mir auch wichtig – ohne einen Änderungsantrag in Brüssel auskommt; denn mit einem Änderungsantrag haben wir wieder ein Jahr, in dem wir überhaupt nichts bewilligen können. Deswegen ohne Änderungsantrag, damit gerade in der auslaufenden Förderperiode eine Zeitverzögerung bei der Programmaussteuerung vermieden wird.

Zweitens. Künftig werden verstärkt Obergrenzen bei Investitionsvolumen und Auswahlkriterien zur Anwendung kommen. Ein Kriterium wird es sein, dass Betriebe, die nicht selbst landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften, künftig von einer Förderung ausgeschlossen werden. Sollten die ELER-Mittel auch nach Einführung dieser Regelung dennoch vor Auslaufen der Förderperiode erschöpft sein, werde ich prüfen, ob wir die Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen danach mit Hilfe der GAK fortsetzen können. Damit würden wir das machen, was auch andere Bundesländer schon seit Jahren tun: nämlich die landwirtschaftlichen Investitionen aus der GAK fördern, natürlich mit einem bescheidenerem Mittelumfang und bescheideneren Fördersätzen. Aber es würde mit dieser Maßnahme keinen Abbruch in der Investition geben, und wir hätten vielleicht sogar ein Plus, indem wir dieses Instrument dann auch 2014 nutzen könnten. Für den Fall, dass wir von der Europäischen Union mit Beginn der neuen Förderperiode noch kein Geld haben, hätten wir so ein Mittel, um weiter in die Landwirtschaft investieren zu können.

Meine Damen und Herren, mit diesen Maßnahmen dürfte die Aussteuerung des ELER 2007 bis 2013 auf dem richtigen Weg sein und einem erfolgreichen Abschluss der alten Förderperiode nichts entgegenstehen.

Für unsere ländlichen Räume brauchen wir auch nach 2013 eine starke zweite Säule. Dafür hat sich die Sächsische Staatsregierung stets ausgesprochen, und sie wird das auch weiterhin tun. Hinnehmen müssen wir leider schon jetzt, dass Sachsen in der neuen Förderperiode aus der höchsten Förderpriorität ausscheiden wird. Wir werden in einer höheren Liga spielen. Den Regionen im Freistaat Sachsen geht es besser als dem Schnitt in der Europäischen Union. Da brauchen wir nicht einmal Griechenland zu nehmen. Es gibt auch andere Regionen in der Europäischen Union, denen es schlechter geht als dem Freistaat Sachsen.

In dem von der Europäischen Kommission vorgelegten ELER-Entwurf fehlt eine Regelung zur Anerkennung und

besonderen finanziellen Unterstützung für die aus der höchsten Förderpriorität der EU ausscheidenden Regionen. Wir erwarten deshalb für den ELER ähnliche Regelungen wie bei den Strukturfonds, insbesondere differenzierte Kofinanzierungsansätze und ein Sicherheitsnetz.

Es gibt keinen Grund, meine Damen und Herren, warum die ländlichen Räume, die einen Großteil ihrer Entwicklung mit den Mitteln des ELER bestreiten, hier benachteiligt werden sollen. Daher hat Sachsen diesen Punkt sowohl auf der Agrarministerkonferenz als auch im Bundesrat erfolgreich eingebracht. Aber auch mit einer vernünftigen Übergangsregelung werden wir – dessen sind wir uns bewusst – Differenzierungen haben, zum Beispiel für den ehemaligen Regierungsbezirk Leipzig.

(Beifall des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Wir müssen daher genau prüfen, welche Maßnahmen des neuen ELER geeignet sind, um unsere Ziele in einem angemessenen Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimal umzusetzen. Wir werden nicht umhin kommen, uns mehr als bisher auf bestimmte Förderinhalte zu konzentrieren. Auch wenn die finanziellen Mittel auf europäischer Ebene noch nicht abgestimmt sind, gilt es, für die Neuausrichtung der Förderpolitik bereits jetzt erste Überlegungen anzustellen.

Zu unseren Prioritäten nach 2013 gehören weiterhin wettbewerbsfähige und umweltgerecht produzierende Betriebe in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Wir stützen Europas Richtung „Mehr Markt in der Landwirtschaft“, und wir werden alles tun, um unsere Unternehmen dafür noch konkurrenzfähiger zu machen. Dabei liegt mir übrigens der kleine Milchziegenbetrieb oder der Nebenerwerbslandwirt genauso am Herzen wie eine Agrargenossenschaft.

Besondere Umweltleistungen sollen auch in der neuen Förderperiode honoriert werden. Dazu gehören die Maßnahmen im Klima- und Ressourcenschutz ebenso wie die Umsetzung von europäischen Zielen, den Natura2000-Richtlinien, der Wasserrahmen- und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Wir planen ebenso, das seit dem Jahr 2007 über die Integrierte Ländliche Entwicklung aufgebaute Netzwerk weiter zu nutzen. Allerdings erfordern künftig weniger Mittel stärkere Prioritäten. Dafür ist weiterhin die Eigenverantwortung der Akteure im ländlichen Raum gefragt. Hier trage ich aber Wasser in die Elbe: Die Regionen sind sich dieser Verantwortung sehr wohl bewusst. Sie haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie mit dieser Verantwortung gerecht und entsprechend den örtlichen Anforderungen umgehen können. Wir werden diese Mittel nutzen, um den ländlichen Raum weiter zu stärken, die öffentliche Basisinfrastruktur zu modernisieren und dem demografischen Wandel zu entsprechen.

Meine Damen und Herren, was genau möglich ist, entscheidet letztendlich Brüssel. Wir können nur alles dafür tun, dass die Startbedingungen ordentlich sind und geschaffen werden. Dazu werden wir zunächst versuchen,