Protocol of the Session on December 14, 2011

In Verbindung mit der Ökologisierungsprämie wird ein neues Schutzsystem zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität durch die Landwirtschaft vorgeschlagen. Doch auch hier gibt es von zahlreichen Seiten Kritik und es wird vom Gegensteuern gesprochen. Viele Experten wollen über Säule 2 aus Brüssel erst gar nicht reden, solange die erste Säule in bedenklicher Schräglage erscheint. Das Feilschen um Prozente scheitert an der entsprechenden Gestaltung, Motivation und Überzeugung.

Warum also nicht den Weg aus dieser Sackgasse verlassen? – Einmal in der Sackgasse angekommen, wird man feststellen, dass die Reform für zahlreiche Betriebe ungeeignet ist. Es ist nicht möglich, mehr auf den einzelnen Landwirt und dessen Ausgangsbasis einzugehen. Die seit Jahren mehrfach veränderten Rahmenbedingungen für Landwirte haben das Vertrauen in die Union – soweit es jemals vorhanden war – zerstört. Es ist traurig, aber wahr: Die deutsche Landwirtschaft hat ihren führenden Stellenwert eines zentralen Wirtschaftszweiges weitgehend verloren. Vom Ziel, mit unserer landwirtschaftlichen Produktion zumindest annähernd die nationale Selbstversorgung anzustreben, sind wir weit entfernt. Das zeigt spätestens ein Blick auf die Maisdschungel als Folge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Natürlich sind in der landwirtschaftlichen Produktion bestmögliche ökologische Herstellungsbedingungen zu beachten. Allerdings müssen importierte Produkte den

gleichen Richtlinien entsprechen. Im Falle der Käfigeier – um nur ein Beispiel zu nennen – funktioniert dieses Prinzip bekanntlich nicht. Der Staat hat regionale Vermarktung und Preisentwicklung im Sinne einer das Einkommen und die Existenzgrundlage der Landwirte sichernden Entwicklung zu beachten. Auch davon sind wir mittlerweile weit entfernt.

Wir Nationaldemokraten fordern seit Langem, den bürokratischen Ablauf auf das Notwendige zu beschränken. Die Landwirtschaft wirkt standortgebunden und trägt somit wesentlich zur Pflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft in Deutschland bei. Der deutsche Bauernstand – soweit noch vorhanden – ist immer noch von enormer wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung und verdient daher den Schutz des Staates.

(Beifall bei der NPD)

Mit Brüsseler Eurokraten ist das nicht machbar. Von den hier und heute vorgetragenen Forderungen, Wünschen und Versprechen wird – wie bereits anfangs vermutet – in Brüssel nicht viel ankommen. Den Abgeordneten der Regierungsparteien müsste das klar sein. Zumindest im Bundestag scheint man es zu ahnen, wie ich aus einer am 2. Dezember 2011 veröffentlichten Position zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020 herauslese.

So hat man sich vorgenommen, bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den Ansatz zu unterstützen, die Subventionen „weitgehend von der Produktionsart zu entkoppeln“. Zugleich wollen die Koalitionsfraktionen aber auch nach 2013 „eine starke erste Säule und eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dadurch sollen die Direktzahlungen auf einem möglichst hohen Niveau bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Degression und Deckelung der Direktzahlungen lehnt der Deutsche Bundestag ab“. – So heißt es in diesem Beschluss.

Was man seitens der Bundesregierung für den Fall tun wird, dass all diese Wünsche keine Berücksichtigung finden, bleibt im Dunkeln – wie immer, wenn es um die eigenen Interessen geht; leider!

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Für die NPD-Fraktion sprach der Abg. Müller. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu einer zweiten Rednerrunde. Gibt es von der Fraktion DIE LINKE Redebedarf? – Als Nächstes die CDU. Der Abg. Meyer ergreift das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nun die künftige Agrarpolitik aus der umweltpolitischen Sicht beleuchten und grundsätzlich sagen, dass wir die Fokussierung der Gemeinsamen Agrarpolitik auf die Themen Umwelt, Klimawandel und Innovation begrüßen, weil das

Schwerpunkte sind. Es zeigt sich, dass eine integrierte Herangehensweise an den Tag gelegt wurde.

Seit 1992 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik schrittweise an die Nachhaltigkeitsziele angepasst, wozu natürlich auch der Umweltschutz gehört. Im Laufe dieses Reformprozesses wurde von Preis- und Produktionsstützungen zu direkten Einkommensbeihilfen und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung übergegangen.

Ich möchte gleich vorwegschicken, dass ich es für zielgerichtet halte, dass die Förderung von Umweltzielen schon aus Gründen der Subsidiarität und wegen des längerfristigen Charakters besser im Rahmen der zweiten Säule aufgehoben ist, weil man dadurch in den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten die spezifischen Umweltbedingungen berücksichtigen kann.

Heute ist die Integration von Umweltleistungen außerdem auch an die Marktanforderungen gebunden, und Umweltziele gehen auch häufig über das hinaus, was wir von den Landwirten erwarten können, wenn sie nur den gesetzlichen Vorgaben folgen sollen. Thomas Schmidt ist darauf schon intensiv eingegangen. Wenn wir verlangen, dass sich Landwirte freiwillig für Umweltbelange engagieren, müssen wir dafür sorgen, dass sie entsprechende Anreize dafür bekommen. Wir müssen berücksichtigen, dass die Landwirte bisher schon weit über ihre Verpflichtungen hinaus ihre privaten Mittel und die Produktionsfaktoren einsetzen, um umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen zu liefern, die wir für die gesamte Öffentlichkeit, also nicht nur für die Landwirte, sondern für die gesamte Gesellschaft benötigen und die von großem Nutzen sind. Ich glaube, das müssen einige in diesem Hohen Hause noch lernen.

(Beifall bei der CDU)

Wenn die Landwirte also eine finanzielle Unterstützung für solche freiwilligen Tätigkeiten erhalten, kann man, glaube ich, nicht wie Kollege Michael Weichert von Steuergeldern ohne Gegenleistung sprechen, sondern vielmehr von dem Grundsatz der Entlohnung von Dienstleistern. In der gemeinsamen Agrarpolitik wird der Grundsatz, dass der Dienstleister entlohnt wird, in Form von Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt.

(Zuruf des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Dies steht im Übrigen auch im Einklang mit dem strategischen Plan 2011 bis 2020 der Konferenz der CBDVertragsstaaten, wonach bis 2020 alle Subventionen beendet werden sollen, welche negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben.

Darüber hinaus – das haben wir heute auch schon mehrfach gehört – ist die Zahlung von Unterstützungsleistungen an die Cross-Compliance-Regelungen gekoppelt, sodass dort eine zusätzliche Kontrolle erfolgt.

Was kommt auf uns zu? – Umweltpolitische Herausforderungen in der Landwirtschaft. Wir haben schon von der zunehmenden Verstädterung gehört. Im Jahr 2050 werden nur noch 30 % der Bevölkerung im ländlichen Raum

leben. Das war 1950 noch umgekehrt. Damals waren 70 % im ländlichen Raum. Klimawandel und Wasserknappheit führen zu einer Verschlechterung der Produktionsbedingungen für die Landwirte. Staatsminister Kupfer ist auch schon auf die ansteigende Nachfrage nach Nahrungsmitteln aufgrund des Anstiegs der Weltbevölkerung eingegangen. Wir haben gleichzeitig einen Konsumwandel zu verzeichnen, und wir wissen alle, dass das zusätzliche Potenzial an Ackerflächen sehr begrenzt ist.

Deswegen ist die Zukunftsaufgabe der Landwirtschaft die Steigerung der Produktivität dieses Sektors bei gleichzeitigem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere der Biodiversität und der Sicherung vitaler und zukunftsfähiger ländlicher Räume.

Landwirtschaft und Umwelt stehen in einer hochgradig komplexen Beziehung. Die tragende Funktion der Landwirtschaft ist es, gerade auch den Bereich der Umwelt nicht zu unterschätzen. Seit ihren Ursprüngen ist die ausreichende Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln die Kernkompetenz der Landwirte. Die auf dem Einsatz natürlicher Ressourcen basierende Produktion gerät jedoch zunehmend in ein konfliktgeladenes Spannungsfeld, gerade wenn es um Geld geht, wie wir gerade gehört haben. Zu gern wird dann übersehen, dass eine funktionierende und effiziente Landwirtschaft die essenzielle Lebensgrundlage für die ländliche Gemeinschaft darstellt und zugleich ein unersetzbarer Beitrag zur europäischen Kultur war und auch künftig sein wird.

Jetzt im Einzelnen zu den umweltpolitischen Belangen der Vorschläge: Auf das Greening werde ich jetzt nicht noch einmal eingehen. Das ist schon vielfach angesprochen worden. Ich will aber trotzdem noch einmal deutlich sagen, dass es angesichts der weltweiten Ernährungsprobleme und der beschlossenen Energiewende auf jeden Fall ein großer Fehler und auch nicht zeitgemäß wäre, wenn das Greening in der Form, wie es vorgeschlagen ist, zur Anwendung käme.

Die Europäische Union und insbesondere Sachsen sind im Hinblick auf eine Ökologisierung der Landwirtschaft bereits weit voraus. Das hat zu einem starken Kostenanstieg und auch zur Aushöhlung der Wettbewerbsfähigkeit geführt. Wenn man dieses Greening umsetzen würde, würden die Kosten nochmals steigen und die Wettbewerbsfähigkeit würde sinken. Ich glaube, wenn man global denkt und lokal handeln möchte, wäre das das falsche Signal. Insbesondere die in Sachsen bewährten und funktionierenden AOW-Maßnahmen werden bei diesem Greeningvorschlag bisher überhaupt nicht berücksichtigt und anerkannt. Zumindest diese Anerkennung sollte hier einbezogen werden. Da muss es auf jeden Fall auch eine Verrechnung geben.

Wir müssen natürlich – das sagte ich eingangs schon, als ich mich auf die zweite Säule bezogen habe – die regionalen Gegebenheiten und die regionalen Praktiken berücksichtigen. Wir müssen also standortbezogene Maßnahmen durchführen. Wir leben schließlich nicht unter Laborbe

dingungen, und jede Region braucht ihre speziellen und an die Region angepassten Maßnahmen.

Deutschland und der Freistaat Sachsen sind an dieser Stelle schon sehr weit. Greening muss dann so gestaltet werden, dass es auch einen tatsächlichen Nutzen für die Umwelt bringt und der bürokratische Aufwand dazu in einem angemessenen Verhältnis steht. Außerdem müssen die Landwirte die Möglichkeit erhalten, unter den verschiedenen Maßnahmen diejenigen auszusuchen, die am besten zu ihrem Standort und zu ihrem Betrieb passen.

Der Geltungsbereich der Maßnahmen sollte sicherstellen, dass alle Arten von Landwirten in allen Regionen und Sektoren die Möglichkeit zur Teilnahme haben. Ich glaube, erstaunlicherweise herrscht darüber auch ein gewisser Konsens in diesem Hause. Die Agrar-UmweltMaßnahmen sollten fortgeführt und durch die Einbeziehung von Maßnahmen zur Förderung von Investitionen, die die Maßnahmen des sogenannten grünen Wachstums ergänzen und unterstützen, weiter verstärkt werden.

Ich möchte auch noch einmal unterstreichen, was Thomas Schmidt in Bezug auf die Bürokratie gesagt hat. Wir hören schon seit vielen Jahren, dass es Vereinfachungen geben soll. Das ist, glaube ich, nicht nur im Agrarbereich so, sondern das ist generell, wenn es um europäische Mittel geht, der Fall. Wir fordern, dass die mehrfach angekündigten Vereinfachungen seitens der EU

Kommission jetzt umgesetzt werden und dass wir ab 2013 endlich auch Fortschritte erkennen können.

(Beifall des Abg. Thomas Schmidt, CDU)

Diese Vereinfachung muss aus meiner Sicht auch schon in der Grundkonzeption erkennbar sein. Mit den vorliegenden Vorschlägen ist das aus meiner Sicht nicht der Fall. Fakt ist auf jeden Fall, dass wir EU-weit bereits jetzt 2 680 Anforderungen und 590 Standards haben, um Direktzahlungen zu erhalten. Das ist eine unvorstellbare Anzahl von Anforderungen, die schon jetzt an Landwirte gestellt werden. Wenn das noch zunehmen sollte, werden wir uns, glaube ich, die Landwirte wie die Stecknadel im Heuhaufen suchen müssen, weil das dann keiner mehr machen möchte. Es wird deutlich, dass die jetzige hohe Auflagendichte über die Cross-Compliance-Regelungen durch die jetzigen Vorschläge der EU-Kommission eigentlich noch erhöht wird.

Wenn man ehrlich ist, muss man, glaube ich, auch sagen, dass es wichtig wäre, die Einhaltung dieser Auflagen europaweit in allen Mitgliedsstaaten in gleicher Weise zu verlangen. Hier gibt es noch enorme Nachholbedarfe.

Unter diesen ganzen Aspekten, die ich benannt habe, sollte die Weiterentwicklung der Agrarpolitik nochmals überprüft werden, um die Umweltziele, die wichtig und richtig sind, tatsächlich zu erreichen und die Landwirtschaft auf dem Weg der Zielerreichung mitzunehmen. Wir brauchen sie dafür, und wir müssen das so gestalten, dass es auch umsetzbar ist und dass letztlich auch die Zielerreichung mit den Landwirten gemeinsam vonstattengehen kann.

In diesem Sinne gibt es, denke ich, noch viel Diskussionsbedarf. Es ist wichtig, dass wir uns als Freistaat Sachsen, in dem die Landwirtschaft eine wichtige Rolle in der Pflege der Kulturlandschaft einnimmt, klar artikulieren. Deswegen bin ich Staatsminister Kupfer auch sehr dankbar, dass er diese Fachregierungserklärung heute hier gehalten hat, sodass das Thema auch in diesem Hohen Haus die entsprechende Bedeutung erhält. Ich denke, wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass vieles von den berechtigten Kritikpunkten, die angesprochen wurden, dann auch in Brüssel zur Kenntnis genommen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Kollege Meyer sprach für die CDU-Fraktion. – Ich gehe weiter in der Rednerreihenfolge. Die SPD-Fraktion hat keine Redezeit mehr. Möchte die FDP-Fraktion erneut das Wort ergreifen? – Ich sehe keinen Redebedarf. Ich komme zur Fraktion GRÜNE. – Das Wort erhält Frau Kollegin Kallenbach.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist schon gesagt worden, viel mehr wurde aber verschwiegen. Eine Fachregierungserklärung zwei Tage vor der Beschlussfassung im Bundesrat, eine Botschaft im Nebensatz – das heißt, dass das Parlament wieder einmal großmütig informiert wird, was im Kabinett von den Fachministern beschlossen worden ist. Eine wirkliche Mitbestimmung der Parlamentarier – zumindest der Opposition – bei der fachlichen Ausrichtung ist dies keinesfalls. Das halte ich für äußerst bedenklich. Ich wundere mich sehr, dass das heute hier kein Thema ist. Der heute vorgelegte Entschließungsantrag der Koalition heilt auch nicht die Gesamtsituation. Inhalt und Ziel des Vertrages von Lissabon werden in Sachsen schlichtweg ignoriert. Die Subsidiaritätsvereinbarung ist eine leere Worthülse.

Vergessen wir Folgendes nicht: Die Entscheidungen, die wir heute für Sachsen bestätigen sollen, haben Auswirkungen bis in das Jahr 2020. Zu diesem Zeitpunkt regieren Sie, die das heute festlegen, garantiert nicht mehr. Es wäre jetzt an der Zeit gewesen, dem Ruf von 30 führenden europäischen Agrarökonomen zu folgen, die bereits vor einem Jahr eine radikale Reform der europäischen Agrarpolitik gefordert haben. Sich daran anzuschließen, wäre tatsächlich innovativ gewesen.

Wir brauchen den Systembruch hin zu einer klima- und umweltgerechten Landwirtschaft. Das geht nur, wenn man die Direktzahlungen schrittweise streicht. Die bisherigen Maßnahmen der Cross Compliance haben sich doch als zahnloser Tiger erwiesen. Wer kontrolliert die Umsetzungen – zum Beispiel in Sachsen –, Herr Kupfer? Glauben Sie wirklich, dass die Direktzahlungen – von denen 85 % an 20 % der Betriebe gehen – ausreichend konditioniert sind, um den Einfluss auf die Umwelt, die Natur, das Klima und die Gesundheit auch nur in etwa zu kompensieren?

Ökologische Vorrangflächen, wie von der Kommission vorgeschlagen, könnten in der Tat einen Beitrag zur Reduzierung der gesellschaftlichen Kosten bewirken. Diese 7 % als Gefahr für die Welternährung heraufzubeschwören, halte ich für etwas absurd. Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass unsere billigen und auch durch Betriebsprämien subventionierten Exporte den Markt in den Entwicklungsländern – dort, wo der Hunger herrscht – zerstören. 40 % der deutschen Schweinefleischproduktion werden exportiert. Der Anteil daran soll in Sachsen durch Ihre Politik, Herr Kupfer, erhöht werden.

(Staatsminister Frank Kupfer: Jawohl, ja!)

Die weltweite Lebensmittelversorgung ist am ehesten zu sichern, indem man einen fairen Handel betreibt, Exportsubventionen streicht und die Produktivität in den Entwicklungsländern erhöht.

(Beifall des Abg. Michael Weichert, GRÜNE, und bei den LINKEN)

Es hilft nicht, sich für die Ökologie in der sächsischen Landwirtschaft zu loben. Hierbei ist interessant, was Sie verschweigen. Sie loben das pfluglose Bestellen der Ackerflächen zur Verminderung von Erosion. Sie verschweigen aber, dass dabei Totalherbizide eingesetzt werden und dies mit 3,6 Millionen Euro jährlich bezuschusst wird. Sie nehmen hin, dass dadurch bereits 40 % der Ackerwildkräuter ausgestorben und 54 % gefährdet sind.

Sie loben das Programm der zweiten Säule, in das nur ein Bruchteil der Förderung geht. Verdient haben Sie das Lob bezüglich der vorgesehenen Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Endlich wenden Sie das EU-Recht eins zu eins an. Sie streichen sächsische Sonderregelungen. Inwieweit tragen diese Mittel zur wirklichen Entwicklung des ländlichen Raumes bei? Dazu gebe ich Ihnen gern ein Beispiel aus Ihrer Region: Ostelbien. 60 % von 30 Projekten flossen in den Straßenbau. Man kann den Raum nun schneller in alle Richtungen verlassen. Ich höre Sie schon Folgendes sagen: Die Entscheidung fällt vor Ort. Das ist richtig. Wenn man aber die Entwicklung beeinflussen will, kann man als Umweltminister auch Vorgaben machen.