Das war die Reaktion auf die Kurzintervention. Jetzt gehen wir weiter in der Rednerreihung. Für die CDU-Fraktion ergreift erneut Kollege Schiemann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass wir natürlich in der Landtagssitzung nicht alle Details aus der geschlossenen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses diskutieren können. Aber mein Vorredner hat besonders auf ein Thema hingewiesen, über das beide Minister nicht ausreichend informiert hätten.
Besonders zu dem letztgenannten Sachverhalt hat Staatsminister Markus Ulbig natürlich informiert. Wir haben auch die Gelegenheit genutzt, über den Staatsminister Dr. Martens auch die Staatsanwaltschaft zu befragen. Wir haben dadurch erfahren, dass die Ermittlungen verfahrensleitend natürlich von der Polizei ausgegangen sind und dass natürlich die Staatsanwaltschaft keine eigenständigen Ermittlungen angestellt hat, sondern dies nur in Zusammenarbeit mit der Polizei getan hat. Das ist deutlich gemacht worden und wurde deutlich im Ausschuss artikuliert.
Ich glaube, dass es jetzt müßig wäre, sich hier mit Einzelfällen auseinanderzusetzen. Das wollte ich aber noch einmal richtiggestellt wissen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit 112 verletzten Polizisten stellt sich natürlich die Frage: Wie wird der Verfahrensgang der Ermittlungen bei den 112 Polizisten weitergehen? Das ist eine berechtigte Frage, der wir uns stellen müssen, zumal hier auch schwere Straftaten geschahen.
Im Zusammenhang mit der Darstellung des Datenschutzbeauftragten steht die Frage, was mit den Daten geschieht, die unter das Verwertungsverbot gefallen sind, die in Bezug auf § 21 Versammlungsrecht erhoben wurden. Was geschieht mit den nicht nutzbaren Daten? Werden die vernichtet oder abgelegt? Das sind Fragen, denen wir uns stellen müssen. Darüber werden wir sicher Informationen von Herrn Dr. Martens erhalten.
Für die zukünftige Bewertung wird der Maßstab der Verhältnismäßigkeit unabhängig von den Diskussionen,
die man zur gesetzgeberischen Klarstellung von § 100g der StPO noch führen möchte, wichtig sein. Das betrifft die Verhältnismäßigkeit der Prüfung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, aber auch vor dem Gerichtsbeschluss, die einen deutlich höheren Stellenwert bekommen muss, um zu verhindern, dass eine sehr große Zahl Unschuldiger und Unbeteiligter erfasst wird.
Eines möchte ich aber sagen, und das gehört bei dieser Betrachtung immer dazu: Die Kriminellen, die Menschen bedrohten, die Steine oder eine Eisenstange in Richtung eines Polizisten geworfen haben, können wir nicht freisprechen und auch nicht reinwaschen. Die müssen auch weiterhin mit den Mitteln des Rechtsstaates verfolgt werden können!
(Beifall bei der CDU, der FDP, den LINKEN und der SPD – Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Aber die anderen müssen davon befreit werden!)
Danke, Herr Kollege. – Sie sprachen jetzt von den Daten, die einem Verwertungsverbot unterliegen. Wir sehen, dass die Vielzahl der Daten, die unserer Meinung nach rechtswidrig erhoben wurden, von Unbeteiligten stammt.
Können Sie mir erklären, warum die Antwort auf die Frage, wo die Daten, die von Unbeteiligten erhoben worden sind, in den verschiedenen Behörden liegen und wie mit den Daten der Unbeteiligten umgegangen werden soll, bis heute aussteht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin, jetzt muss ich natürlich ein bisschen schmunzeln. Sie wissen doch ganz genau, was wir im Innen- und Rechtsausschuss in dieser Sondersitzung besprochen haben.
und beantwortet worden, auch wenn man nicht mit jeder Zeile der Antwort zufrieden sein kann. Ich habe die Frage in Richtung Staatsminister Dr. Martens gestellt, und ich gehe davon aus, dass er sie umfassend beantworten wird. Alles andere haben Sie selbst in der Sondersitzung erlebt. Führen Sie mich bitte nicht in einer solchen Form aufs Glatteis. Wir werden für diejenigen, die bei den Versammlungen kriminell geworden sind, weiter einfordern, dass
Das war für die CDUFraktion Herr Kollege Schiemann. – Ich schaue noch einmal in die Runde. Die FDP hätte noch Redezeit. – Kein Redebedarf. Redezeit haben noch die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE. Alle anderen haben ihre Redezeit verbraucht. Wir könnten nun in eine neue Runde eintreten. Gibt es Redebedarf bei der antragstellenden Fraktion? – Die Staatsregierung wollte in dieser Runde das Wort nicht ergreifen, haben beide Staatsminister signalisiert. Wir könnten also eine neue Runde eröffnen. Bitte, die antragstellende Fraktion hat das Wort.
Herr Kollege Bartl, Sie können im Anschluss noch Ihre Redezeit – 1 Minute und 43 Sekunden – einsetzen. Gibt es bei der CDU-Fraktion in einer erneuten Runde Redebedarf? – Das sehe ich jetzt nicht.
(Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Der Justizminister hat zu dem Fall nichts zu sagen. Tolle Sache! Schön! Er äußert sich nicht vor dem Parlament! Das ist toll!)
Die Staatsregierung hat 9 Minuten und 45 Sekunden Redezeit. Es spricht Herr Staatsminister Dr. Martens; bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu den letzten Beiträgen noch einmal eines klarstellen. In dieser Debatte ist erstaunlicherweise nicht zur Kenntnis genommen worden, was die Staatsregierung an Auskünften, insbesondere in der Sondersitzung des Innen- und des Rechtsausschusses am Montag, erteilt hat.
Wenn zum Beispiel der Kollege Bartl meint, nicht verstehen zu können, wie es bereits mit dem Datum 18.02.2011
Das hat niemand behauptet. Sie haben nicht aufgepasst. Das steht im Zusammenhang mit den sogenannten Strukturverfahren und hat andere Straftaten zum Gegenstand. Das ist Ihnen fünfmal erklärt worden. Wenn Sie es dann immer noch nicht verstehen, dann kann die Staatsregierung mit Sicherheit nichts dafür.
(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung – Andreas Storr, NPD: Fünfmal haben Sie es nicht begriffen!)
Herr Bartl, das Nächste: Sie beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hätte. – Das hat sie: über 400 Stück durch die Polizei im Erstzugriff nach § 163 Strafprozessordnung. Bei der Staatsanwaltschaft werden inzwischen nach Abgabe durch die ermittelnden Polizeidienststellen 204 Ermittlungsverfahren geführt. Damit sind wir übrigens auch beim Thema – wenn Sie hier dauernd den friedlichen antifaschistischen Protest beschwören –, dass einmal aufgezeigt wird, wie „friedlich“ dieser Protest war, meine Damen und Herren.
Dieses Abfragen von Funkzellen aufgrund eines richterlichen Beschlusses ist mitnichten die Ausspähung von Demonstranten. Es geht um die gezielte Aufklärung von schweren Straftaten, schwerem Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung sowie weiteren Straftaten in ganz erheblichem Umfang.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Andreas Storr, NPD: Richtig! – Dr. André Hahn, DIE LINKE: Sie können es!)
Herr Hahn, wenn Sie davon sprechen, dass antifaschistisches Engagement nicht kriminalisiert werden dürfe, so stimme ich Ihnen zu. Aber in dem Moment, in dem dieses antifaschistische Engagement gewalttätig wird, ist Schluss.