ohne dass wir die Sondersitzung abgewartet haben. Was mich ein wenig stört, ist, dass sehr viele den Stab gebrochen haben, ohne eben diese Nachprüfung der gemeinsamen Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses und des Innenausschusses abzuwarten. Was ist das eigentlich für eine Demokratie, wenn es einige im Land gibt, die es schon wissen,
Eine Sache hat mir heute früh ein bisschen weh getan, als ich die Zeitung aufschlug und einen Satz gelesen habe – tut mir leid: „Handy-Fukushima“ –, da bitte ich einfach darum, dass die Menschen, die in Japan so leiden müssen, anders respektiert werden als dass, was hier im Lande passiert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube auch, es ist keine Sache der Bundesregierung, die hier zu klären ist. Es ist eine Sache, die im Freistaat Sachsen selbst geklärt werden kann. Das bedeutet, es ist eine Chefsache. Die Sache ist Chefsache des Staatsministers des Innern, Markus Ulbig, und des Staatsministers der Justiz und Europas, Dr. Martens.
Ich gehe davon aus, dass uns die gemeinsame Sitzung schon Gelegenheit gegeben hat, einige Fragen zu beantworten. Ich glaube, es gehört auch zur Redlichkeit, dass das hier entsprechend angemerkt wird. Selbstverständlich ist es so, dass es nach § 100g, der in der Diskussion der Entstehung auch nicht unumstritten gewesen ist, deutlich
klare Regeln gibt. Die Polizei gibt eine Anregung an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hat diese Anregung zu prüfen und über die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden.
Dann kommt das Amtsgericht ins Spiel und entscheidet per Beschluss für oder gegen diese Ermittlungsmaßnahme. Selbstverständlich ist die Überschrift, die Verhältnismäßigkeit, der oberste Grundsatz dieser Demokratie. Es muss verhältnismäßig gehandelt werden.
Das gilt bei allen drei Stufen. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft und auch das Amtsgericht müssen die Verhältnismäßigkeit prüfen.
Ich hoffe, dass es uns gelingen wird, Rechtsstaatlichkeit auch in unserem gemeinsamen Sinne im Verfassungsinteresse weiterhin einzufordern und auch umzusetzen.
Die CDU-Fraktion verfügt noch über acht Minuten Redezeit. Darauf möchte ich hinweisen. Als Nächstes spricht jetzt für die SPDFraktion die Frau Kollegin Friedel.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank. Ich will bei dem Satz anfangen, den Herr Biesok vorhin in seiner durchaus bemerkenswerten Rede sagte, der Satz:
„Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.“ Sie haben – da sind wir 100 % einer Meinung – ausgeführt, warum dieser Satz für Bürger in einem freiheitlichdemokratischen Rechtsstaat nicht gelten darf. Aber in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat muss ein solcher Satz gelten: für den Staat.
Herr Schiemann, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: Einer unserer wesentlichen Grundfesten ist, dass staatliches Handeln kontrollierbar sein muss. Für den Staat gilt: Wenn er nichts zu verbergen hat, hat er nichts zu befürchten. Das ist völlig klar. Deswegen frage ich mich: Was hat diese Staatsregierung zu verbergen? Was hat sie zu befürchten?
Das, was wir in der Ausschusssitzung erlebt haben, war keine offene und transparente Aufklärung. Das, was wir erlebt haben, war Wortklauberei – genau so, wie wir sie eben auch gehört haben.
Zum Beispiel war es der Fall beim IMSI-Catcher. Herr Staatsminister, Sie sagen, dass natürlich im Verantwortungsbereich der Polizeidirektion Dresden keiner eingesetzt wurde. Wie sieht es denn außerhalb des Verantwortungsbereiches aus? Können Sie ausschließen, dass ein solcher IMSI-Catcher am 19. Februar im Einsatz war? Das würde ich gern wissen. Sie haben sicherlich noch Gelegenheit dazu, darauf zu antworten.
Herr Schiemann, die Kontrolle über das staatliche Handeln auszuüben ist unsere Aufgabe. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe im Parlament als Abgeordnete. Entschuldigung, ich habe kein Verständnis dafür, dass die Koalition mit ihrer Mehrheit ablehnt, dass die Ausschusssitzung, in der aufgeklärt werden soll, öffentlich stattfindet. Warum lehnen Sie es ab? Haben Sie etwas zu verbergen? Haben Sie etwas zu befürchten? Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Koalition mit ihrer Mehrheit ablehnt, dass von der Sitzung ein Wortprotokoll gefertigt wird. Ich habe kein Verständnis dafür. Haben Sie etwas zu verbergen? Haben Sie etwas zu befürchten?
(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN – Marko Schiemann, CDU: Das hätte man beantragen müssen!)
Herr Schiemann, natürlich haben wir das beantragt. Es wurden Anträge zur Öffentlichkeit und auch zum Wortprotokoll gestellt. Die Auszeit eine Stunde. Trotz alledem haben Sie mit Ihrer Mehrheit nicht zugestimmt, dass wörtlich protokolliert und die Öffentlichkeit zugelassen wird.
(Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU – Stefan Brangs, SPD: Die Wahrheit, Herr Kollege! Nichts als die Wahrheit!)
Sie haben gesagt, es sei nicht fair, den Stab voreilig zu brechen – noch ehe man in die Aufklärung überhaupt eingetreten ist. Darüber sind wir uns einig. Sie werden festgestellt haben, dass wir von erheblichen Zweifeln bei der Verhältnismäßigkeit gesprochen haben.
Das muss auch für eine Staatsregierung gelten. Sie entlässt schon vor Beginn der Ausschusssitzung und der Aufklärung ein Bauernopfer. Sie glaubt, dass hiermit alles getan sei.
Wir wollen wissen, wie sorgfältig die Verhältnismäßigkeit geprüft wird. Herr Dr. Martens, hier ist der Bereich Justiz nicht aus der Verantwortung.