Protocol of the Session on May 26, 2011

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Das Thema Pflege ist aktueller denn je und wird uns auch in den nächsten Jahren noch oft beschäftigen. Allein die Debatte am Vormittag hat gezeigt, mit welchen Emotionen und Befürchtungen dies einhergeht. In den nächsten Jahren ist aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft ein Anstieg der Pflegebedürftigenzahlen sehr wahrscheinlich. Hier spielen Faktoren wie der medizinisch-technische Fortschritt und eine gesündere Lebensweise sowie eine höhere Lebenserwartung mit hinein.

Nach den Berechnungen der statistischen Ämter wird in Sachsen – verglichen mit heute – die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2020 um über 30 % und bis zum Jahr 2030 auf über 50 % ansteigen.

Damit liegen wir zwar nicht an der Spitze der Länder, was diese Wachstumsraten anbelangt, aber dennoch werden sich unsere Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen darauf einstellen müssen. Knapp 70% der Pflegebedürftigen haben das Glück, dass sie in der Familie oder im Freundeskreis versorgt werden, dass es also Menschen gibt, die Angehörige selbst pflegen und versorgen. Ein großer Teil wird durch den ambulanten Pflegedienst mit betreut und die Angehörigen werden dabei begleitet. Das verbleibende knappe Drittel an pflegebedürftigen Personen wird in Heimen, also in stationären Einrichtungen, versorgt. Genau diesen Aspekt wollen wir mit unserem Antrag aufgreifen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der Föderalismusreform 2006 ist das Heimrecht auf die Bundesländer übergegangen. Seitdem besteht für die Länder die Möglichkeit, eigene bedarfsgerechte Regelungen für ihre stationären Einrichtungen zu schaffen. Damit soll den Bedürfnissen vor Ort und der gelebten Wirklichkeit entsprochen werden. Wenn wir das Heimgesetz des Bundes umgestalten wollen, müssen wir uns daran messen lassen, was wir im Parlament verbessert haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ich unter effizienter Gesetzgebung verstehe, möchte ich Ihnen kurz verdeutlichen: Für mich steht das Wohl eines Heimbewohners im Mittelpunkt. In Würde zu altern heißt, einen altenpflegebedürftigen Menschen auch als Menschen zu betrachten. Die älteren Menschen, die mit dem Heimentgelt und den Beiträgen der Pflegekasse jene Einrichtungen finanzieren – das ist im Übrigen auch wichtig, denn es geht um die Finanzierbarkeit –, erwarten, dass ihnen ein modernes Gesetz die Möglichkeit gibt, sich einzubringen und mitzubestimmen. Ihre Lebensbiografie war hoffentlich meistens geprägt von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, und so sollen sie auch in den stationären Einrichtungen weiter leben können. Gute Pflege braucht auch gute Bedingungen. Überflüssige bürokratische Regeln gehen immer zulasten der Arbeit an Pflegebedürftigen und sind ein wesentlicher Kostenfaktor. Daher gilt es den Bereich der staatlichen Eingriffe zu überprüfen, zum Beispiel die unzähligen Anzeigepflichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was Pflege genau bedeutet, ist im Gesetz definiert. Sie orientiert sich heute vor allem an körperlichen Defiziten und ausschließlich am Zeitaufwand der Pflege. Aspekte wie Kommunikation, soziale Teilhabe und Beaufsichtigungen werden dabei immer weniger berücksichtigt. Auf Bundesebene werden derzeit verschiedene Modelle geprüft, um Pflege auch an kognitiven Einschränkungen und am Grad der Selbstständigkeit festzumachen.

Hierbei wollen wir unterstützen, ohne jedoch zu vernachlässigen, dass wir trotz der immer knapper werdenden

Ressourcen einen handlungsfähigen Sozialstaat erhalten wollen. Daher setzen wir auf eine entsprechende Ausgewogenheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle ist es mir nicht zuletzt ein persönliches Anliegen, einmal mehr zu betonen, dass die Arbeit in der Altenpflege den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern enorme psychische und physische Belastungen abverlangt. Ihr Einsatz für die individuelle, qualitativ hochwertige Pflege, die an den Bedürfnissen der Bewohner ausgerichtet ist, ist ein wertvoller gesellschaftlicher Dienst.

Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsministerin Christine Clauß)

Vielen Dank, Frau Jonas. – Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Lauterbach. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wir greifen das Thema der Aktuellen Debatte von heute Morgen noch einmal auf. Vieles wurde bereits angesprochen, einiges sollte durchaus wiederholt werden, um es besser zu verinnerlichen.

Ich komme damit gleich zu Punkt 1. Dieser wird, da als Berichtsantrag formuliert, von Ihnen unterschätzt. Die geforderten Daten müssten alle vorhanden sein, um eine gute und vor allem planmäßige Arbeit leisten zu können.

(Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE: So ist es!)

Aber wie sieht die Realität aus? Es gibt weder einen Pflegereport noch eine Pflegebedarfsplanung. Die Kosten überlassen Sie dem freien Markt. Um eine grundsätzliche Verzahnung von ambulanter und stationärer Betreuung umzusetzen, wäre ein Landespflegegesetz endlich an der Tagesordnung – ganz zu schweigen von dem seit Langem angemahnten Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz.

(Beifall der Abg. Klaus Bartl und Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE)

Es fehlen in Sachsen wesentliche Grundlagen. Es ist nicht nur ein Bericht abzufordern, sondern es ist durch die Staatsregierung zu erarbeiten. Wenn Sie die Staatsregierung auffordern, eine Zeitschiene vorzulegen, dann sind Sie nicht mehr Herr des Verfahrens, dann geben Sie Ihre politische Gestaltungskompetenz aus der Hand.

Ich komme zu Punkt 2. Sie schreiben in Ihrer Begründung: „Mit der Föderalismusreform 2006 ist das Heimrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Diese haben damit die Möglichkeit erhalten, entsprechend der Bedürfnisse vor Ort und gelebten Wirklichkeit eine eigene bedarfsgerechte Rechtsgrundlage für stationäre Einrichtungen zu schaffen.“

Die Föderalismusreform liegt fünf Jahre zurück. Diesen Punkt hätten Sie die letzten fünf Jahre einfordern müssen

und nicht erst jetzt! In den Jahren seither ist viel zu wenig passiert. Sie haben nicht nur die Möglichkeit, Sie haben die Pflicht, eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Dazu müssten Sie aber die Bedürfnisse vor Ort und die gelebte Wirklichkeit kennen, also einen Pflegereport haben.

Ich komme zu Punkt 3. Die Weiterentwicklung des Pflegebegriffs steht bei Ihnen am Ende des Antrages. Aber genau dieser Pflegebegriff spielt derzeit in der Fach- und öffentlichen Diskussion eine zentrale Rolle. Aus einem neuen, erweiterten Pflegebegriff ergeben sich neue, erweiterte Rahmenbedingungen für die Pflege. Hier können und müssen die Weichen von einer einrichtungsbezogenen Pflege im Minutentakt zu einer würdevollen Pflege auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gestellt werden.

Wenn Sie dieses auf Bundesebene einfordern – das sollten Sie unbedingt tun –, dann sollten Sie zuvor folgende Fragen klären: Wie ist der Freistaat, wie ist die Staatsregierung auf die Einführung eines neuen Pflegebegriffs vorbereitet? Wie wird sich die Entwicklung der Pflegestufen infrastrukturell, personell und finanziell auf die Pflegesituation auswirken?

Das ist das, was Sie in Sachsen auf der Agenda haben müssen. Sie brauchen nicht nach Berlin zu schauen und um einen neuen Pflegebegriff werben. Das können Sie in Sachsen erst einmal allein tun. Das ist viel Arbeit; ich weiß. Sollten Sie dann noch Zeit haben, in Berlin um einen neuen Pflegebegriff zu werben, mahnen Sie bitte gleich die paritätische und solidarische Finanzierung der Pflege mit an. Das sind Ansprüche, die wir als LINKE auf jeden Fall stellen.

Summa summarum: Der Antrag ist – einfach gesagt – eher ein Eigentor Ihrerseits und zudem sind die Punkte 1 und 2 im Wesentlichen überflüssig. Ich bitte Sie deshalb um eine punktweise Abstimmung, denn die Regierung kann und muss das auch ohne diesen Antrag im Wesentlichen selbst tun. Wir können uns beim Punkt 1 mit viel Augenzudrücken enthalten. Den Punkt 2 werden wir ablehnen. Den Punkt 3 sollten Sie tun; dem werden wir auch zustimmen.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Lauterbach. – Nun die SPD-Fraktion. – Frau Neukirch, bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe das ein wenig anders als meine Vorrednerin. Ich freue mich über den Antrag und bin der Meinung, das ist ein Zeichen dafür, dass wir in den Ausschüssen vermehrt Anhörungen durchführen sollten; denn ich sehe das auch als Ergebnis der Anhörung, die ich heute früh schon erwähnt habe. Ich habe heute früh ebenfalls erwähnt, dass wir dem Antrag zustimmen werden.

Ein kleiner Wermutstropfen bei diesem Antrag ist in der Überschrift die Eingrenzung auf die stationäre Pflege. In der Anhörung kam eigentlich ganz klar heraus: Die eigentliche Herausforderung in Sachsen besteht momentan in der Gestaltung des flächendeckenden Angebots ambulanter Dienste – sowohl Pflege als auch Hauswirtschaft bis hin zur Nachbarschaftshilfe und zu Begegnungsstätten. Diese müssen flächendeckend und überall vorhanden sein. Dadurch kann die häusliche Pflege gestärkt werden; denn nur das ist der Weg in die Zukunft, der sowohl der Gesellschaft nützt als auch den Menschen dabei hilft, möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben zu können.

Aber das ist nur ein kleiner Wermutstropfen. Ich freue mich über jede Initiative, die in die richtige Richtung geht, egal ob das hätte schon eher gemacht werden können oder nicht.

Zu den Punkten im Heimgesetz. Auch diese unterstützen wir. Vor dem Hintergrund ist es im Nachhinein richtig, dass der alte Gesetzentwurf zum BeWoG damals nicht abgestimmt worden ist, denn er hätte diesen Punkten überhaupt nicht entsprochen. Ich hoffe auch, dass der Antrag dazu dient, dass die Verantwortung für die Gestaltung der Pflegelandschaft, wie wir es heute früh besprochen haben, wirklich übernommen und in Sachsen in Taten umgesetzt wird. Dafür wäre es wirklich höchste Zeit, weil der Mangel an Aktivitäten in diesem Bereich in der Praxis zunehmend verärgert zur Kenntnis genommen wird.

Im Ministerium sehe ich durchaus das Problem, dass Sie durch die mangelnden Ressourcen, die Sie sich im Sozialbereich im letzten Jahr einverhandelt haben, die eigenen Gestaltungsspielräume so sehr eingeengt haben, dass derzeit für die Gestaltung, von den Ressourcen her, nicht so viele Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Hier rächt sich die Kürzungspolitik des vergangenen Jahres. Sie hat zu einer inhaltlichen Ausdünnung der Gestaltungsspielräume geführt. Über die Konsequenzen haben wir heute früh ausführlich diskutiert und sie wurden von meiner Vorrednerin hinreichend erläutert.

Trotz dieser Rahmenbedingungen sind Sie als Staatsregierung, als Regierungskoalition in der Pflicht, wieder Inhalte zu liefern. Wenn der Antrag dazu dient und es in dieser Richtung weitergeht, unterstützen wir ihn gern.

(Beifall bei der SPD)

Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frau Herrmann, bitte. – Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass es diesmal ein Antrag der Koalition ist, der uns dazu verhilft, hier noch einmal zum Thema Pflege zu sprechen.

Mir ist – ebenso wie meiner Kollegin vor mir – aufgefallen: Sie beziehen sich in erster Linie auf stationäre Pflege,

aber diese Einschränkung halten Sie in Ihrem eigenen Antrag nicht durch. Es hätte dieser Einschränkung in der Überschrift nicht bedurft, denn der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist nicht an die stationäre Pflege gebunden, und im ersten Punkt bei ambulant und stationär gehen Sie auch auf ambulante Versorgung ein. Ich nehme an, die Tatsache, dass vor allen Dingen die stationäre Pflege sehr teuer ist, hat Sie dazu veranlasst, in der Überschrift das Augenmerk hauptsächlich auf die stationäre Pflege zu legen.

Die Kollegin vor mir hat bereits gesagt: Wir sind mit dem Wachstum des kommenden Bedarfs derjenigen, die in stationären Einrichtungen wohnen, nicht die Spitze in der Bundesrepublik, aber wir liegen immerhin über dem Bundesdurchschnitt. Ausbaden werden das auch die Kommunen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Pflegesätze nicht selbst bezahlen können. Dann werden die Kommunen kräftig zur Kasse gebeten. Wir wissen, wenn wir an die Erwerbsbiografien und damit an die Rente der Betroffenen denken, dass das zunehmend der Fall sein wird. Das heißt, die stationäre Pflege ist teuer, und es ist richtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir im Alter anders leben können, ohne unbedingt in eine Einrichtung zu ziehen. Das habe ich heute früh versucht deutlich zu machen.

Wir brauchen in Sachsen drei Dinge, die heute früh schon genannt worden sind: Erstens brauchen wir eine wie auch immer genannte Rahmenplanung. Das kann selbstverständlich ein Altenhilfe-Rahmenplan sein. Der letzte ist von 2007. Er müsste fortgeschrieben und erneuert werden.

Zweitens brauchen wir eine Regelung, die den Regelungsbereich des Heimgesetzes abdeckt. Darüber ist schon gesprochen worden. Ich denke, dass das, was die Koalition im Punkt 2 formuliert hat, durch das damalige BeWoG, das nicht zur Umsetzung gekommen ist, nicht abgedeckt gewesen wäre. Insofern ist das eine Aufgabe, die in einer Neuvorlage berücksichtigt werden müsste.

Zum Dritten brauchen wir ein Landespflegegesetz. Das ist ein Ausführungsgesetz für das Pflegeversicherungsgesetz des Bundes. Dort wird die Strukturbildung, die wir in diesem Bereich benötigen und die wir immer wieder angemahnt haben, geregelt.

Was haben wir jetzt? Wir haben einen AltenhilfeRahmenplan. Ich habe das Gefühl, dass es ein wenig in die Richtung geht, dass die Staatsregierung die Verantwortung nicht so sehr als die ihre erkennt. Wenn man in den Altenhilfe-Rahmenplan hineinschaut, liest man, sie möchte für die Notwendigkeit neuer Strukturen werben. Weiter unten steht: Wie sich die Infrastruktur entwickelt, liegt wesentlich an der kommunalen Ebene. Die Staatsregierung möchte Impulse geben. Der AltenhilfeRahmenplan gibt Anregungen. Das alles ist in Form einer Werbung. Die Kommunen sind eigentlich die Verantwortlichen und müssen das umsetzen. Der Freistaat hält sich ein wenig heraus. Ich denke, das funktioniert nicht.

Wenn ich mir dann anschaue, dass Sie jetzt den Pflegebedürftigkeitsbegriff in Ihrem Antrag mit drin haben – was

ich richtig finde, denn wir müssen darüber diskutieren –, dann ist aber auch damit verbunden, dass die Pflegeversicherung die Kosten tragen wird. Wenn Sie den Pflegebegriff verändern, dann heißt das: Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Pflegeversicherung noch einmal in die Pflicht genommen, Leistungen zu bezahlen, die sie heute nicht bezahlt. Auch da ist der Freistaat nicht so sehr in der Finanzierungsverantwortung. Der Freistaat muss aber seine Verantwortung erkennen.

Die Verantwortung – das habe ich schon deutlich gemacht und das ist auch heute früh angesprochen worden – betrifft vor allen Dingen den Rahmen und die Struktur. Wir brauchen eine landespolitische Zielsetzung zum Thema Pflege. Dort hinein muss eine Strukturbildung und Vernetzung. Wie wollen wir das ausgestalten? Dafür müssen die Bedingungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang brauchen wir ein Zusammenwirken der Professionellen, die im Bereich Pflege unterwegs sind, und zwar Marktakteure, Staat, Kommunen, Familien – alle zusammen. Wir brauchen eine ganz klare Aufgabenkompetenzzuordnung zwischen dem Land und den kommunalen Ebenen.

Das alles müssen wir tun, ansonsten passiert genau das, was in der Anhörung deutlich geworden ist – und zwar das, was nicht nur die Sachverständigen, die nicht aus Sachsen kamen, gesagt haben, sondern auch die Sachverständigen, die aus Sachsen selbst kamen.

Ich möchte zitieren: „Die Versäumnisse der vergangenen Jahre liegen meines Erachtens darin, dass wir uns im Freistaat überhaupt nicht mit Grundsätzen, wie denn Altenhilfepolitik, Altenhilfe vor Ort in den Kommunen organisiert werden soll, auseinandergesetzt haben. Das ist ein großes Versäumnis. Daraus resultiert, dass wir keine Ideen und Projektansätze entwickelt haben und demnächst auch keine Infrastruktur haben, die sich im niederschwelligen Bereich und im Bereich der Koordination von Leistungen und im Beratungsbereich wiederfindet.“ Das sagte ein Sachverständiger aus Sachsen, und ich denke, er kennt die Pflegelandschaft hier.