Protocol of the Session on April 20, 2011

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Diese Vereinbarung ist Gegenstand des eingereichten Antrages mit der Drucksache 5/4979. Es handelt sich hier um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In dieser Vereinbarung ist unter anderem festgelegt, wie die Übermittlung aller Unterlagen des Bundesrates im Rah

men des Subsidiaritätsfrühwarnsystems zu erfolgen hat, in welcher Weise die Staatsregierung den Landtag auf EUGesetzgebungsakte hinweisen muss, wie mit den betreffenden EU-Dokumenten weiter zu verfahren ist und in welcher Weise die Staatsregierung die vom Landtag abgegebenen Stellungnahmen zu berücksichtigen hat. Weiterhin wird die Staatsregierung den Landtag halbjährlich über europapolitische Entwicklungen informieren. Nach einer Erprobungsphase von einem Jahr soll das Verfahren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Mit dieser Vereinbarung wird eine neue Qualität der Einbringung von sächsischen Interessen in die Europapolitik erreicht. Darum war es uns wichtig, diese Vereinbarung gemeinsam im Plenum mit der vorliegenden Beschlussempfehlung und dem genannten Antrag zu beschließen.

Heute ist ein historisches Datum für Sachsen. Der Ministerpräsident und der Präsident des Sächsischen Landtages werden heute gemeinsam diese Vereinbarung unterzeichnen. Diese wird nicht nur im Sächsischen Amtsblatt, sondern auch in der Geschäftsordnung veröffentlicht werden. Die CDU-Fraktion bedankt sich beim Präsidenten des Sächsischen Landtages, beim Ministerpräsidenten, der Staatsregierung und den beteiligten Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Fraktion DIE LINKE, bitte. Herr Dr. Hahn.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Subsidiaritätsvereinbarung zwischen dem Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung findet ein längerer Beratungsprozess einen weitgehend konstruktiven Abschluss, der letztlich seinen Ausgangspunkt in dem im Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon hat. Darauf hat bereits mein Vorredner von der CDU-Fraktion hingewiesen, sodass ich mir weitere detaillierte Aussagen dazu ersparen kann. Im Kern bleibt aber festzuhalten, dass mit dem Vertragswerk von Lissabon die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen, also auch der Sächsische Landtag, endlich aktiv in das System der Subsidiaritätskontrolle und des Frühwarnsystems einbezogen werden.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass inzwischen nahezu 70 % deutscher Gesetzgebung durch Rechtsakte der Europäischen Union geprägt oder zumindest beeinflusst sind, wird gerade auch nach dem sogenannten Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Juni 2009 deutlich, dass ein neu justiertes Kompetenzverhältnis zwischen der Europa-, Landes- und Regionalebene sowohl in Bezug auf die Legitimation europarechtlicher Entscheidungen wie auch zur aktiven Integra

tion von Ländern und Regionen in ein gemeinsames Europa notwendig ist. Wir als LINKE wollen diese Integration auch.

Europarechtliche Regelungen durchdringen, wenngleich in unterschiedlichem Maße, heute alle wesentlichen Lebensbereiche. Oft allerdings wird dieser gemeinschaftsrechtliche Eingriff auch in Sachsen eher als dirigistisch wahrgenommen, da eine konstruktive Beteiligung demokratischer Akteure in den Regionen entweder nur partiell bzw. gar nicht stattfindet oder aber zumindest nicht ausreichend öffentlich vermittelt wird. Die Darstellung von Entscheidungen aus Brüssel erfolgt häufig in einem kritischen Licht, weil oft die Hintergründe ihres Zustandekommens unzureichend vermittelt werden. Würden wir zum Beispiel unter der Bevölkerung in Sachsen nachfragen, was über die EU-Agenda 2020 bekannt ist und wie die landespolitischen Interessen mit dieser Agenda verbunden sind, dann wäre das Ergebnis aller Voraussicht nach ernüchternd bis erschreckend. Diese Situation kann und muss mit einer wirklich ernst gemeinten Zuwendung des Sächsischen Landtages zu den laufenden europäischen Angelegenheiten im Rahmen von Subsidiaritätskontrolle und Frühwarnsystem aus unserer Sicht deutlich verbessert werden. Wir wollen dazu unseren Beitrag leisten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die tatsächliche Einbeziehung des Sächsischen Landtages in für Sachsen relevante Angelegenheiten der Subsidiaritätskontrolle gerade auch im Zusammenhang mit dem Frühwarnsystem ist keine Frage der Beliebigkeit oder bloßer passiver Kenntnisnahme europapolitischer Aktivitäten anderer, sondern sie erwächst aus dem realen Gestaltungsanspruch und der Notwendigkeit der Mitwirkung der Regionen in einer europäischen Perspektive. Insbesondere für Sachsen mit seinen grenzüberschreitenden Verbindungen nach Polen und in die Tschechische Republik sowie natürlich auch im ureigenen Interesse sächsischer Landesentwicklung ist eine aktive Vermittlung europäischer Integration unter direkter Einbeziehung des Sächsischen Landtages unabdingbar. Nur so – das ist zumindest unsere Überzeugung – kann die vorhandene Distanz zur Europäischen Union und die nicht zu übersehende Europamüdigkeit – das erkennen wir beispielsweise bei Wahlen – überwunden werden.

Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als Fraktion im vorliegenden Antrag noch einige weitergehende, die Rechte des Parlaments stärkende Regelungen gewünscht hätten. Ich will beispielhaft nur einen einzigen Punkt herausgreifen. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente verabschiedete am 21. und 22. Juni 2010 die Stuttgarter Erklärung und hat dort das Erfordernis der Beteiligung der Länderparlamente im europäischen Integrationsprozess ausdrücklich hervorgehoben. In Punkt 5 dieser Stuttgarter Erklärung heißt es, „dass die jeweiligen Regeln im Landesrecht vorzugsweise im Landesverfassungsrecht so auszugestalten (seien), dass die notwendige Mitwirkungsmöglichkeit des Landesparlamentes gegenüber der

Landesregierung zur Wahrung der Integrationsverantwortung gesichert wird. Zu dieser Mitwirkungsmöglichkeit gehört über das Informationsrecht hinaus die Möglichkeit, landesverfassungsrechtlich eine Bindung der Landesregierung beim Stimmverhalten im Bundesrat und bei der Erhebung von Verfassungsklagen auf Bundesebene vorzusehen.“

Diese von den 16 deutschen Landtagspräsidenten – soweit ich weiß – einstimmig beschlossene Formulierung wird von den LINKEN nachdrücklich unterstützt. Auch wir halten eine gesetzliche Regelung letztlich für unumgänglich. Gewiss – die jetzt vorliegende Subsidiaritätsvereinbarung zwischen dem Landtag und der Staatsregierung zielt zunächst darauf ab, den praktischen Prozess der Subsidiaritätskontrolle und der Überprüfung europäischer Rechtsakte im Rahmen des Frühwarnsystems unmittelbar in Gang zu bringen, aber sie kann eben noch nicht alle damit im Zusammenhang stehenden Probleme endgültig lösen. Fragen der Ausgestaltung der konstruktiven Erprobungsphase sollen daher im Verlaufe eines Jahres weiter erörtert werden, um im Ergebnis einer Evaluation über die weitere normative Ausgestaltung und gegebenenfalls landesverfassungsrechtlich zu gestaltende Regelungen entscheiden zu können.

Nicht nur mit Bezug auf die Stuttgarter Erklärung, sondern auch mit Blick auf die Erfahrungen anderer Bundesländer werden jedoch bereits Konturen für mögliche neue Herausforderungen sichtbar. Ich darf Sie auf eine Vereinbarung hinweisen, die vor wenigen Tagen in Thüringen zur Unterrichtung und Beteiligung des Thüringer Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union abgeschlossen worden ist. Dort gibt es einen ganz zentralen Punkt, in dem diese Vereinbarung in Thüringen der Erklärung der Landtagspräsidenten folgt. Dort hat man festgelegt, dass Entscheidungen der Landesregierungen zu Subsidiaritätsfragen nur so ausfallen dürfen, wie das Parlament es vorher beschlossen hat. Mit anderen Worten, die Staatsregierung ist an die Entscheidung des Parlaments gebunden. Ich finde, das ist in dieser wichtigen Frage eine weitergehende Regelung, die die Thüringer Kolleginnen und Kollegen gefunden haben, die ich mir, wenn wir das evaluieren, für Sachsen wünschen würde.

(Beifall bei den LINKEN)

Dieser Verweis, meine Damen und Herren, schmälert aber in keiner Weise den positiven Gehalt der vorliegenden Subsidiaritätsvereinbarung. Er soll jedoch darauf aufmerksam machen, dass mit der Verabschiedung dieser Vereinbarung der unmittelbare Eintritt in eine Phase aktiver Beschäftigung und Debatte mit den für Sachsen relevanten europapolitischen und europarechtlichen Themen einsetzen muss, um die einjährige Erprobungszeit effektiv zu nutzen.

Die nächsten Monate werden zeigen, wie der nun gesetzte Rahmen und die Möglichkeiten für die Einbeziehung des Sächsischen Landtages zu einer tatsächlichen Mitgestaltung und Wahrnahme von Integrationsverantwortung führen. Die Fraktion DIE LINKE ist entschlossen, sich

auch in den kommenden Debatten zur Europapolitik aktiv zu beteiligen. Wir haben gerade heute einen Antrag mit dem Ziel der Abgabe einer Regierungserklärung zum europapolitischen Konzept der Staatsregierung und dessen Umsetzung in den Jahren 2011 bis 2014 in den Geschäftsgang eingebracht. Wir werden sicher über diesen Antrag in einer der nächsten Plenarsitzungen sprechen können.

Der heute vorliegende Antrag zur Subsidiaritätsprüfung ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss, aber er weist in die richtige Richtung. Deshalb wird meine Fraktion ihm auch zustimmen. Damit wir beim nächsten Tagesordnungspunkt nicht noch einmal das Wort ergreifen müssen, erkläre ich schon an dieser Stelle, dass wir logischerweise auch die sich daraus ergebende Änderung der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages mittragen werden.

Ich komme zum Schluss: Die Europapolitik verdient ohne Zweifel eine stärkere Beachtung nicht zuletzt auch hier im Sächsischen Landtag, und vielleicht – das ist eine letzte Anregung – können wir uns doch noch entschließen, dafür wieder einen eigenständigen Parlamentsauschuss einzusetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Die SPD-Fraktion, bitte. Herr Abg. Jurk.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Worüber sprechen wir heute? Wir sprechen ganz konkret über die Umsetzung des Vertrages von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 nach einem langen Prozedere in Kraft getreten ist, und wir sprechen auch über die Konsequenzen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juni 2009.

Warum ist dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so wichtig? Es ist wichtig, weil damals unter anderem Herr Gauweiler gegen diesen Vertrag von Lissabon geklagt hat und weil als Ergebnis festgestellt wurde, dass der Vertrag von Lissabon mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, dass – im Gegensatz zumindest zu dem, was die Klageführer vermutet hätten – die Rechte des Bundestages und des Bundesrates durch den Vertrag von Lissabon eher gestärkt werden und dass dies auch umgesetzt werden muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man hat auch mit dem Vertrag von Lissabon und der Ausformulierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes sehr klar gemacht, dass die Organe der Europäischen Union rechtlich verpflichtet sind, die nationalen Parlamente einzubeziehen, und dass wiederum die Bundesstaaten verpflichtet sind, die entsprechenden Landtage in die Subsidiaritätskontrolle einzubeziehen. Genau das setzen wir heute um.

Ich stelle fest, dass nach vielen, vielen Jahren, in denen wir immer wieder kritisiert haben, dass viele Entschei

dungen in Brüssel sehr bürgerfern getroffen wurden, nunmehr auch eine echte Stärkung des Bundestages und der deutschen Landtage vollzogen werden kann. Gerade die Rolle der Landtage innerhalb des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland wird ab und an immer wieder hinterfragt. Wer gestern die Umfrage des Allensbach-Instituts zur Kenntnis genommen hat, wonach eine große Mehrheit in Deutschland offensichtlich mit dem Bildungsföderalismus Probleme hat, dem wird auch deutlich, dass Landtage Aufgaben brauchen, die akzeptiert werden und die auch nahe an den Interessen der Bevölkerung sind.

Da unsere Städte und Gemeinden Teile der Länder sind, möchte ich deutlich sagen, dass das auch eine Chance ist, eine – ich nenne es einmal so – gewisse kommunale Blindheit der Entscheidungen von Brüssel zu beheben.

Subsidiaritätskontrolle heißt für mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich auch mehr Verantwortung, und das heißt mehr Aufwand. Da bin ich bei der Frage der praktischen Umsetzung: Wie realisieren wir das bei uns im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss hier im Landtag? Da werden wir sicherlich Erfahrungen sammeln. Eigentlich ist das Verfahren schon etwas klarer geworden. Wir müssen aber auch schauen, dass wir dieser höheren Verantwortung, die damit auch der Landtag und der entsprechende Ausschuss zugeschrieben bekommen, gerecht werden. Denn die Möglichkeiten – Kollege Hähnel, Sie haben das ausgeführt –, eine Subsidiaritätsverletzungsrüge einzureichen, beschränken sich auf einen Zeitraum von acht Wochen. Das heißt, man muss relativ schnell reagieren.

Insofern glaube ich, weil ich selbst einmal Teil der Exekutive war, dass wir auch ein vernünftiges Verhältnis in der Frage hinbekommen müssen, wie wir gemeinsam feststellen, welche Fragen insbesondere einer verstärkten oder vertieften Subsidiaritätskontrolle unterliegen müssen. Das ist der ganz entscheidende Punkt; denn wir wollen eindeutig sagen, dass das für uns wirklich wichtig ist. Das, was die Bürgerinnen und Bürger vor Ort interessiert, müssen wir auch im Landtag ausreichend und vertieft betrachten. Deshalb müssen wir, glaube ich, im Verfahren Erfahrungen sammeln, die wir am Ende auch nutzen und evaluieren, um den Prozess so zu gestalten, dass er tatsächlich am Ende dazu führt, dass wir die richtigen Antworten geben.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können uns natürlich auch in anderen Landtagen umschauen. Herr Hahn hat heute zu seinem Geburtstag darauf hingewiesen. Jetzt ist er gerade in ein Gespräch vertieft. Sie, Herr Hahn, haben völlig recht, der Thüringer Landtag ist über das, was wir in Sachsen beschließen, hinausgegangen, und er war auch ein bisschen schneller. Andere Landtage waren das übrigens auch.

Mir liegt es fern, das eher schwarze Bayern hier zu zitieren, aber mit dem dortigen Parlamentsinformationsgesetz hat man sich eine Grundlage geschaffen, auf der

insbesondere die Subsidiaritätskontrolle bereits stattfindet. Ich glaube, aus den Erfahrungen des Bayerischen Landtages und des dortigen Europaausschusses könnten auch wir durchaus lernen.

Ich sehe die große Gefahr – ich habe schon über Verantwortung gesprochen –, dass es möglicherweise passiert, dass Regierungen meinen, sie können, da sie ja allwissend sind, bestimmte Entscheidungen ganz allein treffen. Die Bundesregierung zeigt dabei gerade ein Beispiel, wie es nicht passieren sollte. Zu einem eminent wichtigen Thema erfolgte bisher nicht die entsprechende Information und Beteiligung des Bundestages.

Ich sage ausdrücklich, worum es dabei geht: Es geht um die derzeit laufenden Verhandlungen zur Etablierung eines permanenten Stabilitätsmechanismus für die Eurozone. Das ist ein so gravierender und schwerwiegender Punkt, wenn es um den EU-Rettungsschirm geht, dass ich glaube, dass der Bundestag schnellstmöglich hätte beteiligt werden müssen. Denn wie ist die Situation? Derzeit laufen Arbeiten am Vertrag für den neuen Rettungsschirm. Diese wiederum werden durchgeführt durch eine „Task force on coordinated action“ der Eurogruppe.

Es ist ganz einfach so, dass andere europäische Parlamente diesen Vertragsentwurf bereits kennen und mit ihm befasst sind. Die deutsche Bundesregierung aber hält es momentan nicht für angezeigt, den Bundestag darüber zu informieren. Gerade weil die Ausgestaltung dieses europäischen Stabilitätsmechanismus von besonderer Bedeutung auch für die finanzielle Situation Deutschlands ist, glaube ich, dass die zentralen haushalts- und finanzpolitischen Kompetenzen des Bundestages in besondere Weise betroffen sind. Ich sage das, weil wir auch aus schlechten Beispielen lernen sollten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPDFraktion stimmt dem gemeinsamen Antrag selbstverständlich zu. Wir erklären genauso wie mein Vorredner, dass wir das auch für die Änderung der Geschäftsordnung so handhaben wollen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Die FDP-Fraktion, bitte. Herr Abg. Herbst.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt hier im Plenum nicht oft vor, dass ein Antrag von fünf Fraktionen gemeinsam unterschrieben wird. Es kommt auch nicht so oft vor, dass Entscheidungen im Ausschuss einstimmig fallen. Hier ist das der Fall. Diese neue Einigkeit verdanken wir dem Vertrag von Lissabon und dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Europa sorgt also für Einigkeit im Sächsischen Landtag. Auch sehr interessant!

Ich glaube, wir alle sind froh darüber, dass durch diese europäischen Regelungen die nationalen und regionalen

Parlamente in europapolitischen Fragen gestärkt werden. Wir als Landtag erhalten die Gelegenheit zur Prüfung von EU-Richtlinien und -Verordnungen auf Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip. Man könnte sagen, wir führen eine Art Subsidiaritäts-TÜV ein.

Mit dem heutigen Beschluss und der Vereinbarung mit der Staatsregierung stärken wir den Landtag in europapolitischen Fragen, denn wir erhalten als Landtag die Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor neues europäisches Recht geschaffen wird.

Ich möchte dem Europaministerium und dem Europaminister für die gute Zusammenarbeit in Vorbereitung dieser Vereinbarung mit dem Landtag ausdrücklich danken.