Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich ein paar Beispiele bringen, über die ich mich gewundert habe. Ich habe einen Flyer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor mir liegen, den ich nicht zeigen werde, sondern erkläre. Auf dem oberen Bild ist ein Garten mit einem Eichhörnchen und Bäumen zu sehen. So war es früher.
Auf dem unteren Bild sind nur Baumstümpfe, zwei Bäume mit abgehackten Ästen und das Gerippe eines Eichhörnchens zu sehen. So soll es also jetzt aussehen. Wenn ich hinausschaue oder durch Dresden fahre, kann ich eben nicht erkennen, dass das beschriebene Horrorszenario eingetreten wäre, nicht mal ansatzweise. Weiter liest man in dem Flyer vom „berüchtigten Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechtes“ und vom „Einheitsgrün“. Weiter ist die Rede von den negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt, das Stadtklima und die Schönheit unserer Städte und Gemeinden. Das alles ist noch genau wie vorher, es hat sich nichts geändert.
Hier steht noch: „Den Gemeinden entgehen wichtige Einnahmen zur Pflege, Sicherung und Erweiterung des Baumbestandes“. Wer einmal nachgefragt hat, wie viele Einnahmen nach Abzug der Verwaltungskosten übrig geblieben sind, kann feststellen, dass nichts übrig geblie
Um bei den GRÜNEN zu bleiben: Der Kreisverband der GRÜNEN im Erzgebirge hat am 21. Februar 2011 eine große Fotoaktion zum Mitmachen gestartet – „Kettensägenmassaker“ im Erzgebirgskreis. Die Bürger wurden aufgerufen, Bilder einzuschicken. Vier Bilder sind gekommen, mehr nicht. Einmal gefällte Nadelbäume in Schwarzenberg am Hofgarten, einmal gefällte Pappeln in Schwarzenberg am Hofgarten, einmal Uferbäume am „Kaufland“ in Schwarzenberg und vier abgeschnittene Weiden in Schwarzenberg am Hofgarten. Es ist de facto nichts passiert, sondern die Bürger sind sehr, sehr verantwortlich mit dem Gesetz umgegangen.
Es wird sicherlich immer Eigentümer geben, die sich nicht an die jetzt noch bestehenden gesetzlichen Vorschriften halten werden und entgegen diesen Bestimmungen geschützte Bäume fällen. Es hält sich ja auch nicht jeder an Geschwindigkeitsbeschränkungen, aber wenn man ihn erwischt, wird er bestraft.
Herr Hahn, Ihre Fraktion, vor allen Dingen der Kollege Bartl, hat sich immer als Verteidiger für das Kleingärtnerwesen in Sachsen eingesetzt.
Dass Sie jetzt einen Antrag einbringen, in dem Sie genau das, was die Kleingärtner vehement seit Jahren gefordert haben, wieder zurücknehmen wollen und damit die Kleingärten wieder in diese gesetzliche Regelung hineinfallen, verwundert mich. Oder hat jemand nicht aufgepasst?
Dieser Aspekt war es doch, der uns als Erstes darauf hingewiesen hat, dass diese Probleme bestehen. Aber keine Sorge – –
Vielen Dank. – Herr Günther, haben Sie festgestellt, dass unser Gesetzentwurf darauf abzielte, eine verfassungsmäßige Sicherstellung eines vormaligen Paragrafen wiederherzustellen? Haben Sie auch festgestellt, dass eines der Gesetze heute vom Sächsischen Verfassungsgericht gekippt worden ist? Wollen Sie das jetzige Gesetz auch dort landen sehen?
Als Ergebnis würden Sie erzielen, dass die Kleingärtner wieder davon betroffen wären. Das wollen wir nicht.
Schauen Sie sich an, wie Herr Bartl für die Kleingärtner gekämpft hat. Ich kann von dieser Stelle aus die Kleingärtner und Grundstücksbesitzer beruhigen.
Wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Deswegen haben die Kleingärtner und Grundstückseigentümer in Sachsen Ruhe vor Ihnen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wohl ein letzter verzweifelter Versuch der Opposition, hier der LINKEN, die Folgen der im September durch die Koalition beschlossenen Änderungen des Sächsischen Naturschutzgesetzes zu heilen. Leider wird das weder den betroffenen Bäumen noch den betroffenen Kommunen etwas nützen. Noch steht die beabsichtigte Klage der Stadt Leipzig gegen den Eingriff in die kommunale Hoheit aus. Vielleicht haben wir erst danach endgültig Klarheit. Dann werden wir sehen, Herr Meyer.
Was wir dagegen seit dem Inkrafttreten der geänderten Paragrafen bereits jetzt haben, ist die Verunsicherung und Handlungseinschränkung der Gemeinden. Ob Sie darauf stolz sein wollen, das müssen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, selbst entscheiden.
Leider ist die Zeit für eine seriöse Bewertung der Folgen noch nicht ausreichend. Noch niemand kann beziffern, wie viele Bäume in Städten und Gemeinden in den vier Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes gefällt worden sind.
Keine Verwaltung hat die Kapazität, eine solche Zahl zu erheben. Was uns bleibt, sind die eigenen Eindrücke, die Eindrücke der Umweltverbände und die Aussagen einiger kommunaler Baumschutzverantwortlicher. Ja, es sind in Größenordnungen nicht mehr geschützte Bäume gefällt worden. Ja, die Rodungen konzentrieren sich in Einfamilienhaussiedlungen. Ja, es sind auch viele Jungbäume, für deren Fällung es überhaupt keine Notwendigkeit gegeben hat, entfernt worden. Ja, es gibt zahlreiche Verstöße gegen Schutzvorschriften infolge der verwirrenden Regelungen. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Quantifizierbar ist das noch nicht, aber Anfragen unserer grünen Stadt- und
Gemeinderäte laufen. Wir werden Sie gern über das Ergebnis informieren. Auch Ihnen, Herr Staatsminister, lassen wir die Ergebnisse zukommen.
So ganz nebenbei bemerkt: Die Rodungen der Landestalsperrenverwaltung auf Sachsens Deichen tragen leider nicht dazu bei, die Hemmschwelle bei Baumfällungen zu erhöhen.
Dagegen steht Ihre Behauptung, dass das sogenannte Kettensägenmassaker ausgeblieben sei, eigentlich vollmundig im Raum. Beweise dafür können Sie nicht aufzeigen, und Sie sind ihn nicht angetreten.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat im Februar eine Mustersatzung veröffentlicht. Das ist ein durchaus löbliches Engagement, zumal der besondere Schutz von Gehölzen wie Eiben, Schwarzpappeln oder Streuobstwiesen, Alleen oder Hecken klar geregelt wird. Allerdings – und daran erinnere ich sehr gern – war ein explizites und ganz zentrales Ziel der Abbau von Bürokratie. Feiern Sie die Tatsache, dass die Mustersatzung bei 15 Seiten Umfang 15 Seiten zusätzlicher Erläuterungen bedarf, als Musterbeispiel für den Bürokratieabbau? Noch Fragen? – Nein, dann danke.
Wird vonseiten der Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wünscht die Staatsregierung zu sprechen? – Herr Minister Kupfer, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete! Die Argumente sind ausgetauscht. Die Staatsregierung schließt sich der Auffassung der Koalitionsfraktionen an. Ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes des kommunalen Baumbestandes durch die sächsischen Gemeinden. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Ich beginne mit der Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist die Überschrift mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 2 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmen dafür, dennoch wurde Artikel 2 abgelehnt.