Protocol of the Session on March 23, 2011

2007 hat Herr Flath – als damaliger Kultusminister – erklärt, dass es keine Mitwirkungsentzüge mehr gibt. Eine Grundlage eines Gesetzes oder eine Grundlage einer Verwaltungsvorschrift hat es dort nicht gegeben. Wir haben es damals begrüßt, dass es so erklärt und auch so umgesetzt worden ist; aber die Zahlen, die Frau Giegengack gerade dargestellt hat, sind Realität, ohne Gesetz. Wenn ich Sie heute richtig verstanden habe, Herr Seidel, dann heißt das, dass Sie das Moratorium gleich wieder „in die Tonne kloppen können“ – ich sage es einmal so hart –;

denn nach dem, was Sie gerade gesagt haben, bedeutet es ganz klar, dass diese Schulen wie nach Schulgesetz behandelt werden, oder sie bekommen eine Ausnahmegenehmigung. Nach welchen Kriterien bekommen sie denn die Ausnahmegenehmigung? Es gibt kein Gesetz, es gibt keine Verwaltungsvorschrift; es gibt ein Moratorium, eine Willensbekundung dafür. Für das, was Sie gerade dargestellt haben, fehlt mir jegliches Verständnis, wenn es darum geht, diese Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Wir als LINKE sind ganz klar der Auffassung – ich habe es heute Morgen schon ausführlich dargestellt –, dass das Schulgesetz geändert werden muss. Wir sehen es anders als Sie, die GRÜNEN. Wir wollen veränderte Schülerzahlen ganz klar angepasst im Schulgesetz haben, so wie die Realität zurzeit im Freistaat Sachsen wirklich ist. Das heißt: Kleinere Klassen, Einzügigkeit von Mittelschulen und auch eine Zweizügigkeit von Gymnasien können wir uns ganz klar und eindeutig vorstellen. Man kann darüber streiten, man kann darüber diskutieren.

Dieses Gesetz haben wir derzeit nicht, sondern wir haben seit 2004 dieses Schulgesetz. Diesbezüglich möchte ich auch die Worte von Herrn Colditz von heute Morgen aufgreifen. Er hatte angedeutet, dass auch er sich wünsche, dass wir in diesem Schuljahr und vielleicht in den nächsten Schuljahren mehr Klassen mit einer Ausnahmegenehmigung bekämen, um keine Mitwirkungsentzüge auszusprechen. Wir fordern, dass der Kultusminister in diesem Jahr keine Mitwirkungsentzüge ausspricht, das heißt, Ausnahmegenehmigungen für alle Klassen, die unter die Mindestschülerzahlen und im Übrigen auch unter das Moratorium fallen, auszusprechen. Das wäre unsere Maximalforderung. Das wäre der Wunsch, den wir für das kommende Schuljahr und die derzeit angemeldeten Klassen haben.

Wir werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine hundertprozentige Wunschliste fertigbekommen, denn auch der Minister hat heute Morgen schon angedeutet, um es klar zu benennen, dass es natürlich Mitwirkungsentzüge nach den angemeldeten Schülerzahlen geben wird – zumindest habe ich ihn so verstanden –; denn wir wissen, dass wir bei dieser Staatsregierung, wenn sie Papiere vorlegt, auch zwischen den Zeilen lesen müssen. Wir möchten den Antrag, den Sie heute hier gestellt haben, unterstützen. Solange wir ein solches Schulgesetz haben und die Willkür des Kultusministeriums greift, möchten wir eine klare Regelung haben, wann Mitwirkungsentzüge ausgesprochen bzw. zu Ihrem Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können oder nicht, weil hier die politische Entscheidung häufig zugunsten der CDU gefallen ist, auch wenn ich an Wahlkreise der CDUKollegen denke.

Deshalb werden wir dem heutigen Antrag zustimmen.

(Beifall des Abg. Horst Wehner, DIE LINKE)

Wir fahren fort in der allgemeinen Aussprache. Für die SPDFraktion Frau Abg. Dr. Stange, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich gar nicht zu dem Antrag sprechen, weil der Antrag, die Begründung und das Anliegen klar sind. Wir brauchen für die Umsetzung des § 4a Abs. 4 des Sächsischen Schulgesetzes, so wie Frau Giegengack das dargestellt hat, eine für die Öffentlichkeit, insbesondere für die Schulträger, nachvollziehbare Verwaltungsvorschrift. Offenbar mogelt sich das Kultusministerium um diese Klarheit herum. Das haben auch die Ausführungen – deshalb habe ich mich auch zu Wort gemeldet – von Herrn Seidel gerade noch einmal zum Ausdruck gebracht.

Herr Seidel, wenn Sie sich die Punkte a bis f des Schulgesetzes ansehen, dann werden Sie nur einen einzigen Punkt finden, in dem vielleicht das Moratorium Eingang finden könnte. Das ist der Punkt 1 „Landes- und regionalplanerische Gründe“. Dort steht aber in den Handreichungen für die Verwaltung – die Verwaltung agiert nicht ganz im luftleeren Raum –, dass dieser Punkt dann umgesetzt wird, wenn Grundschulen, Mittelschulen oder Gymnasien die einzigen Schulen der jeweiligen Schulart im Ober- oder Mittelzentrum sind.

In diesen Punkt passt nun nicht jede Mittelschule hinein. Deswegen bin ich der Auffassung und unterstütze diesen Antrag nachdrücklich, dass wir Klarheit darüber brauchen – es hat hierzu keine Antwort gegeben, denn das wäre vorhin meine Zwischenfrage gewesen, Herr Seidel –, warum es zum Beispiel von 2006 bis 2009 eine solche Unregelmäßigkeit – so möchte ich es einmal bezeichnen – in der Anwendung des § 4a des Schulgesetzes gegeben hat, dass es keine Anhörungen und Mitwirkungsentzüge in der Größenordnung wie zuvor und danach gab.

Die Beispiele sind von Frau Giegengack aufgeführt worden. Am Beispiel Kreischa haben wir das gleichermaßen deutlich gemacht. Genau das zeigt, dass die Verwaltung sicherlich sehr ordentlich arbeitet. Das zeigt aber auch die politische Einflussnahme auf die Verwaltung bei Entscheidungen, wann Anhörungen und Mitwirkungsentzüge auf der Grundlage dieses Schulgesetzes erfolgen. Um dem Einhalt zu gebieten, ist es notwendig, dass wir eine transparente und nachvollziehbare Verwaltungsvorschrift haben, an die dann auch die Verwaltungen gebunden sind und für die Öffentlichkeit und die Schulträger Klarheit herrscht und nicht vor den Wahlen so und ein Jahr später anders entschieden werden kann.

Deshalb noch einmal unsere nachdrückliche Unterstützung. Ich denke, es dürfte kein Zauberwerk für das Kultusministerium werden, denn die Regelungen sind, wenn sie angewendet werden, auch im Ministerium klar.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Als nächster Redner für die FDP-Fraktion Herr Bläsner, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wohnortnahe Schulen, eine hohe schulische Qualität und die demografische

Entwicklung bestimmen seit Jahren die Diskussion im Sächsischen Landtag. Oftmals stehen diese Themenbereiche dabei in einem gewissen Spannungsfeld zueinander. Der rechtliche Dreh- und Angelpunkt ist dabei oft der § 4a des Sächsischen Schulgesetzes. Er regelt – wie wir alle wissen – die Mindestschülerzahlen, und er gibt Vorgaben im Bereich der Ausnahmetatbestände.

Der jetzige Antrag sieht vor, diese Ausnahmetatbestände zu konkretisieren und in gewisser Weise auch zu pauschalisieren. Wir wissen, dass die in § 4a genannte Erfüllung der Mindestschülerzahlen in den vergangenen Jahren hohe Anforderungen an die Schulträger gestellt hat. Auch im letzten Schuljahr haben 77 Mittelschulen zum Anmeldedatum diese Vorgaben nicht erfüllt, andere später durch Auffüllung und Umlenkung. Einige haben dauerhafte, andere temporäre Ausnahmegenehmigungen bekommen und andere wiederum haben keine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Dass dieser Umstand für Außenstehende oder für den einen oder anderen Schulträger nicht immer nachvollziehbar ist, ist verständlich. Auch dass der Wunsch nach einer einheitlichen Verwaltungsvorschrift besteht, ist verständlich. Doch die Frage ist doch – diese müssen wir in diesem Hohen Haus beantworten –: Ist es denn auch sinnvoll, das zu machen?

Zunächst möchte ich darauf verweisen – diesbezüglich haben Sie mich, Frau Giegengack, ein wenig an der Berufsehre gekratzt, denn ich bin Verwaltungsfachwirt –, dass die Beamten und Angestellten im Ministerium nicht einfach nach Gutdünken entscheiden können, sondern nach pflichtgemäßem Ermessen, und dass sie wesentlich Gleiches auch gleich behandeln, allerdings auch die besonderen individuellen Sachverhalte berücksichtigen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie erläutern in der Begründung zum Antrag, die Ermessensspielräume der Ausnahmetatbestände würden Unsicherheit schaffen und eine Planungssicherheit behindern. Deshalb wollen Sie eine Konkretisierung dieser Ausnahmetatbestände. Ihre Forderungen sind, so sehr man sie auch für nachvollziehbar halten mag, nicht sinnvoll. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe – das wurde auch schon gesagt–, wäre der Themenbereich Fahrtzeiten. Aber eigentlich ist es auch überflüssig, denn wir haben die Vorgaben im Landesentwicklungsplan und wir haben Gerichtsurteile. Das ist insoweit transparent ausgeregelt und ausgeurteilt.

Ansonsten sehe ich in einer Pauschalisierung eher die Gefahr von mehr statt weniger Schulschließungen. Es sind sehr unterschiedliche Gründe, die trotz Unterschreitung der Mindestschülerzahlen vielleicht für den dauerhaften Erhalt dieser Schule sprechen, ob nun für das eine Schuljahr oder darüber hinaus. Ob es die sorbischsprachigen Schulen sind, ob es nicht vorhandene Kapazitäten bei Nachbarschulen sind, ob es der besonders dünn besiedelte Raum ist oder aber pädagogische Angebote: Die Gründe sind vielfältig, und das Schulgesetz sieht hierzu zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten vor, die im Übrigen – so zumin

dest der Kommentar – auch keine abschließende Aufzählung sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, am Ende darauf hinzuweisen, was bei einem solchen Anliegen, der Konkretisierung, besonders schwierig ist. Selbst wenn es uns gelingen sollte, Ausnahmetatbestände zu konkretisieren, wird es Einzelfälle geben, die darauf nicht passen. Was wollen wir dann machen? Wollen wir dann einfach die Schule schließen, weil es nicht auf diese VwV passt oder weil man bei der Erstellung der VwV nicht daran gedacht hat?

Zudem möchte ich darauf verweisen, dass es gerade diese Ausnahmetatbestände im Schulgesetz waren, die dieses Moratorium ermöglicht haben. Es ist ein neuer Ausnahmetatbestand hinzugetreten. Wir haben eine veränderte Bildungsempfehlung. Die Schülerströme sind in Bewegung, auch aufgrund der Gründung von freien Schulen. Deshalb ist das die Begründung für das Schulschließungsmoratorium. Deshalb hat es eine klare rechtlich fundierte Basis als Ausnahmetatbestand vom Sächsischen Schulgesetz.

All dies wäre ohne die Flexibilität des Schulgesetzes nicht möglich gewesen. Man kann sicherlich darüber streiten, wie viele Schüler es sein sollten, aber die Art und Weise, wie es gemacht wurde, ist sehr vorausschauend gewesen. Ich bin froh, dass wir diese Flexibilisierung haben. Meine Meinung ist: Es sollten niemandem Vorwürfe gemacht werden, dass es willkürlich war, was 2008/2009 gewesen ist. Ich glaube, wir hatten eine Kreisgebietsreform. Wir alle wissen, wie schwierig es war, dass die Kreise zusammengewachsen sind, und dass man dann die Schulen nicht schließen konnte, ist, denke ich, verständlich. Deswegen glaube ich nicht – auch wenn es angesprochen wurde –, dass es reiner Wahlkampf war.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Frau Schüßler für die NPD-Fraktion schließt die erste Runde der allgemeinen Aussprache.

Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Nachdem wir heute Vormittag erst eine Debatte zum Schulschließungsmoratorium hatten, bewegt sich die Diskussion im Hohen Hause nun erneut in diesem Bereich. Ich komme nicht umhin, auch hier wieder die demografische Katastrophe als eigentliche Ursache dieser ganzen Probleme zu nennen. Aber solange sich hier nichts Grundsätzliches tut, werden wir uns wohl weiter mit den Begleitumständen der Schulschließungen beschäftigen müssen.

Der Antrag der GRÜNEN, die Regelungen zur Mindestschülerzahl bzw. Mindestzügigkeit einheitlich und berechenbar zu gestalten, klingt sehr vernünftig. Er greift im Gegensatz zu manch anderen Vorschlägen aus dieser Richtung nicht das sächsische Schulsystem als solches an. Dennoch wird er seitens des Kultusministers und der

Koalitionsfraktionen rundweg abgelehnt. In der Stellungnahme wird „keine Veranlassung gesehen, den Verwaltungsvollzug zu vereinheitlichen.“ Der interessierte oder betroffene Bürger wird dies kaum nachvollziehen können, ebenso wie die von Schulschließung betroffenen Eltern, Lehrer und Schüler oft nicht nachvollziehen können, weshalb in vergleichbaren Fällen nicht gleich entschieden wurde. Frau Giegengack hat uns gerade einen besonders krassen Fall vorgetragen.

Ich würde die Ablehnung dieses Antrages noch verstehen, wenn er starre gesetzliche Regelungen vorsehen würde, denn damit könnten neue Ungerechtigkeiten entstehen und manche Entscheidung für einen Schulerhalt verhindert werden. Die eingebrachte Formulierung der GRÜNEN „nach geeigneten rechtlichen Maßnahmen“ lässt jedoch ausreichende Wahlmöglichkeiten offen. Vom Gesetz bis zu einem Papier, das lediglich Empfehlungen beinhaltet, wäre alles möglich. Rahmen für kulante Entscheidungen könnten gesetzt werden, die das Vertrauen in die Bildungspolitik des Freistaates stärken würden. Notwendig wäre das schon. Wenn ich an das letzte Jahr und die Begleitumstände zu den Themen Lehrerteilzeit oder die Förderung von freien Schulen denke, dann wurde hier mehr Porzellan zerschlagen als in Meißen.

Es ist allerhöchste Zeit, wohnortnahe Schulstandorte zu erhalten. Genauso ist es notwendig, die relative Ruhe im sächsischen Schulsystem zu bewahren und überflüssige Experimente zu unterlassen.

Was den Antrag der GRÜNEN betrifft, so werden wir ihn gern unterstützen.

(Beifall bei der NPD)

Mir liegt kein Wunsch auf eine zweite Runde der allgemeinen Aussprache vor. Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zum Schlusswort.

(Widerspruch des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Ich habe die Staatsregierung gefragt. Herr Staatsminister Prof. Dr. Wöller, ich habe Sie gefragt, ob Sie sprechen wollen, und Sie haben mir Nein gesagt. Ich habe Sie auch darauf hingewiesen, dass es keinen Wunsch auf eine zweite Runde gegeben hat. Sie hatten die Möglichkeit, zu sprechen. Jetzt habe ich das Schlusswort aufgerufen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Christian Piwarz, CDU: Die Staatsregierung kann jederzeit das Wort ergreifen!)

Nach dem Schlusswort können Sie sprechen.

Frau Giegengack, Sie haben das Schlusswort.

Er darf immer?

Wenn Sie verzichten, kann Staatsminister Wöller sprechen.

Auf das Schlusswort verzichte ich nicht, aber wenn er jetzt unbedingt will – –

Frau Giegengack, halten Sie das Schlusswort.

Okay. – Ich möchte ganz kurz zu den einzelnen Beiträgen Stellung nehmen. Herr Seidel, ich weiß nicht, ob man mir Aktionismus vorwerfen kann. Meine Fraktion hat sich schon bemüht, Ideen zu entwickeln, wie die Situation verändert werden kann, über die wir heute früh alle geklagt haben. Ich bin der Überzeugung, wir haben einen Vorschlag eingebracht, der rechtlich zulässig ist, was man von Ihrem Vorschlag zum Moratorium nicht behaupten kann.

Herr Bläsner, Sie haben richtig gesagt, dass im Verwaltungsrecht wesentlich Gleiches auch gleich behandelt werden muss, aber wenn es nicht normiert ist, wie soll dann nachvollzogen werden, ob in Bautzen oder Plauen gleich entschieden wurde?

Zum pädagogischen Konzept und zu Schulwegbedingungen habe ich Ihnen vorhin die verschiedenen Ausnahmetatbestände genannt, die natürlich unwahrscheinlich allgemein und breit gefasst sind. Ich bin davon ausgegangen, dass das pädagogische Konzept der Georg-WeerthSchule durchaus einen Ausnahmetatbestand für die Einrichtung einer Klasse 5 darstellt.

Letztendlich habe ich bei der gesamten Debatte vermisst, dass irgendjemand auf die Schülerzahlen eingegangen wäre, die ich Ihnen vorhin dargestellt habe. Dass es im Wahljahr bei den 61 Schulen weder zu einer Anhörung noch zu einem Mitwirkungsentzug oder irgendetwas kam, konnten weder Herr Bläsner noch Herr Seidel uns hier erklären. Wie ist das möglich, wenn ein Jahr vorher Mitwirkungsentzüge stattgefunden haben und im Jahr danach auch, aber im Wahljahr gerade nicht? So kann man eben nicht von einem geordneten Verwaltungsverfahren sprechen, was sich nur an den gesetzlichen Grundlagen orientiert.

Von daher bitte ich Sie um Unterstützung für unseren Antrag.