Protocol of the Session on December 14, 2010

Einen kleinen Moment, ich möchte gern noch diesen Gedanken zu Ende führen.

Ich möchte das Stichwort Kfz-Werkstätten aufgreifen und deutlich machen – Herr Merbitz begleitet mich bei diesen Gesprächen immer –, dass die Kolleginnen und Kollegen Revierleiter gesagt haben: „Herr Minister, warten Sie nicht erst bis nächstes Jahr mit dieser Entscheidung. Diese könnten Sie eigentlich schon in diesem Jahr umsetzen, weil wir damit Probleme haben, zum Beispiel mit zwei Streifenwagen in die Werkstatt zu fahren und dann mit einem Streifenwagen wieder zurückzukommen.“ Vor diesem Hintergrund ist das einer von sehr vielen sehr positiv gesehenen Vorschlägen.

Jetzt die Zwischenfrage.

Bitte.

Herr Staatsminister, ich möchte nachfragen zu dem Argument, dass wir kürzen müssen, weil die Solidarpaktmittel zurückgehen. Geben Sie mir recht, dass die Solidarpaktmittel nicht für die Bezahlung von Weihnachtsgeld eingesetzt werden dürfen, sondern rein investiv verwendet werden müssen und damit dieses Argument überhaupt nicht trägt? Ich wundere mich sehr, dass Sie als Minister diesen plumpen Argumenten auf den Leim gehen.

(Beifall des Abg. Mario Pecher, SPD)

Dazu möchte ich Folgendes sagen: Der Ansatz der Staatsregierung insgesamt ist, sich auf das Jahr 2020 vorzubereiten und die jetzt schon absehbaren finanziellen Veränderungen einzuplanen. Ein Bestandteil, um dies zu erreichen, Herr Jurk, ist, dass sich die gesamte öffentliche Verwaltung im Freistaat Sachsen am Durchschnitt der Flächenländer West zu messen hat. Da ist kein Bereich ausgenommen. Das gilt gleichermaßen für die sächsische Polizei.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Ja, gern.

Frau Jähnigen, bitte.

Herr Innenminister, in der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 5/2223 zur Besetzung der Polizeiposten vor Ort wurde beispielsweise geschildert, dass der Polizeiposten Thalheim im Erzgebirge mit einer Präsenzzeit von 70 Wochenstunden durch eine Person abgesichert wird. Ähnliche Beispiele gibt es in der Anfrage mehrere. Halten Sie das für zumutbare Arbeitsbedingungen? Wenn nicht, wie reagieren Sie darauf?

Frau Jähnigen, das ist ein konkretes Beispiel – andere könnten auch noch aufgezählt werden –, das zeigt, dass wir durchaus mit der Reform, die im Jahr 2005 durchgeführt worden ist, ganz konkrete Probleme haben. Hier sagen die Kolle

ginnen und Kollegen, dass es mehr als vernünftig ist, sich in diesem Bereich jetzt endgültig klar zu Strukturen zu verständigen und damit unter anderem auch Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Ich möchte deshalb noch einige Punkte herausgreifen, die Kernkonzept dieses Papiers 2020 für die sächsische Polizei sind: dass künftig der Streifendienst in dieser Anzahl sowie die Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei erhalten bleiben und dass es ein engmaschiges Netz von Bürgerpolizisten gibt. Nach den derzeitigen Berechnungen wird aufgrund von besonderen Gegebenheiten im Freistaat Sachsen der Durchschnitt des Personalbestandes in der sächsischen Polizei immer noch höher sein als der Durchschnitt der Flächenländer West, da wir landesspezifischen Besonderheiten Rechnung tragen müssen.

Zwei Punkte sind mir noch ganz besonders wichtig.

Erster Punkt – das Thema Verjüngung. 300 Beamte wurden seit Antritt der Koalition im letzten Jahr das erste Mal zur Ausbildung geschickt, und sie werden dann übernommen. Herr Gebhardt, wenn Sie sich hier im Hohen Hause hinstellen und sagen, das sei doch ein Witz, dann, muss ich sagen, habe ich dafür überhaupt kein Verständnis, denn es ist ein Zeitkorridor, der diese gesamten Personalanpassungszeiträume bis ins Jahr 2022 begleitet, und die Kolleginnen und Kollegen, auch diejenigen, die das Thema insgesamt sehen, sagen: Das hat es überhaupt noch nicht gegeben, dass wir in diesem Bereich eine solch lange Planungssicherheit haben. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie Sie das als Witz bezeichnen können.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zweiter Punkt – Stichwort Ausrüstung. Auch dabei ist es wichtig, langfristig gute Bedingungen für die Kolleginnen und Kollegen zu bekommen. Eine ganze Menge an Themen sind bereits angesprochen worden. Ich möchte nur noch einmal einige Zahlen stichwortartig herausgreifen: 9,75 Millionen Euro zum Erwerb neuer Dienstkraftfahrzeuge, 6,5 Millionen Euro zum Beschaffen des dritten Polizeihubschraubers, 9,75 Millionen Euro für Waffen, Ausrüstungen, Kriminal- und Beweistechnik, 13,3 Millionen Euro für die Beschaffung moderner Informations- und Kommunikationstechnik und 6,5 Millionen Euro für den Erwerb von Dienst- und Schutzkleidung.

Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir investieren auch mit diesem Haushaltsplan für die Jahre 2011 und 2012 massiv in die Polizei und damit in die Sicherheit des Freistaates Sachsen. Nicht umsonst gehört der Freistaat Sachsen zu den vier sichersten Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sachsen hat eine moderne Polizei, Sachsen hat auch eine motivierte Polizei. Das lassen wir uns von niemandem kaputtreden, und die sächsische Polizei wird auch in Zukunft ein wesentlicher Garant dafür sein, dass die sächsischen Bürgerinnen und Bürger im Freistaat sicher leben können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Debatte abgeschlossen und der – – Sie möchten noch sprechen? – Entschuldigung! Bitte, Frau Friedel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Ulbig, Sie haben das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamten angesprochen, und dem steht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber. Darauf wollte ich aufmerksam machen, als ich vorhin sprach, und darauf will ich auch jetzt noch einmal eingehen.

Die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn beinhaltet eben, dass die Beamten eine klare Aufgabenzuweisung bekommen. Haben sie die? Nein. Sie beinhaltet, dass die Beamten eine angemessene Stellenausstattung bekommen. Haben sie die? Nein. Sie beinhaltet den Schutz vor Überlastung und Krankheit. Sie beinhaltet die Planungssicherheit. All das fehlt. All jenen Pflichten kommt der Dienstherr derzeit nicht nach. Stellt sich die Sächsische Staatsregierung vor ihre Beamten? Nein, im Gegenteil, sie hält sie für überbezahlt, wie wir gerade gehört haben.

Herr Hartmann, gehen wir doch mal auf die Regierungsverantwortung in diesem Land ein. Die SPD hat die Regierungsverantwortung getragen, und sie hat sich in der Regierungsverantwortung in ihren eigenen Ministerien – im Wissenschafts- und Kunstministerium und im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit – unter allen Beschäftigten einen guten Ruf erarbeitet. Ich denke, das haben auch Sie wahrgenommen. Dort, wo wir kein Ministerium hatten, haben wir uns trotzdem einem Stellenabbau nicht verweigert – beim Innenministerium, was die Polizei betrifft. Wir haben gesagt: Wenn das Innenministerium fachlich der Meinung ist, dann möge man das so beschließen; aber lasst uns das auch nach einer Weile überprüfen, ob es wirklich möglich ist. Sie haben nicht nur überprüft, Sie haben mit der FDP zusammen nochmals zusätzlich Stellenabbau beschlossen.

Unter unserer Regierungsverantwortung – das sieht man auch noch an diesem Jahr – wurde die Sonderzahlung gezahlt. Sie wurde nicht eingestellt, sondern sie wurde gezahlt – und das bei einem Haushalt, der ebenfalls ohne Neuverschuldung auskam.

(Beifall der Abg. Petra Köpping und Thomas Jurk, SPD)

Es heißt „An ihren Taten sollt ihr sie messen.“ Ich denke, dem muss sich die SPD gar nicht verschließen. Wir haben Gutes getan, und daran kann man uns messen, und ich fürchte – bzw. Sie müssen sich fürchten –, die CDU sollte sich auch an ihren Taten messen lassen, und wir werden sehen, was dabei herauskommt.

(Beifall des Abg. Thomas Jurk, SPD – Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Damit ist die Debatte nun wirklich abgeschlossen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

2. Lesung des Entwurfs Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages

Drucksache 5/3914, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

Drucksache 5/4217, Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Die Fraktionen können zur allgemeinen Aussprache das Wort nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion; Herr Abg. Piwarz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es steht ja zu erwarten, dass wir wieder eine etwas schwierige Debatte bekommen, wie immer, wenn das Abgeordnetengesetz auf der Tagesordnung steht. Ich vermute, dass dies auch heute der Fall sein wird. Es ist zum einen immer etwas schwierig, wenn man über das Abgeordnetengesetz spricht und damit über die eigenen Angelegenheiten. Man muss quasi Anwalt in eigener Sache sein. Das ist zugegebenermaßen nicht einfach, gerade, wenn es auch um die Frage geht, wie man die eigenen Diäten und dergleichen mehr regelt. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube zu sagen, ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es jemand anderes entscheidet; aber es gibt gute verfassungsrechtliche Gründe, die auch das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben hat, dass wir das selbst tun. Dieser Verantwortung stellen wir uns, wenngleich dadurch die Debatte natürlich nicht einfacher wird.

Der zweite Grund, warum es immer schwierig ist, ein Abgeordnetengesetz hier im Sächsischen Landtag zu diskutieren, ist der, dass es dann meistens einen Überbietungswettbewerb der Opposition gibt, insbesondere immer dann, wenn es im potenziellen Bereich um höhere Diäten geht. Da will jeder ganz vorn mit dabei sein und deutlich machen, wie stark er doch dagegen ist, um dann letztendlich, wenn dieses Gesetz mit Mehrheit beschlossen wird, die Diäten trotzdem zu kassieren.

(Thomas Kind, DIE LINKE: Pfusch beschlossen!)

Ich habe ein wenig die Befürchtung, dass sich dieses Schauspiel auch heute wiederholen wird, bin aber der Hoffnung, dass wir trotzdem hier fair miteinander diskutieren; denn es gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, einen klaren Grund, warum wir uns hier mit dem 13. Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz beschäftigen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Dabei geht es um die Altersvorsorge für die Kollegen, die ab der 5. Wahlperiode neu in den Sächsischen Landtag eingetreten sind. In der 4. Wahlperiode wurde ein Gesetz,

eine Modifikation beschlossen, die ein Versorgungswerk für diese neuen Kollegen vorsieht, und wir müssen jetzt klipp und klar sagen: Dieses Versorgungswerk, das im Gesetz beschlossen wurde und das für die neuen Abgeordneten ab der 5. Wahlperiode gilt, hat sich als nicht funktionsfähig erwiesen.

(Thomas Kind, DIE LINKE: Wer war schuld?)

Dabei mag vielleicht eine Zahl bedeutsam sein: Dieses Versorgungswerk, über das wir hier sprechen, hat ungefähr eine Bilanzsumme von jährlich etwas mehr als einer Million Euro. Das nächst kleinere Versorgungswerk im Freistaat Sachsen, das funktioniert, liegt bei einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro. Daran lässt sich bemessen, dass das hier geplante Versorgungswerk in dieser Form nicht haltbar gewesen ist. Insbesondere hat es keine hinreichende Versorgungssicherheit für die neu hinzugetretenen Kollegen gegeben, weder im Alter noch für den Fall, der hoffentlich nicht eintretenden möge, dass die Hinterbliebenenversorgung in Anspruch genommen werden muss.

(Andreas Storr, NPD: Die Erkenntnis kommt aber spät!)

Aber, das müssen wir auch klipp und klar sagen, vom verfassungsrechtlichen Status eines Abgeordneten her ist auch die Altersentschädigung ein wichtiger Teil des Erfordernisses einer Unabhängigkeit, die sich auch in der Bezahlung der Abgeordneten widerspiegelt. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine Neuregelung erforderlich. CDU und FDP haben sich dieser Aufgabe gestellt und einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, den wir heute diskutieren und hoffentlich auch beschließen werden.

Ich will aber auch deutlich machen, dass wir gerade im Hinblick auf das Thema Altersversorgung auf den Fluren dieses Landtages nicht nur zwischen CDU und FDP diskutiert haben, sondern dass wir viele Abgeordnetenkollegen auch der anderen Fraktionen bei uns hatten, die darauf gedrungen haben, dass wir diese Regelung beschließen, und ich bin sehr gespannt, wie sich die Vertreter der einzelnen Fraktionen, deren Mitglieder sich an uns gewandt haben, heute in diesem Hohen Hause zu dieser Frage bekennen und was sie dazu ausführen.

Wir haben uns aber in diesem Dreizehnten Änderungsgesetz über die Altersversorgung als Thema hinaus noch mit weiteren Punkten beschäftigt, unter anderem auch mit einer kompletten Neuregelung bei der Bemessung der Diäten, und haben noch viele andere Punkte einbezogen, sodass es ein Gesetz ist, das über die eigentliche Altersvorsorge und deren Regelung hinausgeht.