Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist keine Einzelabstimmung beantragt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache zugestimmt, der Tagesordnungspunkt beendet.
4. Änderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) Förderperiode 2007 – 2013
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung ab. Wer die Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Reihe von Stimm
Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 5/4307 die Sammeldrucksache Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Da es kein Verlangen nach Aussprache seitens der Fraktionen gibt, kommen wir zur Abstimmung.
Es ist Rücküberweisung einer Petition durch den Vorsitzenden des Petitionsausschusses beantragt worden. Dieser Rücküberweisungsantrag liegt Ihnen in einer Zusammenstellung zur Drucksache 5/4307 vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich rufe die Petition 04/02996/3 auf Seite 2 auf. Wer stimmt der Rücküberweisung dieser Petition zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Rücküberweisung erfolgt.
Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktion DIE LINKE, die SPD
Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zur Drucksache 5/4307 schriftlich vor. Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 102 Abs. 7 Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt, und der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Damit sind wir auch am Ende unserer Tagesordnung. Die Tagesordnung der 25. Sitzung ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 26. Sitzung auf Mittwoch, den 15. Dezember 2010, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen schon vor.