Ich bitte die Wahlkommission, wieder tätig zu werden, und ich bitte Sie, Frau Roth, den Wahlaufruf vorzunehmen. Die Wahlkommission bitte ich, sich hier vorn zu versammeln.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Wahl eines weiteren Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der Drucksachennummer die Kandidatin als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt ist. Sie können sich zu der Kandidatin durch Ankreuzen im entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden.
Die Kandidatin ist gewählt, wenn sie die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtages erhält.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe die Wahlhandlung ab und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich unterbreche den Tagesordnungspunkt und wir setzen mit der Verkündung des Ergebnisses dieses Wahlganges die Sitzung fort.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Wahlergebnis im zweiten Wahlgang zur Wahl eines nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen mitteilen: abgegebene Stimmscheine 126, ungültige Stimmscheine keine, Jastimmen 89,
Neinstimmen 34, Enthaltung 3. Damit ist Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Andrea Versteyl als nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil wir so schön in Übung sind, geht es gleich weiter in diesem Tagesordnungspunkt 1. Wir kommen nun zur Wahl einer Stellvertreterin des nicht berufsrichterlichen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute. Ihnen liegt in der Drucksache 5/3706 der Wahlvorschlag der Staatsregierung vor.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 3 Sächsisches Verfassungsgerichtshofgesetz wählt der Sächsische Landtag stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl und mit Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Im nächsten Aufruf wählen wir die Stellvertreterin des nichtberufsrichterlichen Mitglieds Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute, Frau Rechtsanwältin Dr. Beatrice Betka.
Meine Damen und Herren! Wie der Präsident schon sagte, wählen wir jetzt ein stellvertretendes Mitglied für den Verfassungsgerichtshof. Sie erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidatin als stellvertretendes Mitglied aufgeführt ist. Ich rufe die Namen wieder in alphabetischer Reihenfolge auf. Sie können sich auf dem Stimmschein für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Wenn die Kandidatin die erforderliche Zweidrittelmehrheit, also wieder 88 Jastimmen, erhält, ist sie gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Sind Abgeordnete im Saal, die ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall. – Bitte, Herr Präsident.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe jetzt die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Wie schon vorhin, unterbreche ich den Tagesordnungspunkt und wir warten die Auszählung und das Wahlergebnis ab.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.
Ich darf Ihnen das Ergebnis dieses Wahlgangs zur Wahl einer Stellvertreterin des nicht berufsrichterlichen Mitglieds Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen bekannt geben.
Bei der Wahl einer Stellvertreterin eines nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes gab es in geheimer Abstimmung folgendes Abstimmungsergebnis: Abgegebene Stimmscheine 125, ungültige Stimmscheine keiner. Die im Wahlvorschlag aufgeführte Kandidatin
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Degenhart: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Damit ist Frau Rechtsanwältin Dr. Beatrice Betka als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt.
(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und des Abg. Dr. Johannes Müller, NPD)
Ich bitte nun Herrn Prof. Dr. Christoph Degenhart, Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Andrea Versteyl und Frau Rechtsanwältin Dr. Beatrice Betka zur Eidesablegung nach unten in den Plenarsaal zu kommen.
Sie alle haben die Wahl angenommen. Ich kann also zur Vereidigung schreiten. Ich bitte Sie, einzeln den Amtseid zu sprechen. Sie können ihn mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ abschließen.
Ich würde gern mit Ihnen, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Andrea Versteyl, beginnen und bitte Sie, mir den Amtseid in Abschnitten nachzusprechen: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Prof. Dr. Andrea Versteyl: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und des Abg. Dr. Johannes Müller, NPD)
Prof. Dr. Christoph Degenhart: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mit Gott helfe.
Bitte, Frau Rechtsanwältin Dr. Beatrice Betka: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“