Zu Punkt 2. Hier geht es um eine andere Thematik. Es geht nicht um die Regulierung, sondern um die Miss
brauchsaufsicht, die missbräuchliche Verwendung einer marktbeherrschenden Stellung. Hier muss ich ganz klar sagen, dass nach den Regelungen des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen ein Monopol immer dann vorliegt, wenn der Einfluss dieses einzelnen Unternehmens nicht nur regionaler, sondern überregionaler Art ist.
Aufgrund der Zuständigkeit für die kleinen Unternehmen, die wir im Freistaat Sachsen haben, wird deutlich, dass wir die Zuständigkeit nur für die Unternehmen haben, die von regionaler Bedeutung sind. Deswegen kommen sie für das Thema marktbeherrschende Stellung § 29 GWB per Definition gar nicht infrage. Unsere Unternehmen, für die wir zuständig sind, können gar nicht marktbeherrschend sein. Deswegen passt Ihr Punkt unter I.2 nicht.
Nun zum Thema EEX, Insiderhandel. Es ist bereits angesprochen worden, dass dieser Insiderhandel schon jetzt gesetzlich verboten ist. Nach der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung ist es so, dass Insiderhandel nicht erlaubt ist. Jetzt gehen Sie weiter und sagen, dass wir über die Gesellschafterstellung Einfluss nehmen sollen; dass wir auch vor Ort in der EEX entsprechende Vorkehrungen haben sollen, die diesen Insiderhandel bekämpfen. Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass die EEX einen Code of Conduct hat, also eine entsprechende Regelung, in der noch einmal ausdrücklich in § 8 Abs. 2 steht – dies möchte ich zitieren –: „Die Börsenteilnehmer werden keine Informationen gesetzwidrig oder missbräuchlich für sich und andere nutzen.“
Was Sie einfordern, Frau Dr. Runge – nämlich auch über die EEX tätig zu werden und entsprechende Regularien zu schaffen –, ist also nicht erforderlich, weil es genau diese Regularien der EEX bereits gibt. Dass es überall dort, wo Gesetze und Regularien vorhanden sind, immer auch das Problem gibt, dass der eine oder andere gegen eine gesetzliche Regelung verstößt, sollte uns nicht fremd sein. Ich denke, dazu fallen uns allen Beispiele ein.
Nur, Frau Dr. Runge, die Tatsache, dass so etwas im Einzelfall vorkommen kann, rechtfertigt nicht, bestehende gesetzliche Regelungen zu verändern oder zu verschärfen. Das Problem ist nicht das Fehlen von Regelungen, sondern das Verhalten von Marktteilnehmern, vielleicht auch die entsprechende Sanktionierung des Fehlverhaltens.
Nun zum Thema Marktüberwachungsstelle, die beim Bundeskartellamt eingerichtet werden soll. Sie haben „soll“ gesagt, aber es ist nicht nur eine vage Absichtserklärung, sondern eine konkrete Maßnahme. Wir befinden uns dazu in Gesprächen hinsichtlich der Zusammenarbeit dieser Markttransparenzstelle mit der EEX, damit die Informationen und das Know-how genutzt und keine Doppelstrukturen aufgebaut werden. Doppelstrukturen wären nicht sachgerecht. Von daher geht auch dieser Punkt ins Leere, weil er durch das Tätigwerden sowohl der Bundesebene als auch der Landesebene erfüllt ist.
Im letzten Punkt haben Sie das Thema Informationspflicht angeführt. Es ist so, dass die Informationen über den börslich gehandelten Strom bei der EEX transparent vorhanden sind. Das betrifft sowohl den normalen börsli
chen Handel als auch die geclearten Over-the-counterGeschäfte. Diese Informationen liegen vor, und die anderen Informationen über die OTC-Daten werden zukünftig eben in der Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt gesammelt. Deswegen auch die sinnvolle enge Verknüpfung zwischen Bundeskartellamt und der EEX, damit die Informationen zusammengeführt werden.
Sie sehen, Frau Dr. Runge, die Dinge, die Sie in Ihrem Antrag als Forderungen begehren, sind entweder bereits umgesetzt oder nicht sachgerecht. Insofern mag Ihnen die Stellungnahme der Staatsregierung als etwas spärlich oder ungeeignet vorkommen; aber sie muss natürlich eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag, zu den konkreten Vorstellungen sein; deshalb kann sie nicht anders ausfallen. Wenn wir hier über grundsätzliche Dinge der Energiepolitik diskutieren, können wir unsere energiepolitischen Vorstellungen kundtun. Darüber würde ich mit Ihnen gern diskutieren; nur zu diesem Antrag passt es leider nicht.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet und wir kommen zum Schlusswort der Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Dr. Runge, bitte; Sie haben das Wort.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So unfroh bin ich gar nicht über die Diskussion. Man darf natürlich diesen Antrag, den ich gestellt habe und der wirklich nur einen sehr kleinen Teilausschnitt der Gesamtproblematik ausmacht, nicht missbrauchen, um hier eine allgemeine energiepolitische Debatte zu führen, wie die Zukunft der Energieversorgung auszusehen hat. Dazu bräuchten wir weiß Gott mehr Zeit und andere Anträge.
Insofern, Herr Lichdi, habe ich Ihre Argumentationslinie nicht ganz verstanden, da es hier nicht um eine allgemeine energiepolitische Debatte um die Zukunft geht,
sondern speziell um politische Instrumente, die mit gesetzlichen Vorgaben und Behörden vorhanden sind; wie diese politischen Instrumente und Behörden genutzt werden können, um dieser schon wieder beginnenden und absehbaren Preistreiberei begegnen zu können. Ich selbst habe 2008 im Wirtschaftsausschuss einen Antrag zur Anhörung gebracht, in dem es um die Entflechtung der vier großen Monopole, um die Herauslösung der Energienetze ging.
Insofern ist mir sehr wohl bekannt, dass mein Antrag, der auf diese Instrumente – die gesetzlichen, kartellrechtlichen und regulierungsrechtlichen Möglichkeiten – abstellt, nur bedingt das Problem lösen kann. Es kann nur bereinigt werden, wenn es tatsächlich eine strukturelle Veränderung im ersten Absatzmarkt, auf der Erzeugerstufe gibt. Das pfeifen die Spatzen von den Dächern, Herr
von Breitenbuch. Ich habe kein Misstrauen gegen den Markt, sondern ich möchte, ganz im Gegenteil, endlich mehr Markt im Energiesektor!
Sie müssen nur einmal den Bericht der Monopolkommission an die Bundesregierung verfolgen, die genau das offiziell kritisieren und festgestellt haben – der Bundesgerichtshof, das Bundeskartellamt, die EU-Kommission. Wie lange wollen wir eigentlich noch warten, bis das eigentliche Problem gelöst wird?
Aber das Mindeste ist doch, den jetzigen neuen Wirtschaftsminister zu bitten und zu fragen, was er mit den gegebenen Instrumenten tut, um keine ungerechtfertigten Preiserhöhungen und Netzentgelte im Zuständigkeitsbereich für Sachsen zuzulassen. Ich denke, dass das über diese Aufgabenverteilung zu klären ist; ich bin da ohne Ressentiment.
Wenn die Landesregulierungsbehörde weiterhin aktiv bleibt, bin ich beruhigt, dann muss man mit der Bundesnetzagentur keine Organleihe herstellen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Herr Delle, Sie haben punktweise Abstimmung beantragt. Nur die römischen Punkte oder auch die arabischen? –
Dann bitte ich Sie, mit aufzupassen. Ich rufe Punkt I 1 auf. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist dem Punkt I 1 nicht entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt I 2. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und zahlreichen Stimmenthaltungen ist auch dem Punkt I 2 nicht entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt II 1. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen – Bei wenigen Stimmen dafür und zahlreichen Stimmenthaltungen hat der Punkt II 1 nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt II 2. Auch hier bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Danke sehr. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen – Auch hier stelle ich dasselbe Abstimmverhalten fest.
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt II 3. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmverhalten festzustellen.
Meine Damen und Herren! Da alle Punkte durchgefallen sind, brauche ich keine Schlussabstimmung aufzurufen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Keine Haushaltskonsolidierung auf Kosten wichtiger Zukunftsinvestitionen und sozialer Infrastruktur in Sachsen
Hierzu sind die Parlamentarischen Geschäftsführer am Tagungstisch gewesen und haben beantragt, den Punkt heute nicht zu verhandeln und zu vertagen. Ich schaue in die Runde und stelle keinen Widerspruch fest. Damit wird so verfahren.
Meine Damen und Herren! Bevor ich zu Tagesordnungspunkt 10 komme, möchte ich noch auf die Uhrzeit verweisen. Es ist 20:52 Uhr. Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftordnung sollen die Sitzungen des Landtages nicht über 21:00 Uhr ausgedehnt werden. Ich stelle fest,
dass wir unsere Tagesordnung am heutigen Tag nicht bis zu dieser Zeit abarbeiten können. Sie haben den Sitzungsverlauf miterleben können. Das ist auch der Grund dafür. Wir sind aber dennoch in der Tagesordnung so weit fortgeschritten, dass ich Ihnen vorschlage, dass wir die Punkte, die heute auf der Tagesordnung stehen, noch abarbeiten. – Ich stelle hierzu keinen Widerspruch fest. Damit verfahren wir so.
Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zunächst der Fraktion GRÜNE das Wort. Frau Abg. Hermenau, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Trotz der späten Stunde noch dieser Antrag von unserer Fraktion. Sie erinnern sich bestimmt. Wenige Tage vor Weihnachten, am 18.12.2009, hat man noch im Bundesrat das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Darunter war auch 1 Milliarde Euro Steuererleichterung für das Hotelgewerbe. Dies ist bekannt geworden als die Mövenpick-Steuer.
Das hat einen ernsten Hintergrund. Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr 2010 22 Millionen Euro weniger Einnahmen aus genau diesem Grund. Wenn ich mir ansehe, dass wir im März 2010 hier diskutiert haben, ob und wie viel man im Etat von Frau Clauß im laufenden Haushalt 2010 herauskürzt – die Rede war dann von summa summarum 25 Millionen Euro –, liegt da schon alles sehr verdächtig beieinander. Mir hätte sehr daran gelegen, dass man nicht hätte zu solchen Maßnahmen vom Finanzministerium greifen müssen, um die Kürzungen im Jugend- und Sozialbereich im laufenden Haushalt im März 2010 vorzunehmen. Das hätten Sie nicht machen müssen, wenn Sie auf diese unsinnige Steuervergünstigung verzichtet hätten.
Nun liegt seit September 2010, also wenigen Wochen, ein Gutachten der Universität Saarbrücken und anderer Unis, die mitgearbeitet haben, wie Erlangen/Nürnberg, Mainz, Köln und Zürich, vor, welches für das Bundesfinanzministerium erstellt worden ist. Dort liest sich auf Seite 13 Folgendes: „Im Ergebnis sollte die erst seit 2010 geltende Steuerermäßigung für Hoteliers umgehend beseitigt werden. Eine Rechtfertigung ist nicht ansatzweise ersichtlich.“ Ich begründe auch gern kurz aus dem Text des Gutachtens.
Erstens ist diese Maßnahme nicht geeignet, um im internationalen Wettbewerb wirklich zu bestehen, was als Ziel angegeben worden ist. Es wäre klüger, Investitionen in die Infrastruktur vorzunehmen, zum Beispiel im grenznahen Bereich. Es wäre auch klüger, das Steueraufkommen zu stabilisieren und lieber die Lohnnebenkosten abzusenken, als die Arbeitsplätze einer einzigen Branche zu subventionieren.
Zum Zweiten ordnet sich diese Steuervergünstigung nicht problemlos in bestehendes Steuerrecht ein. Es hat eine Menge Bürokratie erzeugt. Stellungnahmen mussten geschrieben, Verwaltungsanweisungen gegeben werden. Das Ganze ist sozusagen dadurch auch zu einem bürokratischen Problem geworden.
Drittens besteht kein legitimes, besonders wichtiges Förderungsziel. Das halte ich für einen wichtigen Punkt. Es gibt keinen erkennbaren Grund für eine besondere Förderung von Arbeitsplätzen im Hotelgewerbe. Man hat zwar auf die Schwarzarbeitsproblematik hingewiesen, aber dafür gibt es keine empirischen Belege. Das ausgewiesene Ziel war, dass man der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation etwas entgegensetzen wollte, aber der durchschnittliche Übernachtungsplatz kostet in Deutschland 88 Euro und liegt zum Beispiel deutlich unter dem Durchschnitt von Frankreich und anderen Nachbarländern. Es profitieren auch zahlreiche nicht grenznahe Hotels von dieser Steuersubventionierung. Das Ganze ist außerordentlich ungenau und eigentlich keine geeignete Maßnahme. Das wurde amtlich festgestellt.