Protocol of the Session on November 3, 2010

nicht nur 13, sondern 17 bis 19 Kinder in einer Gruppe. Sachsen gehört damit zu den Schlusslichtern im bundesweiten Vergleich der Fachkräfte-Kind-Relation. Selbst die von Konservativen und Liberalen geschätzte Bertelsmann Stiftung empfiehlt ein Verhältnis von Fachkraft-Kind von 1 : 4 in der Krippe und 1 : 10 in der Kita. Beim Personalschlüssel werden sogar 1 : 3 für den U3-Bereich und 1 : 7,5 für die Drei- bis Sechsjährigen gefordert.

Für die Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die sich so gern an Bayern und Baden-Württemberg orientieren, habe ich auch die Vergleichszahlen herausgesucht. Im Jahr 2009 betrug die Fachkraft-Kind-Relation im U3Bereich in Bayern 1 : 4,8, in Baden-Württemberg 1 : 5,4. Im Kita-Bereich sieht es ähnlich aus. Dort ist im Alter bis zum Schuleintritt das Verhältnis in Bayern 1 : 9,6 und in Baden-Württemberg 1 : 8,9. Das ist deutlich besser als in Sachsen, auch wenn dort andere Fachkräfte, wie Kinderpflegepersonen, mitgezählt werden.

Im Jahr 2008 fielen in Sachsen bildungspolitisch zwei wichtige Entscheidungen. Erstens wurde der Bereich Kindertagesbetreuung im Zuge der Verwaltungsreform vom Sozialministerium in das Kultusministerium umgesetzt. Damit wurden die Kitas eindeutig als Bildungsinstitution eingeordnet. Zweitens wurde das kostenfreie Vorschuljahr ab 2009 beschlossen. Als sich der Freistaat 2008 entschied, statt der Verbesserung des Betreuungsschlüssels das kostenfreie Vorschuljahr einzuführen, war dies aus unserer Sicht ein schlechter Kompromiss, weil der kurzfristige Handlungsbedarf vor allem in der personellen Ausstattung der Kindertagesstätten besteht.

Gleichwohl – das möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen – hätte das kostenfreie Vorschuljahr der Einstieg in die prinzipiell beitragsfreie Kindertagesbetreuung sein können, so wie auch der Besuch von allgemeinbildenden Schulen und von Hochschulen in Sachsen gebührenfrei ist.

Nun haben wir die Situation, dass die Koalition das kostenfreie Vorschuljahr kurzerhand über das Haushaltsbegleitgesetz abschafft. Verlierer sind die Eltern, die Kommunen und insbesondere die Erzieherinnen und Erzieher und die Kinder, weil die jährlich eingesparten 38 bis 40 Millionen Euro eben nicht in die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung fließen, sondern ausschließlich der Finanzierung steigender Betreuungszahlen dienen. Doch dieser monetäre Aufwuchs im Etat des Kultusministeriums bei den Kitas ist ausschließlich – und so viel Ehrlichkeit gehört an dieser Stelle dazu – dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz geschuldet und nicht der Generationengerechtigkeit der Sächsischen Staatsregierung, die gern und oft beschworen wird.

Die Kommunen – damit komme ich auch zu Ihnen, Frau Nicolaus – werden seit Jahren mit der Kita-Pauschale von 1 875 Euro abgefrühstückt. Trotz steigender Betriebskosten reicht das Land die Zuschüsse des Bundes für den U3Ausbau und die Betriebskosten eben nicht an die Kommunen weiter, sondern verrechnet diese einfach. Die Kommunen müssen aus unserer Sicht aber finanziell in

die Lage versetzt werden, als örtliche Träger der Jugendhilfe ihre Kindertagesstätten personell besser auszustatten, und das kostet Geld. Deshalb bedarf es der Novellierung des Kita-Gesetzes.

Die Parität Sachsen kam bereits im Jahr 2007 in einer Studie zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes seit dessen Einführung zu folgenden Ergebnissen – ich darf zitieren –: Erstens. „Die Auswertung zur Beobachtung der einzelnen Kinder und zur Dokumentation verweist darauf, dass in einem essenziellen Punkt die qualitativen Standards des Bildungsplanes in den Einrichtungen aufgrund mangelnder Ressourcen innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht eingelöst werden können. Zweitens fehlt es den Einrichtungen ganz offensichtlich an den notwendigen zeitlichen Ressourcen, um dem Sächsischen Bildungsplan in Bezug auf die Entwicklungsgespräche gerecht werden zu können. Drittens sind die Einrichtungen aufgrund der unzureichenden Personalausstattung nicht in der Lage, angemessen häufig als Team zusammenzukommen, um inhaltliche und organisatorische Angelegenheiten der pädagogischen Arbeit zu besprechen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Anteil der Erzieherinnen und Erzieher, die überwiegend oder deutlich Freude an ihrer Arbeit haben, sehr gering ist. Das lässt darauf schließen, dass die zusätzlichen Anforderungen durch den Bildungsplan zwar auf- und angenommen, aber nur unter großen Anstrengungen bewältigt werden.“

Als LINKE begrüßen wir das Vorliegen dieses Gesetzentwurfs. Gleichwohl haben wir noch Diskussionsbedarf, beispielsweise bei der Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitungszeiten des Erzieherpersonals in den Arbeitszeiten, wie es auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Höhe von 20 % der bezahlten Arbeitszeit gefordert wird.

Ebenso wollen wir, dass die Festlegung von Zugangskriterien durch die Kommunen zum Beispiel für die Kinder nicht berufstätiger Eltern im Kita-Gesetz ausgeschlossen wird, weil Kitas eben Bildungsorte und keine reinen Betreuungseinrichtungen sind.

Im Interesse der Sache aber, nämlich der Verbesserung des Betreuungsschlüssels und damit im Interesse der Erzieherinnen und Erzieher, der Kinder und Eltern und letztlich der hochwertigen und gleichmäßigen Umsetzung des Bildungsplanes, werden wir dem Gesetzentwurf gern zustimmen.

Ich komme zum Ende und möchte mit einem Zitat schließen: „Die humane Qualität einer Gesellschaft bestimmt sich ganz nachhaltig danach, wie die erwachsene Gesellschaft mit der Jugend umgeht, ob sie Zeit für sie hat, ob sie sich mit ihr befasst, ob sie sich mit ihr auseinandersetzt oder ob sie sie sich selbst überlässt.“ So weit Kurt Biedenkopf in seiner Regierungserklärung zur Jugendpolitik der Staatsregierung 1992.

Die Parität hat ihre Kampagne „Weil Kinder Zeit brauchen“ genannt. Unter dem Aspekt, dass Kinder Zeit

brauchen, empfehlen auch wir die Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Für die Fraktion der FDP spricht Frau Abg. Schütz. Frau Schütz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, herzlichen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mit einem Sprichwort beginnen: Um ein Kind großzuziehen, bedarf es eines ganzen Dorfes. – Dieses Sprichwort kommt aus dem Afrikanischen, und wenn wir es auf unsere europäischen, deutschen oder sächsischen Gegebenheiten herunterbrechen, dann bedeutet das wohl, es bedarf eines sicheren sozialen Umfeldes, stabiler Beziehungen in der Familie und Kindertageseinrichtungen vor Ort.

Wer ein kleines Kind beim Erfahren seiner Umwelt beobachtet, stellt fest, dass sein ganzer Tag, sein ganzes Tun aus Lernen besteht. Kinder wollen sich ausprobieren, sie wollen experimentieren, und sie ahmen nach, nicht nur uns Erwachsene, sondern vor allem auch die Gleichaltrigen. Schon deshalb sind die Kindertageseinrichtungen enorm wichtig für die Entwicklung. Hier lernen die Kinder die Gesellschaft anderer Kinder kennen, denn – auch das zeigen die Zahlen – knapp 60 % der Kinder wachsen als Einzelkinder in unseren Familien auf. Hier erleben die Kinder das Gemeinsame, das fröhliche, kreative Tun, das Knüpfen erster Freundschaften und das Pflegen von Rhythmen, sei es im musikalischen Bereich oder sei es auch im Kennenlernen dessen, was Tagesrhythmus, gemeinsame Mittagessen und Schlafenszeiten bedeuten.

Die personelle Ausstattung spielt in diesem Zusammenhang uneingeschränkt eine der wichtigsten Rollen. Schließlich erwerben die Kinder viele Kompetenzen und Fähigkeiten in den Kindertageseinrichtungen: ihr soziales Verhalten, das vor allem auch vom Vorbild der Erwachsenen lebt, was eine besondere Herausforderung nicht nur an uns Eltern ist, sondern eben auch an das Erziehungspersonal, das Übernehmen von Verantwortung, die tägliche Bewegung und die gesunde Ernährung, das grundlegende Zahlen- und Mengenverständnis und auch die Techniken von Zahn- und Mundpflege. Das war ein kleiner Ausschnitt aus dem breiten Spektrum der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. All das begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen.

Das pädagogische Personal in Sachsen hat überwiegend – und darauf können wir in Sachsen sehr, sehr stolz sein – einen Fachschulabschluss als Erzieherin oder Heilpädagogin. Mit einem Anteil von etwa 87 % liegt deren Anteil deutlich über dem Bundesdurchschnitt, der nur rund 72 % beträgt. Wenn aus der Bertelsmann Stiftung immer wieder

der Betreuungsschlüssel im Vergleich zu anderen Bundesländern zitiert wird, dann wirkt das wie ein Vergleich von Birnen und Äpfeln, denn dort zählen eben Kinderpflegerinnen und Assistenzdienste mit, die aber in keiner Weise die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen fördern würden.

Das zeigt: Die Qualität unserer pädagogischen Beschäftigten und ihrer pädagogischen Arbeit sind auf einem hohen Niveau angesiedelt. Wir in Sachsen haben die Kompetenz, und wir dürfen stolz darauf sein.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf hat die Verbesserung des Betreuungsschlüssels als Schwerpunkt gesetzt – ein hehres Ziel insbesondere in Anbetracht der Tatsachen, dass Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, ja bereits regierungstragende Fraktion waren, dies aber offenbar nicht vorrangig in Ihrem Aufgabenspektrum lag und Sie dahin gehend offenbar keine größeren Anstrengungen unternommen haben oder sich zumindest damit nicht durchsetzen konnten. Sie haben, als Sie die Möglichkeit der Umsetzung hatten, dies für ein kostenfreies letztes Kindergartenjahr geopfert. Ich darf es an dieser Stelle sagen: Ich glaube, hätten Sie damals den verbesserten Personalschlüssel durchgesetzt, bräuchten wir uns heute nicht darum zu kümmern.

(Dr. Eva-Maria Stange, SPD: Machen Sie es doch!)

Außerdem – und das ist ein zweiter wichtiger Punkt – bräuchten wir nicht die Angst zu haben, das Fachpersonal, das wir für diesen verbesserten Personalschlüssel benötigen, gar nicht mehr auf dem Markt zu finden. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, der hierbei nicht vergessen werden darf.

Die schrittweise Verbesserung der Betreuungsrelation von 1 : 4 in der Krippe bis zu 1 : 10 im Kindergarten und von einer Erzieherin auf 17 Kinder im Hort geht automatisch mit einer steigenden Kostenentwicklung einher.

Der niedrigste Ansatz der kommenden Jahre wird von Ihnen im Jahr 2011 mit 36 Millionen Euro angegeben. Es wäre ein enormer finanzieller Aufwand, wenn man Ihrem Vorschlag folgen würde. Sicher ist – ich denke, darin sind wir uns alle einig –, dass die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Ziel ist es, das Beste für unsere Kinder zu erreichen, damit sie einen guten Start auf ihrem Bildungsweg haben.

Aber wir müssen uns auch fragen: Zu wessen finanziellen Lasten wollen wir diesen Betreuungsschlüssel ändern und an welchen Stellen des Kultushaushalts wollen wir dieses Geld noch zusätzlich kürzen? Denn eines zeigt Ihr Gesetzentwurf auch nicht und das würde ich schon einmal als formalen Fehler anrechnen: Sie haben nur die Kosten angegeben, die dieser Gesetzentwurf auf Landesebene zur Folge hätte. Wenn man aber tiefer in Ihr Gesetz geht, sieht man, dass Sie auch die maximalen Kosten angeben, die

den Eltern im Elternbeitrag zur Last gelegt würden. Diese sind in Ihrem Gesetzentwurf für den Kindergarten in Höhe von 1 320 Euro im Jahr festgelegt. Ich darf Ihnen sagen, dass ich bereits 1 339 Euro im Jahr bezahle. Das heißt, allein diese Mehrbelastungen, die die Kommunen nach diesem Gesetzentwurf nicht mehr erheben dürften, müssten noch zusätzlich ausgeglichen werden. Allein an dieser Stelle hat der Gesetzentwurf schon formellen Nachholbedarf.

Wir wollen die gesamten Mehrausgaben nicht durch Aufnahme von Krediten bewältigen. Das ist für uns kein gangbarer Weg. Das ist ein ungedeckter Scheck auf die Zukunft, den wir nicht ausstellen wollen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Die Intention des Gesetzentwurfs ist für uns grundsätzlich nachvollziehbar. Ich halte es für wünschenswert. Die Kollegen aus der letzten Legislaturperiode kennen mich schon als einen großen Verfechter für einen verbesserten Betreuungsschlüssel. Aber ich bin auch so ehrlich und stelle mich den Realitäten der Zahlen, die deutlich machen, dass wir momentan dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Die Notwendigkeit, das Haushaltsvolumen an die deutlich sinkenden Einnahmen anzupassen, steht für mich und für meine Fraktion nun einmal nicht zur Diskussion. Wer nicht nur egoistisch an sich selbst denkt, sondern die Verantwortung gegenüber Kindern und Enkeln ernst nimmt, kann einen solchen ungedeckten Vorschlag wie diesen Gesetzentwurf einfach nicht akzeptieren. Aus diesem Grund werden wir ihn ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das war Frau Schütz für die FDP-Fraktion. – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist an der Reihe. Es spricht Frau Abg. Giegengack. – Frau Giegengack, bevor Sie beginnen, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU, der FDP und der LINKEN wegen der Anträge zur Tagesordnung zu mir nach vorn. – Frau Giegengack, bitte, Sie haben das Wort.

Sehr verehrte Damen und Herren! Der Landtag debattiert seit Jahren über die Verbesserung der Personalsituation in unseren Kindertagesstätten. Erst im März dieses Jahres ist in diesem Plenum ein Antrag von unserer Fraktion zu diesem Thema diskutiert worden. Das Anliegen ist unverändert aktuell, keine Frage. Das zeigt auch der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion.

Meine Damen und Herren von der Koalition, ich weiß, dass Sie grundsätzlich eine Verbesserung der Personalsituation in den Kitas anstreben. Frau Schütz hat das auch in anderen Redebeiträgen deutlich gemacht, auch vonseiten der CDU-Fraktion ist es immer wieder gesagt worden. Nicht umsonst haben viele, wenn nicht gar die meisten von Ihnen den goldenen Schlüssel im Rahmen der Kampagne „Weil Kinder Zeit brauchen“ angenommen und

damit auch ein gewisses Versprechen abgegeben, sich um diese Problematik zu kümmern. Ich bin der Auffassung – das hatte ich bereits im Frühjahr gesagt –, es ist kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem, und der Kern des Problems ist ein finanzieller.

Die SPD gibt in ihrem Entwurf Aufwendungen von 164 Millionen Euro an, die bis zum Jahr 2016 notwendig wären. Laut dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag sind bei vollständiger Umsetzung des Gesetzentwurfs sogar insgesamt 245 Millionen Euro notwendig. Wenn wir davon ausgehen, dass die Zahl der Krippenplätze infolge der Umsetzung des Rechtsanspruchs um 14 500 Plätze ansteigt, sind es sogar 403 Millionen Euro jährlich mehr. Diese Zahlen zeigen den erheblichen Finanzbedarf, der auf Freistaat und Kommunen zukommt. Auch wir sehen darin eine große Herausforderung. Wir brauchen eine gemeinsame Strategie von Land und Kommunen. Frau Nicolaus, das sehe ich genauso wie Sie. Wir können die Kommunen damit nicht allein lassen. Sie haben die Situation in Chemnitz angesprochen. Ich gehe davon aus, dass unsere Oberbürgermeisterin die Begrenzung der Betreuungszeiten nur sehr schweren Herzens vorgeschlagen hat.

Ich meine auch, dass wir eine Umsetzung, einen Einstieg in die Veränderung des Betreuungsschlüssels nur über einen Stufenplan hinbekommen können. Wir können keinen großen Wurf machen. Das ist finanziell nicht darstellbar, wenn man keine Neuverschuldung will. Aber die SPD schlägt ja einen Stufenplan vor; von daher habe ich da überhaupt keine Differenzen.

Ein weiteres Problem – es ist angesprochen worden – ist der Fachkräftebedarf. Laut Städte- und Gemeindetag sind bei der Umsetzung des Entwurfs über 8 000 zusätzliche Erzieherinnen notwendig. Hinzu kommt ein erheblicher Generationswechsel in den Einrichtungen, der vielleicht dem der Schulen ähnlich ist. Je nach tatsächlicher Inanspruchnahme der Krippenplätze ist bis 2013 mit einem Ersatzbedarf von mindestens 4 000 bzw. bis zu 10 000 Erzieherinnen zu rechnen. Nach derzeitigem Stand sind jährlich nur 1 000 bis 1 500 Absolventen von den Fachschulen zu erwarten. Diese beiden Aspekte gehen ganz klar auseinander. Eine Möglichkeit wäre die Anhebung der Arbeitszeit in den Einrichtungen. Diese liegt in vielen Kommunen bei 32 bis 36 Stunden pro Woche. Die Frage ist, ob die Erzieherinnen das tatsächlich wollen. In Chemnitz war die Arbeitszeit der Erzieherinnen noch kürzer. Man hat ihnen angeboten, länger zu arbeiten, aber es haben nicht alle davon Gebrauch gemacht. Das muss man auch sehen und diese Freiheit muss man Erziehern zugestehen.

Nach unserer Meinung kann die Anbindung der Erzieherausbildung an die Hochschulen einen wesentlichen Beitrag zum Abbau dieses Fachkräftebedarfs bringen. Wir haben zum Beispiel in unserem Antrag bezüglich des Lehramts einen Vorschlag gemacht, wie man die Ausbildung zu einem Bachelor für Erzieher ausbauen kann.

Außerdem muss man auch den Beitrag der freien Schulen bedenken. Viele Erzieherinnen kommen von freien Schulen. Herr Wöller hat eine Anfrage danach beantwortet, wie viele freie Schulen sich in der Warteschleife befinden. Ein erheblicher Anteil von freien Schulen, die sich in der Warteschleife zur Anerkennung befinden, sind Schulen, die Erzieher ausbilden wollen. Wenn man diese Schulen entsprechend unterstützen würde, könnte man sicherlich auch den Fachkräftebedarf abbauen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Es ist eine große Herausforderung und wir GRÜNEN werden diese Herausforderung – unabhängig davon, ob der Gesetzentwurf der SPD heute durchkommt oder nicht – annehmen. Denn wir haben in unseren Anträgen zum Haushalt den Einstieg in die Verbesserung des Betreuungsschlüssels vorgesehen, wohlgemerkt: den Einstieg. Von daher ist es nur konsequent, dass wir heute diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir stehen hundertprozentig dahinter und werden uns auch in unseren finanziellen Vorschlägen dieser Herausforderung stellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Giegengack. – Für die Fraktion der NPD Herr Abg. Dr. Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich übernehme jetzt einen Redebeitrag meiner Kollegin Schüßler, die aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr an unserer Plenarsitzung teilnehmen kann.