Protocol of the Session on September 2, 2010

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Weil ich nicht möchte, dass der wechselhaften Geschichte der Hebammen ein weiteres unrühmliches Kapitel hinzugefügt wird, haben wir die Situation zum Gegenstand unserer Großen Anfrage gemacht. Die Antworten sollten Aufschluss darüber geben, wie es den Hebammen in Sachsen bei der Berufsausübung heute geht. Es waren 112 Fragen in fünf Schwerpunkten. Viele Fragen blieben unbeantwortet.

Selten habe ich so große Unkenntnis und so viel Gleichgültigkeit gesehen.

Im Fragenkomplex 1 wird nach der aktuellen Gesetzeslage gefragt. Diese lässt auf Bundes- wie auf Landesebene zu wünschen übrig. Noch immer erfolgt die Arbeit auf der Grundlage des § 195 der Reichsversicherungsverordnung von 1911.

In Sachsen, denke ich, ist es an der Zeit, das Hebammengesetz zu novellieren. Es sollten Rahmenbedingungen festgeschrieben werden, die eine Ermächtigungsgrundlage für die Regelung der Berufsausübung der Hebammen sein können. Parallel dazu ist die Hebammenhilfegebührenverordnung anzupassen. Das ist wichtig; denn es geht bei der Arbeit der Hebammen um viel mehr als um Schwangerschaft und Mutterschaft. Der Beruf entwickelte sich besonders in den letzten Jahren zu einem wichtigen Baustein im Rahmen des Kinderschutzes sowie der gesundheitlichen und sozialen Prävention.

In Abschnitt 2 ging es uns um die Arbeitsbedingungen freiberuflicher Hebammen. Zur Beantwortung kann ich hier nur sagen: enttäuschend, einfach lieblos. Es ist doch bekannt, dass immer mehr freiberufliche Hebammen die Geburtshilfe aufgeben und ihr Geld stattdessen mit der Betreuung der Frauen vor und nach der Geburt verdienen.

Das tun sie keineswegs freiwillig. Grund sind die zu hohen Haftpflichtprämien. Sie sind in den letzten 18 Monaten von 1 200 Euro auf 3 686 Euro zum 1. Juli dieses Jahres gestiegen. Das kann sich eine freiberufliche Hebamme nur leisten, wenn die Vergütung für ihre Leistungen stimmt. Aber eine Geburt in einem Geburtshaus ist 476 Euro wert. 548 Euro gibt es für eine Hausgeburt. Das ist weitaus weniger als in einem Krankenhaus mit 1 550 Euro für die Mutter und noch einmal 750 Euro für das Kind.

Die leistungsgerechte Bezahlung ist also ein grundsätzliches Problem. Im Durchschnitt erhält eine Hebamme einen Stundenlohn von sage und schreibe 7,50 Euro brutto. Da sind Haftpflicht-, Renten- und Krankenversicherung sowie Praxismiete noch nicht bezahlt. Der Kühlschrank ist noch genauso leer wie der Autotank. Die eigenen Kinder sind noch nicht versorgt, und wir haben noch nicht von Autoraten, Geräteleasing oder Archivmieten für die Aufbewahrung von 30 Jahren Dokumentationen geredet.

Schon heute arbeiten nur noch 23 % der freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe. Die Leidtragenden sind nicht allein die Hebammen, es sind vor allem die schwangeren Frauen, weil sie nicht mehr wählen können, wo ihr Kind zur Welt kommt. Einer solchen Frau bleibt nichts anderes übrig, als auf ihre Hebamme bei der Geburt zu verzichten, auf welche sie in den letzten Monaten der Schwangerschaft so sehr vertraut hat, die sie kennt mit ihren Wünschen und Nöten, zu der sie ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Der Wunsch der Frauen nach einer individuellen Möglichkeit der Geburt, nach einer aufmerksamen und vertrauten Begleitung bleibt auf der Strecke.

Der Exodus der freiberuflichen Hebammen ist nicht folgenlos für die anderen Bereiche des Berufsstandes; denn auch die angestellten Hebammen haben darunter zu leiden. Die Grundvergütung ist gering, die Belastungen des Schichtdienstes sind hoch, die Arbeitsverdichtung nimmt zu und das Personal stetig ab. Sie schaffen die Vielzahl der Geburtsbegleitungen ohne die freiberufliche Unterstützung nicht, ganz zu schweigen von der Betreuung im Wochenbett und der dann noch anstehenden Bürokratie. Zudem führen Zentralisierungen in der Geburtshilfe dazu, dass kleinere Abteilungen geschlossen, zusammengelegt, privatisiert oder ins Belegsystem umgestellt werden, um Personalkosten zu sparen.

Was hier als Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser proklamiert wird, mag zwar einen kurzfristigen Effekt für das Krankenhausunternehmen bringen, bedeutet aber für die Nutzerinnen und für die Hebammen eine weitere Zumutung. Das Aufgeben der Tätigkeit einer Hausgeburtshebamme, die Schließung eines Geburtshauses oder eines Kreißsaales betrifft immer beide Seiten des Gesundheitswesens: Leistungserbringerinnen und Nutzerinnen, die Hebammen und die schwangeren Frauen. Längere Wege und damit höhere Risiken sind die Folgen.

Ich komme zu einem letzten Punkt: den Familienhebammen. Es existieren in Sachsen inzwischen die ersten Weiterbildungen zur Familienhebamme, die aus dem sächsischen Staatshaushalt gefördert werden. Das unterstützen wir ausdrücklich. 38 Hebammen werden noch in diesem Jahr die Schulbank verlassen. Es sind hochmotivierte Frauen, die Teil eines dichten Netzwerkes für präventiven Kinderschutz werden könnten.

Aus Presseberichten ist mir bekannt, dass die Staatsregierung inzwischen eine mündliche Zusage zur Finanzierung der Leistungen von Hebammen gemacht hat, aber genauere Rahmenbedingungen und Modalitäten sind weder klar noch fixiert. Dies muss meines Erachtens schleunigst passieren, denn die Fertigkeiten und das Wissen der Frauen müssen ohne Verzug zum Einsatz kommen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Hebammen sind oft die Ersten, die in eine Familie eingeladen werden, und manchmal auch die Einzigen, weil ihnen Familien und insbesondere werdende Mütter in einer ganz besonderen, viel zu oft einmaligen Phase im Leben großes Vertrauen und viel Offenheit entgegenbringen. Wir können es uns nicht leisten, dieses Pfand zu verschenken, indem wir zu wenig tun, um diesem Berufsstand zu einer gesicherten Existenz zu verhelfen. Aber ich bin mir sicher, dass alle, die je eine Hebamme benötigten, froh waren, ihre beruhigende, heilsame und kundige Hilfe in diesen unvorstellbaren, höchst anstrengenden, aber auch schönsten Stunden eines Lebens an der Seite zu haben. Ich bin mir ebenso sicher, dass es unseren Kindern, Enkeln und Urenkeln ebenso erging und ergehen wird. Dass ihnen und allen anderen dies vergönnt bleibt, dazu kann hier und heute ein kleiner, doch sehr notwendiger Beitrag geleistet werden.

(Beifall des Abg. Horst Wehner, Linksfraktion)

Wenn das Schild vor dem Landtag mit dem Text „Hier bestimmen Sie“ mehr als nur eine bedruckte Plane sein soll, bleibt keine Ausrede für Zurückhaltung; denn die Hebammen haben, wie eingangs beschrieben, bereits mit großer Bestimmtheit zum Ausdruck gebracht, wie die rechtlichen und finanziellen Bestimmungen aussehen müssen, welche sie zum Überleben ihres Berufes brauchen.

(Beifall bei der Linksfraktion und der SPD)

Vielen Dank, Frau Lauterbach. Wir fahren fort in der allgemeinen Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Alexander Krauß. Herr Krauß, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer einmal die Arbeit einer Hebamme begleitet und gesehen hat – und ich meine damit nicht nur den reinen Geburtsvorgang, sondern auch die individuelle Vor- und Nachsorge, die Möglichkeit eines Gesprächs zum richtigen Umgang mit dem Kind oder die erste Hilfe beim Windelnwechseln –, der weiß, wie wichtig die Tätigkeit der Hebammen und Entbindungspfleger ist, und dass man diese keinesfalls unterschätzen darf.

Aus diesem Grunde ist es auch positiv zu bewerten, dass wir uns heute während dieser Plenardebatte mit der Berufsgruppe der Hebammen befassen, über ihre Sorgen und Befindlichkeiten sprechen. Die zugrunde liegende Große Anfrage würde dafür eigentlich einen guten Ausgangspunkt geben, das Problem ist aber, dass sie wenig Erhellendes oder wenig Neues zur Diskussion beiträgt. Das hat wenig mit den Antworten der Staatsregierung zu tun, sondern vielmehr mit den Fragen, die nicht unbedingt immer sinnvoll sind.

(Lachen des Abg. Volker Külow, Linksfraktion)

Aber nichtsdestotrotz haben wir die Möglichkeit, zu diskutieren, und wir haben auch Material, über das wir sehr gern sprechen wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch auf einen Punkt kommen, der einen guten Überblick über die derzeitige Lage liefert: die Arbeitssituation der Hebammen in den Kliniken. 49 Entbindungskliniken gibt es derzeit im Freistaat Sachsen, und es ist positiv festzustellen, dass in den Kliniken, welche sich auf Nachfrage des Ministeriums zurückgemeldet haben, in den Jahren 2007 bis 2009 kein Kreißsaal wegen Überbelegung gesperrt werden musste und auch die Anwesenheit der Hebammen bei der Geburt mit ganz wenigen Ausnahmen sichergestellt werden konnte.

Ähnliches lässt sich auch hinsichtlich des Krankenstandes der Hebammen sagen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist dieser konstant geblieben oder sogar gefallen.

Ein heterogenes Bild liefert indes die Altersstruktur. Während in vielen Einrichtungen Hebammen und Entbindungspfleger zwischen 20 Jahren und Mitte/Ende 50 Jahren tätig sind, fehlt in einigen Einrichtungen der Nachwuchs. Dort müssen die Einrichtungen darauf achten, dass sie geeignete Nachwuchskräfte gewinnen.

Problematisch sehe ich auch die Auswirkungen der administrativen Aufgaben. Man sollte durchaus überlegen, wie man den Trend, den wir auch in anderen Bereichen haben, sehr viel zu bürokratisieren, sehr viel über Formulare und Dokumentation zu machen, stoppen kann. Ich glaube, das gilt bei Hebammen, aber auch in anderen Bereichen der Medizin und der Gesellschaft insgesamt.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zur aktuellen Situation der Problematik der Hebammenvergütung sagen. Wie meine Vorrednerin schon deutlich ausgeführt hat, wenden sich die Hebammen seit Längerem gegen eine unzureichende Vergütung sowie gegen die steigenden Beiträge für die Haftpflichtversicherung.

Nach § 134a des Fünften Sozialgesetzbuches schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen auf Bundesebene mit bindender Wirkung für die Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfen. Die Abrechnung wegen Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen ist in von Hebammen geleiteten Einrichtungen in der Anforderung an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen sowie über die Höhe der Vergütungen und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung durch die Krankenkassen enthalten. Die Vertragspartner haben dabei den Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfen und deren Qualität, den Grundsatz der Beitragsstabilität sowie die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu erfüllen und zu berücksichtigen.

Im Januar 2010 einigten sich die Vertragspartner auf eine Erhöhung der Vergütung von Geburten um 1,34 %. Über Wegpauschalen und Pauschalen zur Geburtsvorbereitung sollte weiterhin verhandelt werden. Diesbezüglich fanden am 29.03.2010 die Verhandlungen statt. Der Hebammenverband forderte, dass die hohen Versicherungsbeiträge auf die Vergütung umgelegt werden. Die Verhandlungen scheiterten und es wurde die Schiedsstelle angerufen. Am 5. Juli ist dabei das Schiedsstellenverfahren mit einem Vergleich zu Ende gegangen, der allerdings weit hinter den Forderungen der Hebammen zurückblieb. Trotz dieses Vergleichs halte ich es für wichtig, weiterhin an einer Lösung für alle Beteiligten zu arbeiten, um so der möglichen Gefahr des Aus der ärztlichen Geburtenhilfe in ländlichen Regionen vorzubeugen, die ich allerdings derzeit nicht sehe.

Ich bin sehr dankbar, dass Frau Staatsministerin Clauß sich mit dem Hebammenverband getroffen hat, dass sie sich in dieser Angelegenheit einbringt, dass das Sozialmi

nisterium hier sehr aktiv ist. Ich bin auch dem Bundesgesundheitsminister sehr dankbar, dass er einen Runden Tisch einberufen hat, um über die Problematik zu sprechen.

Aber noch einmal: Das ist keine Entscheidung, die wir im Sächsischen Landtag treffen können, auch wenn auf dem Plakat draußen steht: „Hier bestimmen Sie“. Wir bestimmen über Dinge, die Landesangelegenheiten sind. Dann gibt es Dinge, die Bundessache sind, und dann gibt es Dinge, die man an die ärztliche Selbstverwaltung abgegeben hat. Dann sind auch diejenigen in der Pflicht. Nicht für alles ist der Staat zuständig. Wir müssen hin und wieder einmal sagen, dass es da eine geteilte Aufgabenwahrnehmung gibt. Ich bin dafür, dass wir Anregungen geben, dass wir uns am Gespräch beteiligen und uns dort einbringen.

Dann haben wir ein Thema, das auch ein Randaspekt der Großen Anfrage ist, das aber nicht unwichtig ist, nämlich die Familienhebammen. Meine Vorrednerin hat es bereits angesprochen. Ich glaube, die Familienhebammen sind eine große Bereicherung für die Netzwerke zum Kinderschutz. Der Freistaat Sachsen hat gut daran getan, in die Förderung bei der Ausbildung der Familienhebammen einzusteigen, was aber nicht dazu führen wird, dass wir wirklich in jedem Ort und bei jeder Familie eine Nachbetreuung über Familienhebammen durchführen können. Das ist auch klar. Vielmehr geht es um Schwerpunktfamilien, bei denen wir die Familienhebammen möglichst im Rahmen der Netzwerke zum präventiven Kinderschutz einsetzen sollten.

Denn – auch das haben Sie richtigerweise gesagt – es gibt eine sehr hohe Vertrauensbasis gegenüber der Hebamme. Diese ist weit höher, als wenn jemand vom Sozialamt oder vom Jugendamt kommt. Man hat ein Grundvertrauen zu einer Hebamme und tauscht sich mit ihr aus, stellt Fragen, spricht mit ihr. Dort kann man einfach die positiven Möglichkeiten nutzen. Deswegen finde ich es sehr gut, dass sich der Freistaat Sachsen an der Ausbildung der Familienhebammen beteiligt hat.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsministerin Christine Clauß)

Wir fahren in der Behandlung der Großen Anfrage fort. – Als nächste Rednerin Frau Neukirch für die SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Großen Anfrage haben sich die Linken zwar einem kleinen, dafür aber wichtigen und vor allem aktuellen Thema im Bereich Gesundheitsversorgung gewidmet.

Genau in den Antwortzeitraum der Sächsischen Staatsregierung fiel in den vergangenen Wochen und Monaten die große Protestaktion der Hebammen, von der heute auch schon die Rede war. Bundesweit wurde auf das Problem der exorbitant gestiegenen Versicherungsprämien der

Hebammen aufmerksam gemacht, die für ihre Tätigkeit insbesondere bei der Geburtshilfe fällig werden. Diese sind – das wurde, glaube ich, auch schon erwähnt – von 30 Euro im Jahr 1981 auf mittlerweile 2 370 Euro im Jahr 2009 gestiegen. Dieser Trend wird anhalten und es ist absehbar, dass das so weitergeht. Diese Prämien sind mit einem Jahreseinkommen einer Hebamme von durchschnittlich 14 000 Euro aber nicht zu bewältigen.

Insgesamt zur Großen Anfrage und zur Situation der Hebammen in Sachsen. Es wurde von meiner Vorrednerin und von Frau Lauterbach schon festgestellt, wie mangelhaft die Erkenntnisse der Staatsregierung über die Situation und die Arbeitsbedingungen der Hebammen sind. Was aber noch viel schlimmer ist, ist die Unkenntnis über die Versorgungssituation sächsischer Frauen und Familien mit den Leistungen freiberuflicher Hebammenarbeit in Sachsen. Das sollte wirklich zu denken geben. Denn diese Arbeit der Hebammen ist ein sehr wichtiger, historisch gewachsener und mit einer langen Tradition versehener Bestandteil des Gesundheitswesens.

Frau Lauterbach ist auch schon darauf eingegangen, dass Hebammen einem Berufsstand angehören, der zu den ältesten Berufsständen überhaupt gehört, der auf eine jahrhundertelange Geschichte zurückblicken kann und dessen Arbeit schon immer unter sehr schwierigen Bedingungen geleistet werden musste. Nebenbei bemerkt, war er auch schon immer – und ist es auch noch heute – eine Frauendomäne, auch wenn es mittlerweile glücklicherweise Entbindungspfleger gibt. Nicht zuletzt ist dieser Berufsstand dafür bekannt, sich nicht so leicht unterzukriegen zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

Genau das haben wir in diesem Jahr erlebt, als innerhalb von wenigen Tagen über 180 000 Menschen die Protestpetition der Hebammen im Deutschen Bundestag unterstützt haben. Leider fand dieses Engagement keinen wirklich zufriedenstellenden Ausgang. Mit dem Ergebnis des Schiedsstellenverfahrens über die Vergütung konnte keine wirkliche Verbesserung erreicht werden.

Vor allen Dingen im Hinblick darauf, dass diese Beiträge weiterhin steigen, kann das Problem nicht einfach darauf abgeschoben werden, dass auch die Vergütungen steigen. Die Folge wird nämlich sein, dass viele freiberufliche Hebammen sich aus der Geburtshilfe in Geburtshäusern und im Hausgeburtsbereich zurückziehen werden. Dies stellt wiederum einen eklatanten Eingriff in die Wahlfreiheit für Frauen dar, die dann vielerorts wirklich nur noch das Krankenhaus zur Verfügung haben werden. Das kann nicht das Ziel sein, und vor allem darf dies nicht Realität werden. Deshalb muss auf allen Ebenen versucht werden, eine Lösung mit und für die in der Geburtshilfe tätigen Berufsgruppen zu finden.

Das Problem betrifft, wenn man es zu Ende denkt, auch Gynäkologen an Kliniken und die an Kliniken angestellten Hebammen. Viele Kliniken sind nämlich ebenfalls

mittlerweile unterversichert und im Schadensfall haften dann die beteiligten Ärzte und Hebammen selbst.

Genau deshalb muss hier eine umfassende Lösung für diesen Berufsstand gefunden werden, die über die Angleichung der Vergütungssätze hinausgeht. Andere europäische Länder machen es uns vor, es existieren staatliche Versicherungslösungen, Zuschussregelungen oder auch andere Regressregelungen.

(Beifall bei der SPD)

Aber zurück zur konkreten Arbeit der Hebammen. Jeder, der schon einmal die Zeit einer Geburt selbst oder in der Familie erlebt hat, weiß, zu welch wichtigem Bestandteil der Familie die Hebamme in dieser Zeit wird. Auf der Basis von professioneller Erfahrung, Sachverstand und Sensibilität widmet sie sich den individuellen Bedürfnissen der Frauen und hilft ihnen, eigene Kompetenzen und Eigenverantwortung zu stärken. Dabei haben gerade freiberufliche Hebammen oft keine geregelten Arbeitszeiten. Sie arbeiten, wann immer die Frauen und ihre Familien sie benötigen, und sie verdienen, wie ich schon sagte, auch nicht unbedingt exorbitant viel Geld. Der Durchschnittsverdienst einer freiberuflichen Hebamme – ich möchte es noch einmal sagen – beträgt 14 400 Euro im Jahr.