Protocol of the Session on September 2, 2010

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister, auch dafür, dass Sie sich mit Blick auf die Tagesordnung an die Redezeit gehalten haben.

Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist auch diese Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe – um 17:26 Uhr – auf

Tagesordnungspunkt 5

Bericht des Petitionsausschusses (Berichtszeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009)

Drucksache 5/2625, Unterrichtung durch den Petitionsausschuss

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

(Tino Günther, FDP, steht am Mikrofon.)

Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache.

(Christian Piwarz, CDU: Mit dem Ausschussvorsitzenden!)

Nein, das ist nicht vorgesehen. Das haben wir nicht verabredet. – Herr Günther, bitte. Sie möchten etwas vortragen?

Ich bin einfach erstaunt, sehr geehrter Herr Präsident, weil es bisher immer so üblich war, dass der Ausschussvorsitzende den Bericht vorstellt.

Ja, das ist bisher vielleicht so gewesen. Im Präsidium war davon nicht die Rede.

(Tino Günther, FDP: Okay!)

Nun kann ich selbstverständlich das Plenum fragen: Wünschen Sie, dass zunächst der Ausschussvorsitzende berichtet? –

(Christian Piwarz, CDU: Ausdrücklich, Herr Präsident!)

Ich sehe keinen Widerspruch und halte das auch für sehr vernünftig, wenn ich mir das zu sagen erlauben darf. Aber das nächste Mal denken Sie in der Präsidiumssitzung auch an unsere Spielregeln. – Herr Günther, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie es ermöglicht haben, dass ich als Vorsitzender des Petitionsausschusses den Jahresbericht von 2009 vorstellen kann. Ich hoffe nur – das ist das nächste Problem –, dass meine Redezeit jetzt nicht von der der Fraktion abgezogen wird, denn das wäre ungewöhnlich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten uns bezüglich der Vorstellung, der Einbringung alle gefreut, dass der Jahresbericht so zeitig auf der Tagesordnung stand. Der Präsident hat erwähnt, dass wir jetzt gegen 17:30 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt beginnen. Das ist schade.

Der Jahresbericht 2009 hat eine Besonderheit, und zwar vereint er zwei Legislaturperioden. Vier Fünftel der in diesem Bericht vorgetragenen Petitionen und Probleme sind aus der 4. Legislaturperiode und ungefähr ein Fünftel ist aus der 5. Legislaturperiode.

Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Abgeordneten, die in der 4. und in der 5. Legislaturperiode für die Petenten da waren und im Ausschuss mitgearbeitet haben, bedanken. Ich möchte mich auch noch einmal ausdrücklich bei meiner Vorgängerin, Bettina Simon, bedanken, die in der letzten Legislaturperiode diesen Ausschuss wunderbar geleitet hat.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Linksfraktion)

Großer Dank gilt selbstverständlich auch allen Mitarbeitern des Petitionsdienstes um Frau Nolting, die uns perfekt bei der Arbeit unterstützen. Ebenso allen Mitarbeitern der Fraktionen, wenn Fraktionen Mitarbeiter dafür abgestellt haben, herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Selbstverständlich möchte ich mich auch bei den Verantwortlichen in den Ministerien bedanken, die die Petitionen bearbeiten und die Berichte in den Ministerien verfassen müssen.

(Beifall bei der FDP und der Staatsministerin Christine Clauß)

Ich möchte Sie allerdings nicht mit Zahlen und Daten quälen, die im Bericht stehen. Das können Sie selbst nachlesen. Ich möchte versuchen, Ihnen etwas Grundsätzliches zum Petitionsrecht herüberzubringen, weil viele Abgeordnete immer wieder fragen, warum dieser Tagesordnungspunkt überhaupt im Plenum behandelt werden muss, noch dazu, wenn es keine politische Diskussion und auch keine Abstimmung darüber gibt.

Das Thema muss hier behandelt werden, sehr geehrte Damen und Herren. Petitionsrecht ist ein Bürgerrecht, ein

uraltes Bürgerrecht. Weit über 2 000 Jahre wissen wir, dass es das Recht der Bürger gibt, sich zu beschweren. Wir wissen zum Beispiel, dass Julius Cäsar bei der Entgegennahme einer Supplikation, einer Petition, umgebracht wurde. Wir wissen aus der Geschichte – einige Teile sind auch im Bericht erwähnt –, dass Friedrich II., Friedrich der Große, sein Land, Preußen, mit Supplikationswesen regiert hat. Er hat es perfektioniert und konnte somit immer wissen, in welcher Beamtenstube richtig und gut gearbeitet wurde. Er war nah am Volk und konnte so regieren. Das ist auch eine Chance für unsere Staatsregierung.

Petitionsrecht war immer ein Gnadenrecht. Es war dem jeweiligen Herrscher zugeordnet, und dieser konnte über Wohl und Wehe entscheiden. In der Demokratie das Petitionsrecht direkt dem Parlament zu unterstellen ist logisch und schlussfolgert aus dem Recht der Bürger und des Parlaments. Ich bin froh, dass das Petitionsrecht hier verankert ist, hier im Parlament und nicht in der Staatsregierung. Denn hier im Parlament ist das Zentrum der Macht, und wir, die Parlamentarier, entscheiden über Probleme, die dem einzelnen Mitbürger auf der Seele brennen.

(Beifall bei der FDP)

Das ist eine gut gelebte Demokratie.

Ich bin froh, dass unsere Verfassungsväter in Artikel 35 unserer Sächsischen Verfassung das Petitionsrecht verankert haben. Deshalb ist auch die Arbeit des Petitionsausschusses demokratisch legitimiert und es entscheiden eben nicht ein paar Leute in einer kleinen Stube darüber, wie es mit Beschwerdegängern weitergeht.

Wir haben im Freistaat eine sehr gute Arbeitsgrundlage für die Arbeit des Petitionsausschusses und seiner Mitglieder. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, nichts ist so gut, als dass man es nicht noch besser machen könnte. Ich will zwei, drei Beispiele bringen.

Zum Beispiel muss man die Beschlusstexte, die der Bürger erhält, verständlicher formulieren. Denn wer von Ihnen würde es zu Hause, wenn er ein Problem geklärt hat und zu seiner Frau/seinem Mann kommt und sagt, ich habe ein Problem geklärt, wie folgt mitteilen: Liebe Frau/lieber Mann, ich habe dem Problem abgeholfen. – Das wird niemand so sagen. Das hoffe ich. Deswegen sollten wir die Formulierung: „Der Petition kann abgeholfen werden“ modernisieren.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben sich darauf geeinigt zu versuchen, Ihnen in dieser Legislaturperiode Vorschläge dazu zu unterbreiten, wie man viele Dinge im Petitionsrecht noch besser machen könnte.

Aber auch in der Umsetzung des jetzt geltenden Rechts gibt es noch Nachholbedarf. Denn im Gesetz über den Petitionsausschuss steht in § 4, Benachteiligungsverbot, geschrieben: „Niemand darf wegen der Tatsache, dass er sich mit einer Petition an den Landtag gewandt hat, benachteiligt werden.“ Niemand! Das ist unser Gesetz.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wenn dann aber in einem von mir jetzt nicht näher erwähnten Rathaus

(Klaus Tischendorf, Linksfraktion: Was?)

ein Bürgermeister, der eigentlich nur die Petition auf Nachfrage zu beantworten hat, diese veröffentlicht und den Gemeinderäten zuträgt, dann entspricht das nicht unserem Gesetz. Das dürfen wir nicht durchgehen lassen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich bin auch dem Innenminister dankbar, weil wir schon die eine oder andere Lösungsvariante beraten haben, wie wir es verhindern können, dass jemand benachteiligt wird, weil er sich beschwert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte lesen Sie den Bericht gründlich durch. Schauen Sie sich auch die anonymisierten Einzelfälle an, sie sind sehr interessant.

Sehr geehrte Staatsminister, haben auch Sie ein Gefühl für die Petenten und deren Sorgen!

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich auf die nächste Zeit, auf die Arbeit im Ausschuss zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen, zusammen mit den Mitarbeitern des Referats, um die individuellen Probleme der Petenten hier in Sachsen klären zu können und ihnen vielleicht – wenn es nötig und möglich ist – abzuhelfen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!

(Beifall bei der FDP, der CDU und des Abg. Miro Jennerjahn, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Das war der Vorsitzende des Petitionsausschusses im 5. Sächsischen Landtag, Herr Abg. Günther.