Protocol of the Session on September 1, 2010

Dass der Gemeinsame Bundesausschuss für den Bereich der Pflege eine ausgewogene Lösung findet, mit der alle Berufsgruppen leben können, ist uns als Koalition wichtig. Erst wenn das Modellvorhaben erfolgreich durchgeführt wurde und der Nutzen für die Patienten und das System belegt ist, sollte die Integration in die Regelversorgung erfolgen.

Lassen Sie mich abschließend verdeutlichen, dass der Arzt der Leistungserbringer ist und bleibt, der ein besonderes Vertrauensverhältnis zu seinen Patienten hat. Dadurch wird das Berufsbild des Arztes geprägt. Bereits heute gibt es ja die Formen der delegierbaren Leistungen – alle Redner sind ausführlich darauf eingegangen –, bei denen der Arzt leitend tätig ist, auch wenn er die Aufgabe nicht höchstpersönlich durchführt.

Auch für die Assistenten hat die Übernahme delegierter Aufgaben Vorteile – hier beziehe ich mich auf die Studie von 2008 –, denn sie bedeutet die Stärkung ihrer Rolle in der Praxis. Ein solches Projekt kann aber nur dann erfolg

reich sein, wenn es gemeinsam vom gesamten Praxisteam und von allen Akteuren im Gesundheitssystem tatsächlich getragen wird.

In Anbetracht meiner letzten Ausführungen bitte ich Sie noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das war das Schlusswort. Frau Herrmann, was möchten Sie gern?

Ich möchte eine Zwischenintervention machen.

Zwischeninterventionen gibt es nicht.

(Zuruf: Eine Kurzintervention!)

Eine Kurzintervention, genau.

Eine Kurzintervention können Sie in der allgemeinen Aussprache abgeben, aber nicht nach dem Schlusswort.

Sind Sie sicher?

(Heiterkeit – Beifall bei der FDP)

Ich kann Ihnen aber helfen: Sie könnten natürlich nachher eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/3358 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Jetzt dürfen Sie.

(Heiterkeit)

Danke, Herr Präsident! Sie haben mir ja den Tipp gegeben. Eigentlich wäre es wirklich eine Verständnisfrage gewesen, die vielleicht dazu beigetragen hätte, dass wir den Antrag – –

Jetzt muss ich Sie aber unterbrechen. Sie dürfen nur zu Ihrem Abstimmungsverhalten sprechen.

Ich möchte ja gerade dieses Abstimmungsverhalten begründen.

Wir konnten diesem Antrag nicht zustimmen, sondern haben uns enthalten, weil es uns leider nicht möglich war, noch eine Frage hier zu klären. Ich möchte diese Frage wenigstens in den Raum stellen, um die es dabei geht. Die

Frage lautet, warum neben AGnES, das wir ja schon seit einiger Zeit in einigen Modellvorhaben erproben, jetzt VERAH als neues Modell eingeführt wird und was der Unterschied ist.

Genau das hätte ich Frau Schütz gern gefragt, und vielleicht hätte ihre Antwort dazu beigetragen, dass wir als Fraktion dem Antrag hätten zustimmen können.

Vielen Dank, Frau Herrmann. – Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren, ich bitte noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit, weil wir jetzt ein Novum haben. Meine Damen und Herren, nach § 79 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung sollen unsere Sitzungen nicht über 21:00 Uhr ausgedehnt werden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich stelle fest, dass wir unsere Tagesordnung am heutigen Tag nicht bis zu dieser Zeit abarbeiten können. Für diesen Umstand gibt es jedoch besondere Gründe: Wir haben den Herrn Bundespräsidenten empfangen, eine Mittagspause eingelegt, und der Herr Ministerpräsident hat eine Regierungserklärung zum Wiederaufbau nach dem Augusthochwasser 2010 abgegeben. Ich schlage Ihnen deshalb vor, unsere Sitzung über 21:00 Uhr hinaus fortzusetzen.

(Stefan Brangs, SPD: Oh nee!)

Herr Brangs, ich glaube, ich habe diesen Zwischenruf überhört. – Da es keine Einwände dagegen gibt, fahre ich in der Tagesordnung fort. Ich stelle noch einmal fest: Es gab keine Einwände.

(Zuruf: Keine hörbaren!)

Keine hörbaren.

Meine Damen und Herren, ich habe noch zwei Nachrichten, die Sie sicherlich erfreuen werden. Die erste ist, dass der Tagesordnungspunkt 13 – es geht dabei um den Antrag der Fraktion der SPD „Finanzielle Mittel aus dem Aufbauhilfefonds für die Betroffenen des Hochwassers 2010 bereitstellen“ – von der SPD-Fraktion zurückgezogen worden ist. Ist das so richtig?

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Darüber hinaus komme ich jetzt zum Tagesordnungspunkt 14, Qualität und Quantität der Schulgebäude im Freistaat langfristig sichern, Drucksache 5/3415, Antrag der Fraktion der GRÜNEN: Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Herr Gerstenberg, hat mich gebeten, einer Überweisung an den Ausschuss für Schule und Sport stattzugeben.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wenn Sie damit einverstanden sind, werden wir so verfahren.

Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 12

Ersatzlose Streichung der Sonderzahlungen für sächsische Beamte, Richter und Versorgungsempfänger zurücknehmen!

Drucksache 5/3404, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD, Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der Einreicherin das Wort. Herr Bartl, Sie können den Antrag einbringen.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obgleich die eigentlichen Haushaltsdebatten erst am morgigen Tag beginnen, haben wir diesen Antrag, der eine maßgebliche Bestimmung des Haushaltsbegleitgesetzes zum Hintergrund hat, wohlüberlegt bereits heute vorgeschaltet.

Es geht um Artikel 27 des Haushaltsbegleitgesetzes, der kurz und bündig formuliert lautet – ich zitiere –: „Das Sächsische Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung – Sächsisches Sonderzahlungsgesetz – vom 27. November 2003 wird aufgehoben.“

Selbiges Sächsisches Sonderzahlungsgesetz, noch verabschiedet vom Landtag der 3. Wahlperiode zu einer Zeit,

da die Welt noch in Ordnung war, bestimmt, dass Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen, der Gemeinden – –