und zwar beim Einbringer des Gesetzentwurfes, der Staatsregierung, bei Frank Kupfer und vor allen Dingen für die hervorragende Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU. Wir haben nach einer gewissen Zeit sehr, sehr gut zusammengearbeitet. Ich denke, wir haben damit etwas bewiesen, und zwar, dass wir dieses Land gestalten können, mit unterschiedlichen Meinungen herangehen,
aber wirksam etwas erreichen. Und das finde ich ein sehr gutes Zeichen für die nächsten Jahre und für die Zeit unserer bürgerlichen Koalition.
wie unterschiedlich die Meinungen sind, wie unterschiedlich das Herangehen ist und die Einschätzungen der Bürger sind. Wir gehen davon aus, dass die Bürger möglichst vieles selbst entscheiden sollen. Wir gehen davon aus, dass Eigentümer über ihr Eigentum entscheiden sollen. Die Links-Grünen gehen davon aus, dass das möglichst andere entscheiden sollen, nicht der Bürger
Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser vorliegende Gesetzentwurf ist ein großer Kompromiss, ein großes Entgegenkommen im Hinblick auf die Anmerkungen aus der Anhörung im März dieses Jahres bzw. von Umweltschützern. Deshalb geben Sie mir bitte noch einmal kurz Gelegenheit, auf die wesentlichen Aspekte einzugehen.
In der Anhörung wurde von Frau Dr. Juliane Albrecht die Kritik am Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgetragen, die Formulierung „mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke“ würde zu Auslegungsproblemen führen, ob auch verwahrloste Grundstücke, bewohnte Wochenendgrundstücke oder auch Grundstücke mit gemischter Gewerbe- und Wohnnutzung darunter fallen. Das wollte sie wissen. Mit der Formulierung „mit Gebäuden bebaute Grundstücke“ haben wir nun eine klare und rechtlich hinreichend korrekte Formulierung gefunden. Sie umfasst alle Grundstücke mit Gebäuden – so ist es definiert –, die selbstständig benutzbar, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Klare Regelung!
Zusätzlich wurde immer wieder erwähnt, der Gesetzentwurf würde die Gemeinnützigkeit der Bäume verkennen, die sich auf privaten Grundstücken befinden. Dabei wurde immer auf typische alte ortsbildprägende Bäume wie Eichen, Buchen oder Linden abgestellt, auch mit Fotos dokumentiert. Diese positive Wirkung von Alt- und Großbäumen ist uns bewusst.
Deshalb haben wir uns bei unserem Änderungsantrag auf bestimmte Baumarten, die eben nicht ortsbildprägend sind, und auf die Beschränkung des Baumumfanges konzentriert.
Darüber hinaus wird der Vorwurf gemacht, der Änderungsantrag animiere geradezu die Menschen, auch geschützte Bäume wie die Schwarzpappel oder die Eibe zu fällen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürger hatten bisher die Verantwortung zu wissen, was auf ihren Grundstücken steht. Sie werden dieser Verantwortung auch in Zukunft nachkommen.
In der Anhörung wurde von Prof. Dr. Martin Schulte die These vertreten, es handele sich bei der von der Staatsregierung vorgeschlagenen Regelung um einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Dies ist unzutreffend. Die im Sächsischen Naturschutzgesetz geregelten Befugnisse der Gemeinden zum Erlass von sogenannten Baumschutzsatzungen sind keine Selbstverwaltungsaufgaben, sondern Weisungsaufgaben. Das Recht zum Erlass von Baumschutzsatzungen wurde den Gemeinden erst durch den Gesetzgeber, durch uns hier,
verliehen. Es ist nicht schon Bestandteil des verfassungsgeschützten Selbstverwaltungsbereichs. Demnach kann es den Gemeinden ohne Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes auch wieder ein Stück entzogen werden.
Auch der Städte- und Gemeindetag äußerte in seiner Stellungnahme Bedenken gegen die Regelung von kostenfreien Genehmigungsverfahren. Artikel 87 Abs. 1 Sächsische Verfassung verpflichtet den Freistaat, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können, insbesondere die übertragenen und originär kommunalen Aufgaben. Zum eigenverantwortlichen kommunalen Wirtschaften gehört die Befugnis, das gemeindliche Vermögen selbstständig zu verwalten und wirtschaftlich zu nutzen. Hiermit ist aber nur garantiert, dass den Kommunen das eigene Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben nicht aus der Hand genommen wird. Die Finanzhoheit wird jedoch nicht betroffen, wenn den Gemeinden einzelne kostenträchtige Aufgaben auferlegt, einzelne Einnahmen entzogen oder verwehrt werden.
Schließlich muss ich noch auf den Vorwurf eingehen, wir würden der Verwaltung zumuten, künftig in nur drei Wochen ein Genehmigungsverfahren durchführen zu müssen. Nach unserer Auffassung ist das Bearbeiten eines Antrages, in dem das Fällen eines Baumes beschieden werden soll, wohl kaum so schwerwiegend wie die Beantragung eines Bauvorhabens. Nach Artikel 62 Abs. 3 Satz 2 Sächsische Bauordnung darf drei Wochen nach dem von der Bauaufsichtsbehörde bestätigten Eingangsdatum mit dem Bauvorhaben begonnen werden, es sei denn, die Bauaufsichtsbehörde untersagt den Baubeginn innerhalb dieser Frist. Das ist genau das, was wir in unseren Änderungsantrag hineingeschrieben haben. Ich denke, eine Gemeinde ist in der Lage zu erkennen, ob ein Baum schützenswert ist, wie sie auch entscheidet, ob gebaut werden kann oder nicht. Deshalb halten wir die Dreiwochenfrist für sehr angemessen.
In vielen Bereichen liegt der Weg noch vor uns. Wir haben noch viel zu tun. Aber der erste Schritt ist getan. Wir haben Wort gehalten und werden diesen Freistaat entbürokratisieren.
Vielen Dank, Herr Günther. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Abg. Kallenbach. Frau Kallenbach, Sie haben das Wort.
Werte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere werte Damen und Herren der Koalition! Unter dem Deckmantel der Vereinfachung und Entbürokratisierung bemühen Sie sich seit Monaten, Kommunal-, Umwelt- und Naturschutzrecht mit nahezu unlauteren Mitteln auszuhebeln. Aber Sie hatten offensichtlich nicht mit derartigem Widerstand und Sachverstand aus Kommunen, Verbänden und Universitäten gerechnet. Das hat wohl Ihr schon verinnerlichtes Machtmonopol etwas durcheinandergebracht. Und nun wollen Sie es uns zeigen und schrecken wahrhaftig vor nichts zurück, nicht einmal vor verfassungsrechtlichen Bedenken – das hätte ich nicht für möglich gehalten.
Aber ich hätte es eigentlich wissen müssen. Klientelpolitik – das ist Ihr Markenzeichen. Leider gehören Umwelt- und Naturschutz nicht zu Ihrer Klientel.
Wenn Sie schon Tausende von Protestunterschriften ignorieren, wenn Sie die Hinweise von Verwaltungsrechtlern und des Juristischen Dienstes so vom Tisch wischen, wenn Sie das Bestreben nach Rechtskonformität als juristische Tricksereien von Winkeladvokaten bezeichnen,
dann stellen Sie sich wenigstens einigen Fragen, die Sie recht bald den Kommunen und noch mehr den Bürgern werden beantworten müssen.
Erklären Sie gut, wie Sie die Verletzung des Grundrechtes der kommunalen Selbstverwaltung rechtfertigen. Erklären Sie bitte, wie man Leistungen trotz der Pflicht zu Eigeneinnahmen laut Sächsischer Gemeindeordnung kostenlos erbringen kann.
Erklären Sie noch deutlicher, wie zum Beispiel die relativ grünflächenarmen Großstädte ihren Verpflichtungen zum Naturschutz und zur Herstellung gesunder Lebensverhältnisse nachkommen sollen. Ich erinnere an Grünflächenentwicklung und -planung, Feinstaub- und Stickoxydbelastung in Ballungsräumen und die Rolle, die Großgehölze dabei spielen.
Erklären Sie bitte auch die völlig willkürlich festgelegte Genehmigungsfiktion nach drei Wochen. Da reicht mir Ihre Erläuterung, Herr Günther, bei Weitem noch nicht.
Erklären Sie bitte den Grundstückseigentümern, dass sie zukünftig gegen europäisches Artenschutzrecht verstoßen und dafür rechtlich belangt werden, wenn sie zum Beispiel bestimmte Weidenarten oder höhlenreiche Einzelbäume fällen.
Erklären Sie die geplante generelle Fällerlaubnis der einheimischen Nadelhölzer sowie Birke und Pappel! Diese Baumarten sind häufig Bestandteil streng geschütz
ter Biotope – und dies nach dem Baugesetzbuch übrigens unabhängig von ihrem Status im Innen- und im Außenbereich.
Haben Sie sich die Fragen alle gut notiert? Sie versprechen Freiheit und bescheren den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsunsicherheit und nennen das auch noch Vereinfachung. Diesen Schneid muss man erst einmal haben.
Eine realitätsgerechte Hilfe beim Umgang mit den örtlich sehr unterschiedlichen und wohl auch mancherorts verkomplizierten Baumschutzsatzungen hätte grundlegend anders aussehen können. Das hätte man aber mit den Kommunen und den Verbänden diskutieren müssen. Dorthin gehört das Thema und nicht in den Landtag.
Die Vereinfachung geht noch weiter: die Abschaffung von Vorkaufsrechten. Auch hierzu hätte ich wieder einige Fragen: Wie wird zukünftig ein großflächiger Biotopverbund – übrigens Ziel des Umweltministeriums – ermöglicht? Wie sollen in Zukunft Naturdenkmale durch die Landesbehörden geschützt werden? Wie sollen Überschwemmungsgebiete eingerichtet werden, ohne die Bürger zu enteignen?
Ein Vorkaufsrecht, das keine Vorkaufspflicht ist, leichtfertig und ohne Not aufzugeben, das verstehe, wer will. Ich denke, hiervon profitieren einzig und allein Immobilienspekulanten auf Kosten der Allgemeinheit und der Natur.
Wenn das Instrument in der Vergangenheit nicht erfolgreich war, liegt es nicht an dessen Unbrauchbarkeit, sondern am mangelnden Willen zum sachgerechten Vollzug durch die zuständige Landestalsperrenverwaltung oder anderer Behörden und am immer noch für mich – auch nach der heutigen Diskussion – erkennbaren mangelnden Willen einer grundsätzlichen Neuorientierung hin zu natürlichem Hochwasserschutz. Die Auswirkungen werden leider die nächsten Hochwasseropfer wieder zu tragen haben.