Protocol of the Session on September 1, 2010

Natürlich bleiben wir dabei: Der Bund kann nicht außen vor sein. Wir haben auch den Schlüssel gezeigt: Es ist die Umwidmung der Flutmittel.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Genau, richtig!)

Ich bleibe dabei: Die Aufgabe der Investitionen ist – unabhängig von den bestehenden Mitteln – die Aufgabe des Freistaates Sachsen. Verstecken Sie sich also bitte nicht hinter den jetzt von Ihnen eingesparten Mitteln. Ganz im Gegenteil, es ist gerade die politische Aufgabe zu entscheiden, welche konkrete Hilfe im Moment notwendig ist, und nutzen Sie lieber die Möglichkeiten, diese Fonds für die akute Hilfe, die notwendig ist.

Deshalb unser Entschließungsantrag, der genau dies einfordert. Wir unterstützen auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Ich will auch noch etwas zu dem Entschließungsantrag der Koalition sagen: Wir werden uns bei diesem Entschließungsantrag enthalten. Natürlich kann man das, was richtig ist, unterstützen; aber wir sind nicht bereit, Selbstverständlichkeiten mit zu unterstützen oder uns gar zufriedengeben mit dem, was gemacht wurde. Das ist der Geist Ihres Entschließungsantrages, deshalb werden wir uns enthalten. Wir bitten aber um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Ich bitte jetzt um Diskussionen zum Entschließungsantrag der SPD. Herr Bandmann, bitte.

Herr Dulig, Sie haben die Bundesebene angesprochen und Sie fordern in Punkt 2, sich auf Bundesebene für eine schnelle Ergänzung der Zweckbestimmung des Aufbauhilfefonds 2002 einzusetzen.

Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass neben dem Augusthochwasser in Sachsen auch in anderen deutschen Ländern Hochwasser gewesen sind, und ich denke, in dem Moment, da dieser Antrag auf Bundesebene eingeht, wird mancher sagen: Prima, da haben wir eine zusätzliche Finanzierungsquelle für die Dinge in anderen Bundesländern.

Ich glaube nicht, dass wir genau auf dieses Risiko eingehen sollten. Wir sollten das tun, was Staatsminister Kupfer und andere immer wieder angedeutet haben: dass die Hochwasserschutzmaßnahmen aus dem Jahre 2002 vollendet werden. Sie haben so lange gedauert, weil auch Angehörige dieses Hauses die Verfahren verlangsamt haben.

Deswegen sage ich, wir können die einen Hochwasseropfer nicht gegen die anderen ausspielen. Es ist wichtig, dass die Menschen vor Ort, bei denen auch unsere Kollegen während des Hochwassers waren, Hilfe bekommen, und eben nicht in jedem Fall vom Ministerpräsidenten eingeladen worden sind. Ich bin zum Beispiel zufällig in Görlitz dazugekommen, weil wir dort sind, wo es brennt.

(Heiterkeit und Zurufe)

Ja, Herr Kollege, wo Brennpunkte sind; Sie können das sinngemäß schon richtig so übersetzen. Aber die wichtigsten Leute waren zum Beispiel in Hagenwerder die Ortschaftsräte, der Ortschaftsratsvorsteher, Herr Baron, der Stadtrat und Mitglied des Ortschaftsrates, Herr Zimmermann, die vor Ort mit der Interessengemeinschaft Hagenwerder, mit Frau Bartel, ihre Selbstverwaltung organisiert haben und die dringende Bitte an die Verantwortungsträger in der Kommune geäußert hatten, die Not der kleinen Dinge noch einmal zu übermitteln.

Das war ganz praktische Hilfe, wo sich die Menschen untereinander geholfen haben und ich erleben konnte,

dass Betroffene, die selbst überflutet waren und im Dreck gestanden haben, über die Brücke zu ihren polnischen Kollegen gegangen sind, mit denen sie sonst gefeiert haben, und geschaut haben, wie es ihnen geht, und entsetzt waren, dass sie noch in nasser Kleidung waren, und dann ihre Sachen, die bereits als Spenden eingegangen waren, sofort geteilt haben.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP)

Das sind Begebenheiten, bei denen die Leute sagen: Wir wollen, dass hier geholfen wird. Das bildet sich in unserem Entschließungsantrag ab.

Das, was Sie in Punkt 2 ansprechen, birgt die Gefahr, dass möglicherweise das Geld aus Sachsen abfließt und das Gegenteil von gut gemeint eintritt.

(Martin Dulig, SPD: Weil Sie nichts machen!)

Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wer möchte noch zum SPD-Antrag sprechen? – Bitte schön, Frau Pinka.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Da dieser Antrag eigentlich in unserem mit aufgeht und unserer etwas weitergehend ist, haben wir natürlich überhaupt kein Problem, ihm zuzustimmen.

Frau Hermenau, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten, und ich denke, das ist erklärungsbedürftig, denn das dürfte überraschen.

In der Sache stehen wir natürlich insofern dahinter, als wir auch gern wollen, dass den Menschen sofort geholfen wird. Aber wir wollen, dass es so gemacht wird, dass es wirklich passiert. Wir wollen keine falschen Hoffnungen wecken, die nachher nicht wirklich befriedigt werden können; das wäre nicht in Ordnung.

So wie dieser Antrag gehalten ist und wie das Ziel ist, ist es unklar, in welchen Zeiträumen wie viel Geld beschafft werden kann. Es ist unklar, ob verschiedene Geldgeber zustimmen werden. Es kann also daraus gar keine Soforthilfe entstehen; es müsste ein neues Gesetz vereinbart werden. Deswegen glaube ich, dass man mit einem falschen Mittel nicht falsche Hoffnungen nähren sollte.

Wir haben aber trotzdem unsere grüne Bundestagsfraktion zu dieser Sache zurückgefragt. Die GRÜNEN im Bundestag hätten keine Einwände, dass man Mittel umzuwidmen versucht, um damit Hochwasserschäden zu beheben. Aber der zeitliche Verzug muss jedem klar sein.

Es wäre besser, über all das in den anstehenden Haushaltsberatungen zu diskutieren. Das schlage ich Ihnen vor. Die Linksfraktion empfiehlt, Landesmittel oder Rücklagen anzuzapfen. Die Frage ist: Welches Geld kann auf

vernünftige Art und Weise in welchem Zeitraum bewegt werden, und wollen wir es dann dafür ausgeben?

In diesem Zusammenhang geht es übrigens auch darum, ob man dem Bund 2014 Geld zurückgeben muss oder ob man noch Maßnahmen in der Planung hat, die der Entschließungsantrag der CDU- und der FDP-Fraktion im nächsten halben Jahr abräumt, wenn alles umgesetzt wird. Deswegen ist der Schnellschuss in dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion nicht sachgerecht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Günther, bitte.

Auch die FDP-Fraktion wird den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen. Begründungen gibt es zuhauf. So sollen wir jetzt schon feststellen, dass die Schadenshöhe 800 Millionen Euro beträgt. Wir sind mittendrin in der Schadensfeststellung. Ferner wird in dem SPD-Entschließungsantrag behauptet, dass die zinsverbilligten Kredite nicht ausreichend seien und den Unternehmen und Privathaushalten nicht helfen würden. Das ist schon ein dicker Hund! Fest steht: Kredite, für die der Freistaat bürgt, sind für jeden Unternehmer gute Kredite. Auch deswegen ist der Antrag abzulehnen. Nächster Punkt: Wenn unser Entschließungsantrag und die Pläne der Staatsregierung umgesetzt werden, stehen für die Kommunen 270 Millionen Euro zur Verfügung – bei 90-prozentiger Förderung. Wir tun es!

Ihr Antrag wird abgelehnt.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Herr Dulig noch einmal? – Bitte.

Ich will auf zwei Punkte eingehen. Zum Ersten geht es um die Aufforderung, sich auf Bundesebene für die Ergänzung des Gesetzes stark zu machen. Warum will man sich schon jetzt in vorauseilendem Gehorsam auf den Standpunkt stellen: „Es wird sowieso nichts; deshalb probieren wir es nicht“? Ich kann Ihnen nur entgegen: Wir helfen Ihnen vielleicht sogar, ein Problem zu lösen. Wenn wir bis 2013 das Geld nicht ausgeben, fließt es an den Bund zurück. Das kann doch nicht unser Interesse sein.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der Linksfraktion – Beifall der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Deshalb sollten Sie lieber jetzt die Möglichkeiten des Gesetzes nutzen. Zumindest sollten Sie prüfen, inwieweit es auch zur Linderung der Folgen der aktuellen Hochwasserkatastrophe eingesetzt werden kann.

Zweitens. Was das von uns geforderte Sonderprogramm „Hochwasser 2010“ für die betroffenen Kommunen in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro betrifft, so haben wir schon in unserem Antrag untersetzt, dass es nicht nur um die 445 Millionen Euro aus den Flutgeldern

geht, sondern zum Beispiel auch um die bisher aufgelaufenen Zinserträge in Höhe von 72 Millionen Euro, wenn ich den Haushaltsplan richtig gelesen habe. An dieser Stelle kann ich eine Brücke zu den GRÜNEN bauen. Es geht nicht um eine Planung ins Blaue hinein. Die Kommunen brauchen tatsächlich eine andere Hilfe als die 5 Millionen Euro aus dem Soforthilfeprogramm. Unsere Forderung ist untersetzt. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall bei der SPD)

Ich lasse jetzt über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/3490 auf. Wird noch einmal die Einbringung gewünscht? – Herr Abg. Bandmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Koalition ist dieser Entschließungsantrag wichtig, um den Menschen im Land Mut und Orientierung zu geben. Das, was der Ministerpräsident ausgeführt hat, möchten wir deutlich unterstreichen.

Vor dem Hintergrund der Begründung des anderen Antrags ist es wichtig, Folgendes zu betonen – der Präsident der Landesdirektion, Herr Dr. Hasenpflug, hat das in einer Beratung deutlich unterstrichen –: Die gemeindewirtschaftliche Stellungnahme gilt als erteilt. Damit ist auch für die kommunale Ebene Rechtssicherheit gegeben. Denn neben dem Vermögen von Privatleuten und von Unternehmen war auch erhebliches Vermögen der kommunalen Ebene und des Freistaates betroffen, wenn ich allein an die Hochschulstandorte Zittau-Görlitz sowie an Straßen und Brücken denke. Es muss in erheblichem Umfang Infrastruktur wiederhergestellt werden, um der Region zu dienen, damit die Arbeit dort bleibt. Es reicht nicht aus, die Firmen und die Wohnungen instand zu setzen; auch die Rahmenbedingungen müssen stimmen.

Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Gibt es zu dem Entschließungsantrag Redebedarf? – Frau Dr. Pinka, bitte.