Seit 1996 gibt es verschiedene Richtlinien zur Luftqualität. Spätestens seit 1999 konnten sich das Land als Aufsichtsbehörde sowie die Städte und die Unternehmen auf die Einhaltung der Grenzwerte zum gesundheitlichen Schutz der Menschen vorbereiten.
Ich glaube, Sie haben den Kopf zu tief in den Sand gesteckt und gehofft, der politisch aufgewirbelte Feinstaub werde sich wieder legen. Hat er aber nicht! Auch die Stickoxide haben ihn nicht erstickt. Geben Sie es zu: Sie haben es verschlafen!
Seit fast zwei Jahrzehnten ist das zuständige Umweltministerium fest in CDU-Hand. Auch der Herr Ministerpräsident wird sich erinnern. Es lag in der ministeriellen fachlichen Verantwortung, alle die nunmehr von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu prüfen oder, noch besser, zu beantworten.
Als die Kommission mit dem Vertragsverletzungsverfahren drohte, entstand Panik auf Sachsens „Titanic“.
Vielleicht hätte es gutgetan, dem Antrag meiner Fraktion vom Dezember 2004 zur Reduzierung von Feinstaub zu folgen. Damals konnten die Kollegen nicht einmal Ihre Wissbegierde anstacheln. Aussitzen, Augen zu und durch – ausbaden müssen das heute nicht nur die Handwerker und Dienstleister, dank CDU.
Vielleicht hätten Sie sich etwas intensiver mit Ihrem Kollegen, Herrn Staatsminister Morlok, austauschen und von ihm informieren lassen sollen. Er wusste doch wohl spätestens seit vergangenem Sommer, wie Luftreinhaltung ohne die Einrichtung von Umweltzonen möglich ist. Erinnern Sie sich an die Großplakate: „Keine Umweltzonen mit der FDP“?
Nun klappt es offensichtlich nicht so gut mit dem Wahlversprechen. Das ist aber grundsätzlich nicht neu.
Angesichts der erfolglosen Klagen in Köln, Oberhausen, Hannover und Berlin habe ich mich gewundert, wie unrealistisch die FDP in die Zukunft schaut. Aber auch das ist nicht neu.
Jetzt wollen Sie sich berichten lassen, ob die Effizienz der Umweltzonen wissenschaftlich belegt ist. Das ist eine Beschäftigungsmaßnahme auf Kosten der Steuerzahler. Die Wirkung von Umweltzonen wird zum Beispiel in München und in Berlin wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich und eindeutig.
Auch die Kommission „Reinhaltung der Luft“ im Verband Deutscher Ingenieure hat Umweltzonen als geeignet und wirksam bewertet. Bei aller Wertschätzung der Medien, Herr Meyer: Vielleicht müssen wir uns doch mehr auf die Wissenschaft verlassen.
Werte Koalitionskollegen, Sie rufen nach einem nachprüfbaren, gerichtsfesten Verfahren der Emissionsmessung.
Frau Kallenbach, ist Ihnen bekannt, wie viel Prozent Minderung das Umweltbundesamt für Berlin im Jahr 2008 festgestellt hat?
Sie haben es vorhin selbst gesagt; ich habe Ihnen gut zugehört. Sie haben von „wenigen Prozenten“ gesprochen. Es kommt hier aber auf die absolute Zahl an. Manchmal sind schon wenige Prozent eine deutliche Reduzierung.
Sie rufen nach nachprüfbaren, gerichtsfesten Verfahren der Emissionsmessung. Das müssen Sie mir einmal erklären. Die Messstation betreibt und verantwortet der Freistaat. Wenn jemand der Ansicht ist, es sei irgendetwas nicht koscher, dann kann man doch wohl direkt Einfluss nehmen, um Veränderungen zu bewirken. Oder zweifeln Sie etwa an der Expertise Ihrer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, die zum Beispiel die von Leipzig vorgeschlagenen Maßnahmen – anstelle einer Umweltzone – als unwirksam zurückgewiesen hat?
Herr Meyer, erfreulich sind Ihre heutigen Vorschläge für Alternativen. Diese habe ich mit Freude zur Kenntnis genommen. Dennoch klang für mich durch, dass Sie immer noch meinen, Umweltzonen seien überflüssig. Mit mehr Stadtgrün bei gleichzeitiger Abschaffung der Baumschutzsatzungen, mit grüner Welle und Straßenwäsche könne man die gleichen Ergebnisse erzielen. Leider kommt man damit den Stickoxiden nicht an den Kragen; sie stammen zu 75 % aus dem Verkehr.
„Reduktion der Emissionen“ heißt der fachliche Rat. Deshalb hätte Ihr Antrag eigentlich lauten müssen: Was tut die Staatsregierung, um die Städte zu unterstützen, die Grenzwerte einzuhalten? Investiert sie in den ÖPNV? Vermeidet sie Verkehr? Unterstützt sie derartige Projekte? Gilt der Vorrang der Schiene vor der Straße? Wie wäre es gewesen, durch frühzeitige Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialverbände und der Öffentlichkeit besser vorbereitet zu sein?
Meine Damen und Herren von Staatsregierung und Koalitionsfraktionen, Sie haben das Heft des Handelns in der Hand. Es gibt genug zu tun.
Den Inhalt dieses Berichtsantrags bezeichne ich allerdings als Nachhilfeunterricht für Klassenletzte.
Er ist wenig geeignet, endlich mehr Gesundheitsschutz für die betroffenen Menschen umzusetzen. Wir können daher diesem Antrag leider nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor zwei Jahren hatte die EUKommission beschlossen, dass ab dem Frühjahr 2010 strengere Regeln zum Schutz der Bürger vor Feinstaub gelten. Verabschiedet wurde eine Richtlinie, wonach für Kleinstpartikel in der Luft ein Grenzwert eingeführt wird. Regelungen für gröberen Feinstaub galten bereits seit Längerem. Das alles wissen Sie.
Beides dürfte auch der vergangenen Staatsregierung bekannt gewesen sein. Deshalb hätten vor der Landtagswahl 2009 – eigentlich schon deutlich früher – die erst jetzt gestellten Fragen beantwortet sein müssen. Aber ähnlich wie bei anderen Problemen – man denke nur an das Thema „Lehrerteilzeit“ – wird jedoch gewartet, bis erstens die Wahl vorbei ist und zweitens die Zeit einmal wieder drängt. Dabei gibt es durchaus Hinweise darauf, dass seitens der EU-Kommission die verordnete Richtlinie allein nicht die erhofften Effekte erreicht. Zweifel
kommen dem unvoreingenommenen Betrachter bereits bei der Feststellung, dass die Kommission von 350 000 Europäern spricht, die jährlich der Feinstaubbelastung zum Opfer fallen sollen, während die Weltgesundheitsorganisation WHO dagegen von 370 000 vorzeitigen Todesfällen weltweit berichtet.
Auch sonst wird das Thema je nach Interessenlage kontrovers diskutiert. So zog der ADAC 2008 im Ergebnis eigener Studien das Fazit, dass Fahrverbote für Pkw als Maßnahme zur Luftverbesserung nicht sinnvoll seien. Sie stellten einen unverhältnismäßig großen Eingriff in die Mobilität der Bürger dar, trügen jedoch nicht gleichzeitig nennenswert zur Verbesserung der Luftqualität bei. Ferner vertrat man die Ansicht, dass auch andere wissenschaftliche Untersuchungen belegen würden, dass der PkwVerkehr nur zu einem geringen Teil zur Partikelbelastung der Luft beiträgt. Umweltzonen verfehlten damit ihren Zweck und verursachten nur einen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand sowie zusätzliche Einschränkungen und Kosten für die Autofahrer.
Spätestens hier wird klar, dass die Positionen des ADAC und letztlich der Automobilindustrie in den vorliegenden Berichtsantrag mit eingeflossen sind. Forderungen nach Ausnahmeregelungen bei der laufenden Wirksamkeitskontrolle für ausgesprochene Fahrverbote runden das zweifelhafte Bild ab.
Das Helmholtz-Zentrum München dagegen charakterisiert diese Diskussion als größeren Blick auf die Feinstaubkonzentrationen. Übersehen würden dabei völlig die Wirkungsaspekte im Hinblick auf die Gesundheit. Feinstaub sei eine komplexe Mischung zwischen hochtoxischen bis hin zu harmlosen Komponenten, so das Helmholtz-Zentrum.
Eine Reduktion der hochtoxischen Komponenten wäre im Hinblick auf die menschliche Gesundheit natürlich sehr relevant, während eine Reduktion der harmlosen Komponenten nichts bringt.
An diesem Punkt könnte man, meine Damen und Herren, längst angekommen sein, wenn man die Problematik nicht wieder einmal auf die lange Bank geschoben hätte. Man könnte heute zum Beispiel darüber nachdenken, wirksame Rußfilter nicht nur in Pkw und Nutzfahrzeugen, sondern auch in Baumaschinen einzubauen. Das ist zum Beispiel in der Schweiz längst Pflicht, aber sie ist ja zum Glück nicht Mitglied der EU. Wir werden uns bei dem vorliegenden Antrag enthalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kallenbach, ich habe aus Ihrem Redebeitrag durchaus etwas Häme mitbekommen. Am liebsten hätten Sie ja, dass der Umweltminister für ganz Sachsen eine Umweltzone schafft
oder Sachsen zur Umweltzone erklärt. Das konnte man Ihrem Redebeitrag entnehmen. Das ist sicherlich nicht sachgerecht.