Die bestätigten Protokolle der Sitzungen des Ausschusses sowie die öffentlichen stenografischen Protokolle konnten durch die Mitglieder des Ausschusses in einem gesonderten Netzlaufwerk des Landtags, die nicht öffentlichen stenografischen Protokolle in der Geschäftsstelle des Ausschusses und die geheimen Protokolle in der Verschlussregistratur eingesehen werden.
Nach Abschluss des Untersuchungsausschusses können die Niederschriften über öffentliche Sitzungen gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 Untersuchungsausschussgesetz von jedermann eingesehen werden. Im Übrigen entscheidet der Präsident des Sächsischen Landtages über die Weitergabe von Protokollen und über die Einsichtgewährung.
Der Untersuchungsausschuss wurde in rechtlichen Fragen durch den Juristischen Dienst der Landtagsverwaltung betreut. Gemäß Nr. 2.1 der Verfahrensgrundsätze für die Arbeit und die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses der 5. Legislaturperiode prüfte der Juristische Dienst die eingereichten Beweisanträge vor der Beschlussfassung im Ausschuss auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Zahlreiche Rechtsfragen von Ausschussmitgliedern wurden in den Sitzungen mündlich beantwortet. Daneben
erstellte der Juristische Dienst eine Vielzahl rechtlicher Stellungnahmen und Schriftsätze.“ – Ende des Zitats.
Allein die Auflistung dieser Daten zeigt, wie sehr wir den Mitarbeitern des Landtages zu Dank verpflichtet sind, damit trotz des großen Arbeitsaufwands die Tätigkeit des 3. Untersuchungsausschusses ungestört bewältigt werden konnte.
Es muss noch hinzugefügt werden, dass wegen der zahlreichen Zeugen eine Sondersitzungswoche durchgeführt wurde. An den Sitzungstagen der Sondersitzungswoche wurden jeweils mehrere Zeugen gehört. Dies stellte an die Aufnahmefähigkeit aller anwesenden Mitglieder des Ausschusses sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtages erhebliche Anforderungen. Auch wenn vereinzelt der Ruf nach weiteren Sondersitzungswochen laut wurde, muss bei der Abwägung berücksichtigt werden, dass alle Mitglieder des Untersuchungsausschusses in weiteren Fraktionsarbeitskreisen und Ausschüssen des Landtages arbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich aber auch insbesondere bei den Ausschussmitgliedern für die meist kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Auch wenn sich natürlich die Interessen der Opposition teilweise von den Interessen der Regierungsfraktionen unterscheiden, haben wir dennoch fast immer einen gemeinsamen Weg zur Lösung anstehender Probleme gefunden.
Ein weiterer Dank gilt den Regierungsbeauftragten. Falls es bei der Aktenübersendung oder anderen Fragen zu Problemen kam, so waren sie stets bereit, zu einer konstruktiven Lösung beizutragen.
Die Ergebnisse des 3. Untersuchungsausschusses beruhen unter anderem auch auf dem vorläufigen Abschlussbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages im Zusammenhang mit dem Tatkomplex NSU unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Günther Schneider, MdL, vom 27. Juni 2012. Sie beruhen auch auf dem vorläufigen Abschlussbericht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Fallkomplex Nationalsozialistischer Untergrund vom 25. Juni 2012.
In diesen beiden Berichten wurde vonseiten der Legislative und der Exekutive eine vorläufige Einschätzung des Sachverhaltes und eine entsprechende Bewertung vorgenommen. Der Untersuchungsausschuss hatte die Aufgabe, auch diese Berichte in die Abarbeitung des Untersuchungsauftrages einfließen zu lassen.
Wie Sie aus den oben genannten Zahlen der Zeugenladungen entnehmen können, sind nicht alle geladenen Zeugen gehört worden. Wie angekündigt, beabsichtigt die Opposition, sich in der kommenden Legislaturperiode weiterhin dem Untersuchungskomplex NSU mithilfe eines Untersuchungsausschusses zu widmen. Dem neuen Landtag bleibt es vorbehalten zu entscheiden, ob der 3. Untersuchungsausschuss NSU der 5. Wahlperiode in der 6. Wahlperiode seine Fortsetzung findet.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und dem Sächsischen Landtag ganz persönlich, dass er mir die
herausfordernde Aufgabe der Leitung des Untersuchungsausschusses angetragen hat. Es war für mich persönlich trotz des sehr schwierigen, weil nicht nur öffentlichkeitswirksam, sondern vor allem emotional beladenen Themas immer wieder eine neue Herausforderung, mit allen Wünschen und Dingen umzugehen. Aber es war auch eine positive Erfahrung, dass man, wenn man gemeinsam an einem Strick zieht, gemeinsam ein Thema bearbeiten kann, auch wenn am Ende vielleicht in der einen oder anderen Nuance unterschiedliche Ergebnisse stehen.
Ein Letztes möchte ich bei aller Behandlung des Themas zu bedenken geben, auch wenn es mir vielleicht in dem Maße als Ausschussvorsitzender nicht zustehen mag: Wir diskutieren über ein Thema, bei dem wir heute aufgrund dessen, was wir wissen, in der Lage sind, von oben auf dieses sogenannte Netz herunterzuschauen und die Fäden des Netzes zu erkennen. Wenn wir also darüber sprechen, wenn wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltung, Institutionen, Polizei, Juristerei für das, was sie in den Jahren von 1998 bis 2011 getan oder was sie nicht getan haben, kritisieren oder loben, dann sollten wir immer daran denken, wie die Strukturen zum Zeitpunkt X waren und ob es tatsächlich so ist, dass es dem einen oder anderen „kleinen Polizeibeamten“, der sich mit Banküberfällen beschäftigt hat, möglich war, ein Netz zu erkennen, das es scheinbar irgendwo gab, um die möglichen Schlüsse daraus zu ziehen.
Herr Schreiber steht bei mir noch einmal als CDU. Ich kann jetzt nur das wiedergeben, was mir hier vorliegt.
Frau Köditz, Entschuldigung. Darf ich Sie bitten, dass Sie als zweite Fraktion sprechen? – Herr Hartmann, bitte. Alles kein Problem.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Herr Schreiber für den Ausschuss gesprochen hat, würde ich jetzt gerne für die CDU-Fraktion als Obmann der CDU zu Ihnen sprechen.
Der 3. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode des Sächsischen Landtages hatte die Aufgabe, mögliche Versäumnisse und etwaiges Fehlverhalten staatlicher und kommunaler Behörden des Freistaates Sachsen beim Umgang mit der nationalsozialistischen Terrorzelle NSU
zu untersuchen. Dabei sollten der Terrorgruppe NSU gegebenenfalls verbundene Netzwerke sowie deren mögliche zurechenbare Straftaten untersucht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich zitiere jetzt aus dem Abschlussbericht der Opposition, Seite 261: „Der Untersuchungsausschuss hat nach seiner zweijährigen Tätigkeit zwar keine Erkenntnisse gewonnen, die auf eine Unterstützung des Trios, beim Untertauchen und Verbergen des Trios sowie beim Begehen von Verbrechen und Verschleiern der Täterschaft durch Behörden des Freistaates Sachsen hindeuten.“
Liebe Frau Köditz! Ich weiß, dass das Zitat noch weitergeht, aber dazu komme ich später. Der Untersuchungsausschuss hat sich ein umfassendes Bild über den Untersuchungsgegenstand gemacht. Er hat zu Beginn seiner Arbeit sachverständige Zeugen zum Thema Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus, gehört. Außerdem hat er Zeugen sowohl aus Sachsen als auch aus Thüringen und Berlin gehört. Das Ergebnis dieser Experten- und Zeugenbefragungen ist im Sachbericht des 3. Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtages vom Bundesanwalt a. D. Dr. Volkhard Wache zusammengefasst. Herr Wache hat an dem Gutachten zum Verhalten Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung des Zwickauer Trios, dem sogenannten Schäfer-Bericht, mitgewirkt.
Die Regierungsfraktionen können sich die in dem Bericht von Herrn Wache enthaltenen Ergebnisse sowie dessen Schlussfolgerungen und Bewertungen zu eigen machen. Der Sachbericht des Abschlussberichtes von Bundesanwalt Wache stimmt weitgehend mit dem vorläufigen Abschlussbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages im Zusammenhang mit dem Tatkomplex NSU unter dem Vorsitz von
Prof. Dr. Günther Schneider vom 27. Juni 2012 überein. Er stimmt auch weitgehend mit dem vorläufigen Abschlussbericht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Fallkomplex Nationalsozialistischer Untergrund vom 25. Juli 2012 überein.
Wir sind daher der Ansicht, dass an der Sicherheitsstruktur des Freistaates Sachsen keine grundsätzlichen Änderungen erforderlich sind. Es gibt genaue Aufgabenzuteilungen und Aufgabenabgrenzung innerhalb der sächsischen Behörden. Änderungen bieten sich aus unserer Sicht derzeit nicht an, sind sicherlich aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen.
Was allerdings zu verbessern ist, sind die Kommunikationsstrukturen in und vor allen Dingen zwischen den Behörden. Wir sind der Ansicht, dass der Bericht von Herrn Wache zu Recht auf das Problem des Einsatzes von Vertrauensleuten hinweist. Bei der Auswahl von V-Leuten ist eine sehr große Sorgfalt an den Tag zu legen. Wenn diese Sorgfalt verletzt werden sollte, könnte es durch staatliche Finanzierung zu einem ungewollten Kreislauf, zur Information des V-Mannes und Geldzahlung des Staates kommen.
Wir haben allerdings die Überzeugung gewonnen, dass die Auswahlpraxis der V-Leute durch das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgte. Aus unserer Sicht ist es Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, ob im Staatsschutzbereich Vertrauenspersonen eingesetzt werden oder nicht. Sollte das Innenministerium des Freistaates Sachsen seine Entscheidung überdenken wollen, so obliegt es dem Ministerium allein, eine derartige Entscheidung zu treffen. Auch die Regelungen zu G-10-Maßnahmen sind so genau gefasst, dass jederzeit eine große Kontrolle durch die beteiligten Stellen erfolgen kann und bisher auch erfolgt ist.
Ich möchte darauf hinweisen, dass im Freistaat Sachsen bereits frühzeitig eine Sonderkommission „Rechtsextremismus“ eingerichtet wurde. Dem Kampf gegen rechts wurde vonseiten der Staatsregierung zu Recht eine wichtige Rolle eingeräumt. Auch wenn sich die personelle Besetzung zwischenzeitlich verändert hat, so ist doch von dem gehörten Zeugen, dem ehemaligen Landespolizeipräsidenten des Freistaates Sachsen, Bernd Merbitz, überzeugend dargelegt worden, dass die Aufgaben und deren Bewältigung zu keiner Zeit aus den Augen verloren und deren Lösung mit der erforderlichen Sorgfalt vorangetrieben wurde.
Wir haben uns ein umfängliches Bild von der Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt Sachsen gemacht. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass alle Beteiligten nicht immer mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit dem gegenseitigen Informationsaustausch nachgekommen
sind. Es ist Aufgabe der beteiligten Behörden, die aufgetretenen Schwachstellen abzustellen und die Kommunikationsstrukturen zu verbessern.
Es steht aus Sicht des Untersuchungsausschusses zweifellos fest, dass vonseiten der sächsischen Behörden keine Unterstützungsleistungen zugunsten des Trios erfolgt sind. Zahlreiche Zeugenbefragungen haben ergeben, dass die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie insbesondere die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes des Freistaates Sachsen von ihren Kollegen aus Thüringen nur sehr unvollständig bei der Durchführung verschiedener Maßnahmen informiert wurden. Symptomatisch hierfür ist aus unserer Sicht die mangelnde Einbeziehung des Landeskriminalamtes Sachsen in Absprachen über Maßnahmen im Zusammenhang mit der „Kripo live“-Sendung vom 22. Februar 1998 und Mai 2000. An dieser Tatsache lässt sich nach unserer Auffassung nicht zweifeln.
Die Zeugenaussagen vor dem 3. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages haben allerdings auch ergeben, dass eine größere Eigeninitiative bei der Beschaffung von Informationen durch Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz durchaus im Bereich des Möglichen gewesen wäre. Angesichts der tragischen Ereignisse im Zusammenhang mit der Ermordung von Menschen – mutmaßlich begangen durch das NSU-Trio – hat ein
Umdenken beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen und auch bei den Polizeibehörden des Freistaates Sachsen stattgefunden. Größere Eigeninitiative bei der Verfolgung verdächtiger Sachverhalte walten zu lassen und die dringend erforderliche Stärkung von Analysefähigkeit sind Erkenntnisse aus der Beurteilung der vorangegangenen Ereignisse.
Bereits die Parlamentarische Kontrollkommission hat in ihrem Abschlussbericht zutreffend formuliert, dass für das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen die Koordinierungsdefizite, die auf mangelnder Informationsübermittlung seitens der Thüringer Kollegen beruhten, zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennbar waren. Dieser Schlussfolgerung können wir uns nur anschließen.
Hinsichtlich des Problems der Löschung von Dateien und Aussonderung von Akten hat der 3. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages festgestellt, dass die staatlichen Behörden im Umgang und bei der Aufbewahrung und Löschung von Dateien im Zusammenhang mit extremistischen Straftaten weiterhin große Sensibilität walten lassen wollen.
Die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern angekündigten umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Polizeibehörden sind zum großen Teil bereits umgesetzt. Diese 14 Maßnahmen erscheinen geeignet, die Gefahren extremistischer, besonders rechtsextremistischer Taten zukünftig zu minimieren. Dazu gehören insbesondere die Verbesserung der Führungsstrukturen, das VierAugen-Prinzip, die interne Kontrolle, der Informationsaustausch innerhalb des Amtes, die bessere Anbindung der Behörden untereinander, die Veränderung der internen Arbeitsstrukturen, insbesondere der Registraturen, die bessere Einbindung der Staatsanwaltschaften, die Ausweitung der Teamarbeit und als wesentlicher Punkt die Verbesserung der Fortbildung.
Wir haben die Überzeugung, dass den Mitarbeitern der staatlichen Behörden bei der Mithilfe zur Aufklärung der Straftaten des NSU-Trios keine Vorwürfe zu machen sind. Eine derartige Serie von Verbrechen war bisher nicht vorstellbar. Mit den dargelegten 14 Maßnahmen wurden die richtigen Schlüsse gezogen und teilweise schon umgesetzt.
„Allerdings kann diese Bewertung nur vorläufig sein, solange die begründete Annahme besteht, dass Behördenhandeln im Zusammenhang mit der Fahndung nach dem Trio bislang keineswegs vollständig bekannt geworden und daher auch nicht abschließend zu bewerten ist.“
In den beiden vorangegangenen Jahren wurden zahlreiche Zeugen gehört. Es gibt vonseiten der Opposition aber noch eine lange Liste von weiteren Zeugen. Es ist das Recht der Opposition, in diesem Zusammenhang Fragen zu stellen und deren Beantwortung einzufordern. Aus diesem Grund werden wir uns auch nicht Ihrem mutmaß
lichen Begehren verschließen, uns in der kommenden Legislaturperiode erneut mit dem Fallkomplex NSU zu beschäftigen. Dieses Vorgehen ist seitens der Regierungsfraktionen kein Misstrauen gegenüber der staatlichen Verwaltung, sondern Respekt gegenüber den Rechten der Opposition, mithilfe eines weiteren Untersuchungsausschusses die aus Ihrer Sicht noch offenen Fragen zu klären.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist sicherlich außergewöhnlich, wenn ausgerechnet ich, noch dazu gleich zu Beginn meiner Rede, ausdrücklich die Koalitionsfraktionen in diesem Haus lobe. Ich will den großen Mut von CDU und FDP würdigen. Es muss nämlich als ausgesprochen mutig bezeichnet werden, wenn beide Fraktionen in ihren Abschlussstellungnahmen zum Untersuchungsausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“ zu der durchaus kühnen Einschätzung gelangen, dass sächsischen Behörden im Zusammenhang mit dem NSU keine Vorwürfe gemacht werden könnten.