Protocol of the Session on January 24, 2008

„In § 14 Satz 3 werden die Wörter ‚des Präsidenten und seiner Stellvertreter’ durch die Angabe ‚nach § 5 Abs. 3’ und die Angabe ‚nach § 5 Abs. 2’ durch die Angabe ‚nach § 5 Abs. 3’ ersetzt.“

Da schaut der berühmte normale Mensch, auch der Abgeordnete, hinein wie das bewusste Schwein ins Uhrwerk.

Dann gehe ich in die Begründung Ihres Änderungsgesetzes hinten hinein. Da findet man in der Begründung wörtlich auf Seite 16 der Koalitionsvorlage zu diesem Punkt des Elften Änderungsgesetzes: „Es handelt sich um eine Folgeänderung aus § 5.“

Mehr nicht. § 5 des Elften Änderungsgesetzes aber hat nichts anderes gemacht, als die bewusste Abgeordnetenentschädigung der Entschädigung von Richtern am

Landgericht nach der Besoldungsgruppe R 2 Stufe 8 anzupassen, selbige demgemäß mit Wirkung zum 01.12.2007 auf 4 281 Euro zu erhöhen und festzulegen, dass jeder folgende Landtag innerhalb des ersten Halbjahres nach seiner Konstituierung eine Anpassung der Entschädigung vornimmt. Unter der Hand aber hat die Koalition dann mit diesem puren Normenverweis und der bewusst irreführenden Begründung dafür zunächst im ersten Schritt die Erhöhung der Fraktionsvorsitzendenpension um 100 % etabliert.

(Prof. Dr. Günther Schneider, CDU: Das ist eine Unterstellung!)

Irgendeine Zeitung hat ausgerechnet: Das sind ungefähr 5 000 Euro im Monat. Das war die wunderbare Erklärung. Das war das, was wir gewissermaßen weder im Gesetzestext noch im Begründungstext noch in der Einbringungsrede, die Marko Schiemann hier gehalten hat, finden. Auch nicht nur ein Ton in Richtung Altersversorgung, null Ton, nicht erkennbar.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Dann kommt der Teil zwei des Trickbetruges. Der Teil zwei des Trickbetruges ist in der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss am 22. Oktober 2007 erfolgt. Hier legt nun die Koalition einen Änderungsantrag zum Elften Änderungsgesetz vor, der in seiner Ziffer zwei wieder sachlich nüchtern begehrt, die bisherige Nr. 2 des Gesetzentwurfes unter Buchstaben c) wie folgt neu zu fassen. Ich zitiere: „Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3 und wie folgt geändert: Nach den Wörtern ‚Stellvertretende Präsidenten’ werden die Wörter ‚und Parlamentarische Geschäftsführer’ eingefügt.“

Damit wurden in § 5 unter den bevorrechtigten Anwärtern für die erhöhte Grundentschädigung – wohlgemerkt die Grundentschädigung, wie wir meinten – die Parlamentarischen Geschäftsführer eingebaut. Ein Faktum, das ich persönlich ausweislich des Ihnen vorliegenden Protokolls über die Beratung der Beschlussempfehlung in der Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses auch ausdrücklich betreffs der Verfassungskonformität im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juni 2000 hinterfragt habe.

Zum Hinterfragen war umso mehr Anlass gegeben, als nämlich in dem Änderungsantrag zu der Problematik Erhöhung der Grunddiäten für Parlamentarische Geschäftsführer wiederum kein Wort zur Begründung gesagt worden war. Nicht ein Wort zur Begründung der Erhöhung der Grunddiät! Dazu trug Kollege Schiemann erst in der Ausschusssitzung mündlich die Erwägungen der Koalition vor. Wohlgemerkt, seine Argumentation bezog sich wiederum nur auf die Berechtigung der Erhöhung der Grundentschädigung der Parlamentarischen Geschäftsführer. Von einer eingebauten Erhöhung der Altersentschädigung für Parlamentarische Geschäftsführer stand dort kein Wort. Auch in der mündlichen Begründung, die Herr

Schiemann vorgetragen hat, war davon kein Ton zu hören. Davon wurde überhaupt nichts gesagt.

Wir haben den Argumenten für eine Erhöhung der Grundentschädigung für Parlamentarische Geschäftsführer folgen können. Die halten wir für okay, für vernünftig und für völlig nachvollziehbar. Wir meinen auch, dass wir in Übereinstimmung mit der Position des Präsidenten des Rechnungshofes – wenn wir die Erwägungen exakt und präzise beschreiben und sie als Begründung ins Gesetzblatt nehmen, so ist es mir gesagt worden – auch vor dem Verfassungsgerichtshof durchkommen können. Dem können wir gut nachkommen; denn wir können nachweisen, dass es um circa 85 Stunden mit allem Drum und Dran geht, in denen monatliche Mehrbelastungen aus dem Amt heraus auftreten.

Aber es ging immer nur um die Grundentschädigung, was weder im Änderungsantrag noch in seiner Begründung noch in den Ausführungen von Kollegen Schiemann namens der Koalition auch nur erwähnt, angedeutet oder angerissen wurde. Es war so, dass man mit dieser Regelung zugleich unter der Hand sowohl Pensionsansprüche der Parlamentarischen Geschäftsführer als auch die Altersentschädigung noch einmal um 50 % erhöht hatte.

Ich gestehe auch: Nachdem ich die Aufdeckung in der „Freien Presse“ vom 7. Dezember 2007 – von Hubert Kemper als Enthüller der Sache – zur Kenntnis genommen hatte, habe ich gut ein bis zwei Stunden gebraucht, bevor ich beim Durchlesen der Vorschriften auf den Clou gekommen bin. Wie sagte der allseits beliebte Physikprofessor Bömmel in der „Feuerzangenbowle“, Herr Dr. Hähle? – „Wat habt ihr doch für ’nen fiesen Charakter!“

Keiner in der Koalition weiß, wer es war. Keiner von Rang und Namen will es gewesen sein. Gleich gar nicht hat es irgendwer von Rang und Namen gewollt. Allenfalls hat es niemand verhindert und sich nicht dagegen gewehrt. Richtig, Kollege Hähle, das war ein Fehler. Diesen Fehler müssen wir jetzt alle gemeinsam ausbaden, ohne dass Sie uns in Mithaftung nehmen können; denn – wie die anderen Oppositionsfraktionen – die Linksfraktion hat gegen den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss und gegen den Gesetzentwurf in der 2. Lesung hier im Plenum gestimmt – allerdings ohne alle installierten Lumpereien zu diesem Zeitpunkt überblickt zu haben. Das gebe ich gern zu.

Dass freilich dieses Zwölfte Änderungsgesetz unabdingbar und dringend notwendig geändert werden muss – und mit dem Zwölften Änderungsgesetz das Elfte –, steht außer Streit und Frage. In der Fassung aber, wie ihn die Koalition am 12. Dezember 2007 eingebracht und nach viereinhalbstündiger Debatte – unter heftiger Gegenwehr und trotz wiederholter Appelle der Vertreter der Linksfraktion, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses, mit Vernunft, Augenmaß und Konsens eine verfassungskonforme Regelung hinzubekommen – erneut

durchgepeitscht hat, ist der Gesetzentwurf völlig inakzeptabel. Er macht eine seit dem 1. Dezember 2007 verfassungspolitisch unannehmbare, in einzelnen Bestimmungen verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetzeslage zu einer in den betreffenden Bestimmungen jetzt komplett verfassungswidrigen Gesetzeslage.

Umso mehr begrüßen wir – das will ich eindeutig sagen –, dass mit den Änderungsanträgen, die die Koalition heute eingebracht hat, eine Situation eintritt, die wir grundsätzlich mittragen können. Das gilt auch für die Neufassung des § 45, Übergangsregelungen zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Diese Regelung – die bewusste Rückabwicklung der Altersentschädigungsprivilegien bzw. wenigstens deren Kappung – wird dem Grunde nach von uns mitgetragen.

Wir sind uns nicht bis ins Letzte sicher, ob wir damit ganz gewiss an verfassungsrechtlich sicheren Ufern sind. Auch die unechte Rückwirkung hat ihre Tücken. Ich verweise nur auf das Gutachten des Juristischen Dienstes. In jedem Fall erkennen wir an, dass die Koalition unter dem Eindruck des Gutachtens des Juristischen Dienstes, der Debatte im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss und der Konsultation mit der Opposition bereit war, sich hier zu bewegen.

Was unseren eigenen Änderungsantrag angeht, so werde ich ihn nachher begründen, wenn ich ihn einbringe. Ich will jetzt nicht in die Tiefe und in Details gehen. Dazu haben wir, Kollege Prof. Schneider, nicht nur als Opposition – oder als Linksfraktion als Einbringer –, nebenbei bemerkt auch mit Zustimmung von FDP und GRÜNE im Ausschuss, eine andere Position; sondern wir haben auch eine gravierend andere Position vom Vertreter des unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Freistaates Sachsen und vom Vertreter des Juristischen Dienstes gehört. Der unabhängige Datenschutzbeauftragte hat im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss eindeutig gesagt, dass es nicht nur möglich ist, dass diese Regelung im § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2, betreffend die Überprüfung der persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten auf StasiKontakte, nicht mehr zulässig ist, sondern dass es notwendig ist, diese Regelung zu streichen und dass alles andere zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfes führt. Das wurde definitiv gesagt.

Zur Problematik, dass die Verwaltung Führungszeugnisse von persönlichen Mitarbeitern der Abgeordneten abfordert und danach entscheidet, wenn darin auch nur die geringste Vorsatzstraftat enthalten ist, bekommt ein Abgeordneter keine Ausstattung mehr, die ihm per Gesetz zusteht. Diese Entscheidung, die praktisch in den Kernbereich des Statusrechtes des Abgeordneten hineinreicht, hat der Datenschutzbeauftragte ebenso als verfassungsrechtlich nicht haltbar dargestellt. Der Juristische Dienst hat gesagt, er könnte sich eine Berechtigung, das Führungszeugnis durch die Verwaltung für persönliche Mitarbeiter beizuziehen, unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Hausgewalt des Präsidenten vorstellen. Der Präsident muss wissen, wer in Gestalt der persönlichen Mitarbeiter

im Haus ein- und ausgeht. Deshalb könnte eventuell das Führungszeugnis beigefordert werden. Die Ausstattung kann jedoch nicht daran geknüpft werden, weil derjenige vielleicht wegen Sachbeschädigung zu 20 Tagessätzen – Vorsatzstraftat – verurteilt wurde. Überhaupt keine Argumentation ist – da kann ich auch dem Juristischen Dienst nicht folgen –: Wir müssen eine neue Hausordnung machen, dass jeder Besucher, der im Haus ein- und ausgeht und sich vorn anmeldet, sein Führungszeugnis mitbringen muss.

Zunächst schönen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Das war der Sprecher der Linksfraktion. Die NPD ist an der Reihe. Herr Apfel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde im letzten November etwas beschlossen, was gegenüber der Öffentlichkeit offensichtlich so weit wie möglich verschleiert werden sollte. Anders kann man sich im Rückblick nicht erklären, dass eine Erhöhung der Pensionsansprüche beschlossen werden konnte, ohne dass jemand zunächst etwas mitbekommen haben will.

Ich will nicht viele Worte darüber verlieren, dass diese Erhöhung angesichts der derzeitigen und bevorstehenden Massenarmut als sittenwidrige Raffgier der politischen Klasse aufgefasst werden muss. Das ist selbstverständlich und bedarf keiner Begründung. Dass Ihnen dies selbst von Anfang an bewusst war, meine Damen und Herren der Koalition, erkennen wir nicht zuletzt an der beschämenden Art und Weise, wie Sie nun das vorliegende Zwölfte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – also die sang- und klanglose Rücknahme Ihres Pensionsclous – in diesem Haus eingebracht haben.

Herrn Schiemanns Rede zur 1. Lesung im Dezember ist kein Wort zu entnehmen, das die vorgeschlagene Rücknahme der ursprünglichen Entscheidung erklären würde, von einer Entschuldigung ganz abgesehen. Lediglich diese Entscheidung selbst – also die ursprünglich beschlossene Pensionserhöhung – versuchte der Redner nachträglich zu rechtfertigen; denn bei der Behandlung des Elften Änderungsgesetzes wurde sie ausweislich der Protokolle mit keinem Wort erwähnt.

Uns wundert das nicht; denn einen Ausdruck des Bedauerns über die Art und Weise, wie Sie an den Interessen der breiten Mehrheit der Bürger vorbei und vor allem ohne jedes Fingerspitzengefühl dafür, was sich einfach schlicht und ergreifend nicht gehört, werden wir hier im Hause und wird erst recht die Öffentlichkeit niemals von Ihnen zu hören bekommen. Sie werden ja nicht selbst schlafende Hunde wecken wollen.

Schon aus diesem Grund ist es das Mindeste, dass sich die NPD – wobei unsere Möglichkeiten begrenzt sind – dafür einsetzt, offenkundigen Missständen einen wirksamen

Riegel vorzuschieben, zumindest in aller Deutlichkeit von Ihren Machenschaften distanziert.

Dem vorliegenden Rücknahmegesetz stimmen wir zu, so wie wir natürlich jedem Gesetzentwurf und jedem Antrag zustimmen werden, der die Regierungsparteien zwingt, die Hosen herunterzulassen. Anders formuliert: Wenn es darum geht, verfassungs- und sittenwidrige Beschlüsse dieses Landtages aufzuheben, wird sich die NPD nie verweigern. So viel sind wir den Bürgern schuldig.

Noch einmal zur Klarstellung: Wir halten das gesamte Elfte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes für verfehlt, skandalös und einen geradezu klassischen Akt der Politiker-Selbstbereicherung. Die Frage der Pensionserhöhung oder -nichterhöhung ist da vergleichsweise noch marginal.

Wir haben unsere Position zur Frage der Abgeordnetendiäten seit Anfang der Legislaturperiode immer wieder deutlich gemacht. Wenn schon Erhöhung, dann müssen sich die Bezüge der Abgeordneten an den Nettoeinkommen der sächsischen Haushalte und nicht etwa an denen der Richter orientieren. Meinetwegen kann man über höhere Diäten sprechen, wenn es den Menschen im Land wirtschaftlich maßgeblich besser geht, zum Beispiel weil die Konjunktur anzieht oder die Arbeitslosigkeit sinkt, sodass die Leute mehr Geld in ihrer Haushaltskasse haben. Aber diesen Automatismus, dass sich die Abgeordnetendiäten alle paar Jahre, orientierend an den Richtergehältern, um ein paar hundert Euro erhöhen, das, meine Damen und Herren, lehnen wir ab. Solange es den Menschen eben nicht besser geht, ist Maßhalten angesagt, stünde der etablierten Politik vor dem Hintergrund ihres eigenen politischen Versagens etwas Scham und Demut in den Fragen ihrer eigenen Diäten gut zu Gesicht.

Die Abgeordneten müssen angemessen alimentiert werden, damit sie ihr Mandat unabhängig wahrnehmen können. Das ist wahr. Aber der Maßstab für die Angemessenheit sollte die wirtschaftliche Lage der Gesamtbevölkerung sein und nicht die einer kleinen privilegierten Minderheit.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion, bitte; Herr Dr. Martens. – Wer sonst?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das jetzt vorliegende Zwölfte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ist, so hat es uns Herr Prof. Dr. Schneider bereits erläutert, zur Begrenzung der Altersbezüge vorgesehen. Das ist eine relativ bescheidene Umschreibung und blendet vor allen Dingen die Frage aus: Wie kommt es denn vorher zu dieser Erhöhung, die jetzt hier zurückgenommen werden soll. Worum geht es da eigentlich? Das ist auch hier nicht richtig klar geworden.

Es geht um die Erhöhungen im Rahmen des Elften Änderungsgesetzes vom 15.11.2007, das übrigens in einer für

dieses Haus eigentlich beispielhaften Eile durch die Gesetzgebung gejagt und zur Anwendung gebracht worden ist. Das Gesetz, am 15. November beschlossen, stand am 30. November bereits im Gesetzblatt, um rechtzeitig zur Vorweihnachtszeit in Kraft zu treten. Allerdings waren die Zahlungen aufgrund des Gesetzes bereits veranlasst, bevor dies im Gesetzblatt verkündet worden war. Diese Servicefreundlichkeit und Schnelligkeit der Verwaltung würden wir uns in vielen anderen Fällen auch wünschen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und den GRÜNEN)

Keine zwei Wochen später wurde dann in der Vorweihnachtszeit durch Presseveröffentlichungen bekannt, dass sich nicht nur die Abgeordneten über anständige Erhöhungen ihrer Diäten freuen könnten, sondern dass in manchen Rentnerhaushalten dieses Landes die Glocken ganz besonders süß geklungen haben. Es wurde nämlich bekannt, dass in diesem Abgeordnetengesetz auch eine sogenannte Superrente für bestimmte Funktionsträger versteckt war, eine Verdoppelung von Bezügen, die bereits in der Größenordnung von 3 000 oder 3 500 Euro lagen. Das ist wirklich ein Schlag ins Kontor gewesen. Wir nennen es „Aktion goldene Nase“, meine Damen und Herren.

(Heiterkeit bei der FDP)

Angesichts von Realrentensenkungen und Rentenverlusten von 0,8 %, glaube ich, im vergangenen Jahr ist eine Bruttorentenerhöhung von über 3 000 Euro doch schon ein bemerkenswerter Schritt. Wir hätten uns eigentlich vorgestellt, dass diese doch beachtliche Verbesserung der Lebenssituation mancher älterer Menschen in diesem Land im Gesetzentwurf vorher ausreichend gewürdigt worden wäre.

(Heiterkeit bei der FDP)

Die Koalition wird ja sonst nicht müde, derartige Wohltaten unter entsprechendem Getöse und lauten Ankündigungen auch mit Begleitung publizistischer Art aus dem Regierungsapparat zu verkünden. Hier herrschte allerdings eine auffällige Stille. Diese auffällige Stille ist es, die mich dann doch etwas nachdenklich gestimmt hat, zumal ich – das muss ich dem Kollegen Bartl auch einmal eingestehen – dieses so nicht gesehen habe. Aber in der Tat, der Gesetzentwurf verhielt sich dazu nicht, auch die Begründung nicht. Richtig, es war davon die Rede, dass die Regelungs- und Altersbezüge besonders transparent gestaltet werden sollten – auch das ist mir aufgefallen –, und die Gesetzesbegründung verwies auf § 5. Eine Folgeänderung sollte das gewesen sein. Mitnichten war das eine Folgeänderung. Das war ein richtiger Schlag ins Kontor, meine Damen und Herren!

Eines ist verständlich: dass man das jetzt zurücknehmen möchte. Man blickt wie ein ertappter Ladendieb betreten zu Boden und bringt das wieder zurück. Das ist ja in Ordnung. Nur eines finde ich unanständig, Herr Prof. Dr. Schneider: wenn Sie hier Herrn Hähle auch noch

wortreich dafür danken, wie hochgradig anständig er sich in dieser Angelegenheit verhalten hat. Nein, mitnichten!

Ich kann ja verstehen, dass Superrenten für die Herren Hähle und auch Porsch der versorgungstechnische Kollateralschaden für die Edelversorgung einiger ausgeschiedener Mitglieder ihrer Fraktionen sind, meine Damen und Herren. Aber sich dann herzustellen und zu sagen, wie honorig die ganze Angelegenheit gewesen sei, das schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht.