Gebietsmanagement, Quartiermanagement, Verfügungsfonds sowie Mitwirkungs- und Beteiligungsmoderation sind momentan nicht als förderfähige Tatbestände aufgeführt. Auch mit etlichen anderen Stellen der neuen Verwaltungsvorschrift haben nicht nur wir, sondern vor allem auch die Kommunen und andere Akteure erhebliche Probleme. Bleibt der Entwurf unverändert, dann wird das Gebäudesicherungsprogramm für die Kommunen wahrscheinlich nicht mehr durchführbar sein, da der Eigenanteil der Eigentümer auf ein Drittel erhöht wird, da Gebäudesicherung nur in Erhaltungsgebieten gefördert sowie auf herausragende Gebäude, die vor 1850 errichtet wurden, beschränkt werden soll. Damit würden ohne jeden erkennbaren Grund Denkmale, zum Beispiel des Spätklassizismus, der Gründerzeit, des Jugendstils und der Moderne, der staatlichen Fürsorge beraubt.
Da der Eigenanteil bei der Gebäudesicherung zwingend erbracht werden muss, wird diese in der Regel nicht mehr durchführbar sein. Die Ursache des Verfalls von stadtbildprägenden Gebäuden und Baudenkmalen besteht doch hauptsächlich darin, dass Eigentümer wirtschaftlich nicht in der Lage sind, Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, oder sich die Gebäude in schwierigen oder in ungeklärten Eigentumsverhältnissen befinden.
Wichtige Einzeldenkmale von regionaler oder auch nationaler Bedeutung lassen sich häufig nicht in räumlich begrenzte Erhaltungsgebiete integrieren. Diese Ausschlussregelung wäre daher gleichzusetzen mit der Preisgabe dieser Gebäude ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung.
Herr Staatsminister, sagen sie jetzt bitte nicht, das sei Schwarzmalerei! In Ihrem Vorhaben liegt doch System. Finanziell erschwerte Gebäudesicherung, geförderter Abriss für alle nach 1850 errichteten Gebäude sowie die im Zuge der Verwaltungsreform versuchte und teilweise vollzogene Schwächung des sächsischen Denkmalschutzes sind drei Aspekte einer Strategie, die nur das Ziel hat, die Abrissquote ohne Rücksicht auf Baudenkmale und historische Stadtbilder zu erhöhen.
Herr Buttolo, vielleicht hören Sie nicht gern auf die GRÜNEN, aber dann vielleicht auf die Stimmen aus Ihren eigenen Reihen. „Stadtbildprägende Gebäude, vor allem geschützte Baudenkmale oder gar ganze Altbauquartiere dürfen temporären Symptomen des demografischen und strukturellen Wandels nicht zum Opfer fallen.“ Dieses Zitat stammt aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Auch die Kappung des Fördersatzes auf 60, in Ausnahmefällen 85 % bei denkmalgeschützten Gemeinbedarfseinrichtungen in allen Programmen wäre ein Rückschritt. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage aller Kommunen ist die Konsequenz, dass die Städte die entsprechende Infrastruktur den Bürgern in der Innenstadt eben nicht konkurrenzfähig anbieten können, denn die Aufwendungen zur funktionellen, städtebaulichen und bautechnischen Sanierung einer denkmalgeschützten Gründerzeitschule unterscheiden sich nun einmal wesentlich von einer Plattenbauschule.
Entgegen der Intention der Bund-Länder-Vereinbarung sind im sächsischen Entwurf die Aufwertungsmittel zugunsten der Abbruchförderung generell sehr knapp bemessen. Dem Aufwertungsziel für die Stadtkerne wird nur ungenügend Rechnung getragen.
Nach unserer Einschätzung müsste das SMI jetzt dringend zwei Dinge tun: die in Kritik stehenden Entwürfe der beiden Verwaltungsrichtlinien öffentlich diskutieren und auf die Bedenken der Fachwelt eingehen.
Sächsische Förderpolitik sollte aus unserer Sicht künftig vermehrt auf strategische und kreative Projekte im Umgang mit dem demografischen Wandel setzen. Die derzeitige Schrumpfung hat chaotische Züge und sie verläuft längst nicht mehr, wie eigentlich beabsichtigt, von außen nach innen. Es geht nicht nur um Abriss oder Aufwertung, sondern um neue Instrumente, Offenheit und Experimentierfreude zur Übertragung von erfolgreichen innovativen Instrumenten der Kommunen – zum Beispiel Selbstnutzer.de – auf die Länderebene.
Die Stadt Leipzig hat durch eine relativ geringe institutionelle Unterstützung der Initiative Selbstnutzer.de einen Akquiseschub von 1 : 65 ausgelöst. Dabei wurden potenzielle Bauherrengemeinschaften und Nutzergemeinschaften zusammengeführt und innerhalb der Programmvielfalt objektbezogen beraten. Auch die Unterstützung vorbildlichen bürgerschaftlichen Engagements in den Kommunen, wie zum Beispiel die Wächterhäuser, durch Städtebaufördermittel ist denkbar.
Ich bin überzeugt, nur dann, wenn es gelingt, die kreative und finanzielle Leistungskraft und das Engagement aller kommunalen und privaten Akteure zu erschließen, können wir den Anforderungen an den Stadtumbau in Zeiten des demografischen Wandels gerecht werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein solches Thema, wie wir es heute behandeln, eröffnet immer die Möglichkeit, über alles zu reden, alles anzubringen, und die Zeit, darauf zu reagieren, ist dann viel zu kurz. Ich wünschte mir, das wir die Diskussion dazu außerhalb dieser beschränkten Redezeit und an anderer Stelle führen, dann kann man, denke ich, vernünftig darauf eingehen.
Wenn jetzt einzelne Beispiele genannt werden, deren Einzelheiten nur derjenige kennt, der sie vorgetragen hat, ist es schwierig zu reagieren. Sicher gibt es Beispiele, die man sich ansehen muss. Es gibt aber auch Beispiele, die einfach gut und gelungen sind. Dazu fällt mir beispielsweise die Stadt Bautzen ein.
Wenn beklagt wird, dass die Denkmalpflege nicht einbezogen ist, wenn in den Innenstädten Häuser weggerissen werden, dann wäre genauer zu hinterfragen, ob das stimmt; denn die Denkmalpflege muss immer gehört werden. Es muss immer Einvernehmen herrschen werden, wenn denkmalgeschützte Häuser abgerissen werden. Darüber muss man im Detail und genauer diskutieren.
Meine Damen und Herren! Ruinöse Häuser haben immer Ursachen und Wirkungen. Wir haben eine Wohnungsstruktur, die aus der DDR-Zeit stammt, als man gern in die „Platte“ zog, weil das der modernere Wohnungsbestand war und weil die Privaten, solange sie sich noch über Wasser halten konnten, ums Überleben kämpften und am Ende einen überwiegend schlechten Zustand dieser Häuser hatten. Wenn die Mieter ausbleiben, kann der Zustand der Häuser kaum verbessert werden.
Das ist das Dilemma der Vermieter. Der Rückbau hat auch die Funktion, diesem Dilemma entgegenzuwirken. Auch das muss man im Blickfeld haben.
Herr Dr. Gerstenberg, wenn Sie von Nachholbedarf in Sachsen sprechen, dann muss ich fragen: Nachholbedarf in welcher Richtung? Wenn Sachsen das Land in Ostdeutschland ist, das neue Wege versucht und das zuerst mit dem Stadtumbau angefangen hat, wo andere Länder schauen, wie Sachsen das gemacht hat und ob sie das übernehmen können, dann muss ich schon fragen: An wen soll sich Sachsen anlehnen, wenn Sie von Nachholbedarf sprechen?
Kollege Fröhlich, ich weiß nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe. Ich möchte es einmal so zusammenfassen: Die demografischen Effekte und die Strukturen der Haushalte – mehr Singlehaushalte, weniger Mehrfamilienhaushalte – sind nicht das Ergebnis von Stadtumbau, sondern sind die Randbedingungen für das Ganze. Das wollte ich noch einmal klarstellen.
Zurück zum Thema der Debatte. Stadtumbau statt Abbau – meines Erachtens sind Stadtumbau und Rückbau zwei Seiten der gleichen Medaille. Rückbau ohne Umbau führt in der Spirale nach unten. Das ist zweifelsfrei so. Aber Rückbau abgestimmt und abgewogen mit Umbau führt in die Stadt der Zukunft. Einzelne Häuserkategorien auszugrenzen führt ganz schnell in ein Dilemma bei der Menge.
Neue Qualität in der Städtebauförderung entwickeln – von mir dazu ein ungeteiltes Ja. Ich denke, darin haben wir keinen Dissens. Die Einzigartigkeit dieser Aufgabe
erfordert geradezu ein selbstlernendes System, das angepasst werden und das sich ständig hinterfragen lassen muss. Sachsen ist wohl das einzige Land in Deutschland, das diese Aufgabe mit Konsequenz zu lösen versucht.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas pointiert zusammenfassen: Nicht Stadtumbau statt Abbau, sondern vielmehr Stadtumbau mit Rückbau oder auch Stadtumbau durch Rückbau.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nur sagen, wir haben die Zeit zu diskutieren. Wir können gern noch eine dritte Runde eröffnen. Falls Herr Dr. Gerstenberg Interesse hat, können wir auch gern in einer dritten Runde noch einmal über Infrastruktur sprechen.
Zwei Dinge kann ich nicht so im Raum stehen lassen, bevor ich meine anderen Punkte bringe. Kollege Schmalfuß sagte, dass der Stadtumbau größtenteils dazu beigetragen hätte, die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen zu verbessern. Das ist richtig. Auch Abriss kann Konsolidierung bedeuten; das mag sein. Aber Sie sind doch Kaufmann und wissen, dass dabei solche Effekte nicht ausbleiben und dass man sich die Zahlen von Unternehmen genau ansehen muss.
Man muss schon beachten, dass genau die Unternehmen, die Sie offensichtlich meinen, einen positiven Cashflow haben. Das heißt, sie haben Geld und sie haben natürlich mit Rückbaumitteln Geld angehäuft, das sie ausgeben können. Aber trotzdem schreibt die Wohnungswirtschaft in Sachsen keine schwarzen Zahlen. Genau genommen schreibt sie die ganze Zeit rote Zahlen. Das darf man nicht vergessen. Sie sind immer unter null. Wenn Sie über Wirtschaftlichkeit sprechen, dann sollten Sie wissen, von welchem Standpunkt aus. Insofern stimme ich dem nicht zu. Es muss noch viel mehr gemacht werden.
Zum Thema Wirtschaftlichkeit sage ich gleich noch etwas. Die Durchschnittspreise für Wohneigentum – das korreliert damit – befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Um ein Drittel sackte der Index in Sachsen in den letzten zehn Jahren ab, während er im Bund immerhin moderat um 6 % stieg. Die Zahl der Zwangsversteigerungen pro 100 000 Einwohner ist in keinem Land so hoch wie in Sachsen. Auch das wissen Sie sicherlich.
In Sachsen sind es mit Stand November bei 17,7 % Leerstand 280 Zwangsversteigerungen auf 100 000 Einwohner, während es in Deutschland im Durchschnitt bei 8 % Leerstand nur 110 sind. Die Zahl ist dramatisch. Es gibt kein anderes Land, das mehr Zwangsversteigerungen hat als Sachsen. Übrigens sind sie doppelt so hoch wie in Rheinland-Pfalz und dreimal so hoch wie in Berlin. Wir
Da die Nettomieten für Wohnungen seit Jahren praktisch unverändert sind, die Wohnnebenkosten in Summe seit 2000 um acht Punkte stiegen und auch die Preise am Bau seit mindestens drei Jahren wieder an der Konjunktur teilhaben – plus 13 Punkte – und dazu die Verbraucherpreise insgesamt um 13 % zulegten, werden Investitionen in Wohnraum – das ist es wahrscheinlich, was Sie gemeint haben – insgesamt unwirtschaftlicher.
Dem zupasse kam übrigens ein sehr günstiger Kapitalmarktzins, der – wenn ich das am Rande bemerken darf – sehr viel für den Stadtumbau getan hat; denn er hat unter anderem dazu beigetragen, diese Unternehmen zu konsolidieren und einen positiven Cashflow zu ermöglichen. Zuletzt sind zwar bis Ende November 117 000 Wohneinheiten im Rückbau genehmigt, aber lediglich 76 700 – leicht aufgerundet – wurden bislang abgerissen. Will sagen, der Rückbau stockt.
Das hat Gründe. Die bislang leer stehenden, unsanierten Plattenbauten und Plattenbauwohnungen gibt es nicht mehr. Sie sind größtenteils zurückgebaut. Deswegen verändert sich der Rückbau in der Stadt. Wenn sie noch vorhanden sind, treten andere Verzerrungseffekte, die zum Beispiel durch das SGB II, Hartz IV und die Kosten der Unterkunft aufgetreten sind, ein.
Die Nachfrageverschiebungen beeinflussen natürlich die Rückbauplanung und der betriebswirtschaftliche Druck – das hatten Sie vorhin erwähnt – ist über die Zeit gesunken.
Ich bin bei Ihnen, Kollege Gerstenberg, wenn Sie verlangen, dass die städtebaulichen Entwicklungskonzepte mehr förderfähige Tatbestände beinhalten müssen, und ich könnte jeden unterschreiben.
Ich unterstütze auch Ihre öffentliche Diskussion und rege an, dass man unter anderem auch „Piloten“ startet. Im Umbauprozess und in der Stadtentwicklung sowie in der Siedlungsentwicklung könnte es interessant sein, einmal Planungszellen als Planungsgremium einzuberufen und damit dazu beizutragen, dass die Streuung breiter ist und auch die Trefferquote aller Beteiligten größer wird.
Es stimmt, der Stadtumbau ist insofern ein Teilerfolg. Es gibt noch viel zu verändern. Eines muss man wissen: Die nächste Leerstandswelle kommt mit Sicherheit, also müssen wir darauf vorbereitet sein.
Im dritten Teil meines Redebeitrages möchte ich gern über Infrastruktur sprechen. Wenn Sie möchten, können wir darüber diskutieren.
Zu den Forderungen. Ich bin der Überzeugung, dass, wenn wir Siedlungsentwicklung weiterhin betreiben müssen, wir nicht vergessen dürfen, dass die Altschuldenentlastung über das Jahr 2009 hinaus weitergeführt werden muss und auch die Zugangskriterien vereinfacht werden müssen. Die Infrastruktur ist dringend anzupassen, denn sie wird zum Standortvorteil werden. Ich kann
vielleicht schon so viel vorwegnehmen: Sie bekommen dort das, was Sie sonst bei keiner Bank bekommen würden, denn Sie bekommen für die Hälfte das Doppelte; die Hälfte weniger Menschen sorgt für den doppelten Preis.
Sie wissen, dass es gerade auf dem Land zu heftigen Verschiebungen kommen kann. Wir haben bei den Infrastrukturkosten teilweise Preissteigerungen um fast 300 %. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört nach meinem Dafürhalten die Schaffung gegenseitiger Deckungsfähigkeit bei den Fördermitteln. Es ist schon schizophren, dass sie immerhin bis zum Tiefensee-Ministerium gegenseitig deckungsfähig sind und es danach komischerweise nicht mehr sein werden. Sie sollten auch nach meinem Dafürhalten zumindest zum Teil revolvierend sein.
Ja. – Auch die Diskussion um das Wohngeld und die Anpassung der Kosten der Unterkunft ist ein wichtiger Aspekt. Dass die Mieten im Keller sind, heißt nur eines: Sie können weniger investieren, Sie können weniger in die Stadtentwicklung, vor allem in die Innenstadtentwicklung stecken und Sie werden über Jahre eine Verzerrung haben, die dazu beiträgt, dass Wohnraum und Siedlungsentwicklung am Ende teurer werden, und zwar für uns alle.