(Starker Beifall bei der FDP, der CDU, der Linksfraktion, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Jürgen Gansel, NPD: Aber „Deutschland verrecke!“ ist erlaubt?)
Das ist keine Meinungsäußerung. Auch das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass solche beleidigenden und die Tatsachen entstellenden Äußerungen nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit unterliegen.
Sie sind nicht Meinungsäußerung, sie sind Zweck, sie sollen ein bestimmtes Klima in der Öffentlichkeit schaffen, sie sind gleichzeitig Programm und Ansage. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Geschichte, ins Tagebuch von Joseph Goebbels – das ist nicht gefälscht. Er schreibt am 10.06.1938, warum er das macht.
Vor 300 Polizeioffizieren in Berlin hat er über die Judenfrage gesagt: „Ich putsche richtig auf. Gegen jede Sentimentalität. Nicht Gesetz ist die Parole, sondern Schikane. Die Juden müssen aus Berlin raus!“
Deshalb diese Propaganda! Deshalb diese Sätze! Deshalb diese angeblichen Meinungsäußerungen! Heute bei Ihnen sind es die Ausländer, die raus müssen. Dazu soll die von Ihnen betriebene Hetze zukünftig ungestört unters Volk gebracht werden. Nein, auch als Liberaler sage ich: Das wird nicht der Fall sein!
Die Weimarer Republik hatte nicht die Mittel und die Kraft, um sich gegen die Mordredner und die nationalsozialistischen Hassprediger zu verteidigen. Das Ergebnis ist sattsam bekannt. Wir sind hier in diesem Landtag immer noch damit beschäftigt, uns mit diesen Ergebnissen abzumühen und sie aufzuarbeiten.
Genau aus diesen Erfahrungen heraus hat der Gesetzgeber den Tatbestand des § 130 StGB in seiner jetzigen Fassung geschaffen. Nicht jede Äußerung einer Meinung wird danach geahndet, sondern – Prof. Weiss hat es ausgeführt – nur solche Äußerungen, die geeignet sind, den öffentli
chen Frieden zu stören, indem sie zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder die Menschenwürde anderer angreifen. Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Friede, nicht der Schutz vor bestimmten Meinungen.
Das Zusammenleben der Menschen in diesem Land soll geschützt werden, und zwar ein Zusammenleben, das frei ist von Hasspredigten und geschützt wird vor Hetztiraden gegenüber Minderheiten. Geschützt wird damit der Respekt vor der Menschenwürde, die alle Menschen gleichermaßen haben.
Das ist Ihrem völkischen Rassismus zutiefst fremd. Sie können nicht verstehen, dass alle Menschen die gleiche Menschenwürde haben. Eigentlich sollte die Achtung der Menschenwürde eine Selbstverständlichkeit sein – jedenfalls wenn man ein Mindestmaß an Anstand hat. Solange aber Leute wie Sie, die so gut wie über keinen politischen Anstand verfügen, ihre Hasstiraden weiter verbreiten wollen, ist § 130 bitter nötig. Dass Sie diese Regelung abschaffen möchten, verwundert nicht, sondern – da sind Sie eben nicht in einer Berliner Narrenrepublik, wie Sie, Herr Apfel, meinen – diese Republik wehrt sich und sie lässt Sie als Feinde der Freiheit nicht gewähren.
Der Grund für Ihren Antrag ist nicht die Sorge um einen pluralistischen Austausch von Meinungen, sondern die Sorge um die anschwellenden Vorstrafenregister Ihrer Mitglieder, Mitarbeiter und Mitkämpfer.
Hier noch ein letztes Mal: Wie meinte Goebbels in einem Zeitungsartikel im „Angriff“ am 30.04.1928: „Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahmzulegen.“
Das hat in der deutschen Geschichte nur einmal funktioniert. Heute und hier wird nichts daraus. Ich sage Ihnen: Wir werden den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger auf Anregung des Bundesverbandes der Kinderschänder nicht abschaffen! Wir werden den § 130 StGB nicht auf Antrag der NPD streichen!
(Martin Dulig, SPD: Ich habe meine Schutzweste vergessen! – Caren Lay, Linksfraktion: Gehen Sie in Deckung! – Weitere Zurufe von der SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was hier gerade über den berüchtigten § 130 gesagt wurde, wollte ich eigentlich
Die Pest des vorigen und des hiesigen Jahrhunderts ist und bleibt der Zionismus. Herr Prof. Weiss, das möchte ich Ihnen hier sagen!
(Peter Wilhelm Patt, CDU: Rausschmeißen! – Weitere Zurufe von der CDU und der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)
Wissen Sie, was das ist? Das glaube ich Ihnen nicht, Herr Nolle. Übrigens, wie ist das mit Ihrem Lied?
Von wegen abführen. – Kommen wir zum berüchtigten Gummiparagrafen 130. Hier steht einer vor Ihnen, der ihn einige Male erfahren hat. Ich muss sagen, ich bin so gleichgültig geworden. Der hat mich nur in meiner Zielsetzung bestärkt.
Wir haben es ja gelesen. Vor einigen Wochen hat es Eva Herman erwischt. Warum? – Sie hat sich den Luxus erlaubt, eine eigene Meinung zu haben, weiter nichts. Ist es der Grund: rechtlich und grundgesetzlich geschützt? – Denkste!
Danke. Der Zweite war seine Eminenz, der Erzbischof von Köln. Er hat auch ein Wort gebraucht, das jetzt unter Verbotenes fällt. Er sprach von „entarteter Kunst“.
Nein, Gott sei Dank! Im Übrigen hat der Mann auch seinen Segen gekriegt. Heute Morgen lief über den Ticker, aus Hamburg kommend: Der berühmte Sänger Freddy Quinn hat jetzt auch seine Watsche bekommen. Den haben sie unter einem Führerbild erwischt, wie er gesungen hat „Junge, komm bald wieder!“.
Herr Menzel, ich werde mir noch einmal einen nachträglichen Ordnungsruf vorbehalten. Er hätte dann die Konsequenz, dass Sie beim dritten Ordnungsruf des Saales verwiesen werden. „Junge, komm bald wieder!“ und Sie wünschen sich in diesem Sinne, dass dieses Lied in Erfüllung ginge – ich denke, ich erteile Ihnen diesen Ordnungsruf.