Richtig ist, Herr Weckesser, dass man die Verwendung von Steuermehreinnahmen natürlich diskutieren kann. Meine Auffassung – das habe ich gestern schon gesagt –, ist die Nettotilgung, die direkte Schuldentilgung, weil das
Richtig ist auch, dass man darüber diskutieren kann, in den Haushaltsplan einen Tilgungsplan einzubauen. Richtig ist, dass man sagt, man macht eine Haushaltsposition, dass in jedem Jahr soundsoviele Euro Tilgung geleistet wird, weil das auch Planbarkeit für die Zukunft schafft. Das ist im Sinne und Geist und im Buchstaben des § 25 Sächsische Haushaltsordnung, desselben Paragrafen, den Sie am 19.12. nach meinem Kenntnisstand mit beschlossen und zu dem Sie nie einen Änderungsantrag eingebracht haben.
Wenn man also eine diesen Sinn und Geist widersprechende Mittelverwendung beantragt – das ist hier der Fall –, dann muss man doch so fair sein und die Änderung dieses Paragrafen beantragen, nämlich dieses Paragrafen der Sächsischen Haushaltsordnung, der die vorrangige Tilgung und Rückführung vorsieht. Das wäre doch fair. Aber das können Sie nicht machen, weil Sie damit praktisch sich selbst entlarven würden, dass Sie nämlich hier einfach eine Verteilung machen, vollkommen vorbei am Buchstaben des Gesetzes. Sie fordern eigentlich mit diesem Antrag die Staatsregierung zum Rechtsbruch auf. Das ist aus meiner Sicht eine Tatsache.
Kommen wir noch einmal zum Budgetrecht. Wo ist denn das Budgetrecht nicht gewahrt? Sie implementieren, dass das Budgetrecht des Parlamentes nicht gewahrt ist. Oh Gott, ist es denn nicht gewahrt, Herr Weckesser? Ist es denn in irgendeiner Form nicht gewahrt? Ich kann es nicht bestätigen. Die Mittelverwendung ist im Finanzausschuss diskutiert worden. Sie haben die Sammeldrucksache auch hier im Plenum. Sie können sie jederzeit einsehen und diskutieren. Ja, Sie können sogar mit jeder ÜpL, wenn Sie damit nicht einverstanden sind, im Zweifel zum Verfassungsgericht gehen. Haben Sie das irgendwann einmal gemacht? Sie haben es nicht gemacht.
Sie machen auch Folgendes, was ja gut für dieses Land ist. Sie sehen sich diese ÜpLs an, und in der Regel stimmen Sie ihnen auch zu. Es gibt ganz wenige, bei denen Sie Ihr Veto einlegen. In den meisten Fällen stimmen Sie ihnen zu. Da frage ich mich, wie Sie zu diesem Antrag kommen. Deshalb, so meine ich, ist dieser Antrag unterirdisch. Und er ist noch etwas: Dieser Antrag ist Wasser auf die Mühlen derer, die im Finanzministerium in der Vergangenheit eher regulatorisch und statisch handelten.
Aber richtig ist, Karl, wir wollen natürlich gemeinsam mit den Ministerien und Ausschüssen ein dialogorientiertes und lösungsorientiertes Finanzministerium haben. Du brauchst jetzt nicht dazwischenzurufen. Ich weiß, dass dieser Weg sehr schwierig und weit ist. Das ist auch im Interesse dieses Landes. Aber da ist Ihr Antrag aus meiner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion unterstützt diesen Antrag, und zwar sowohl die Vorziehung der Anpassung der Finanzausgleichsmasse als auch die vorgeschlagenen Mittelansätze für Bildung, Landesentwicklung und Ausbildungsplätze.
Was die Anpassung der Finanzausgleichsmasse betrifft, handelt es sich ja ohnehin um die Gelder der Kommunen. Es geht nur darum, wann ihnen diese zur Verfügung gestellt werden. Ich sehe keinen Grund, damit bis zum übernächsten Haushaltsjahr zu warten, auch wenn dies nach dem Finanzausgleichsgesetz möglich ist. Ich betone möglich, nicht zwingend notwendig.
Der Finanzminister selbst hat ja in seiner Antwort bzw. der vorherige Finanzminister an die Antragstellerin auf die schwierige Haushaltssituation ab dem Jahr 2009 hingewiesen, während im laufenden und im nächsten Jahr temporäre Mehreinnahmen zu verzeichnen sind. Warum sollte dann die Aufteilung dieser Mehreinnahmen im Rahmen des Finanzausgleichs nicht gleich vorgenommen werden? Das würde im Moment dem Staatshaushalt weniger weh tun als später, da ja mit den Mehreinnahmen nicht gerechnet worden ist. Andererseits wissen wir, dass viele Kommunen an Schwindsucht leiden, weil immer wieder ganz plötzlich unverschuldet unabweisbare Forderungen auf sie zukommen. So muss beispielsweise die Landeshauptstadt Dresden gegenwärtig 1,84 Millionen Euro überplanmäßig für Pflichtleistungen nach SGB XII bereitstellen. Je eher die Kommunen das Geld bekommen, desto eher können sie ihrem eigenen Verfall vorbeugen, wozu nicht zuletzt der Schuldenabbau gehört.
Meine Damen und Herren! Sachsen liegt zwar beim Gesamtschuldenstand auf dem zweitbesten Platz nach Bayern, und zwar mit einem Schuldenstand je Einwohner von 3 698 Euro gegenüber einem Durchschnitt aller Bundesländer von 6 991 Euro. Das gilt, wie gesagt, für den Gesamtschuldenstand von Gemeinden und Freistaat. Nehmen wir aber die kommunalen Schulden allein, so sind diese in Sachsen nicht nur höher als der Durchschnitt der neuen Bundesländer, sondern auch ungefähr 15 % höher als die der finanzschwachen alten Länder. Daraus, meine Damen und Herren, kann man erkennen, wo bei uns der Konsolidierungsbedarf in erster Linie liegt, nämlich bei den Kommunen. Deswegen begrüßen wir den Antrag der Linksfraktion und werden ihm auch zustimmen.
Allerdings muss ich noch anmerken, dass in diesem Zusammenhang Einzelanträge in Sonderfällen in der Regel nicht besonders viel bringen, besonders im Hin
blick auf das Budgetrecht des Parlaments; denn im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich wird dieses Recht doch hauptsächlich dadurch eingeschränkt, dass der Landtag über die eigentliche Schlüsselgröße, nämlich die Finanzmassenaufteilung zwischen Freistaat und Gemeinden, überhaupt nicht diskutiert, geschweige denn darüber entscheidet. Stattdessen wird der sogenannte vertikale Gleichmäßigkeitsgrundsatz ohne jedes Hinterfragen gebetsmühlenartig heruntergeleiert.
Während meiner drei Jahre hier im Landtag habe ich zwar viel Fachsimpeln und Hickhack über Einzelaspekte des kommunalen Finanzausgleichs gehört, insbesondere auch von der Linksfraktion, aber kein einziges Mal ist mir zu Ohren gekommen, dass diese Partei die grundlegende und zugleich eigentlich einzig wichtige Frage thematisiert hätte: Welchen Schlüssel brauchen wir für die Aufteilung der sächsischen Gesamtfinanzen zwischen Freistaat und Gemeinden?
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Handelt es sich hier nicht in Wirklichkeit um eine der wichtigsten Fragen der Haushaltsführung, nämlich um die Aufteilung der Finanzmittel zwischen den Aufgaben der zentralen Verwaltung einerseits und der Erhaltung unseres Landes als Flächenland andererseits? Ich möchte diese rhetorische Frage natürlich auch gleich mit Ja beantworten. Es ist eine der wichtigsten finanzpolitischen Fragen. Daran kann eigentlich kein Zweifel bestehen, und zwar umso weniger, je mehr das flache Land außerhalb der Metropolen verfällt.
Wie kommt es, dass der Landtag ausgerechnet diese Frage nicht einmal andeutungsweise diskutiert, sondern sie hinter der hochtrabenden Floskel „vertikaler Gleichmäßigkeitsgrundsatz“ versteckt und der Exekutive zur alleinigen Entscheidung überlässt? Für meine Fraktion ist dies unbegreiflich.
Wir haben deswegen auch in der vergangenen Haushaltsdebatte ein Umdenken bei der Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs gefordert, insbesondere eine explizite Festlegung des Verteilungsschlüssels zwischen dem Freistaat und den Kommunen durch den Landtag. Das würde zwar nicht automatisch zu einer anderen Finanzverteilung führen, weil die Regierungsmehrheit nach wie vor ihre Vorstellung durchsetzen könnte. Aber es würde wenigstens zu einer offenen Diskussion des Parlaments über diese Frage hier im Landtag führen und dadurch natürlich zu einer Stärkung des Budgetrechtes des Parlamentes. Wenn die Linksfraktion das wirklich auch möchte, dann hätte sie im Dezember vergangenen Jahres unserem Antrag zur Reform des Finanzausgleiches zustimmen müssen. Sie hat aber dagegen gestimmt. Das halte ich – gelinde gesagt – für inkonsequent.
Im Gegensatz dazu, meine Damen und Herren, sind wir als NPD-Fraktion, die die einzige Fraktion ist, die aus sachlichen Erwägungen entscheidet, sehr wohl konsequent
(Beifall bei der NPD – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Sie wissen gar nicht, was sachlich ist!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das sind doch einmal schöne Zeiten. Dank einer verhältnismäßig florierenden Wirtschaft und dank der Tatsache, dass unsere berufstätige Bevölkerung immer mehr von ihrem sauer verdienten Geld an Papa Staat abführen muss, können wir heute einmal über zu erwartende Steuermehreinnahmen sprechen – Steuermehreinnahmen – ich würde ankreuzen, Herr Weckesser, den Buchstaben C –
von etwa 1 Milliarde Euro in den nächsten zwei Jahren. Herr Weckesser, nehmen Sie es mir nicht übel: Es ist natürlich klar, dass das unsere sozialistischen Verteilungsprofis auf den Plan rufen muss.
Deswegen war das auch zu erwarten. Aber bevor ich jetzt wieder die Zwischenrufe von Ihnen, Herr Porsch, bekomme, will ich das überhaupt nicht kritisieren oder nicht so sehr kritisieren;
denn Steuermehreinnahmen sind für uns alle im Parlament natürlich ein sehr seltener Glücksfall. Ich bin mir sicher, dass jeder von uns hier in diesem Raum sicherlich zehn Vorschläge im Köcher hat, die er unterbreiten könnte, wie er denn diese Steuermehreinnahmen verteilen würde.
Eines lassen Sie mich zu Anfang auch noch sagen. Mir wäre es eigentlich viel lieber, anstatt über Steuermehreinnahmen zu diskutieren, endlich einmal über Steuer- und Abgabensenkungen zu diskutieren
und darüber, wie wir dazu kommen, dass unsere berufstätige Bevölkerung und auch unsere Rentner demnächst wieder etwas mehr auf ihren Lohn- oder Gehaltsabrechnungen bzw. auf ihren Rentenbescheiden haben, meine Damen und Herren.
Aber das war ja nicht Ihr Antrag, Herr Pecher, und auch nicht ein Antrag der Linksfraktion. Deswegen sprechen wir heute über Steuermehreinnahmen.
Zwei Dinge sollten wir allerdings im Auge haben; auf eine Sache hat Herr Patt vorhin schon richtigerweise hingewiesen: Wir sollten zunächst einmal abwarten, was am 31.12. dieses Jahres unter dem Strich steht. Denn es kann durchaus sein, dass uns der Notverkauf der Sachsen LB noch derart heftig ins Kontor schlägt, dass sich weitere Diskussionen über die Verwendung von Steuermehreinnahmen ein Stück weit auch erledigen. Ich befürchte schlichtweg, dass das schlechte Ergebnis unserer Finanzjongleure in der Staatsregierung nicht ohne Folgen für unseren Landeshaushalt bleiben wird, meine Damen und Herren.
Wir sollten uns zweitens bei aller Glückseligkeit nichts vormachen und uns vor allem die mahnenden Worte des Sächsischen Rechnungshofes – aktuell nachzulesen im Jahresbericht – ein bisschen zu Herzen nehmen. Dort heißt es – ich zitiere –: „Der zunehmend prognostizierte Silberstreifen am Horizont darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gegenwärtige Haushaltslage auch auf strukturelle Defizite zurückzuführen ist, die schon eher hätten bereinigt werden sollen. Die Erholung der Gesamtwirtschaft wird, wenn überhaupt, nur einen geringen Teil der bestehenden Probleme beseitigen helfen.“
Wir brauchen jetzt einen kühlen Kopf, liebe Kollegen von der Linksfraktion, und keinen heißen, und bevor Sie mit leuchtenden Augen im Katalog blättern