Protocol of the Session on February 24, 2005

Jetzt hat die Staatsregierung, wenn sie denn möchte, das Wort. Herr Finanzminister, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lichdi, Sie können beruhigt sein: Auf Ihr Niveau begebe ich mich nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Debatte um die Förderung von Partikelfiltern geht es um zwei verschiedene Themen. Erstens will ich fragen: Will man überhaupt eine steuerliche Förderung von Partikelfiltern einführen? Ich persönlich bin da etwas zurückhaltend, weil das eigentlich nicht meinen steuerpolitischen Zielen entspricht, sondern insbesondere dem Ziel der Vereinfachung des Steuerrechts widerspricht – es wird immer komplizierter, immer undurchsichtiger, und dagegen habe ich etwas. Mehr als eine erneute Befrachtung des Steuerrechts scheint mir eine direkte Förderung aus dem Bundeshaushalt zu bringen. Aber die Bundesregierung hat nun einmal den Weg der steuerlichen Förderung vorgeschlagen und wenn die Bundesregierung jetzt etwas für die Luftreinhaltung tun will, dann findet diese Zielsetzung sicher unser aller Unterstützung; denn die Reinhaltung der Luft als umweltpolitisches Ziel ist ein Ziel, dem wir alle zustimmen können – nur nicht so.

Wie so oft, sind allerdings die guten Ziele der Bundesregierung einerseits und die von ihr gewählten Mittel oder Methoden andererseits deutlich zu unterscheiden; dagegen wende ich mich und dagegen habe ich mich in der Presse ausgesprochen. Die antragstellende Fraktion der GRÜNEN verlangt von der Sächsischen Staatsregierung allen Ernstes, dass wir einer angekündigten Steuerbefreiung durch Änderung des Kfz-Steuergesetzes im Bundesrat zustimmen. Wir wissen aus dem Mund von Minister Eichel lediglich, dass der Bund keinen einzigen Cent für die Förderung der Partikelfilter hergeben möchte. Das halte ich schon fürein bemerkenswertes Ergebnis.

Wir kommen zum zweiten Punkt des Antrages. Sie alle hier wissen, dass die Kfz-Steuer allein den Ländern zusteht, zu 100 %. Nach unseren Berechnungen müsste Sachsen auf mindestens 55 Millionen Euro an Steuereinnahmen verzichten; die Steuerausfälle liegen sogar noch etwas höher, wenn man ein größeres Käuferinteresse an den neuen Filtern unterstellt, was zweifellos durch diese steuerlichen Begünstigungen gegeben wäre. Ich verstehe nicht, wie Sie nach der heutigen Haushaltsdebatte eine solche Forderung erheben können, dass wir auf Steuereinnahmen in dieser Größenordnung verzichten wollen.

(Beifall der Abg. Heinz Lehmann und Peter Schowtka, CDU)

Das Spiel, das hier gespielt wird, nennt man Schwarzer Peter. Einige Bundesminister beschließen eine umweltpolitische Neuerung, und wenn es ans Bezahlen geht, verdrücken sie sich klammheimlich hinter den Vorhang; dann sind die Länder an der Reihe. So, meine Damen und Herren, werden die Länder – und zwar alle 16 – nicht mit sich umgehen lassen.

Ich möchte deshalb ganz deutlich sagen: Es geht in keiner Weise darum, umweltpolitisch vielleicht notwendige oder erstrebenswerte Schritte zu unterlassen. Ich denke, niemand in diesem Hause würde sich gegen berechtigte Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt sperren, aber ob der Vorschlag der Bundesregierung umweltpolitisch richtig ist, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt.

Das Problem bei den Feinstaubpartikeln ist wohl weniger das der Neufahrzeuge, die schon heute angesichts europäischer Fahrverbote zunehmend mit Filtern geordert werden. Das Problem, meine Damen und Herren, sind doch eher die älteren Diesel-Pkws und die nicht minder an Schadstoffen beteiligten Lkws, die wegen ihrer schädlichen Ausstöße im Fachjargon ja auch die „Stinker“ genannt werden. Diese Fahrzeuge sind jedoch in der Überlegung der Bundesregierung. Einen begrenzten Steuernachlass für ab 2006 neu zugelassene Fahrzeuge und eine verringerte Prämie für Umrüstung ab 2005 zugelassene Diesel-Pkws zu gewähren scheint mir deshalb umweltpolitisch überhaupt nicht ausgegoren zu sein. Ein Neuanreiz dürfte in vielen Fällen, insbesondere bei den Neufahrzeugen, nicht gegeben sein. Bei der Nachrüstung von Altfahrzeugen wird diese Sache mitunter ganz anders liegen. Deswegen sage ich deutlich: Dem umweltpolitischen Aspekt, so wie Herr Lichdi es hier geschildert hat, kann ich so nicht folgen.

Es gibt die ganz klare Botschaft – dazu bekenne ich mich auch –: Wer bestellt, der bezahlt; das ist von Vorrednern heute schon geäußert worden. Wenn der Bund Steuernachlässe verspricht, dann soll er sie auch, bitte sehr, bezahlen. In diesem Sinne möchte ich insbesondere die GRÜNEN auffordern, sich im Interesse des Freistaates Sachsen bei ihrem Berliner Parteifreund Trittin für eine schnelle Lösung einzusetzen, die den Freistaat Sachsen nicht das Geld kostet, das wir dringend für den Aufbau unseres Landes benötigen. Ich glaube, auch das ist heute Morgen von allen Fraktionen deutlich gesagt worden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich will auch deutlich machen, dass der Bundesrat bereits am 11. Juli 2004 ausdrücklich ausführte, dass sichergestellt werden muss, dass den Ländern keine Einnahmenausfälle entstehen. So ist die Beschlusslage. Es gibt zurzeit – Herr Lichdi, hören Sie zu – eine einzige rotgrüne Landesregierung; bei der neuen in Schleswig-Holstein weiß man noch nicht so recht, wohin sie tendiert. Ich bin sehr gespannt, wie Nordrhein-Westfalen, rotgrün regiert, in diesem Falle entscheiden wird.

(Dr. André Hahn, PDS: Die tolerieren wir dann!)

Bitte, tun Sie das.

Wie auch immer, ich bin sehr gespannt, wie sich die Finanzminister dieses Themas annehmen werden – in der Finanzministerkonferenz sitzen wir nächste Woche

wieder zusammen. Ich glaube jedenfalls nicht, dass der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen anders darüber denkt, und ich bin davon überzeugt, wir kommen ganz schnell zu einer Einigung, und die wird sicher sechzehn zu null sein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Danke schön. Das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. Es kann eine Runde zwei geben, wenn entsprechende Bedürfnisse bestehen. Wer möchte sich noch an der allgemeinen Aussprache beteiligen? – Die PDS-Fraktion. Bitte schön, Frau Kipping.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staub, den die GRÜNEN mit diesem Antrag aufwirbeln – oder aufwirbeln wollten –, ist zwar nicht so gesundheitsschädlich wie Feinstaub; aber er hat offensichtlich – zumindest bei den Antragstellern – den Blick auf die tatsächlichen Notwendigkeiten getrübt. Nun sind wir uns einig, Herr Lichdi: Feinstaub gefährdet die Lebensqualität, die Gesundheit und im schlimmsten Fall sogar das Leben. Insofern ist bei der Reduzierung des Dieselrußausstoßes voller Einsatz gefragt. Die PDS hat deswegen nicht nur hier im Landtag parlamentarische Initiativen in diese Richtung immer unterstützt; wir sind auch praktisch tätig geworden und haben unsere Kommunalpolitiker zusammengeholt, um uns mit ihnen über die möglicherweise anstehenden Luftreinhaltepläne zu verständigen. Wir treffen uns demnächst mit Verkehrsinitiativen, die genau die neuen EU-Richtlinien nutzen, um das auch auf dem Klageweg durchzusetzen. Aber der Antrag der GRÜNEN ist diesmal sachlich so schlecht, dass es einem einfach schwer fällt, zuzustimmen, selbst wenn man voll und ganz hinter dem Grundanliegen steht.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Dann lassen Sie es doch! Ist in Ordnung!)

Herr Lichdi, es stellt sich die Frage: Ist der Antrag so schlecht, weil Sie es nicht besser können, oder ist er so schlecht, weil Sie sich in diesem Fall einfach zum verlängerten Arm der rot-grünen Bundesregierung machen?

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Genau darum geht es!)

Meine Kollegin hat schon darauf hingewiesen: Der Bund beschließt, sich mit dem Etikett „Anwalt für saubere Luft“ zu schmücken. Herr Lichdi, Sie haben hier mit großen Worten die Länder dafür kritisiert, dass Sie nicht bereit sind, das Anliegen finanziell entsprechend zu unterstützen. Eigenartigerweise habe ich vom GRÜNEN-Abgeordneten Lichdi kein einziges kritisches Wort in Richtung rot-grüne Bundesregierung gehört. Ist das Zufall? Herr Lichdi, auf Bundesebene müsste bekannt sein, dass die Länder dem jetzigen Vorschlag nicht folgen. Schon im Jahr 2004 hat es im Bundesrat dazu die klare Aussage gegeben, dass man das Anliegen teilt, dass Ausfälle bei den Steuereinnahmen für die Länder aber nicht mitgetragen werden.

Im ersten Punkt Ihres Antrags fordern Sie von uns, einem Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen. Das Problem ist nur: Der Gesetzentwurf liegt noch nicht vor! Selbst wenn man voller Wohlwollen für dieses Anliegen ist, so ist es doch schwierig, eine Katze im Sack zu kaufen bzw. zuzustimmen, wenn man noch nicht einmal den genauen Text und die genauen finanziellen Auswirkungen auf die Länder kennt.

Unter Punkt 3 regen Sie die Anordnung von Fahrverboten für Fahrzeuge ohne Partikelfilter für den Fall an, dass die Grenzwerte überschritten werden. An dieser Stelle muss ich Herrn Günther widersprechen. Sie haben bar jeder Fachkenntnis die Fahrverbote als „Quatsch“ bezeichnet. Ich kann Sie an dieser Stelle nur noch einmal auf die Orientierungshilfe, die der Städte- und Gemeindetag erstellt hat, verweisen. Wenn Grenzwerte überschritten werden, kann es sein, dass tatsächlich kein Weg an abgestuften Fahrverboten vorbeiführt.

Herr Lichdi, Sie wissen: Ich habe für diese Idee auch von dieser Stelle aus schon öfter geworben. Aber glauben Sie wirklich, dass wir das Problem lösen, indem wir jetzt noch einmal eine Anweisung auf Landesebene erteilen? Glauben Sie wirklich, dass die sächsischen Kommunen nur auf eine Anweisung des Landes warten? Es kommt hinzu, dass die Einführung von Fahrverboten bereits in § 40 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen ist. Das müsste Ihnen als Anwalt doch bekannt sein! Ihnen müsste auch bekannt sein, dass es bereits eine entsprechende Handlungsempfehlung des Städte- und Gemeindetages gibt.

Wir meinen: Ihr Antrag geht an der eigentlichen Problemlage vorbei. Das Problem ist doch nicht, ob im Notfall Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Partikelfilter erlassen werden; das eigentliche Problem ist, wie man ein solches Verbot im Notfall durchsetzen kann.

Wir begrüßen sehr die Bundesratsinitiative des rot-roten Senats in Berlin. Dort will man eine bundeseinheitliche Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Schadstoffklassen anregen. Herr Lichdi, wir haben einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Wenn Sie Ihren Antrag von der Ebene rein symbolischer Politik auf die Ebene realistischer Politik bringen wollen, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, dem PDS-Antrag zuzustimmen. Wenn Sie, anstatt nur verlängerter Arm der rot-grünen Bundesregierung zu sein, tatsächlich als Anwalt für saubere Luft auftreten wollen, auch dann kann ich Ihnen nur die Zustimmung zum PDS-Änderungsantrag empfehlen.

(Beifall bei der PDS)

Wir sind noch in der zweiten Runde der allgemeinen Aussprache. Gibt es weiteren Redebedarf? – Jetzt sehe ich keine Hand.

Herr Lichdi, Sie haben drei Minuten für das Schlusswort und können alles gerade rücken.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin begeistert: Die Einigkeit, die ich bei der politischen Gegnerschaft zum GRÜNEN-Antrag auslöse, finde ich bemerkenswert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor allem Herr Metz und andere Redner! Ich war sehr erstaunt von diesem Angriff von links. Aber okay! Sie haben eine Finanzdebatte geführt. Genau das hatte ich befürchtet. Damit haben Sie das bestätigt – auch Herr Heinz hat es in seinem Beitrag getan –, was ich in meinem Redebeitrag kritisiert habe und was ich durchgehend kritisiere; denken Sie nur daran, was ich heute zum Problemfall „Lausitzer Seenland“ gesagt habe. Wirtschaftliche Ansiedlungsinteressen und Finanzinteressen kann ich durchaus nachvollziehen; aber ohne weiter zu überlegen, ohne einen weiteren Gedanken in Ihrem Kopf zuzulassen, wischen Sie andere Argumente weg.

In der Finanzdebatte, die Sie hier zu einem umwelt- und gesundheitspolitischen Thema geführt haben, habe ich kein einziges Wort – auch von Ihnen nicht, Frau Kipping – zu dem in meinem Vortrag erwähnten Umstand gehört, dass wir die Grenzwerte schon jetzt laufend überschreiten. Ich möchte eine Äußerung von Ihnen dazu! In der Dezember-Debatte habe ich Ihnen vorgetragen: „Wir sind nach meiner unmaßgeblichen Rechtsauffassung schon längst verpflichtet, Luftreinhalteaktionspläne – –“

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, das wird mir von meiner Redezeit abgezogen.

Nein, das wird Ihnen nicht abgezogen.

Dann gestatte ich die Zwischenfrage.

Bitte schön, Frau Kipping.

Herr Lichdi, kann es sein, dass Ihnen bei den vielen Nebengesprächen, die Sie während meiner Rede geführt haben, entgangen ist, dass ich darauf hingewiesen habe, dass wir – weil uns die Brisanz der Lage bekannt ist – nicht nur hier im Landtag dazu initiativ geworden sind, sondern uns bereits praktisch mit unseren Kommunalpolitikern darauf verständigt haben, sich für entsprechende Luftreinhaltepläne einzusetzen?

Frau Kipping, ich gratuliere Ihnen zu dieser vorbildlichen Initiative; aber im Augenblick geht es mir darum, die Debattenlage im Dezember nachzuvollziehen. Das Ergebnis dieser Debatte war, dass Herr Staatsminister Tillich wie auch Frau Kollegin Windisch immer wieder darauf hingewiesen haben, dass sie meine Rechtsauffassung – die Sie, glaube ich, teilen; so habe ich Sie jedenfalls vorhin verstanden – bezweifeln, dass wir schon jetzt rechtlich verpflichtet sind, entsprechend zu handeln. Deswegen ist es tatsächlich ein neuer Fakt und nicht einfach rot-grüne Durchstellerei von der Bundesebene, dass wir diesen Antrag wieder eingebracht haben. Jetzt, im Februar, können wir tatsächlich nachweisen, dass die Grenzwerte in diesem Jahr

ganz sicher überschritten werden, und zwar in einem Zeitraum, wo die CDU zugegeben hat, dann müsse man endlich handeln. Jetzt, im Februar, haben wir Gelegenheit, etwas schneller zu handeln, als die Staatsregierung es eigentlich tun wollte. Ich habe Ihnen in meinem Schlusswort klar machen wollen, dass es mir um eine umwelt- und gesundheitspolitische Debatte geht. Sie haben darauf nicht geantwortet, sondern mit Hilfe der PDS, worüber ich mich schon sehr wundere, die Gelegenheit genommen, aus ihrer Abneigung gegen die Bundesregierung, insbesondere – ich muss es wohl so verstehen – gegen die GRÜNEN, ihnen eins mitzugeben, um die umweltpolitische Hoheit, die die PDS offensichtlich für sich in Anspruch nimmt, weiter vorantragen zu können.

(Dr. André Hahn, PDS: Das würden wir nie tun!)

Meine Damen und Herren, es bleibt bei meinem Fazit. Ich habe es Ihnen vorgerechnet. Ich habe kein Argument gehört, warum die Modellrechnung, die das Bundesumweltministerium aufgemacht hat, unzutreffend sein soll. Ich kann die Aussage, dass daraus ein Nachteil für Sachsen erwachsen könnte – ich glaube, es war der Kollege von der FDP, der dazu einige Ausführungen gemacht hat –, nicht nachvollziehen.

In den letzten 16 Sekunden: Ich kann Sie beruhigen, Herr Günther, es gibt Sonderrechte der Polizei nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Sie könnte also auch zu einem Einbruch fahren, wenn sie nicht mit Dieselruß-Partikelfilter ausgerüstet wäre.

Vielen Dank.

Danke schön, das war das Schlusswort.

Meine Damen und Herren! Zum Originalantrag stehen zwei Änderungsanträge zur Debatte. Wir hatten vor etwa einer Stunde eine schöne Neuerung, nämlich dass wir die Änderungsanträge erst einmal nacheinander einbringen und danach über beide diskutieren. Das spart uns Zeit.

Es gibt einen Änderungsantrag der CDU und SPD und einen der PDS. Wer möchte für die Koalition den Änderungsantrag einbringen? – Herr Abg. Heinz.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Nachdem hier ein paar Mal das Wort vom Anwalt für saubere Luft gefallen ist, kann ich nur zur Qualität dieses Antrages sagen: Herr Lichdi, Sie werden immer mehr zum Anwalt für heiße Luft.

(Beifall bei der CDU)