Protocol of the Session on July 6, 2007

Wir GRÜNEN haben unser Modell inzwischen durchgerechnet. Nun folgt am Freitagabend die gute Nachricht: Wenn diese Mediengebühr ehrlich und von allen bezahlt wird – keine Angst, Kollege Hilker, in unserem Modell sind natürlich Vergünstigungen für Einkommensschwache, Studenten, auch Abstufungen nach Firmengrößen enthalten –, dann fällt sie sogar geringer aus als die heutige Fernsehgebühr.

An diesem Ziel lassen Sie uns weiter arbeiten und dabei nicht nur den Untersuchungen der Staatsregierung vertrauen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war die erste Runde der Fraktionen. Ich frage, ob es noch Redebedarf gibt. – Dann frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Buttolo, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sämtliche im Antrag der FDP aufgeführten Punkte sind nicht Gegenstand des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Insoweit ist ein Zusammenhang zwischen der Unterzeichnung des anstehenden Vertrages und den im Antrag gestellten Forderungen nicht zu erkennen. Vielmehr betrifft der 10. Änderungsvertrag die bundesweite Zuweisung von Übertragungskapazitäten und die Reform der Medienaufsicht als Folge der technischen Weiterentwicklung.

In Bezug auf die Gebührenhöhe ist festzustellen, dass es zunächst einmal Pflicht der Sender selbst ist, ihren Bedarf und vorhandene Einsparpotenziale gründlich zu prüfen. Danach untersucht die KEF die Erforderlichkeit einer Gebührenerhöhung. Auf dieser Stufe befinden wir uns momentan.

Ich bin der Auffassung, dass die fachliche Prüfung unbelastet von einer politischen Einflussnahme ablaufen sollte. Erst dann, wenn ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, werden und können die Länder diesen beraten. Hier werden wir auch künftig unserer Verantwortung für den

Rundfunk, aber auch für den gesamten öffentlichen Sektor und nicht zuletzt für die Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Alles andere wären Mutmaßungen, denen zum jetzigen Zeitpunkt jegliche Grundlage fehlt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Gibt es Erwiderungsbedarf darauf? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte das Schlusswort, Herr Herbst.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit dem Minister anfangen. Das Dilemma, das wir in diesem Haus haben, ist, dass wir das, was behandelt wird, nur am Ende als Ergebnis erfahren. Wir haben als Landtag keinerlei Möglichkeit, auf die Inhalte Einfluss zu nehmen. Die Regierung verhandelt und wir können nur abnicken bzw. ablehnen. Deshalb haben wir gesagt, wir wollen einen rechtzeitigen Verhandlungsauftrag geben. Das ist die einzige Möglichkeit, wie wir als Parlament Einfluss nehmen können.

Zum Thema Qualität und Quote. Es gibt viele gute Angebote im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und viele Angebote, die wir bei den Privaten so nicht finden, wenn ich zum Beispiel an die Auslandsberichterstattungen, an die kulturellen Angebote oder auch an die Regionalberichterstattungen und die Minderheitensendungen denke. Das sind einige Punkte, die sich bei einem privaten Sender werbefinanziert nie rechnen würden. Wir haben aber auch den anderen Fall, dass wir Schlagerparaden parallel auf mehreren Sendern haben und Kultursendungen dagegen auf die späten Abendstunden gegen 23:00 Uhr verlagert werden. Ich glaube, diese Entwicklung kann auch uns in der Politik nicht erfreuen.

Zum Thema Einsparpotenziale. Wir haben ein Problem der Konstruktion. Die hier angesprochene KEF, die Kommission, die Gebührenerhöhungen prüft, kann nur im Rahmen der vorhandenen Strukturen prüfen, sie kann aber keine Strukturveränderungen fordern. Deshalb kann sie am Ende auch nur das untersuchen, was ihr die Sender vorlegen. Gerade im Online-Bereich haben wir fließende Grenzen zwischen privaten und gebührenfinanzierten Angeboten. Das können wir feststellen, wenn wir uns zum Beispiel Spiegel-online oder viele andere Plattformen anschauen, die mittlerweile auch crossmedial tätig sind.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind uns einig: Wenn wir Kosten sparen wollen, ist die Strukturreform eine zwingende Voraussetzung, weil es nicht geht, dass man sagt: Okay, wir schaffen immer mehr Senderangebote, wir schaffen verschiedene Plattformen und dann soll gespart werden. Das funktioniert nicht. Das ist völlig klar.

Noch ein Wort zu Herrn Hilker und dem Thema Rechte. Ein Grund dafür, dass wir immer mehr für die Rechte bezahlen, liegt auch an der Nachfrage und vielleicht auch daran, dass wir einen Wettbewerb haben, gerade bei den

Sportrechten, an dem sich die öffentlich-rechtlichen Sender beim Pokern beteiligen und damit ein Stück weit die Preise nach oben treiben. Der Gebührenzahler zahlt es dann. Ich meine, das kann nicht der Weg sein, wie wir insgesamt zu einer Senkung für die Gebührenzahler kommen. Wir brauchen diese Strukturreform und wir brauchen auch die Debatte um Qualität und wir brauchen ein klares Signal, dass es mit der Rundfunkgebühr nicht weiter nach oben geht, sondern dass auch der Verbraucher, der Fernsehzuschauer und der Radiohörer das Gefühl hat, dass er für das Geld, was er zahlt, eine gute Qualität bekommt.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der FDP)

Wir kommen zur Abstimmung über Ihren Antrag. Es liegt ein Änderungsantrag der Linksfraktion vor. Herr Hilker, möchten sie diesen einbringen?

(Heiko Hilker, Linksfraktion: Das ist er schon!)

Das ist erledigt. – Gibt es zum Änderungsantrag noch Diskussionsbedarf? – Herr Prof. Wöller, bitte.

Ich beschränke mich auf zwei Punkte. Erstens. Sie begehren, die Selbstbindungserklärung aufzuheben. Es handelt sich bei einer Selbstbindungserklärung darum, woran die Anstalten sich selbst gebunden haben. Dabei kann die Politik nichts machen.

Zweitens. Sie begehren eine ausführliche Befreiung bzw. weitreichende Befreiungstatbestände. Das bedeutet, dass die anderen wesentlich mehr bezahlen müssten. Die Gebühr ist kein Umverteilungsinstrument und entspricht eklatanter Gebührengerechtigkeit. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

Gibt es weitere Standpunkte dazu? – Das kann ich im Moment nicht erkennen. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Linksfraktion, Drucksache 4/9354. Dieser Änderungsantrag begehrt die Ergänzung des ursprünglichen Antrages, Drucksache 4/9230, um weitere Punkte. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 4/9230. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Keine Stimmenhaltungen. Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

(Unruhe im Saal)

Dürfte ich die hintere Reihe noch um etwas Geduld bitten!

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Rauchfreiheit an Schulen ab September 2007

Drucksache 4/9233, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion GRÜNE und danach die gewohnte Reihenfolge. Frau Günther-Schmidt, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, dass wir uns heute noch mit einem Antrag über Schulpolitik befassen müssen.

(Zurufe von der CDU und der NPD)

Manche rauchen vielleicht schon vor Wut, aber da müssen sie jetzt durch.

Während die meisten Bundesländer in Deutschland bereits eine rauchfreie Schule unter Einbeziehung des gesamten Schulgeländes gesetzlich geregelt haben, dauert die Diskussion in Sachsen leider immer noch an. Meine Fraktion hat bereits im Juni des vergangenen Jahres eine gesetzliche Regelung beantragt, ein generelles Rauchverbot an sächsischen Schulen durchzusetzen. Das Problem ist also nicht neu und hätte schon längst gelöst sein können. Nun ist bereits ein Jahr ins Land gegangen, in dem im Grunde genommen nichts passiert ist.

(Staatsminister Steffen Flath: Das stimmt nicht!)

Es stimmt sehr wohl, Herr Flath! – Wir haben keine flächendeckenden hundertprozentig rauchfreien Schulen. Ich weiß sehr wohl von den Versuchen, auf dem Wege der Freiwilligkeit hin zu einer rauchfreien Schule zu kommen. Die bisherige Praxis in den Schulen, auf Aufklärung und freiwilligen Nikotinverzicht zu setzen, hatte bislang eben nicht den gewünschten Erfolg. So bekräftigte Staatsministerin Helma Orosz bereits während der 13. Sächsischen Gesundheitswoche im Mai 2006, dass ein gesetzlich verankertes Rauchverbot an den Schulen denkbar sei.

Nichtsdestotrotz hat die regierungstragende Mehrheit im Sächsischen Landtag unseren Antrag auf eine rauchfreie Schule mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Gesetzentwürfe der Staatsregierung den Nichtraucherschutz an Schulen beinhalten; nur, dieser Gesetzentwurf wird leider nicht rechtzeitig zum neuen Schuljahr beschlossen und damit kann er auch nicht zum 1. September 2007 wirksam werden. Währenddessen bleiben deutsche Jugendliche Europameister im Rauchen und im vorderen Drittel beim Alkoholkonsum. Obwohl über das starke Suchtpotenzial des Nikotins und weitere schwere gesundheitliche Risiken aufgeklärt wird, hat in den letzten 15 Jahren der Zigarettenkonsum von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei Mädchen, bedenklich zugenommen. Insgesamt hat er sich mehr als verdoppelt.

Was könnte, was müsste die sächsische Schule leisten, um hierbei Abhilfe zu schaffen? Das Sächsische Schulgesetz

mit seinem Handkommentar schafft darüber Klarheit – ich zitiere –: „Der allgemeine pädagogische Auftrag ist nicht nur auf einzelne Fächer beschränkt, der Schüler soll dabei zu der Einstellung hingeführt werden, dass er selbst für seinen Körper und für seine Gesundheit die Verantwortung trägt. Auch die Gefahren von Genussmitteln sowie insbesondere von Drogen, Alkohol und Nikotin sollen anschaulich gemacht werden. Die Suchtprävention ist Bestandteil der Gesundheitserziehung, eine pädagogische Aufgabe der Schule. Sie beschränkt sich also nicht auf kurzfristige isolierte Einzelmaßnahmen, sondern muss langfristig erfolgen und über die reine Vermittlung von Sachinformationen hinausgehen.“

Es ist schön, dass wir uns hierin einig sind, aber dieser Einigkeit muss auch die Tat folgen, Herr Flath. In § 1 Abs. 4 steht weiter, dass der Lehrer als Erzieher aufgefordert ist, seine Persönlichkeit als Vorbild und Partner des anvertrauten Jugendlichen einzubringen. Erziehungsziele verwirklichen heißt nicht, abstrakt diskutieren, sondern ohne Trennung von Lernen und Erziehen Verhaltensweisen, Haltungen und Einstellungen, die von Grundwerten geprägt sind, selbst vorleben, einüben und verstärken.

Bei einer entsprechenden Auslegung des Schulgesetzes könnten wir uns den vorliegenden Antrag vielleicht tatsächlich sparen. Aber wir wissen mittlerweile, wie ernst es der Kultusminister zuweilen mit dem Schulgesetz nimmt, wenn ihm nicht eine kritische Opposition hin und wieder auf die Finger schaut.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Johannes Lichdi zustimmt, dann ist es richtig. – Ich war kürzlich auf einer Veranstaltung, bei der der Leiter einer Mittelschule für sich in Anspruch nahm, dass seine Einrichtung eine rauchfreie Schule ist. Auf Nachfragen stellte er allerdings fest, dass er diese Rauchfreiheit tatsächlich nur vom ersten Stundenklingeln an ernst nimmt. Wenn die Schüler morgens mit dem Bus anreisen, wird gern vor der Schultür noch einmal geraucht, und nachher, wenn sie abreisen, geschieht das Gleiche. Dieser Schulleiter sieht das nicht als Problem, weil seine Schule ja während der Schulzeit rauchfrei ist.

Die gesunde Schule ist aber vielmehr eine zentrale Aufgabe aller, die an der Erziehung junger Menschen beteiligt sind. Dazu passen eben keine Raucherinseln und keine Raucherzimmer. Die Minderheit der Raucher hat sich eine Nische und einen vermeintlichen Rechtsanspruch innerhalb der Schule selbst gesichert. Sie bagatellisieren damit die Wirkung auf die noch nicht rauchenden Schüler und verführen diese zum Konsum durch ihr „Vorbild“, ihre scheinbare Coolness und den erzeugten Gruppendruck.

Mit Freiwilligkeit und Appellen – diese Erkenntnis hat sich mittlerweile hoffentlich überall durchgesetzt – sind viele Schulen überfordert. Sie benötigen einen gesetzlichen Schutzraum, und Schulleiter benötigen offensichtlich zum Teil einen klaren gesellschaftlichen Rückhalt sowie eine eindeutige Positionierung des Kultusministeriums, noch besser: des Landtags. Jede Unklarheit behindert und ermöglicht Hintertüren.

Eine solche Unklarheit ist nach wie vor gegeben, wenn Sie sich weiterhin darauf berufen, dass irgendwann im Laufe dieses Jahres ein allgemeingültiges Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet sein wird. Sie werden nachher wahrscheinlich Ihre Reden zu Protokoll geben, und darin wird geschrieben stehen, dass es nun auch nichts mehr ausmache, wenn man so lange gewartet hat, ob es noch drei oder sechs Monate dauert, bis in Sachsen endlich die rauchfreien Schulen Realität werden.

Aber mit solchen Neuerungen fängt man geschickterweise zum Beginn eines neuen Schuljahres an. Die neuen Schüler, die an eine Schule kommen, lernen die Regeln der Schule vom ersten Schultag an. Wenn Sie irgendwann – vielleicht zum 1. Januar oder später – Rauchfreiheit an den Schulen einführen, werden Sie hier einen wichtigen Punkt verpasst haben und es wird sich weniger leicht durchsetzen lassen.

Im Grunde, denke ich, sind wir uns in der Sache einig. Auch Sie wollen rauchfreie Schulen haben, nur wollen Sie viel zu lange warten. Vielleicht sollten Sie noch einmal über Ihr Abstimmungsverhalten nachdenken. Wir wollen doch alle, dass das Giftgemisch des Tabakrauches nicht mehr in Innenräumen zu finden ist – vor allem nicht in Bereichen, in denen unsere Kinder erzogen werden und in denen sie sich aufhalten müssen.