Zusammenfassender Bericht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Ergebnisse der Arbeit der Besuchskommissionen nach § 3 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)
Drucksache 4/9186, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Das Präsidium hat eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Ich frage, ob die Fraktionen das Wort ergreifen möchten. – Frau Herrmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tagesordnungspunkt hätte besser gestern in den Zusammenhang mit dem PsychKG gepasst. Ich hatte gestern bereits angekündigt, dass ich ihn nicht einfach durchwinken werde; aber ich gebe meinen Redebeitrag zu Protokoll.
äußern möchten? – Auch nicht schriftlich? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage, ob der Berichterstatter des Ausschusses das Wort ergreifen möchte. – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.
Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend in der Drucksache 4/9186 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt worden. – Wir beenden den Tagesordnungspunkt 12.
Wir wissen, dass psychische Erkrankungen und Krisen in unserer Gesellschaft sehr weit verbreitet sind. Trotzdem ist die gesellschaftliche Ausgrenzung von psychisch Kranken bis heute noch nicht überwunden. Die WHO und Mental Health Europe fordern schon seit Langem, psychisch Kranke und physisch kranke Menschen gleichzustellen. Ich betone das auch deshalb, weil nach WHO-Untersuchungen weltweit, aber vor allem in den westlichen Industrienationen ein Drittel der Bevölkerung irgendwann eine psychische Krise durchmacht.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Unabhängig von der Hilfeform muss der betroffene Mensch in seiner existenziellen Krise mit seinen sehr individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt von Hilfeleistungen und Hilfeangeboten stehen. Ein wichtiges Behandlungsziel muss es sein, den betroffenen Menschen zu befähigen und ihm zu helfen, dass er sein Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich in die Hand nehmen kann.
Deshalb müssen wir die gemeindenahe Vorsorgung stärken. Wir müssen nach Möglichkeiten suchen, ambulante und stationäre Hilfen zu verzahnen. Wir brauchen Angebote vor Ort, die tragfähig sein, damit Menschen in der Krise eine Wahlmöglichkeit haben. Momentan gibt es in Sachsen keine Alternativen zu den bereitgestellten stationären Einrichtungen.
In Sachsen ist sehr viel Geld in die Sanierung der psychiatrischen Krankenhäuser und stationären Einrichtungen
geflossen. Ein verstärkter Ausbau der gemeindenahen psychosozialen Versorgungssysteme, vor allem mit mehr qualifizierten Personalstellen, ist in der Versorgung effektiver. Es gibt dann keine Drehtürpsychiatrie. Sie ist langfristig billiger. Sie setzt aber auch für die Psychiatrie eine veränderte Investitionspolitik voraus, die in Köpfe und nicht in Beton investiert.
Thema dieser Debatte ist der Tätigkeitsbericht der Besuchskommission. Besuchskommissionen gibt es im psychiatrischen Bereich, vor allem um zu prüfen, inwieweit die Rechte der Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner in psychiatrischen Einrichtungen gewahrt werden. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im stationären Sektor, weil hier die Gefahr der Verletzung der Rechte von Patientinnen und Patienten größer als im ambulanten Bereich ist. Problemfelder liegen vor allem in der nicht gerechtfertigten Unterbringung, der Isolation, dem unberechtigten Fixieren oder der Einschränkung der im SächsPsychKG festgeschriebenen Rechte, wie zu telefonieren, dem Recht auf Besuch oder auf Post. Eine Besuchskommission ist in besonderem Maß erforderlich, weil eine Vielzahl psychiatrischer Patientinnen und Patienten ihre Rechte aufgrund ihrer Krankheitssymptome dauernd oder vorübergehend nicht selbst einfordern können.
In diesem Zusammenhang steht auch die Unterrichtung des Landtages über die Ergebnisse der Arbeit der Be
suchskommission. Auf diesem Wege können die Verhältnisse in diesem äußerst sensiblen Bereich offengelegt werden.
Der Sächsische Landtag hat am gestrigen Tag das Zweite Änderungsgesetz des Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten verabschiedet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich in der Endabstimmung enthalten.
Bezeichnenderweise gab es die Vorüberlegung, dieses Gesetz ohne Aussprache im Plenum zu verabschieden. Dagegen hat sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwahrt. Auch der Bericht der Besuchskommission darf nicht ohne eine parlamentarische Debatte zu den Akten gelegt werden. Denn mit dieser Debatte stellen wir genau die Öffentlichkeit her, die psychiatrische Versorgung braucht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deshalb auch einen Änderungsantrag eingebracht, damit die Unterrichtung des Landtages jährlich und nicht, wie im Gesetzentwurf
Wir begrüßen, dass die Besuchskommission im vergangenen Berichtszeitraum ihre Prüftätigkeit ausgeweitet hat. Sie hat vermehrt auch Altenpflegeheime, in denen psychisch kranke Menschen aufgenommen oder untergebracht sind, sowie ambulante Dienste, wie zum Beispiel sozialpsychiatrische Dienste und Suchtberatungs- und -behandlungsstellen, besucht.
Der Ergebnisbericht ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Grundlage für die weitere parlamentarische Arbeit.
Die Staatsregierung hat in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion (Drucksache 4/8069) den Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplan „voraussichtlich“ für September 2007 angekündigt.
Anmeldung des Freistaates Sachsen zum 36. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA)“
Das Präsidium hat auch hierfür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Ich frage, ob es Wortmeldungen gibt. – Für die FDP-Fraktion Herr Abg. Morlok.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Angesichts der vorgeschrittenen Zeit habe ich eine Rede vorbereitet und gebe sie zu Protokoll.
Danke schön. Herr Petzold, Sie haben auch nicht den Wunsch, als Berichterstatter des Ausschusses zu sprechen? – Gut. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir uns im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bereits mit der Vorlage beschäftigt haben – Sie können das dem Bericht entnehmen – und weil ich jetzt auch viel Beifall haben will, gebe ich meine Rede ebenfalls zu Protokoll.
Ich frage sicherheitshalber noch einmal, falls ich etwas übersehen haben sollte, bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen. – Das können wir offensichtlich tun.
Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 4/9236. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 4/9236 mehrheitlich zugestimmt. Wir können den Tagesordnungspunkt 13 beenden.
Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur oder in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer sächsischen Unternehmen sind immer noch dringend notwendig. Die GA-Mittel sind hierbei unser wichtigstes Förderinstrument.
Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag nimmt die vorliegende Anmeldung der GA-Mittel zur Kenntnis. Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, auf die bereits im Wirtschaftsausschuss am 22. Juni 2007 getätigten Aussagen einzugehen.
In dem vorliegenden Bericht des sächsischen Wirtschaftsministeriums heißt es, dass der Freistaat Sachsen nach regionalen, sektoralen und anderen Präferenzen fördert. Ziel ist unter anderem, eine hohe strukturpolitische Wirksamkeit und einen sparsamen Einsatz der Fördermittel zu erreichen.
Meine Fraktion und ich vertreten daher auch die Meinung, dass eine Ausdifferenzierung von regionalen Fördersätzen nichts bringt.
Ich weiß, dass Herr Flath und Herr Tillich das anders sehen. Aber ich glaube nicht, dass es in unserem Sinne sein kann, dass sich ein potenzieller Investor lieber im strukturschwachen Radebeul niederlässt als im Wachstumszentrum Dresden mit einem niedrigeren Fördersatz. An erster Stelle muss das Ziel stehen, Investoren nach Sachsen zu locken. Das ist der richtige Weg, um in Sachsen neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Bereits vor der Änderung der Fördersätze Anfang des Jahres wurden mit großem bürokratischem Aufwand Ausnahmetatbestände geprüft. Ein Großteil der Investitionen in Dresden, Leipzig oder Chemnitz wurde dadurch zu gleichen Förderbedingungen wie auf dem Land gefördert. Nur werben kann man mit diesen Fördersätzen nicht.