Protocol of the Session on July 5, 2007

Wie bitte?

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion)

Gehen Sie zum Mikrofon und stellen Sie eine Zwischenfrage! Ich weiß nicht, was Sie meinen.

Noch einmal: Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, dann wird die Sache öffentlich.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion)

Vorher – das sage ich noch einmal sehr deutlich – geht es niemanden etwas an. Tägliche Wasserstandsmeldungen oder ein päpstliches Bulletin über den Stand von Ermittlungsverfahren oder auch Disziplinarverfahren wird es mit diesem Justizminister nicht geben.

(Klaus Bartl, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Aber gern.

Herr Bartl, bitte.

Herr Staatsminister, haben Sie gehört, dass ich gesagt habe, dass ich wissen möchte oder Sie ersucht habe, in konkreten Ermittlungsverfahren zu intervenieren bzw. zu sagen, wie der Stand ist? Die Frage der Journalisten lautete: Wie viele Ermittlungsverfahren sind eingeleitet?

Erklären Sie mir bitte, nach welcher Festlegung – es gibt entsprechende Vorschriften –, über welche Pressemitteilungen oder wer zuständig ist, zum Beispiel RiSt-BV etc. pp. – ich will das jetzt nicht weiter zelebrieren –, nach welcher Vorschrift die Staatsanwaltschaft eine Pflicht oder eine Rechtfertigung hat, bei einer solchen Konstellation, wie wir sie hier erleben, der Frage der Journalisten, wie viele Ermittlungsverfahren es gibt, eine Antwort zu verweigern. Hat die Staatsanwaltschaft die Verpflichtung, den Informationsanspruch der Öffentlichkeit ohne Gefährdung der Ermittlungslage zu befriedigen? Ja oder nein? Diese Frage möchte ich von Ihnen beantwortet haben.

Herr Bartl, mit Verlaub gesagt: Manche Fragen – selbst wenn Sie es verlangen – können wir nicht mit Ja oder Nein beantworten, weil die Dinge nicht immer schwarz oder weiß, sondern gelegentlich auch einmal grau sind.

Sie können doch sagen, ob es vier oder fünf waren.

Die Frage, ob und wie viele Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, beantwortet Ihnen nicht der Justizminister, sondern die Staatsanwaltschaft. Sie haben sich beschwert über die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Gründe haben, wenn sie nicht sagt, soundso viele Ermittlungsverfahren sind es; denn dann würde sofort – gerade von Ihnen – die nächste Frage kommen, ob sich das nur auf den Komplex „Abseits III“ bezieht oder ob weitere Komplexe umfasst sind.

(Klaus Bartl, Linksfraktion: Es war doch eine Pressekonferenz!)

Ich halte es für richtig, dass die Staatsanwaltschaft bis zu dem Zeitpunkt, der in der Prozessordnung steht, nämlich dem Abschluss der Ermittlungen, eine restriktive Informationspolitik betreibt.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Wenn ich schon einmal hier stehe, dann lassen Sie mich in einer Sache Dampf ablassen, und zwar ist das dieser unsägliche Vorwurf des Generalverdachtes, der seit geraumer Zeit im Lande herumschwebt, von dem Sie, Herr Bartl, immer sagen, dass Sie diesen Vorwurf nie in die Welt gesetzt hätten.

Ich bin nicht dieser Auffassung und glaube, dass Sie ein wenig mitschuldig daran sind, dass sich dieses Wort in einer Art und Weise entwickelt hat wie etwa A. Paul Webers Gerücht – ich weiß nicht, ob Sie dieses Bild kennen.

Wenn sich Richter und Staatsanwälte bei mir beklagen, dass ihre Kinder in der Schule gemobbt und gefragt werden, was ihr Vater für einen unseligen Beruf ausübe, dann ist dies das Resultat derartiger Dinge.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben immer wieder gesagt, die sächsische Justiz könne es nicht.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion, steht am Mikrofon)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Nein, ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage, denn jetzt lasse ich Dampf ab.

Die sächsische Justiz könne es nicht, sie solle sich von der Generalbundesanwältin helfen lassen – in Kenntnis deren Nichtzuständigkeit. Das BKA solle eingeschaltet werden – in Kenntnis der Tatsache, dass sich nur die Staatsanwaltschaft der Hilfe des Bundeskriminalamtes bedienen kann. Sie haben immer wieder die Forderung nach externen Ermittlern erhoben – in Kenntnis des Umstandes, dass Abordnungen im Bereich der Staatsanwaltschaft die Hierarchie innerhalb dieser nicht außer Kraft setzen können. Das geht schlicht und ergreifend nicht.

Ich sage Ihnen sehr deutlich: Ihre Behauptung, unsere sächsischen Richter und Staatsanwälte könnten es nicht, teile ich nicht. Sie können es und sie werden es unter Beweis stellen.

(Beifall bei der CDU)

Ihre Krokodilstränen sind nicht ehrlich.

(Klaus Bartl, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Herr Bartl, ich höre, dass Sie über einen möglichen Beweismittelverlust in Sorge sind. Wenn Sie konkrete Hinweise haben, dass irgendwo Beweismittel verloren

gehen könnten, dann nennen Sie Ross und Reiter und sagen mir das. Sie wissen, wie man so etwas macht.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Anzeige!)

Ich garantiere Ihnen, wir werden sicherstellen, dass Sie Ihre Beweise erhalten.

Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob Sie die Luft schon abgelassen haben?

(Heiterkeit bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Mich hat es weggeblasen!)

Ja.

Bitte, Herr Bartl.

Herr Staatsminister, haben Sie von mir eine Presseerklärung, in der steht, dass ich gesagt habe, die sächsische Justiz könne das nicht?

Ich habe jetzt sozusagen – –

Nein, ich möchte – – Ist es richtig – –

Bitte eine Frage stellen!

Ist es richtig, dass ich gefordert habe, dass, wenn die Generalbundesanwältin nicht übernimmt, in der Ermittlungseinheit durch die Bank Staatsanwälte eingesetzt werden, bei denen ausgeschlossen ist, dass sie irgendwo oder irgendwann schon einmal mit den Verfahren, die Gegenstand des Konvoluts sind, in Berührung gekommen sind? Ist das meine Formulierung bzw. meine Forderung gewesen oder kennen Sie eine andere?

Herr Bartl, ich kenne die Formulierung in Ihrer Presseerklärung, ich glaube vom 4. Juni. Dort steht, die sächsische Justiz müsse sich jetzt endlich vom Generalverdacht befreien.

(Zuruf des Abg. Heinz Eggert, CDU)

Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Noch einmal zum Beweismittelverlust. Wenn es konkrete Gefährdungen gibt, dann sagen Sie mir Bescheid. Ich garantiere Ihnen, dass wir die von Ihnen benötigten Beweismittel auch dann sicherstellen, wenn sie möglicherweise im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht gebraucht werden. Ich kann verstehen, dass Sie es am liebsten hätten, wenn die Staatsanwaltschaft schon vor drei Wochen einen Durchsuchungsbeschluss beantragt hätte, ins Landesamt gegangen wäre und dort durchsucht hätte. Das wäre nach meinem Dafürhalten aber völlig abwegig gewesen. Solange das bundesweit in allen Ländern übliche Verfahren, nämlich dass Behörden

einander nicht als Gegner gegenüberstehen, sondern gemeinsam am selben Ende des Strickes ziehen, eingehalten werden kann, wird auch dieses Verfahren eingehalten.

Die Verabredungen zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und der Staatsanwaltschaft stellen nach derzeitiger Kenntnis sicher, dass die Akten herüberkommen, und zwar jetzt in einem anderen Zustand als ursprünglich geplant.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Wie viel ist geschwärzt?)