Protocol of the Session on July 5, 2007

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf daran erinnern, Herr Brangs hat dies auch erwähnt: Am 6. Juni 2007 habe ich beide Gesetzentwürfe in der 1. Lesung eingebracht. Ich sehe aus diesem Grund im Moment nicht die Notwendigkeit, die inhaltliche Auseinandersetzung zu führen.

Ich möchte trotzdem zu einer Reihe von Punkten sprechen, die Sie in Ihren Redebeiträgen aufgezeigt haben.

Zunächst zum Lenkungsausschuss. Ich darf daran erinnern, dass die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hat, dass dieses Vorhaben in der jetzigen Legislaturperiode anzugehen ist. Aus diesem Grund ist es nur verständlich, dass der Lenkungsausschuss aus Vertretern der Koalitionspartner, des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes, des Sächsischen Landkreistages, des Ministerpräsidenten, seines Stellvertreters und des Innenministers besteht. Es ist ein Vorhaben der Koalition. Deswegen wurde auch die Vorbereitung, bevor wir das Vorhaben in den Landtag einbringen, in Abstimmung innerhalb der Koalition vorgenommen.

Sie mahnen das Plauener Modell an, Herr Gerstenberg. Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Wir wollen

dieses Modell nicht zulassen – wenn der Landtag etwas anderes beschließt, okay –, denn wir sehen hierin keine klaren Regelungen zu den Verantwortlichkeiten. Es gibt einen Stadtrat, der über Dinge entscheiden soll, die nicht nur ihn, sondern auch den Kreis betreffen, es gibt einen Kreistag, der wiederum über Dinge entscheiden soll, die die Stadt betreffen. Wir halten diese Vermischung von Verantwortlichkeiten auf Dauer nicht für richtig.

Frau Roth, Sie sprachen längere Zeiten bis zum Finden einer Entscheidung als mögliche Gefahr an. Ich sehe das in keiner Weise. Ich gehe davon aus, dass wir durch dieses Vorhaben, durch diese Bündelung auf der kreislichen Ebene gerade das Gegenteil erreichen werden, nämlich deutlich kürzere Bearbeitungszeiten, schnellere Entscheidungen zugunsten unserer Bürger, schnellere Entscheidungen zugunsten von Investoren.

Sie, Herr Scheel, sprachen die Frage an, warum die Einheiten von 50 000 auf 200 000 Einwohner – –

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Bei den kreisfreien Städten!)

Wir wollen eine Gleichsetzung zwischen der kreisfreien Stadt in ihrer unteren Grenze und dem Kreis, weil wir meinen, dass es dieses Miteinander auf gleicher Ebene geben muss. Wir haben 200 000 festgesetzt und ich glaube, das ist eine zukunftsfähige Festsetzung, denn wir müssen uns darüber im Klaren sein: Bei 50 000 Einwohnern kann man wohl kaum die Kreisfreiheit für alle Ewigkeit beibehalten.

Lassen Sie mich bitte zum Schluss lediglich noch einmal darauf verweisen: Der Innenausschuss hat einen klaren Fahrplan vorgelegt, wie sich das weitere Verfahren darstellen wird. Für den Monat September ist, am 1. September beginnend bis zum 7. September, die Anhörung geplant.

(Tino Günther, FDP, steht am Mikrofon.)

Sie werden in dieser Anhörung die Meinungen der Experten hören. Diese Meinungen werden dann in die Diskussionen in den Ausschüssen einfließen.

Gestatten Sie die Zwischenfrage?

Natürlich.

Herr Günther, bitte.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir werden, wie Sie sagten, im September zum ersten Mal richtig über das Konzept und die Vorschläge beraten. In welchem Bereich oder bei welchem Komplex der gesamten Reform können Sie sich, während wir darüber beraten, noch Änderungen vorstellen?

Entschuldigung, das ist nicht meine Entscheidung, das ist

die Entscheidung des Parlaments. Ich werde mir nicht erlauben, Ihnen hier irgendetwas vorgeben zu wollen, wo Sie Spielräume sehen sollen. Das ist Ihre Entscheidung, Sie sind der Gesetzgeber.

Danke schön.

Das war eigentlich, Frau Präsidentin, eine Unterbrechung vor den Worten „Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit“, nur damit Herr Günther seine Frage stellen konnte.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Die Debatte ist damit abgeschlossen und ich rufe jetzt zu der Großen Anfrage, Drucksache 4/8480, den Entschließungsantrag der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/9313 auf. Ich bitte Herrn Abg. Dr. Gerstenberg um Einbringung.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meiner Rede auf gravierende Unzulässigkeiten hingewiesen, die in der Antwort der Staatsregierung auf unsere Große Anfrage deutlich geworden sind. Wir stellen im ersten Teil dieses Entschließungsantrages ausgewählte wichtige Sachverhalte fest.

Uns geht es vor allem aber auch um eine Aufforderung zur Nachbesserung, insbesondere in zwei wichtigen Punkten. Zum einen sind wir der Überzeugung, dass es die Verpflichtung der Staatsregierung ist, die Aufgaben und Aufgabengruppen, ihre entsprechende Aufgabenkritik dazu und den identifizierten Kernbestand öffentlicher Verwaltung dem Landtag offenzulegen und zur Verfügung zu stellen.

Der zweite Punkt, der bisher völlig defizitär ist: Nach unserer Überzeugung ist es wichtig, einen Vorschlag zur Verteilung der Landesbediensteten auf die Landkreise vorzulegen, der klarmacht, wie viel Personal mit welcher Qualifikation in die einzelnen Gebietskörperschaften übergeht. Das ist kein Wunschdenken einer grünen Fraktion, sondern ich hatte Ihnen vorhin dargelegt, dass der Gesetzgeber – und Herr Staatsminister Buttolo hat uns den Ball gerade zugespielt – alle erreichbaren und zugänglichen Erkenntnisquellen auszuschöpfen hat, wenn er bei einer solchen Reform verfassungsgemäß handeln und damit auch eine gerichtsfeste Gesetzgebung schaffen will. Genau darum geht es. Diese Information brauchen wir kurzfristig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der zweite Bereich. Wir hatten von allen Oppositionsfraktionen, wenn ich recht gehört habe, über Evaluation gesprochen. Diese Evaluation wollen wir auch, nicht eine Reform, bei der zum einen mit dem Augen-zu-und-durchPrinzip Hoffnung gemacht wird und dann im Nachhinein niemand mehr danach fragt. Nein, wir brauchen eine genaue Bewertung der Verwaltungsreform und der Landtag muss dazu einen entsprechenden Bericht erhalten.

Liebe Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, ich bitte Sie, das jetzt nicht noch einmal mit dem Verweis auf die Ausschussanhörungen im September abzuwimmeln. Ich halte das wirklich für einen Witz. Wenn ich nur allein den Fachbereich des SMI herausnehme: Dort geht es in einer Anhörung, für die etwa eine Zeit von vier Stunden zur Verfügung stehen wird, um rund 20 Artikel für die Funktionalreform, also um 20 völlig unterschiedliche Sachverhalte, zum Teil Gesetzesnovellen, die in dieser Anhörung durchgepeitscht werden. Das heißt, da ist bestenfalls ein Überfliegen möglich, nie ein tiefes Eindringen. Aber um dieses tiefe Eindringen, um die Beschäftigung geht es und deshalb brauchen wir die Informationen dazu im Vorfeld.

Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer möchte sich zum Entschließungsantrag noch äußern? – Herr Abg. Bandmann, bitte.

Frau Präsidentin! Wenn man in die Begründung dieses Antrags einsteigt, sieht man, dass darin steht: Freiwillige Kooperationsformen kamen von Anfang an nicht in Betracht. – Da frage ich mich: Wo leben diese Herrschaften, die diesen Antrag gestellt haben?

Das Land ist derzeit genau in diesen Kooperationsformen dabei, im Freistaat Sachsen – –

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Schön, dass Sie das schon wissen, Herr Lichdi. Da haben Sie ja schon eine wichtige Grundlage erfasst.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Die freiwilligen Vereinbarungen laufen. Die kommunalen Gremien sind dabei, die Dinge, die sie betreffen, zu organisieren.

Zu der Offenlegung, die Sie hier verlangen, kann ich nur sagen: Gehen Sie in die kommunale Ebene, sprechen Sie mit den Leuten! Da werden Sie erfahren, dass die kommunale Ebene Druck macht und sagt: Wir wollen die Vereinigung, wir wissen um die Notwendigkeiten.

Deswegen ist dieser Antrag überflüssig und auch nicht zustimmungsfähig. Die Koalitionsfraktionen lehnen diesen Antrag ab.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Abg. Scheel, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Keine Angst, ich möchte keinen langen Redebeitrag halten. Allerdings muss ich noch einmal festhalten, dass Sie seit über zwei Jahren jede vernünftige Debatte zu Grundlagen, Leitlinien und zum Herangehen einer vernünftigen Verwaltungs- und Funktionalreform verweigern.

(Beifall bei der Linksfraktion – Johannes Lichdi, GRÜNE: Genau!)

Herr Bandmann, Sie haben es ja eben zugegeben. Am Ende geht es Ihnen nur um eine Kreisreform. Dann hätten wir eine Kreisreform machen können und Sie hätten den Landräten einfach so die 260 Millionen gegeben und gesagt: Macht doch die Kreisreform, wir geben euch noch die eine oder andere Aufgabe, ihr meckert nicht, und wir nennen das dann „verfassungsgemäß“ und fertig ist der Lack! Es ist sehr bedauerlich, dass Sie sich verweigert haben.

Herr Brangs, ich würde Ihnen gern glauben, dass wir jetzt im September endlich die Debatte haben, dass endlich alle Hoffnungen erfüllt werden und wir die Möglichkeit haben, intensiv und fachlich fundiert mit 121 Sachverständigen zu sprechen. Ich habe diese Hoffnung nicht mehr. Ich kann nur hoffen, Herr Brangs – es gibt wohl Wichtigeres, wahrscheinlich den Untersuchungsausschuss –, dass Sie das Fünkchen Hoffnung der Menschen nicht enttäuschen, dass vielleicht noch wirkliche Veränderungen in diesem Gesetzesvorhaben möglich sein können. Alles, was ich vorher von der Staatsregierung oder in der Presseerklärung des Herrn Staatsministers Buttolo gehört habe, lässt nicht darauf schließen, dass es eine Bereitschaft in diesem Hohen Hause gibt, wirkliche, maßgebliche Veränderungen in diesem Gesetzesvorhaben vorzu

nehmen, sofern Veränderungsbedarf da ist. Wir sehen ihn sehr wohl, werden uns aber nichtsdestotrotz den Anhörungen stellen. Wir werden unsere Sachverständigen benennen und hoffen, dass die Debatte zu Ergebnissen führt.

Der Entschließungsantrag zeigt unseres Erachtens deutlich die Defizite auf, die das bisherige Verfahren hat. Wir werden ihm deshalb zustimmen und ich freue mich schon auf die Zustimmung der Koalitionsfraktionen zu diesem Entschließungsantrag.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, Drucksache 4/9313. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf