Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages geht jedenfalls davon aus, dass die Reform im Ergebnis zu einer Verwaltung führen wird, die bürgernäher und effektiver ist und den Service für die Bürger weiter verbessert. Die technischen Möglichkeiten sind dabei immer wieder angesprochen worden.
Wir haben Vertrauen, vor allem in die kommunale Selbstverwaltung, anders als die Fraktion der GRÜNEN. Wir sind fest davon überzeugt, dass es den Kommunen, die nämlich – anders, als Sie behaupten – in den vergangenen Jahren ein stabiles Fundament für die kommunale Selbstverwaltung gegossen haben, gelingen wird, den Freistaat im Kommunalbereich sachgerecht zu verwalten, und dass es aus einer Hand besser und bürgernäher ist, dieses Land weiterzuentwickeln.
Wenn wir Ihre Beiträge der vergangenen Jahre lesen, dann waren es dieselben Jammertouren, die Sie uns auch heute hier vorgetragen haben. Wir, die CDU, sehen den Freistaat im Aufwind; wir sehen eine wirtschaftliche Dynamik, die ihresgleichen sucht. Mit dieser Verwaltungsreform werden wir weiterhin Feuer unter dem Kessel machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Interesse der Regierung an diesem Thema scheint begrenzt zu sein,
(Zurufe von der CDU: Schauen Sie sich Ihre Fraktion an! – Zuruf von der NPD: Wer im Glashaus sitzt!)
Ich denke, wir alle sind an der Zukunftsfähigkeit der Verwaltung interessiert. Herr Bandmann, wenn Sie sagen, dass derjenige, der zuletzt lacht, am besten lacht, dann scheint es mir, dass, wenn die Mehrheit dieses Hauses lacht, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Nachsehen haben. Das bedauere ich sehr.
Wenn Sie hier den Eindruck erwecken wollen, als wäre der Lenkungsausschuss, der Ihrer Meinung nach eine gute Arbeit geleistet hat, ein Organ des Gesetzgebers, so muss ich dem entschieden entgegentreten. Sie wissen so gut wie ich, dass der Gesetzgeber als Ganzes und somit wir als Landtag in diesen Prozess nicht eingebunden waren. Insofern würde ich lieber „Lenkungsgruppe“ oder so ähnlich sagen, aber niemals den Eindruck erwecken wollen, als wäre dort ein parlamentarisches Gremium zugange gewesen.
Zur Großen Anfrage selbst. Den Aussagen von Herrn Gerstenberg möchte ich mich vollumfänglich anschließen. Ich danke Ihnen für diese Große Anfrage, die Sie gestellt haben, denn sie hat einiges zur Erhellung beigetragen. Ich will drei Punkte herausgreifen.
Erstens. Was wissen wir eigentlich über das, was geschehen ist? Diese Große Anfrage hat ein Armutszeugnis ausgestellt, da das, was in den letzten Jahren an Bündelung und an Aufgabenkritik vorgegeben und in Angriff genommen wurde, scheinbar keinerlei Auswirkungen hat oder aber die Auswirkungen unbekannt sind. Auf den Seiten 8 bis 11 der Großen Anfrage können Sie lesen: Evaluierung hat nicht stattgefunden …, ist nicht in Angriff genommen worden. – Es wurde überhaupt nicht darüber nachgedacht, bevor man das nächste Gesetzgebungsverfahren anstößt, die alten Reformvorhaben auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen und darüber gegebenenfalls zu streiten.
Ich möchte Ihnen zusammenfassend zu den auf den Seiten 8 bis 11 gegebenen Aussagen ein Zitat nahebringen – vielleicht hilft Ihnen das –, das, glaube ich, sehr deutlich zeigt, wie weit die Staatsregierung bei der Evaluierung ihrer eigenen Vorhaben war. Es geht um die Frage A 3. 5: Wie bewertet die Staatsregierung jeweils den Erfolg der Bündelung und Privatisierung insgesamt? – „Die erfolgten Bündelungen und Privatisierungen tragen nach Auffassung der Staatsregierung grundsätzlich zu einer wirtschaftlicheren und wirksameren Aufgabenerledigung bei.“
Mit diesem lapidaren Null-Satz wollen Sie eine Bewertung darüber abgeben, was die Bündelungen und Privatisierungen der bisherigen Arbeit der Staatsregierung gebracht haben. Ich muss sagen: Das ist wiederum ein
deutliches Armutszeugnis. Diese Unkonkretheit ist ein Hohn für dieses Hohe Haus, dem das vorgelegt wurde.
Der zweite Punkt, den ich herausgreifen möchte, betrifft das Personal. Herr Gerstenberg hat schon darauf Bezug genommen. Es ist völlig klar, dass die Verteilung des Personals Probleme mit sich bringen wird. Allerdings muss festgestellt werden, dass eine alleinige Zentrierung bzw. eine Zentrierung zum größten Teil auf die Einwohner als Indikator der Verteilung von Personal von der Landes- auf die kommunale Ebene völlig unzureichend ist. Der Übergang des Personals ist völlig unklar. Das sind Streitfragen, die auftreten können und allein durch eine Schlichtungsstelle nicht zu klären sein werden.
Inwiefern ein Rechtsschutz für die kommunale Ebene gegeben ist oder ob man den Kommunen einen Rechtsschutz einräumen will oder nicht, darüber hat sich die Staatsregierung noch nicht einmal eine Meinung gebildet. Wenn keine Einigung erzielt wird, dann entscheidet die Staatsregierung selbst. Wunderbar! Wir bedanken uns für die kommunale Ebene für dieses Entgegenkommen. Das ist für uns kein Umgang mit diesem massiven Personalübergang, der hier stattfinden soll.
Die Frage der Reduzierung des Personalkörpers in dieser Großen Anfrage, vor allem die Fragen des Übergangs der kw-Stellen – Herr Gerstenberg hat auch darauf verwiesen –, ist völlig unzureichend dargelegt. Es kann nicht sein, dass die Staatsregierung ihre Ziele selbst nicht erreicht und sagt, dass die Kommunen das schon irgendwie hinbekommen werden. Insofern ist auch die Frage des Personals völlig unzureichend beantwortet worden.
Eine dritte Frage, die in der Presse und in den Medien immer wieder gern kolportiert wird, ist die der Neugliederung. Ich will mich auf eine Antwort fokussieren, die Sie zur Mindesteinwohnergröße gegeben haben. Warum wird die Mindestgröße entgegen dem Beschluss in den Neunzigerjahren von 50 000 auf 200 000 Einwohner hochgesetzt? Das ist eine Vervierfachung der Mindesteinwohnergröße der kreisfreien Städte. Wenn man danach fragt, warum das so sei, dann wird keine Antwort gegeben. Es wird nur allgemein ausgewichen, es wird generalisiert – das ist meines Erachtens unzulässig. Es ist sehr bedauerlich, dass Sie hierzu keine fachlich fundierte Stellungnahme abgegeben haben, die es für uns nachvollziehbar macht, warum Sie die kreisfreien Städte Plauen und Zwickau einkreisen wollen. Dazu gibt es keinerlei vernünftige Aussage.
Wenn Sie sich die ganze Zeit immer wieder auf den Gesetzentwurf berufen, Entschuldigung, bei aller Liebe, aber auch 1 000 Seiten müssen nicht unbedingt mehr Inhalt haben; der Gesetzentwurf ist nur dicker.
Die Qualität nimmt dabei nicht unbedingt zu, Herr Bandmann. – Es ist nur die Quantität, die uns dabei mehr Arbeit bringt.
Ich möchte bezüglich der Leitlinien auf diesen Lenkungsausschuss zurückkommen, den ich anfangs erwähnte. Es hat mich schon einigermaßen schockiert und, ehrlich gesagt, auch geärgert, wenn ich auf Seite 60 den Satz lesen muss – ich lese ihn gern vor –: „Bei der Auflösung insoweit auftretender Zielkonflikte hat der Gesetzgeber einen erheblichen politischen Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er die zu beachtenden Gemeinwohlgründe mit den Zielen seiner Reform selbst festlegt (Leitli- nien).“
Soweit ich mich erinnern kann, waren wir in diesen Leitlinienprozess nicht eingebunden, meine Damen und Herren. Wir haben sogar Anträge gestellt, diese Leitlinien in diesem Hohen Haus vorzustellen und davon eine Reform abzuleiten. Nicht nur, dass Sie keinen Ausschuss gebilligt haben, in dem wir hätten darüber debattieren können, nein, Sie haben den Gesetzgeber nicht in die Findung dieser Leitlinien eingebunden, die diesem Vorhaben als Grundlage dienen soll.
Insofern kann ich nur sagen: Auch das ist wieder eine Verhöhnung des Parlaments und des Gesetzgebers, den Sie zum Bürgen herbeiziehen wollen. Ich kann festhalten: Sich zurückzulehnen und zu sagen, die Gesetzesbegründung würde alles hergeben, und sich in der Begründung auch noch auf Drucksachen aus der 2. und 3. Legislaturperiode zu beziehen ist ein Armutszeugnis. Das kann ich nur immer wiederholen.
Ich stelle zwei Sachverhalte anhand der Großen Anfrage fest: Erstens, Sie wissen nicht, was Sie getan haben, und zweitens, Sie wissen auch nicht, was Sie tun. Das ist bedauerlich für dieses Land.
(Beifall bei der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN – Volker Bandmann, CDU: Reiner Theatervortrag!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so – das müssen wir zur Kenntnis nehmen, auch wenn es schwerfällt –, dass wir bei der Verwaltungs- und Funktionsreform mitten im Verfahren sind. Insofern glaube ich, dass die Große Anfrage der GRÜNEN mit den darin enthaltenen Vorschlägen wenig bringt, weil die Staatsregierung – auch wenn es der PDS, oder jetzt heißt sie Linksfraktion, nicht gefällt – einen Gesetzentwurf und mit ihm eine Begründung vorgelegt hat.
Genau jetzt geht es doch darum, diese Begründungen und die Auseinandersetzung um diesen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zu bewerten. Dies muss doch jedem klar sein, der hier in diesem Landtag sitzt und – darin gebe ich Kollegen Bandmann recht – einen Blick
in die Verfassung gewagt hat. Die Staatsregierung hat einen umfassenden Gesetzentwurf und eine umfassende Begründung eingebracht. Nun geht es darum, damit umzugehen. Insofern, das muss ich an dieser Stelle sagen, bringt auch die Große Anfrage wenig neue Erkenntnisse – –
Insofern geht es darum, dass wir jetzt im Verfahren, das heißt, im Rahmen der Anhörung, die im September stattfinden wird, Antworten auf diese Frage, die die GRÜNEN gestellt haben und die andere stellen, finden wollen. Daher ist doch das Spannende, wie wir im September im Rahmen dieser Anhörung mit dem gesamten Gesetzentwurf umgehen. Es ist besonders wichtig, dass wir uns anhören, was die Sachverständigen zu sagen haben. Diese Sachverständigen werden, wenn es dabei bleibt – so haben wir uns mit den Obleuten abgestimmt –, in elf Blöcken in mehr als einer Woche sagen können, was aus ihrer Sicht an diesem Gesetzentwurf verändert werden soll. Ich denke, wenn man dies zur Kenntnis nehmen will, muss man ehrlicherweise sagen, das hat etwas damit zu tun, dass wir transparent an ein solches Verfahren herangehen.
Man kann es kritisieren, man kann auch einzelne Punkte kritisieren und man kann sagen, dass das eine oder andere aus Sicht der Opposition anders hätte ausgestaltet werden können. Das ist unbestritten. Aber am Ende dieses Prozesses steht doch die Frage der Bewertung – und nicht am Anfang. Insofern müssen wir zunächst diesen Raum lassen, damit die fachliche Auseinandersetzung um die Verwaltungs- und Funktionalreform auch tatsächlich stattfinden kann. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung können wir prüfen, inwieweit die Reformvorschläge, die darin enthalten sind, tragen können und welche Auswirkungen sie haben werden.
Der SPD – dies haben wir immer wieder gesagt – ist es wichtig, dass wir natürlich darauf achten werden, dass wir kompetente Sachverständige hören können. Uns geht es auch darum, dass wir den Fragenbedarf komplett abdecken. Das heißt, wir sind mit vielen Verbänden im Gespräch, wie sicherlich auch andere Fraktionen hier im Landtag. Außerdem geht es uns darum, dass wir in enger Abstimmung mit diesen Verbänden und Institutionen sowie den Beschäftigten in dem angesprochenen Verfahren die Fragen stellen können und es danach eine intensive Beratung in den Ausschüssen gibt. Immerhin – so ist zumindest mein Kenntnisstand – gibt es rund elf Ordner voll Stellungnahmen, das heißt, eine Reihe von Verbänden – mehr als die, die angefragt wurden – hat uns ihre Mei
nung zur Verwaltungs- und Funktionalreform mitgeteilt, und wenn man den Job wirklich ernst nehmen will, dann muss man natürlich auch die Anregungen, Ängste und Befürchtungen, die es dabei gibt, ernst nehmen.
Wenn man sich allein die Zahl anschaut, die ein Schlüssel an Sachverständigen beinhaltet, und davon ausgehen kann, dass wir diesen Schlüssel komplett ausschöpfen, so haben wir 121 Sachverständige. 121 Menschen werden uns in dieser Woche mitteilen, was sie von der Reform halten. Wer dann sagt, dies sei nicht transparent und hätte nichts mit Parlamentarismus zu tun, dem kann ich beim besten Willen nicht mehr helfen. Wer diese Auffassung vertritt, muss über sein Selbstverständnis als Abgeordneter nachdenken. Das ist, denke ich, eine bedeutende Zahl.
Noch einmal abschließend: Ich denke, wir sollten optimistisch an diese Beratungen herangehen. Es gibt einige herausragende wichtige Fragen, die zu klären sind. Es gibt natürlich auch innerhalb der SPD-Fraktion eine Art Liste von Fragen, die täglich weiterbearbeitet wird, und wir werden uns mit dieser Liste auseinandersetzen.