Nach den Grundsätzen des Datenschutzes kann man nicht alles Mögliche unbegrenzt aufheben, sondern man muss immer den Zweck der Aufbewahrung berücksichtigen.
Meine Damen und Herren! Allerdings hat auch der Verfassungsschutz bei der Aussonderung der Kopien die dabei vorgesehenen Verfahren zu beachten und kann bei laufender PKK-Untersuchung dieser auch nicht vorgreifen. Insoweit bin ich mit Ihnen einverstanden. Die Beachtung der Regeln ist bedauerlicherweise nicht geschehen, aber nicht in der Absicht, etwas zu vertuschen. Dafür gibt es überhaupt kein Indiz.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Wenn die Originale weg sind, dann nicht! – Lachen der Abg. Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion)
Wenn die Originale bei der Staatsanwaltschaft rechtmäßig vernichtet worden sind, weil sie zu keinem Ermittlungsergebnis geführt haben, müssen auch die Kopien im Verfassungsschutz ausgesondert werden, sofern sie nicht dort benötigt werden.
Auch die Kopien! – Ich kann doch nicht auf der einen Seite sagen: Im Bereich der Justiz müssen die Akten per Gesetz vernichtet werden, aber der Verfassungsschutz darf die Kopien ein Leben lang aufbewahren. Das ist DDR!
Herr Bartl, ich möchte Sie wirklich bitten, sich hinzusetzen. Ich habe Sie auch nicht ständig unterbrochen.
(Klaus Bartl, Linksfraktion: Trauen Sie sich, trauen Sie sich! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Aber er hat das Recht, eine Zwischenfrage anzumelden!)
Ich habe aber auch das Recht abzulehnen. Akzeptieren Sie bitte dieses Recht, Herr Porsch, und stören Sie nicht ständig!
(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion – Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion: Wir sind nicht in der Schule!)
Es ist doch aber offensichtlich, dass hier ein Fraktionsvorsitzender ständig stört, die anderen sind ruhig.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, ich kann verstehen, dass Sie das nicht gern hören, aber Sie sollten es sich wenigstens einmal anhören, damit zumindest diejenigen, die nachdenken, nicht weiterhin dummes Zeug erzählen.
(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Aber Sie haben auch keine Zensuren zu verteilen! Wir kontrollieren die Regierung und nicht umgekehrt! – Heinz Eggert, CDU: Ein Hahn muss nicht überall krähen!)
Meine Damen und Herren! Es hat im Amt der OKAbteilung offensichtlich noch andere Unregelmäßigkeiten gegeben, sehr wahrscheinlich sogar die gravierende und schuldhafte Missachtung der nachrichtendienstlichen Grundregeln.
Die ersten Erkenntnisse scheinen auf ein unkontrolliertes und unzulässiges Zusammenspiel zwischen einem Mitarbeiter des Landesamtes und einem als Auskunftsperson getarnten Polizeibeamten hinzuweisen.
Das erfordert zwingend eine Neubewertung. Das wird untersucht werden. Das ist selbstverständlich. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden den Gehalt der Vorwürfe und Behauptungen ans Licht bringen, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, dass hier eine bestimmte Quelle insofern verdeckt worden ist, als es ein Polizist gewesen ist; wahrscheinlich mit Informationen, die er schon selbst in seiner amtlichen Funktion gesammelt hat.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Wir haben weisungsgebundene Staatsanwaltschaften, die werden Weisung bekommen! – Frank Kupfer, CDU: Das sind nur Unterstellungen!)
Herr Hahn, auch das ist eine Lüge und das wissen Sie. Es hat noch nie eine Weisung von Staatsminister Mackenroth an die Staatsanwaltschaft gegeben, wie ein Ermittlungsverfahren durchzuführen ist.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Paunsdorf! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Das stimmt! Wir wollen uns nicht mehr verleumden lassen, da bin ich Ihrer Meinung!)
Diese Verstöße im Amt, von denen ich eben gesprochen habe, sind im Auftrag des Innenministers vom neuen Chef des Amtes aufgeklärt worden. Den Vorwürfen wurde von beiden nachgegangen und beide arbeiten mit großem Einsatz im Interesse der Aufklärung.
Der Innenminister hat darüber hinaus eine Kommission eingesetzt, der ausgewiesene externe Experten angehören. Diese werden die Arbeit des Amtes auch extern überprüfen. Der Innenminister hat eine weitere externe Kommission eingesetzt, um den Vorwürfen gegen und von Polizisten sowie von der Polizei nachzugehen. Von mangelndem Aufklärungswillen oder gar bewusster Vertuschung kann hier keine Rede sein.
Das Gleiche gilt für den Justizminister, aber auch für die Richter, die Staatsanwälte sowie die Polizei. Es gibt Vorwürfe über Fehlverhalten in Einzelfällen, aber jedem Fall wird nachgegangen. Kein Fall, insbesondere wenn er noch nicht bewiesen ist, rechtfertigt eine pauschale Verurteilung unserer Justiz, genauso wenig wie unserer Polizei.
(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Das habe ich vorhin gesagt?!)