Protocol of the Session on July 4, 2007

Herr Günther, ist Ihnen bekannt, dass wir E-Mail-Petitionen zulassen werden, aber erst mit der Umsetzung des neuen Petitionsgesetzes? Wir sind ja auf dem richtigen Wege. Wir wollen das alles gemeinsam so machen, wie Sie es gesagt haben. Ist Ihnen das bekannt?

Das ist mir bekannt. Ich habe eben erwähnt, dass mir das bekannt ist. Mir war nur der unendliche Weg dorthin viel zu lang. Im normalen Leben würde so etwas nicht funktionieren. Deshalb sage ich: Schön, dass es so ist. Aber die Kritik daran, dass es so lange gedauert hat, muss sein.

(Beifall des Abg. Sven Morlok, FDP)

An die Ministerien gerichtet, die uns die Petitionen vorbereiten, ist auch einmal Kritik angebracht; denn die Resultate der Berichte aus den vielen Ministerien könnten besser sein. Wir brauchen auch hier neue Impulse. Es reicht einfach nicht aus, wenn in Stellungnahmen zu einer Petition von den Ministerien Bekanntes noch einmal wiedergekäut wird, um es so deutlich zu formulieren. Wenn aus einem Landratsamt heraus eine Stellungnahme erfolgt und das Ministerium nur die Stellungnahme eines Landratsamtes abschreibt, dann kommen mir echte Zweifel an mancher Kompetenz in dem entsprechenden Ministerium, was die Bearbeitung der Petitionen betrifft. Dann sollten wir – und das mache ich auch – gezielt und intensiv noch einmal nachfragen. Hier fordere ich von den Ministerien mehr Sorgfalt ein.

Wir erhalten – Herrn Manfred Scholz zum fünften oder sechsten Mal zu Recht Dank! – sehr viel Unterstützung von allen Mitarbeitern des Referates Petitionsdienst, egal wie kompliziert, umfangreich oder auch mal vergnüglich eine Petition ist. Vielen Dank für die sachliche, sachkundige Zusammenarbeit, für die Ratschläge und für alles, was sie auch für uns als Berichterstatter im Petitionsdienst machen. Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Frau Pfeiffer, Sie hatten sich beim Arbeitskreis der CDU bedankt. Als Fraktion der FDP, für die ich allein im Petitionsausschuss sitze, kann ich das nicht tun. Frau Pfeiffer hat sich bei ihren Mitarbeitern bedankt. Wir haben auch eine parlamentarische Mitarbeiterin, die die Petitionen mit beantwortet. Deshalb auch vielen Dank an Frau Arndt!

(Beifall des Abg. Sven Morlok, FDP)

Mein Aufruf an die Sachsen lautet: Nutzen Sie die Möglichkeit der Meinungsäußerung! Mischen Sie sich mit ein! Fassen Sie den Freistaat Sachsen als Ihren Staat auf und nutzen Sie die Petitionen als Mitverantwortung für unseren Bürgerstaat!

An die Abgeordneten ergeht der Hinweis: Bitte weisen Sie in Ihren Bürgerbüros die Bürger Sachsens darauf hin, dass es die Möglichkeit gibt, Petitionen zu schreiben! An

alle Abgeordneten, um mit der Sprache Luthers zu reden: Schauen Sie den Leuten aufs Maul!

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Die Fraktion GRÜNE ist an der Reihe. Frau Herrmann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Letzte in der Runde möchte auch ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes recht herzlich bedanken.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der SPD)

Sie haben dem Ausschuss und unserer Fraktion immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Sie waren bemüht, auf unsere Anfragen und Bitten schnell zu reagieren und immer eine Lösung zu finden. Herzlichen Dank! Wir wissen das zu schätzen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und der FDP)

Gleicher Dank gilt natürlich auch der Sächsischen Ausländerbeauftragten, Frau Friederike de Haas, und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Zum vorliegenden Bericht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum wenden sich Menschen in Sachsen an den Petitionsausschuss des Landtages? Für viele ist dies die letzte Instanz bei empfundenen Ungerechtigkeiten. Andere regen Gesetzesänderungen oder Initiativen an oder protestieren gegen bestehende oder neu geschaffene gesetzliche Regelungen. Manche hoffen auf Unterstützung in ganz persönlichen Angelegenheiten, in denen sie allein nicht weiterkommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle muss uns schon klar sein, dass hier auch manchmal die Grenzen des Petitionsausschusses liegen. Im neuen Bericht sehen wir deutlich, dass der Petitionsausschuss die Probleme, die an ihn herangetragen werden, nicht alle lösen kann. Von fast 1 000 bearbeiteten Petitionen im Jahr 2006 konnte zwei Dritteln der Fälle nicht abgeholfen werden. Frau Pfeiffer hat bereits darauf hingewiesen.

Trotz der engagierten Arbeit der Mitglieder des Ausschusses hat der Petitionsausschuss auch seine Grenzen. Das merken wir immer wieder bei der Arbeit in diesem Ausschuss. Er ist nicht wirklich geeignet, unbürokratische Lösungen zu finden und Kompromisse zwischen den Streitenden auszuhandeln oder im Einzelfall auch Sonderwege aufzuzeigen. Dies funktioniert nur manchmal. Klar ist, dass der Petitionsausschuss dafür nicht geschaffen ist, dafür bedarf es anderer Instrumentarien.

Sicher wissen Sie, dass der Petitionsausschuss vor Kurzem auf einer Reise zum Erfahrungsaustausch in der Schweiz war. Ich möchte Sie da an einer Idee teilhaben lassen. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit von Ombudsstellen, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Bitten und Beschwerden wenden. Diese können dann als unabhängige Instanz vermitteln. Sie sind unabhängige Vertrauenspersonen sowohl in den verschiedenen Ebenen der Verwaltung als auch in der Privatwirtschaft. Ihre Aufgabe ist es, in Konfliktfällen zu beraten, zu vermitteln und zu schlichten. Das geht über das hinaus, was ein Petitionsausschuss leisten kann.

Für Sachsen könnten wir darüber nachdenken, auch die Kompetenzen von Friedensrichterinnen und Friedensrichtern zu stärken bzw. zu erweitern.

Allerdings heißt dies alles nicht, dass der Petitionsausschuss keine wichtige Rolle in unserem demokratischen System spielt, dass er vielleicht unwichtig wäre. Das Gegenteil, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Fall. Er ist eine ganz entscheidende Brücke zwischen uns Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern hier im Freistaat Sachsen.

Im Petitionsausschuss werden wir Abgeordneten mit den konkreten Auswirkungen eines Gesetzes oder einer Verordnung konfrontiert, auch mit Auswirkungen, die wir vernachlässigt haben oder deren konkrete Folgen so für uns nicht absehbar waren. Wir können auch Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern aufgreifen. Dabei ist der Petitionsausschuss eine unerlässliche Verbindung zu den Menschen hier in Sachsen. Durch ihre Briefe wissen wir, wo der Schuh drückt, wo Regelungen, die wir getroffen haben, nicht so wirken, wie wir uns das vorgestellt haben.

Wenn zum Beispiel Hunderte Petitionen gegen die Schulschließung oder gegen die Abschaffung des Astronomieunterrichtes eintreffen, sind wir als politisch Verantwortliche in der Pflicht, nach Kompromissen zu suchen. In anderen Fällen wird ganz deutlich, dass wir politische Entscheidungen besser bekannt machen müssen.

Die steigende Anzahl der Petitionen im Zusammenhang mit Hartz IV zeigt Probleme auf, die es bei der Umsetzung des Gesetzes offensichtlich gibt. Auch die vielen Petitionen zu Rundfunkgebühren machen sichtbar, dass dort politischer Handlungsbedarf besteht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Zukunft wünsche ich mir daher, dass der Petitionsausschuss Gelegenheit erhält, sich nach außen noch aktiver zu präsentieren. Petitionen per E-Mail einzulegen ist eine Möglichkeit, dem gerecht zu werden. Das haben wir schon auf einen guten Weg gebracht, und wir werden es in Zukunft umsetzen können. Damit erleichtern wir auch den Zugang vieler Bürger zu uns.

In einer Zeit der Politikverdrossenheit und zu hoher Wahlergebnisse für extremistische Parteien am rechten Rand, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir in Sachsen wieder ganz deutlich zu erkennen geben, dass wir, die demokratischen Fraktionen, offen sind für die

Wünsche und Probleme, dass wir in der Tat die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sind.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und der FDP)

Wünscht die Staatsregierung zu sprechen? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, diese Unterrichtung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sieht nicht so

aus. Damit ist die Unterrichtung des Petitionsausschusses Drucksache 4/8827 zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

Meine Damen und Herren! Für die geleistete Arbeit des Petitionsausschusses und des Referates Petitionsdienst darf ich mich auch im Namen aller Abgeordneten des Sächsischen Landtages ganz herzlich bedanken.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Umwandlung der Landesbank Sachsen Girozentrale in eine Aktiengesellschaft und zur Änderung anderer Gesetze

Drucksache 4/8220, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/8788, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU, danach Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt der CDU-Fraktion, Herrn Abg. Dr. Rößler, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Globalisierung macht Finanzmärkte unübersichtlicher und sprunghaft. Immer mehr Firmen gehen an die Börse und selbst deutsche Privatkunden in Aktienanlagen. Das Internet verändert Kommunikation und Vertriebswege.

Aber nach diesem Prolog stelle ich die bange Frage, die uns Finanzpolitiker und alle anderen bewegt: Warum sollen oder wollen wir unsere Landesbank von einer wohlvertrauten Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft umwandeln? Hatten nicht die Sparkassen, die das Geld der sparsamen Deutschen zu niedrigen Zinsen einsammeln, mit der jeweiligen Landesbank eine Art Sparkassenbank für ihr großes Kreditgeschäft geschaffen? Sorgten nicht Gewährträgerhaftung und Anstaltslast, also eigentlich das gute Rating der Bundesrepublik und ihrer Länder, für billiges Geld auf den internationalen Kapitalmärkten? Keiner wird ernsthaft eine jahrzehntelange Erfolgsgeschichte im Wiederaufbau der westdeutschen Nachkriegsgeschichte bestreiten, die bis heute anhält.

Unsere öffentlichen Banken spielten und spielen eine Schlüsselrolle in der deutschen Wirtschaftsförderung. Sie gewähren Kreditbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen, stärken mit Beteiligung die Kapitaldecke und bilden gleichsam das Scharnier zwischen Staat und gewerblicher Wirtschaft gerade bei uns in Sachsen. Damit dieser öffentliche Auftrag auch in Zukunft erfüllt wird und Marktpositionen ausgebaut werden, gibt es gute

Gründe für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Seitdem seit zwei Jahren auf Druck der Europäischen Union die staatlichen Garantien der Gewährträgerhaftung und Anstaltslast wegfallen mussten, pfeift unseren Sparkassen und Landesbanken ungeschützt der Wind eines globalen Wettbewerbs um die Nasen.